Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das ändert sich im neuen Jahr 2025: Gesetze und Fristen
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Mit dem Jahr 2025 stehen umfassende Reformen an, die zahlreiche Bereiche des Lebens betreffen. Von neuen Steuerregelungen bis hin zur Digitalisierung der Finanzwelt – es gibt einige Gesetze und Fristen, die du nicht verpassen darfst. Dieser Artikel liefert dir die wichtigsten Insights und praktischen Tipps, was sich im neuen Jahr alles ändern wird.
Geld und Steuern
Gesetzlicher Mindestlohn wird angehoben
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde an, was einer Erhöhung von etwa 3,3 Prozent entspricht. Diese Anpassung soll die Kaufkraft der Beschäftigten im Niedriglohnsektor stärken und ihre Lebensqualität verbessern. Besonders profitieren daher Arbeitnehmer in Branchen wie dem Einzelhandel, der Gastronomie und dem Dienstleistungssektor. Arbeitgeber stehen jedoch vor höheren Personalkosten, weshalb sie ihre Personal- und Kostenplanung überdenken müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Außerdem wird die Verdienstgrenze für Minijobs parallel zum Mindestlohn auf 556 Euro pro Monat angehoben, sodass Beschäftigte weiterhin ihren Minijob-Status behalten können. Darüber hinaus sehen Experten die Erhöhung als wichtigen Schritt zur Stärkung der Binnennachfrage und zur Verringerung von Lohnungleichheiten.
Wichtigste Daten und Fakten:
- Verdienstgrenze für Minijobs: 556 Euro pro Monat
- Mindestlohn ab 01.01.2025: 12,82 Euro pro Stunde (+3,3 %)
Sozialabgaben steigen
Auch das ändert sich im nächsten Jahr: Ab 2025 steigen die Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die neue Grenze bei 96.600 Euro jährlich. Gleichzeitig wird die Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 66.150 Euro im Jahr angehoben. Dadurch müssen Beschäftigte mit höherem Einkommen künftig mehr in die Sozialsysteme einzahlen.
Arbeitgeber tragen wie üblich die Hälfte der Beiträge, was für viele Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet. Außerdem wird die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung auf 73.800 Euro Jahreseinkommen angehoben, was den Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert. Experten sehen die Änderungen als notwendigen Schritt zur Stabilisierung der Sozialsysteme. Kritiker befürchten jedoch negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
Wichtigste Daten und Fakten:
- Versicherungspflichtgrenze: 73.800 Euro jährlich
- Beitragsbemessungsgrenze (Rente): 8.050 Euro monatlich
Höhere Beiträge bei der Pflegeversicherung
Im Jahr 2025 erfährt die Pflegeversicherung erhebliche Änderungen, die sowohl Beitragszahler als auch Leistungsempfänger betreffen. Das ändert sich im nächsten Jahr: Zum 1. Januar 2025 wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Für Versicherte ohne Kinder beträgt der Beitragssatz künftig 4,2 Prozent, während er für Versicherte mit Kindern bei 3,6 Prozent liegt. Ziel dieser Erhöhung ist es außerdem, die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung angesichts steigender Pflegekosten und der zunehmenden Zahl an Pflegebedürftigen zu sichern. Gleichzeitig werden die Pflegeleistungen zum Jahresbeginn um 4,5 Prozent angehoben, wodurch Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflegeleistungen deutlich verbessert werden.
Eine wichtige Neuerung ist der flexible Jahresbetrag von 3.539 Euro, der sowohl für Ersatz- als auch für Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Dies gibt Pflegebedürftigen und ihren Familien mehr Gestaltungsspielraum bei der Organisation der Pflege. Experten loben diese Maßnahmen als Fortschritt, weisen jedoch darauf hin, dass weitere Reformen notwendig sind, um den Herausforderungen des demografischen Wandels langfristig gerecht zu werden.
Wichtigste Daten und Fakten:
- Beitragssatz (ohne Kinder): 4,2 %
- Flexible Jahresleistung für Ersatz- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro
Echtzeitüberweisung für Banken wird Pflicht
Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken in der Europäischen Union verpflichtet, Echtzeitüberweisungen innerhalb des SEPA-Raums anzubieten. Diese sogenannte Instant-Payment-Regelung ermöglicht es somit, den Geldtransfer rund um die Uhr innerhalb von Sekunden abzuwickeln. Dadurch entfällt die Wartezeit von mehreren Tagen, die bisher bei Standardüberweisungen üblich war. Unternehmen profitieren von der schnelleren Abwicklung, indem sie beispielsweise Rechnungen sofort ausgleichen oder Zahlungen von Kunden ohne Verzögerung empfangen können. Für Verbraucher wird der Alltag flexibler, da sie Mieten, Einkäufe oder spontane Zahlungen an Freunde sofort erledigen können.
Gleichzeitig fordert die EU, dass Banken für Echtzeitüberweisungen keine höheren Gebühren als für Standardüberweisungen verlangen dürfen, um die Technologie für alle zugänglich zu machen. Experten sehen diese Neuerung als wichtigen Schritt hin zu einem modernen und effizienten Zahlungsverkehr in Europa. Kritiker fordern jedoch zusätzliche Maßnahmen, um mögliche Sicherheitsrisiken bei der schnellen Abwicklung von Transaktionen zu minimieren.
Wichtigste Daten und Fakten:
- Start der Echtzeitüberweisungen: 9. Oktober 2025
- Gebührenregelung: Keine höheren Kosten als für Standardüberweisungen
Wohnen, Energie und KI
Mehr Wohngeld
Das Jahr 2025 bringt erfreuliche Nachrichten für Wohngeldempfänger. Denn ab dem 1. Januar tritt eine Erhöhung des Wohngeldes in Kraft, die Haushalte mit niedrigem Einkommen angesichts steigender Wohn- und Lebenshaltungskosten entlasten sollen. Das Wohngeld steigt im Durchschnitt um 15 Prozent, was etwa 30 Euro monatlich mehr für die Betroffenen bedeutet. Gleichzeitig werden auch die Mietobergrenzen angehoben, wobei Städte mit hohem Mietniveau, wie München oder Frankfurt, stärker profitieren als Regionen mit niedrigeren Mieten. So kann in einer Stadt der Mietenstufe VI eine alleinstehende Person künftig Wohngeld für eine Wohnung mit einer Bruttokaltmiete von bis zu 770 Euro beantragen.
Besonders praktisch ist, dass kein neuer Antrag für die erhöhte Zahlung erforderlich ist – die Wohngeldstellen berechnen den Zuschuss automatisch. Experten begrüßen die Erhöhung als wichtigen Schritt zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, fordern jedoch zusätzliche Maßnahmen angesichts hoher Inflation und Energiekosten. Für Personen knapp über der bisherigen Einkommensgrenze lohnt sich ein neuer Antrag, da sie möglicherweise durch die Anpassungen jetzt anspruchsberechtigt sind. Diese Maßnahme ist Teil einer breiteren Strategie der Bundesregierung, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und den Wohnungsmarkt langfristig zu entlasten.
Wichtigste Daten und Fakten:
- Wohngelderhöhung: +15 % (ca. 30 Euro monatlich)
- Neue Mietobergrenze (Stufe VI, alleinstehend): 770 Euro Bruttokaltmiete
Dynamischer Stromtarif aller Energieversorger in Deutschland
Ab dem 1. Januar 2025 führen alle Energieversorger in Deutschland dynamische Stromtarife ein. Diese Tarife passen sich den aktuellen Strombörsenpreisen an, wodurch die Preise je nach Tageszeit und Nachfrage schwanken. Verbraucher können folglich durch angepasstes Verhalten, wie das Verlegen stromintensiver Aktivitäten zu Zeiten mit günstigen Tarifen, ihre Stromkosten spürbar senken. Voraussetzung für die Nutzung dynamischer Tarife ist der Einbau intelligenter Stromzähler, sogenannte Smart Meter, die ab 2025 für Haushalte mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden bestätigt sind.
Unternehmen mit flexiblen Produktionszeiten profitieren ebenfalls, indem sie ihre Energieintensität in günstigeren Phasen verlagern. Die Maßnahme fördert zudem die Integration erneuerbarer Energien, da sie Anreize schafft, Stromverbrauch in Zeiten hoher Produktion zu verlagern und so das Netz zu stabilisieren. Kritiker warnen jedoch, dass die Komplexität der neuen Tarife manche Verbraucher überfordern könnte, weshalb umfassende Beratungsangebote erforderlich sind. Insgesamt markiert diese Neuerung einen entscheidenden Schritt hin zu einem nachhaltigen und effizienteren Energiesystem.
Wichtigste Daten und Fakten:
- Smart-Meter-Pflicht: Verbrauch 6.000–100.000 kWh jährlich
- Start dynamischer Tarif: 1. Januar 2025
KI AI Act EU ab Februar
Ab Februar 2025 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft, ein umfassendes Regelwerk zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI). Diese Verordnung stellt einen Meilenstein in der Gesetzgebung zu KI dar und wird weitreichende Auswirkungen auf Entwickler, Anbieter und Nutzer von KI-Systemen haben.
Der AI Act darauf ab, die Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien in der EU zu fördern und gleichzeitig potenzielle Risiken zu minimieren. Er führt ein risikobasiertes Klassifizierungssystem ein, das KI-Anwendungen in verschiedene Kategorien einteilt, von „minimales Risiko“ bis „inakzeptables Risiko“.
Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, bedeutet dies eine Reihe neuer Verpflichtungen. Je nach Risikoklasse der KI-Anwendung müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, darunter Transparenz, Nachvollziehbarkeit und menschliche Aufsicht. Es gelten daher besonders strenge Regeln für Hochrisiko-Anwendungen, etwa im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der öffentlichen Sicherheit.
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Über den Autor
Jana Blümler
Jana ist seit Juni 2024 als Junior Content Managerin in der Redaktion bei Gründer.de tätig. Hier berichtet sie über spannende, aktuelle Business Cases zu den Themenbereichen Künstliche Intelligenz, Digitale Geschäftsmodelle und Online Marketing. Mit ihrem Bachelorstudium im Medien- und Eventmanagement und einem Masterabschluss im Kommunikations- und Marktmanagement bringt sie ihre fundierten und praxisnahen Kenntnisse in die redaktionelle Arbeit ein. Ihre Leidenschaft für Digitales Marketing und ihr marktwirtschaftliches Verständnis ermöglichen es ihr, immer über die neusten Trends und Business Cases auf dem Laufenden zu sein.