Das solltest du nicht verpassen!
Das ändert sich im August 2024: Gesetze und Fristen im Überblick
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Inhaltsverzeichnis
- Steuererklärung 2023 rechtzeitig abgeben
- Erweiterte Ausbildungsgarantie
- Anerkennung von Berufserfahrung ohne Abschluss
- Bafög-Reform: Mehr Geld für Schüler und Studenten
- Modernisierte Ausbildungsberufe für die digitale Arbeitswelt
- Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom
- Neue Login-Methode bei Paypal
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Der bevorstehende Monat hält zahlreiche Neuerungen für verschiedene Lebensbereiche bereit. Ob Arbeitnehmer, Selbstständige, Auszubildende oder Studenten – viele Personengruppen sind von den kommenden Änderungen betroffen. Daher haben wir die neuen Gesetze und wichtigsten Fristen ab August 2024 für dich im Überblick. Das ändert sich ab diesem Monat:
Steuererklärung 2023 rechtzeitig abgeben
Eine der wichtigsten Fristen im August betrifft die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023. Wer seine Steuern selbst erstellt, muss die Erklärung bis zum 2. September 2024 einreichen. Da der ursprüngliche Termin am 31. August 2024 auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Für Steuerzahler, die sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen, bleibt es bei der Frist bis zum 2. Juni 2025. Wichtig ist jedoch, die Termine einzuhalten, da es sonst zu Verspätungszuschlägen kommen kann. Die Termine solltest du dir daher im August 2024 notieren:
- Abgabefrist ohne Steuerberater: 2. September 2024
- Abgabefrist mit Steuerberater: 2. Juni 2025
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Erweiterte Ausbildungsgarantie
Auch die Ausweitung der Ausbildungsgarantie ändert sich im August 2024. Ab dem 1.08. haben nun auch Jugendliche Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung, wenn sie trotz eigener Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden konnten. Bisher galt diese Garantie nur für sozial benachteiligte junge Menschen. Nun profitieren auch diejenigen, die in Regionen mit mangelnden Ausbildungsstellen wohnen. Die Bundesagentur für Arbeit soll ihnen dann eine externe Ausbildungsmöglichkeit anbieten.
Anerkennung von Berufserfahrung ohne Abschluss
Ab August 2024 können Arbeitnehmer ihre Berufserfahrungen auch ohne formalen Ausbildungsabschluss anerkennen und zertifizieren lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens 25 Jahre alt sind und ihre Fähigkeiten in einem Praxistest unter Beweis stellen können. Damit sollen Kompetenzen sichtbar gemacht und im Berufsleben besser verwertbar werden. Das Gesetz zielt darauf ab, Quereinsteigern und Quereinsteigerinnen den Weg in neue Berufsfelder zu ebnen.
Bafög-Reform: Mehr Geld für Schüler und Studenten
Zum Schuljahresbeginn am 1. August 2024 treten auch Änderungen beim Bafög in Kraft. Die Bedarfssätze für Schüler und Studenten steigen um 5 Prozent. Zudem wird die Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende von 360 auf 380 Euro erhöht.
Insgesamt erhalten Förderbezieher somit bis zu 992 Euro pro Monat – eine Steigerung von 6,2 Prozent. Auch der Freibetrag auf das Elterneinkommen, der für die Bafög-Berechnung relevant ist, wird um 5,25 Prozent angehoben. Dadurch können mehr junge Menschen in den Genuss der staatlichen Ausbildungsförderung kommen.
Modernisierte Ausbildungsberufe für die digitale Arbeitswelt
Zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August wurden die Ausbildungsordnungen für acht Berufe an die Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt angepasst. Dazu zählen unter anderem die Ausbildungsberufe Feinoptiker/-in, Industriekaufmann/-frau und Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung. Insgesamt können Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 328 dualen Ausbildungsberufen wählen.
Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und den überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss sich ab dem 1. August 2024 auf sinkende Vergütungen einstellen.
Folglich sinkt die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen zukünftig um 1 Prozent auf 8,04 Cent pro Kilowattstunde. Zum 1. Februar 2025 ist eine weitere Absenkung geplant. Diese Anpassungen sollen die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien dämpfen.
Neue Login-Methode bei Paypal
Der Zahlungsdienstleister Paypal führt ab August 2024 eine vereinheitlichte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für alle Nutzer ein. Bisher mussten Kunden, die ihre 2FA-Funktion vor 2021 aktiviert hatten, zusätzlich eine separate App oder einen Passkey verwenden.
Künftig können sie stattdessen die Paypal-App oder Whatsapp als zweiten Faktor nutzen. Außerdem soll es möglich sein, sich Geräte oder Browser zu merken, um den Anmeldeprozess zu beschleunigen.
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Über den Autor
Jana Blümler
Jana ist seit Juni 2024 als Junior Content Managerin in der Redaktion bei Gründer.de tätig. Hier berichtet sie über spannende, aktuelle Business Cases zu den Themenbereichen Künstliche Intelligenz, Digitale Geschäftsmodelle und Online Marketing. Mit ihrem Bachelorstudium im Medien- und Eventmanagement und einem Masterabschluss im Kommunikations- und Marktmanagement bringt sie ihre fundierten und praxisnahen Kenntnisse in die redaktionelle Arbeit ein. Ihre Leidenschaft für Digitales Marketing und ihr marktwirtschaftliches Verständnis ermöglichen es ihr, immer über die neusten Trends und Business Cases auf dem Laufenden zu sein.