Diese Vorschriften gilt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu beachten
Kurzarbeit: Diese Regeln gelten für 2021
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Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist Kurzarbeit?
- Welche Voraussetzungen gelten für das Kurzarbeitergeld?
- Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
- Welche Unternehmen dürfen Kurzarbeit beantragen?
- Kurzarbeit sofort anzeigen
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Definition: Was ist Kurzarbeit?
Die Kurzarbeit kann, wie der Name schon vermuten lässt, vom Arbeitgeber eingeführt werden, wenn ein erheblicher Ausfall des Arbeitspensums vorliegt. Dies kann beispielsweise bei einer schlechten Auftragslage, saisonbedingt oder eben wegen eines unabwendbaren Ereignisses, wie Corona, der Fall sein. In diesen Fällen kommt das Kurzarbeitergeld zum Tragen. Dieses ist dazu bestimmt, den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze zu sichern und einen Teil des durch die Kurzarbeit bedingten Lohnausfalles zu ersetzen.
Welche Voraussetzungen gelten für das Kurzarbeitergeld?
Die Kurzarbeit kann lediglich der Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann diese dann anmelden, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist. Das heißt, dass das Unternehmen zuvor alles dafür getan hat, um den Verdienstausfall zu vermeiden. Zudem müssen für die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens zehn Prozent der Beschäftigten müssen einen Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben.
- Im Betrieb muss mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt sein.
- Vor der Kurzarbeit sind bei den betroffenen Arbeitnehmern keine Kündigungen erlaubt.
- Die Angestellten müssen vorher Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld beträgt in den ersten drei Monaten 60 Prozent für Beschäftigte ohne Kinder und 67 Prozent für Beschäftige mit Kindern des Nettogeldausfalls. Sollte es zu einem Entgeltausfall von 50 Prozent oder mehr kommen, so beträgt das Kurzarbeitergeld ab den vierten Bezugsmonat 70, bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent. Diese Regelung der Kurzarbeit und des Kurzarbeitergeldes gilt wegen Corona seit dem 1. März 2020 und wurde auf den 31. Dezember 2021 verlängert, sofern der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März entstanden ist. Das Kurzarbeitergeld können alle Beschäftigten erhalten, die durch die Arbeitslosenversicherung versichert sind. Der Arbeitgeber bekommt hierbei die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Welche Unternehmen dürfen Kurzarbeit beantragen?
Alle gewerblichen Betriebe, dazu gehören auch die Betriebe, die kulturellen oder sozialen Zwecken diesen, dürfen Kurzarbeit beantragen. Dabei ist die Kurzarbeit nicht von der Größe des Unternehmens abhängig. Wichtig ist nur, dass mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Unternehmen des Öffentlichen Dienstes sind von dieser Regelung ausgenommen. Sollte jedoch ein unabwendbarer Grund für Kurzarbeit vorliegen, beispielsweise durch behördlich angeordnete Schließungen, kann auch für diese Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragt werden. Der unabwendbare Grund muss aber direkten Bezug zum Betrieb haben.
Kurzarbeit sofort anzeigen
Anzeigen von Kurzarbeit durch die Corona-Pandemie können ab sofort abgegeben werden. Arbeitgeber sollten deswegen den Arbeitsausfall sofort bei der Agentur für Arbeit anzeigen, wenn zehn Prozent der Arbeitnehmer davon betroffen sind. Auch Zeitarbeitsunternehmen können ab sofort den Arbeitsausfall anzeigen.
Für Selbstständige gilt diese Regelung nicht. Das liegt daran, dass sie nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind.
Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Focus
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Über den Autor
Luisa Färber
Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.