Bei baulichen Veränderungen solltest du dich immer an das Bauamt wenden

Bauamt: Das sind die wichtigsten Aufgaben

Häufig kommt es als Existenzgründer vor, dass du bauliche Maßnahmen an Gebäuden vornehmen musst, damit du deine Geschäftsidee richtig realisieren kannst. Damit du diese umsetzen kannst, benötigst du eine Genehmigung des Bauamtes oder der Bauaufsichtsbehörde. Diese müssen deine Vorstellungen prüfen, um sie im Anschluss genehmigen zu können. Doch welche Bedingungen müssen hierfür erfüllt sein? Wir verraten es im folgenden Artikel.

Die Aufgaben des Bauamtes

Bei dem Bauamt handelt es sich um ein kommunales und auch Landes- oder Bundesamt, dass sich mit den verschiedensten Bauangelegenheiten beschäftigt – ähnlich also zu der Bauaufsichtsbehörde. In der Regel hat das Bauamt dadurch die folgenden Aufgaben:

  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßenverwaltung
  • Abwicklung gemeindeeigener Bauprojekte
  • Organisation des Verkehrs
  • Bauordnungsaufgaben verfolgen und prüfen

Die letzte Aufgabe wird auch oft von der Bauaufsichtsbehörde übernommen, da sich diese mit den Aufgaben des Baurechts befasst. Bei Bauordnungsaufgaben handelt es sich um die Ausweisung von Baugebieten, die Festlegung der baulichen Ausnutzbarkeiten und die Bestimmung von Gewerbe– und Wohngebieten.

Unterschied Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Oft werden die beiden Behörden für dasselbe gehalten. Tatsächlich sind die beiden jedoch mit unterschiedlichen Aufgaben betraut, weswegen sie sich auch voneinander unterscheiden. So widmet sich das Bauamt den planerischen Aufgaben und ist unter anderem für die Bautätigkeit im Hochbau, die Wasserversorgung, die Abwasserversorgung und die Betreuung der öffentlichen Gebäude und Anlagen in einer Gemeinde zuständig. Die Bauaufsichtsbehörden haben somit die Aufgabe, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu überwachen.

Die rechtlichen Grundlagen

Das Bauamt arbeitet auf der rechtlichen Grundlage des Bauordnungsrechts. Dieses richtet sich also nach den örtlichen Bauordnungen oder den jeweiligen Landesbauordnungen eines Bundeslandes. Diese Ordnungen geben vor, welche Bebauung auf welchen Grundstücken zulässig ist und welche Änderungen und Beseitigungen vorgenommen werden dürfen. Darüber hinaus ist ein wichtiges Instrument auf Gemeindeebene der Bebauungsplan. Dieser wird auf der Grundlage der jeweils geltenden Bauordnung entwickelt und regelt unter anderem die Anforderungen zur Erschließung oder den Abstandsflächen zur Nachbarbebauung des Bauvorhabens. Zudem regelt die Bauordnung aber auch den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens oder die Organisation der Bauaufsichtsbehörden.

Wann muss man das Bauamt kontaktieren?

Wichtig ist im Vorfeld direkt zu sagen: Unterschätze niemals die Bedeutung baulicher Veränderungen. Wenn du einfach so Veränderungen an einem Gebäude vornimmst, ohne dir vorher eine Genehmigung eingeholt zu haben, hat das Bauamt die Berechtigung, von dir zu verlangen, dass du es wieder in den Ursprungszustand zurücksetzen musst. Im schlimmsten Fall kann es dich auch zu einer Schließung deines Geschäftes zwingen. Solltest du dir also nicht sicher sein, ob du für dein Vorhaben eine Genehmigung brauchst, informiere dich lieber im Vorfeld bei deinem zuständigen Bauamt, beziehungsweise der zuständen Bauaufsichtsbehörde. In der Regel musst du das Bauamt bei folgenden baulichen Maßnahmen kontaktieren:

  • Nutzung von Betriebsräumen in neuer Art und Weise
  • Bei Umbau und Neubau von Gebäuden
  • Bei der Nutzung einer angrenzenden Fläche

In machen Bundesländern kann es auch sein, dass man für kleinere Projekte, wie beispielsweise der Bau einer Garage oder von Zäunen, ebenfalls das Bauamt informieren muss. Bei geringfügigen Arbeiten, wie die Renovierung einer Fassade, ist keine Genehmigung notwendig. Hier heißt es also, sich vorher bei dem zuständigen Bauamt zu informieren.

Welche Unterlagen benötigt man für das Bauamt?

Hast du vor ein Gebäude umzubauen oder neu zu bauen, brauchst du dafür auch bestimmte Unterlagen die du bei deinem zuständigen Bauamt einreichen musst. Welche das genau sind, hängt vom Bundesland und von der Art der Bewilligung ab. Grundsätzlich können beispielsweise bei einem Neubau folgenden Dokumente benötigt werden:

  • Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
  • Berechnungen zum umgebauten Wohnraum
  • Bauzeichnung mit enthaltenden Grundrissen, Schnitten und Ansichtszeichnungen
  • Nachweise zur Sicherheit der Statik
  • Pläne zur Wasserversorgung und Entwässerung
  • Unterschriebener Bauantragsvordruck
  • In seltenen Fällen: Eine schriftliche Erlaubnis der Nachbarn

Tipps für den Kontakt mit dem Bauamt

Planst du den Kauf eines Bauplatzes, so lohnt es sich oft schon vorher einen Termin beim Bauamt zu vereinbaren. Hier sollte geklärt werden, ob bauliche Vorhaben wie neue Gebäude oder andere Veränderungen auf dem Grundstück überhaupt möglich sind. Denn das vermeidet unschöne Überraschungen. In vielen deutschen Regionen gibt es Bebauungspläne mit sehr konkreten Anforderungen oder Einschränkungen. In größeren Städten sind sie häufig online abzurufen. An Orten, wo das nicht möglich ist, ist stattdessen meist ein Anruf oder der Weg zum Bauamt nötig. Falls kein Bebauungsplan vorliegt und Gebäude mit einer sehr außergewöhnlichen Bauweise geplant sind, so lohnt sich an dieser Stelle häufig ein Bauvorantrag.

Wenn alle wichtigen Aspekte beachtet wurden, dann kann ein Bauantrag gestellt werden. Die Vorlage der Dokumente in der richtigen Ausführung übernimmt in der Regel der Bauleiter oder Architekt. Wichtig zu wissen ist hier: Auch das ist mit Kosten verbunden. Wer sich vorher informiert, wird im Nachhinein nicht von der Höhe der Summe überrascht. Außerdem kann die Bewilligung des Bauantrags einige Zeit dauern. Daher sollte neben finanziellen Mitteln auch ausreichend zeitlicher Puffer eingeplant werden, damit einem reibungslosen Bauvorhaben nichts im Weg steht.

Fazit

Wenn du als Gründer Änderungen an einem Gebäude vornehmen möchtest, beispielsweise weil du dein eigenes Geschäft eröffnen möchtest, solltest du vorher immer mit dem Bauamt abklären, ob du eine Genehmigung dafür brauchst. Nimmst du die Änderungen ohne diese vor, kann es gut sein, dass das Bauamt verlangt, diese wieder rückgängig zu machen. Hier solltest du also auf Nummer sicher gehen, damit du sorgenfrei mit deinem Unternehmen durchstarten kannst.

Häufige Fragen (FAQ) zum Bauamt

Was sind die Aufgaben eines Bauamtes?

In der Regel hat das Bauamt dadurch die folgenden Aufgaben:
1. Straßenverkehrsordnung
2. Straßenverwaltung
3. Abwicklung gemeindeeigener Bauprojekte
4. Organisation des Verkehrs
5. Bauordnungsaufgaben verfolgen und prüfen

Was ist der Unterschied zwischen dem Bauamt und der Bauaufsichtsbehörde?

Das Bauamt widmet sich den planerischen Aufgaben und ist unter anderem für die Bautätigkeit im Hochbau, die Wasserversorgung, die Abwasserversorgung und die Betreuung der öffentlichen Gebäude und Anlagen in einer Gemeinde zuständig. Des Weiteren haben die Bauaufsichtsbehörden die Aufgabe, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu überwachen.

Wann muss man das Bauamt kontaktieren?

In der Regel musst du das Bauamt bei folgenden baulichen Maßnahmen kontaktieren:
1. Nutzung von Betriebsräumen in neuer Art und Weise
2. Bei Umbau und Neubau von Gebäuden
3. Bei der Nutzung einer angrenzenden Fläche

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Über den Autor

Autorenprofil: Leoni Schmidt

Leoni Schmidt

Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.

Eine Antwort

  1. Sehr geehrte Damen und Herren
    Eine wichtige Frage habe ich. Prüft das Bauamt eine Unbedenklichkeit eines Baugrundstückes hinsichtlich eingetragener Altlasten aus den Weltkriegen ? Also wie vermehrte Funde von Kampfmittel, Sprengstoffen oder ehemaligen Bombardierungszielen.
    Vielen Dank

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