Ein Ausgleich für fehlendes Gehalt?
Kurzarbeit: Ist eine Nebentätigkeit erlaubt?
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Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was bedeutet Kurzarbeit?
- Ist während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit möglich?
- Sonderregelungen zur Nebentätigkeit in Kurzarbeit
- Fazit: Überlege genau, ob du während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit ausüben möchtest
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Seit der Corona-Pandemie ist ein System im Berufsleben immer bekannter geworden: die Umstellung in Betrieben auf Kurzarbeit. Davor überwiegend von saisonal tätigen Betrieben angewendet, gingen zahlreiche Unternehmen diesen Schritt seit März 2020, um die Kündigung ihrer Mitarbeiter zu vermeiden. Für viele Arbeitnehmer bedeutete das aber auch den Verlust eines Großteils des Einkommens und sie stellten sich die Frage: Ist während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit erlaubt? Mit dieser Frage befassen wir uns in dem nachfolgenden Artikel.
Definition: Was bedeutet Kurzarbeit?
Zunächst zur Erklärung des Begriffs. Kurzarbeit bedeutet, dass die regelmäßigen Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers aufgrund zu geringer Arbeit reduziert werden. Dies ist etwa ein beliebtes Mittel in saisonal tätigen Betrieben, um die Zeit, in der erfahrungsgemäß weniger Aufträge vorliegen, zu überbrücken, ohne die Mitarbeiter entlassen zu müssen. Die Arbeitszeit kann hierbei an die nötigen Umstände angepasst werden. So sind beispielsweise Modelle von Kurzarbeit auf 75 % der regulären Arbeitszeit möglich, auf 50 % oder sogar auf 0 %, die sogenannte Kurzarbeit Null.
Für Arbeitnehmer bedeutet die Umstellung auf Kurzarbeit auch mit Nebentätigkeit natürlich einen Verlust, da ihnen ein Teil des Einkommens nicht mehr zur Verfügung steht. Hierfür stellt die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld (KUG) zur Verfügung. Die Höhe dessen richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das ein Arbeitnehmer normalerweise erhält. Von diesem fehlenden Anteil ergänzt das Kurzarbeitergeld 60 %, um den Verlust zumindest teilweise auszugleichen. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt des Arbeitnehmers, steigt das Kurzarbeitergeld auf 67 %. Im Zuge der langanhaltenden Corona-Pandemie wurden Regelungen erlassen, wonach das KUG bei dauerhaftem Arbeitsausfall erhöht wird.
Ist während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit möglich?
Grundsätzlich ist es erlaubt, in Kurzarbeit eine Nebentätigkeit auszuüben, genauso wie es im geregelten Betriebsalltag möglich ist. Zu beachten ist jedoch, dass sich ein Nebenjob auf die Höhe des KUG auswirken kann. Das sieht wie folgt aus:
- Übst du schon vor Beginn der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit aus, hat das keine Auswirkungen auf dein Kurzarbeitergeld.
- Nimmst du erst nach dem Start der Kurzarbeit deine Nebentätigkeit auf, so erhöhst du damit dein tatsächliches Entgelt. Der Verdienst durch deine Nebentätigkeit wird somit auf das KUG angerechnet.
Mit anderen Worten: Du darfst während der Kurzarbeit Geld dazuverdienen. Allerdings kannst du mit einer Nebentätigkeit, die du erst dann beginnst, nicht den Entfall deines eigentlichen Gehaltes ausgleichen. Dein zusätzliches Gehalt verrechnet sich mit dem KUG, sodass du weniger KUG erhältst. Dies ist insofern dennoch gut für dich, da das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist und dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das bedeutet wiederum, dass du, je länger du in Kurzarbeit angestellt bist, mit einer umso höheren Steuernachzahlung im Folgejahr rechnen musst.
Sonderregelungen zur Nebentätigkeit in Kurzarbeit
Im Zuge der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Anstiegs an Kurzarbeit sowie gleichzeitigem Personalmangel an anderer Stelle hat der Bundesrat einige Sonderregelungen zu Nebenverdiensten erlassen. So sollten Arbeitnehmer in Kurzarbeit, die eine Nebentätigkeit in systemrelevanten Branchen und Berufen neu aufnehmen, diesen Verdienst nicht mit ihrem SOLL-Entgelt verrechnen. Diese Regel galt bis zum 31. Oktober 2020.
Nach einer weiteren Sonderregelung, gültig zwischen dem 01. Januar 2021 und dem 30. Juni 2022, durften geringfügige Beschäftigungen anrechnungsfrei zum Kurzarbeitergeld bleiben. Das bedeutet, dass du in diesem Zeitraum mit einem neu hinzugekommenen 450-Euro-Job diesen Verdienst nicht auf das KUG anrechnen musst.
Fazit: Überlege genau, ob du während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit ausüben möchtest
Rechtlich spricht nichts dagegen, wenn du dir in Kurzarbeit mit einer Nebentätigkeit etwas Geld dazuverdienen möchtest. Du könntest beispielsweise mit Affiliate Marketing Geld verdienen, wie du es in unserem kostenlosen Webinar von Thomas Klußmann lernst. Allerdings musst du dir im Klaren sein, wie sich diese Tätigkeit auf deine Finanzen auswirkt. Außerhalb etwaiger Sonderregelungen hast du mit einem Nebenverdienst in Kurzarbeit nicht automatisch mehr Geld zur Verfügung – denn dein Kurzarbeitergeld reduziert sich dadurch. Greifen Sonderregelungen wie zuletzt zwischen Januar 2021 und Juni 2022, dann hast du mit einem Nebenjob akut mehr Geld zur Verfügung. Allerdings solltest du dir im Klaren darüber sein, dass du mittelfristig eine Steuerrückzahlung zu befürchten hast. Dies hängt auch davon ab, wie lange und in welcher Form du in Kurzarbeit tätig bist. Ab einem Kurzarbeitergeldbetrag von 410 € jährlich bist du dazu verpflichtet, eine Steuererklärung auszufüllen und diese Leistung mit anzugeben.
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Bei Kurzarbeit wird die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers über einen bestimmten Zeitraum reduziert. Dies hängt damit zusammen, dass die Aufträge in der Firma fehlen, beispielsweise aufgrund einer schlechten Konjunkturlage oder saisonalen Bedingungen. Um den finanziellen Verlust teilweise aufzufangen, erhalten Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld.
Die genaue Höhe des Kurzarbeitergeldes (KUG) richtet sich nach dem fehlenden Nettoeinkommen des Arbeitnehmers. Von diesem fehlenden Anteil sind 60 % KUG (bei mindestens einem Kind im Haushalt 67 %).
Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit in Kurzarbeit möglich. Allerdings reduziert sich dadurch im Normalfall das Kurzarbeitergeld, wenn die Tätigkeit erst nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wurde.
Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.