Diese Gesetzesänderungen gelten für Arbeitnehmer und Unternehmer
Finanzen 2020: Änderungen für Arbeitnehmer & Unternehmer
Inhaltsverzeichnis
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Finanzen 2020: Änderungen für Arbeitnehmer
- Der Mindestlohn steigt
- Mehr Gehalt für Pflegekräfte
- Verpflegungspauschale steigt
- Geringerer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
- Freibetrag für die Versorgungsbezüge
- Erhöhter Grundfreibetrag
- Neuregelung des Starke-Familien-Gesetzes
- Höherer Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
- Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung steigen
- Finanzen 2020: Das sind die Änderungen für Unternehmer
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Finanzen 2020: Änderungen für Arbeitnehmer
Bezüglich der Finanzen 2020 müssen sich einige Arbeitnehmer auf Änderungen einstellen. So steigt der Mindestlohn in einigen Branchen an und auch für Pflegekräfte soll dies noch in diesem Jahr noch ermöglicht werden. Darüber hinaus werden der Grundfreibetrag und der Freibetrag für Versorgungsbezüge erhöht.
Der Mindestlohn steigt
Fünf Jahre ist es nun her, dass der Mindestlohn eingeführt wurde. In diesem Jahr steigt dieser deutschlandweit auf 9,35 Euro statt den bisherigen 9,19 Euro. Damit erreicht Deutschland im europäischen Vergleich den sechsten Platz. Auch viele einzelne Brachen, wie das Elektrohandwerk, das Dachdeckerhandwerk und das Gebäudereinigerhandwerk dürfen sich über eine Lohnerhöhung freuen. Die Änderung gilt auch für studentische Beschäftigte.
Normalerweise wird der Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Seit letztem Jahr empfiehlt die zuständige Kommission jedoch, den Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Die nächste Empfehlung für die Anhebung ab 2021 wird Mitte des Jahres ausgesprochen.
Mehr Gehalt für Pflegekräfte
Auch Pflegekräfte dürfen in diesem Jahr auf eine Lohnerhöhung hoffen. Gesundheitsminister Jens Spahn fordert eine Erhöhung des Stundenlohnes auf 14 Euro. Grund dafür ist der Mangel an Pflegekräften, der schon lange Thema der Politik ist. Um diesen Beruf attraktiver zu machen, sieht die Bundesregierung eine tarifliche Zahlung für Pflegekräfte vor. Wann dies umgesetzt wird bleibt allerdings noch abzuwarten.
Verpflegungspauschale steigt
Wer beruflich innerhalb Deutschlands unterwegs war, bekam bei einer Abwesenheit von 24 Stunden eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Tag. Diese wird nun um vier Euro auf 28 Euro pro Tag angehoben. Ebenfalls wird der Betrag bei einer Abwesenheit von acht Stunden sowie an An- oder Abreisetagen von mehrtägigen Dienstreisen von zwölf auf 14 Euro angehoben.
Geringerer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Durch die hohen Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent. Damit werden einerseits die Lohnkosten für die Unternehmen gesenkt und andererseits bleibt Arbeitnehmern mehr Netto von ihrem Brutto übrig, was sich bei Arbeitnehmer positiv auf die Finanzen im Jahr 2020 auswirkt Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Freibetrag für die Versorgungsbezüge
Versorgungsbezüge gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Bei ihnen handelt es sich um Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis. Zu ihnen gehören Witwen- und Waisengelder, Ruhegehälter, Unterhaltsbeiträge oder ähnliche Bezüge aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften.
Ab diesem Jahr wird der Freibetrag für Versorgungsbezüge betreffend der Rente angehoben. 2019 lag dieser noch bei 155,75 Euro, nun müssen Krankenversicherungsbeiträge erst ab dem Beitrag von 159,25 Euro gezahlt werden. Auch dies hat 2020 somit einen großen Einfluss auf die Finanzen vieler Arbeitnehmer.
Erhöhter Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist ein Teil des Einkommens eines Arbeitnehmers, welcher nicht versteuert werden muss. Dieser betrifft Arbeitnehmer, die am Existenzminimum leben. Der Grundfreibetrag wird in diesem Jahr um 240 Euro auf 9408 Euro angehoben. Geben Eheleute ihre Steuerbeträge gemeinsam ab, gelten jeweils doppelte Beträge.
Neuregelung des Starke-Familien-Gesetzes
Im Juli 2019 ist der erste Teil des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Im ersten Schritt wurde der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf 185 Euro angehoben. Nun folgt der zweite Schritt, in dem die obere Einkommensgrenze beim Kinderfreibetrag komplett entfallen soll. Das soll sicherstellen, dass sich das Arbeiten bei Familien mit Einkommen knapp über dem Hartz-IV-Niveau auch wirklich lohnt. Die Einkommensgrenze soll durch ein gleitendes Berechnungsmodell ersetzt werden. Dieses sieht vor, dass bei steigendem Einkommen die Leistung nicht mehr direkt wegfällt, sondern langsam ausläuft.
Höherer Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
Auch bei der Krankenversicherung gibt es zum Thema Finanzen 2020 Änderungen. Alle Krankenkassen erheben zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser Zusatzbeitrag steigt in diesem Jahr von 0,9 auf 1,1 Prozent. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019. Jedoch entscheidet jede Krankenkasse je nach Rücklagen selber, wie hoch dieser Zusatzbeitrag ausfällt. So kann es sein, dass dieser nicht bei allen Krankenkassen erhöht wird. Hier solltest du dich individuell bei deiner Krankenkasse informieren.
Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung steigen
Die Beitragsbemessungsgrenzen bestimmen, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung hinzugezogen wird. In diesem Jahr steigt die Grenze von 54.450 Euro auf 56.250 Euro. Sobald das Einkommen über dieser Grenze liegt, ist der Teil, der die Grenze übersteigt, beitragsfrei.
Finanzen 2020: Das sind die Änderungen für Unternehmer
Auch Unternehmer müssen im Bezug auf ihre Finanzen 2020 mit einigen Änderungen rechnen. Unter anderem gibt es eine neue Regelung für die Kleinunternehmergrenze und es kommen einige Steuerentlastungen bezüglich Weiterbildungen und Gesundheitsförderungen auf Unternehmer zu.
Die neue Kleinunternehmergrenze
Bislang galt eine Person als Kleinunternehmer, wenn sie im Vorjahr die Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht überschritten hat. In diesem Jahr wird diese Kleinunternehmergrenze auf 22.000 Euro angehoben. Dadurch können mehr Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wer als Kleinunternehmer eingestuft wird, kann darauf verzichten, die Umsatzsteuer in Rechnungen auszuweisen. Ebenso kann auf Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine Umsatzsteuererklärung verzichtet werden.
Steuerentlastungen bei der Weiterbildung
Bisher waren Weiterbildungen, die der Arbeitgeber seinen Angestellten gewährt hat, nur dann steuerfrei, wenn sie arbeitsplatzbezogen waren. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Ab 2020 sind Weiterbildungen auch dann steuerfrei, wenn sie lediglich „die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers verbessern“, was sehr gut für die Finanzen von Unternehmen ist.
Bessere Forschungsförderung
Ab diesem Jahr tritt das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft. Dieses sieht vor, die Forschung und Entwicklung in kleinen Unternehmen zu stärken. So sollen deutsche Unternehmen erfolgreich im internationalen Wettbewerb bestehen können. Diese Förderung ist auf 500.000 Euro pro Unternehmen und Wirtschaftsjahr begrenzt. Ausgerechnet wird sie auf der Ertragssteuerschuld des Anspruchsberechtigten. Ist die Forschungszulage höher als die festgesetzte Steuer, wird dieser Betrag als Steuererstattung ausgezahlt. Dadurch sollen auch Unternehmen von der Zulage profitieren, die sich in einer Verlustphase befinden.
Höherer Freibetrag bei der betrieblichen Gesundheitsförderung
Sobald Unternehmer ihren Angestellten besondere Gesundheitsleistungen anbieten oder diese bezuschussen, erhalten sie dafür einen steuerlichen Freibetrag. Bisher befand sich dieser bei 500 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer, in diesem Jahr steigt er auf 600 Euro.
Mehr Fairness im Online-Handel
Die europäische Platform-to-Business-Verordnung soll ab Mitte Juli 2020 in der ganzen EU verpflichtend gelten. Unter anderem enthält die Verordnung Transparenzregeln, die einen gerechteren Wettbewerb fördern sollen. Online-Plattformen sollen dadurch beispielsweise klare und verständliche AGBs verfassen. Zudem sind Online-Plattformen dann dazu verpflichtet, ihre Ranking-Kriterien offenzulegen, nach denen Produkte oben oder unten in Ergebnislisten angezeigt werden.
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Über den Autor
Leoni Schmidt
Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.
Eine Antwort
Schöner Überblick witten, Nice job!