Gründer FAQ: Expertentipps für Abgemahnte
Wie verhalte ich mich bei einer markenrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung?
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Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung stellt die Aufforderung zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens dar. Wird der Unterlassungsaufforderung nicht binnen einer gesetzten – meist sehr kurzen – Frist durch Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung nachgekommen, werden dem Abgemahnten weitere rechtliche Schritte, nämlich die Einreichung einer Klageschrift bzw. einstweiliger Rechtsschutz, angedroht.
Daneben werden mit einer Abmahnung oft Auskunftsansprüche geltend gemacht. Diese dienen der Berechnung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Was ist eine markenrechtliche Abmahnung?
Bei einer markenrechtlichen Abmahnung geht es regelmäßig darum, dass dem Abgemahnten vorgeworfen wird, ein geschütztes Zeichen z.B. eine eingetragene Marke, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Einer solchen Abmahnung sind gerade im Bereich der gewerblichen Schutzreche oft sogenannte „Berechtigungsanfragen“ vorgeschaltet. Diese stellen ein milderes Mittel zur Abmahnung dar. Berechtigungsanfragen stellen noch keine verbindliche Abmahnung dar, sondern dienen dem Ziel, die tatsächliche Rechtslage erst einmal „aufzuklären“. Dies ist in der Regel dann sinnvoll, wenn die Rechtslage für den Anfragenden noch nicht eindeutig ist und er das Risiko einer möglichen unrechtmäßigen Abmahnung nicht eingehen möchte.
Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?
Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geht es regelmäßig darum, dass dem Abgemahnten vorgeworfen wird, im geschäftlichen Verkehr „unlauter“ gehandelt zu haben. Dies kann z.B. durch unzulässige Werbung oder das in die Irre führen von Verbrauchern der Fall sein.
Was sollest du bei einer Abmahnung tun?
Nachdem im Marken- und Wettbewerbsrecht sehr hohe Streitwerte, dass heißt über 50.000 Euro, anerkannt sind, ist es in der Regel empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt hinsichtlich der weiteren Schritte beraten zu lassen.
In jedem Fall solltest du prüfen, ob
- du bei einer markenrechtlichen Abmahnung ebenfalls Rechte an der geschützten Bezeichnung nachweisen kannst oder anderweitige Einwendungen vorbringen kannst. Hier kommen nicht nur eingetragene Marken in Betracht, sondern auch Unternehmenskennzeichen, die durch die reine Nutzung im geschäftlichen Verkehr entstehen können.
- der Abmahnende bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung überhaupt berechtigt war die Abmahnung auszusprechen. Denn dies ist in der Regel nur als Wettbewerber, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverband sowie Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer möglich.
- der dargestellte Sachverhalt korrekt ist.
- Fristen einzuhalten sind. Falls ja, solltest du dich unbedingt vor Ablauf dieser Frist mit einem rechtskundigen Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Was sollst du keinesfalls tun?
Auf keinen Fall solltest du,
- die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Überprüfung unterzeichnen, denn oftmals lassen sich die Unterlassungserklärungen des Abmahnenden noch zu deinen Gunsten abändern/modifizieren.
- die geforderten Beträge, wie z.B. Schadensersatzansprüche, ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt bezahlen. Ist die Abmahnung begründet, können zwar auch die Rechtsanwaltskosten von dir verlangt werden. Es kann aber sein, dass die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren aufgrund eines überhöhten Streitwerts angreifbar ist.
Wir helfen dir gerne bei Erhalt einer Abmahnung weiter und besprechen mit dir im Rahmen einer ersten kostenlosten Einschätzung die weiteren erforderliche Schritte.
Wenn du weitere Fragen rund um das Thema rechtssicheres Auftreten hast, ist die Rechtsanwaltskanzlei LedererLegal dein erster Ansprechpartner. Die Kanzlei berät insbesondere Startups in den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Werbung und Wettbewerbsrecht & macht dein Unternehmen rechtssicher.
Nähere Informationen erhältst du auf www.ledererlegal.com
Häufige Fragen (FAQ) zu markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Eine Abmahnung stellt die Aufforderung zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens, meist binnen einer Frist, dar.
Häufig wird dem Abgemahnten vorgeworfen, ein geschütztes Zeichen z.B. eine eingetragene Marke, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.
Auf keinen Fall solltest du strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Überprüfung und Rechtsberatung unterzeichnen. Oftmals lassen sich die Unterlassungserklärungen des Abmahnenden noch zu deinen Gunsten abändern oder modifizieren.
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Über den Autor
Alexandra Lederer
Alexandra Lederer LL.M. (Miami), Rechtsanwältin der Kanzlei LedererLegal, berät deutschlandweit auf den Gebieten des Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Internetrechts mit einer Spezialisierung auf Rechtsproblemen von Gründern und Gründerinnen. Sie hat eine Vielzahl von Mandanten im Start-Up Bereich außergerichtlich beraten und erfolgreich auf dem Gründungsweg bei allen auftretenden Rechtsfragen unterstützt. Daneben steht der Schutz von geistigem Eigentum im Fokus der Kanzlei aus dem Herzen Münchens.