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Gründer-FAQ: Hilfe Existenzgründung! Wann gilt man als Unternehmer?

Wann ist man Existenzgründer?

Mark Zuckerberg, Jeff Bezos und Co. – Alles einzigartige Unternehmer- und Gründungspersönlichkeiten. Ihre Erfolgsgeschichten sind auf der ganzen Welt bekannt und viele träumen von einer ähnlichen Laufbahn. Aber wie wird man eigentlich Existenzgründer? Und ab wann gilt man rechtlich als Unternehmer? Wir erklären dir, worauf es bei der Existenzgründung ankommt und helfen dir mit unserem Gründer-FAQ dabei, deinen Traum von der Selbstständigkeit wahr werden zulassen.

Ein Existenzgründer sein – Vielleicht träumst du bereits davon? Aber was ist das überhaupt? Wir erklären dir in diesem Gründer-FAQ was es mit der Existenzgründung auf sich hat und beantworten diese Fragen:

  • Wer bzw. was ist ein Existenzgründer
  • Was versteht man unter Existenzgründung?
  • Wie lange gilt man als Existenzgründer?
  • Ist ein Existenzgründer ein Verbraucher?
  • Was muss man bei der Unternehmensgründung beachten?

Definition: Existenzgründung

Ein Existenzgründer ist eine Person, die beruflich den Weg in die Selbstständigkeit einschlägt. Gemeint ist damit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Als Selbständiger profitierst du vom Unternehmenserfolg und trägst andererseits die Unternehmensrisiken. Als Selbstständiger arbeitest du gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 HGB unabhängig und teilst dir Zeit und Ressourcen eigenständig ein.

Oft wird eine Existenzgründung mit einer Unternehmensgründung gleichgesetzt. Allerdings ist nicht jeder Existenzgründer automatisch auch ein Startup- bzw. Firmengründer, der Mitarbeiter beschäftigt. Auch Einzelunternehmer, Kleingewerbebetreibende, Freelancer oder Freiberufler zählen als Existenzgründer.

Exkurs: Scheinselbstständigkeit

Du giltst rechtlich nicht zwangsweise als selbstständige Person, nur weil du dich selbst als solche bezeichnest. Sofern du in einen Betrieb eingegliedert bist und eine weisungsgebundene Tätigkeit ausübst, giltst du in Deutschland als sogenannter Scheinselbstständiger.

Der Unterschied zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe

Der Gründungsweg eines Freiberuflers unterscheidet sich von dem eines Gewerbetreibenden. Freiberufler melden eine freiberufliche Tätigkeit an und kein Gewerbe. Der Weg führt hier übers Finanzamt. Freiberufler zahlen daher auch keine Gewerbesteuer. Auch die Pflicht zur doppelten Buchführung entfällt. Gewerbebetreibende müssen hingegen Mitglied in der Industrie- und Handelskammer sein. Ob du als Existenzgründer freiberuflich oder gewerbetreibend selbstständig arbeitest, hängt in erster Linie von der ausgeübten Tätigkeit und dem Berufsfeld ab. Freiberufliche Berufe sind in § 18 Einkommenssteuergesetz aufgelistet.

Die rechtliche Einordnung von Existenzgründern

Existenzgründer: Verbraucher oder Unternehmer?

Die Frage, ob du als Existenzgründer als Verbraucher oder Unternehmer eingestuft wirst, ist rechtlich von großer Relevanz. Die einzelnen Begriffe lassen sich folgendermaßen erklären:

  • Verbraucher sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte abschließen, ohne dass dieses einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, vgl. § 13 BGB.
  • Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person die in Ausübung ihrer gewerblichen bzw. selbstständigen Tätigkeit handelt. Dabei ist es nicht relevant, ob eine Gewinnerzielungsabsicht das Handeln bestimmt.

Verbraucherschutz

Jetzt denkst du dir vielleicht: Wofür ist diese Unterscheidung wichtig? Diese Frage ist schnell beantwortet: Diese Unterscheidung ist rechtlich von großer Relevanz. Denn für Verbraucher gelten diverse Verbraucherschutzvorschriften, die auf Unternehmer nicht angewendet werden können. Somit gehen mit der Einstufung als Verbraucher für die betreffende Person einige Vorteile einher. Dazu zählen zum Beispiel besondere Widerrufsrechte sowie Fristen.

Ist man als Existenzgründer ein Verbraucher?

Die Frage, ob Existenzgründer als Verbraucher oder als Unternehmer einzustufen sind lässt sich wie folgt beantworten: Existenzgründer können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Maßgeblich ist, ob das Rechtsgeschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit geschlossen wurde. Bei der Beurteilung kommt es auf objektive Kriterien an.

Wird ein Vertrag im Zusammenhang mit der Aufnahme der gewerblichen bzw. selbstständigen Tätigkeit geschlossen gelten Existenzgründer als Unternehmer. Denn das Gesetz stellt nicht auf das Vorhanden- bzw. Nichtvorhandensein geschäftlicher Erfahrung ab. Das betrifft also Geschäfte, die mit der Existenzgründung im direkten Zusammenhang stehen wie z.B. die Miete von Geschäftsräumen, den Abschluss eines Franchisevertrages, den Kauf eines Firmenwagen usw. Denn derartige Rechtsgeschäfte sind nach objektiven Umständen klar auf unternehmerisches Handeln ausgerichtet.

Davon zu unterscheiden sind Rechtsgeschäfte des täglichen Bedarfs und solche, die in keinerlei Zusammenhang mit der Selbstständigkeit stehen. Dazu zählen zum Beispiel die Miete von Wohnräumen, der Kauf eines PKWs zu privaten Zwecken, Urlaubsreisen etc. In diesem Fall handeln Existenzgründer regelmäßig als Verbraucher.

Sonderfall: Rechtsgeschäfte in Vorbereitung der Existenzgründung

Weiter abzugrenzen sind Rechtsgeschäfte, die die Frage betreffen, ob es überhaupt zu einer Existenzgründung kommen soll. Es geht also um vorbereitende Geschäfte zur Aufnahme der selbstständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit. Hierbei kommt es nicht auf subjektive Umstände an. Es ist demnach unerheblich, ob der Vertragsschließende bereits zu einer Existenzgründung entschlossen war oder nicht. Für die Entscheidung ist vielmehr auf die Frage abzustellen, ob die Maßnahme Bestandteil der Existenzgründung war, oder sich im Vorfeld einer solchen bewegte. Bewegte sie sich im Vorfeld, so ist die Maßnahme nicht dem unternehmerischen, sondern dem privaten Bereich zuzuordnen. Häufig ist dies eine Frage des Einzelfalls und lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Im Zweifel solltest du als Existenzgründer vorsichtig sein und davon ausgehen, dass Gerichte dein Handeln als unternehmerisch bewerten.

Die „Dual Use“-Problematik

Unter einem „Dual use“-Geschäft versteht man in der Rechtswissenschaft Rechtsgeschäfte, die sowohl privaten als auch zu gewerblichen Zwecken getätigt werden. Das kann zum Beispiel der Kauf eines Smartphones sein, das sowohl beruflich als auch privat genutzt wird. Liegt ein solcher „dual use“ bzw. gemischter Zweck dem Vertrag zugrunde, stellt sich die Frage, ob als Verbraucher oder Unternehmer gehandelt wurde. Diese Problematik betrifft gerade Existenzgründer und Selbstständige häufig. Überwiegend wird hierbei darauf abgestellt, welche Zweckbestimmung im Einzelfall überwiegt. Für die Praxis bedeutet das: Die Differenzierung nach der Zweckbestimmung ist mit Unsicherheiten behaftet. Hier trägt derjenige die Beweislast, der sich auch die Verbrauchereigenschaft beruft. Im Zweifel muss du also beweisen, dass du als Verbraucher und nicht als Unternehmer gehandelt hast. Die Beweisführung ist in einem solchen Fall jedoch schwierig und oft objektiv eigentlich nicht nachweisbar.

Existenzgründer ist man für 3 Jahre

Aber wie lange gilt man eigentlich als Existenzgründer? Das Gesetz bietet auf diese Frage keine Antwort. Allerdings ist es für viele Fördergelder eine Voraussetzung, dass das Unternehmen weniger als drei Jahre am Markt ist. Somit gelten Selbstständige noch bis drei Jahre nach der Gründung als Existenzgründer.

Was du als Existenzgründer sonst noch beachten musst

Die Einordnung als Existenzgründer ist nur eine von vielen Fragen rund um das Thema Existenzgründung. Neben rechtlichen Aspekten musst du dich auch mit vielen anderen Dingen beschäftigen. Kapital ist beispielsweise eine wichtige Gründungsressource. Oft sind Existenzgründer auf Fremdfinanzierung angewiesen. Hierbei gibt es unterschiedliche Darlehen und Finanzierungsformen, die infrage kommen. Aber auch die Geschäftsidee ist wichtig. Alternativ kannst du aber auch ohne eigene Geschäftsidee ein Franchise gründen. Auch mit Hürden wie der Gewerbeanmeldung, Steuern, Versicherungen für Selbstständige usw. solltest du dich beschäftigen. Diese Punkte solltest du bedenken:

  1. Businessplan erstellen
  2. Kapitalbedarf ermitteln
  3. Fördermittel in Betracht ziehen
  4. Versicherungen abschließen
  5. Marketingstrategien entwickeln
  6. Unternehmensstrukturen einführen
  7. Prozesse entwickeln
  8. Ziele definieren
  9. Hilfe und Beratung annehmen

Fazit: Es liegt in deiner Hand!

Existenzgründer bist du, wenn du seit weniger als drei Jahren selbstständig bist. Für Rechtsgeschäfte die du als Existenzgründer abschließt giltst du als Unternehmer, nicht als Verbraucher. Neben rechtlichen Aspekten wirst du dich auf jeden Fall mit vielen anderen spannenden Themen auseinander setzen müssen. Das sollte dich aber auf keinen Fall davon abhalten den Schritt zu wagen: Denn gegen Risiken kann man sich absichern! Aber den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, dass wird dich persönlich weiterbringen. Von dieser Erfahrung wirst du für den Rest deinen Lebens profitieren – also trau dich!

Häufige Fragen (FAQ) zu Existenzgründer und Existenzgründung

Wann ist man Existenzgründer?

Als Existenzgründer gilt, wer beruflich den Weg in die Selbstständigkeit einschlägt. Damit ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gemeint.

Wie lange gilt man als Existenzgründer?

Man gilt regelmäßig für 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Existenzgründung als Existenzgründer.

Was versteht man unter Existenzgründung?

Existenzgründung beschreibt den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

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Über den Autor

Autorenprofil: Luisa Kleinen

Luisa Kleinen

Luisa wurde 1996 in Bonn geboren und studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften mit Abschluss des ersten Staatsexamen (Schwerpunkt Internationales Strafrecht und Medienstrafrecht) an der Universität zu Köln. Parallel zu ihrem Studium war sie einige Jahre als Studentische Hilfskraft in der Forschungsstelle für Medienrecht an der TH-Köln tätig. Dadurch erhielt sie einen tiefen Einblick in das Medien-, IT- und Datenschutzrecht und sammelte erste redaktionelle Erfahrungen. Später arbeitete sie als Assistenz der Geschäftsführung in einem Gastronomiebetrieb und erweiterte hier ihre Kenntnisse im Personal- und Projektmanagement. Nach ihrem Praktikum in der Redaktion von Gründer.de, ist sie seit Juli 2022 als Junior Legal Managerin bei Digital Beat und Gründer.de tätig.

Hast du noch Fragen?

Eine Antwort

  1. Warum schribst Du „Sofern du in einen Betrieb eingegliedert bist und eine weisungsgebundene Tätigkeit ausübst, giltst du in Deutschland als sogenannter Scheinselbstständiger“. Das ist schlichtweg falsch. Scheinselbstständig ist man, wenn man mind. 5/6 bei einem Arbeitegeber verdient und keinen Angestellten hat. Durch diese Falschaussage, die man leider oft im Netz findet, wurde ich jahrelang in die falsche Richtung verunsichert bzw. in falsche Sicherheit gewogen.

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