Gründer FAQ: Diese Regeln gelten
Wie starte ich als Gründer, ohne direkt ein Gewerbe anmelden zu müssen?
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Inhaltsverzeichnis
- Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
- Was versteht man unter Freien Berufen und Tätigkeiten in der Urproduktion?
- Zu welchem Zeitpunkt sollte ich mich beim Gewerbeamt melden?
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Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Nach deutschem Recht gilt, dass jeder, der ein Gewerbe betreibt, dieses auch anmelden muss. Dies sieht die so genannte Gewerbepflicht vor.
Damit eine Tätigkeit dem Gewerbebegriff unterfällt, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind § 15 Abs. 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zu entnehmen.
- Die Tätigkeit muss selbstständig durchgeführt werden. Der Gewerbebetreibende handelt also eigenverantwortlich und nicht weisungsgebunden
- Die Tätigkeit muss planmäßig und auf Dauer angelegt sein.
- Mit der Tätigkeit muss der Gewerbebetreibende eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
- Mit der Tätigkeit nimmt der Gewerbetreibende am Wirtschaftsverkehr teil.
Unerheblich für die Gewerbepflicht ist, ob man sich mit seiner gegründeten Firma nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig macht. Hier gilt: Ein Gewerbe bleibt ein Gewerbe. Wer ein Nebengewerbe betreibt, hat die gleichen gesetzlichen Auflagen zu erfüllen wie jemand, der dies hauptberuflich macht.
Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind die Freien Berufe und Tätigkeiten in der Urproduktion.
Was versteht man unter Freien Berufen und Tätigkeiten in der Urproduktion?
Insbesondere künstlerische, lehrende und ärztliche Tätigkeiten bzw. Fachdienstleistungen werden zu den so genannten Freien Berufen gezählt. Den Freien Berufen ist gemein, dass man sie aufgrund einer bestimmten beruflichen Qualifikation bzw. einer spezifischen schöpferischen Begabung selbstständig ausüben kann. Unter die Gruppe der Freiberufler fallen zum Beispiel
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Notare
- Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Heilpraktiker
- Journalisten
- Dolmetscher
Wenn du sichergehen willst, ob deine Tätigkeit nicht auch unter die freien Berufe fällt, lohnt ein Blick in § 18 EStG. Dort ist eine ganze Reihe an freien Berufen aufgelistet. Die Aufzählung ist allerdings nicht abschließend. In strittigen Fällen muss die bisherige Rechtsprechung zur Definition des Freien Berufes herangezogen werden. Dann ist es auch ratsam, anwaltliche Beratung einzuholen.
Bei den Tätigkeiten in der Urproduktion handelt es sich um Tätigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Auch die Bereiche Fischerei und Bergbau werden erfasst.
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich mich beim Gewerbeamt melden?
Bei vielen Gründern herrscht der Irrglaube: Solange mit der eigenen Firma kein Umsatz oder kein Gewinn erwirtschaftet wird, muss man es noch nicht als Gewerbe anmelden. Das ist nicht korrekt.
- 14 Abs. 1 S. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist hier eindeutig. Dort heißt es:
„ Wer den selbständigen Betrieb eines Gewerbes (…) anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.“
Wer gedankenlos mit dem Gewerbebetrieb beginnt, ohne diesen rechtzeitig anzumelden, dem können sogar Bußgelder und Nachzahlungen aufgebrummt werden.
Für einige Gewerbebetreibende, zum Beispiel im Gastronomiebereich, ist es nicht einmal möglich, den Gewerbebetrieb ohne Gewerbeschein und sonstige Erlaubnisse zu starten. Hier ist der Gewerbebetrieb von zahlreichen Auflagen abhängig.
Jedem Gewerbetreibenden ist also zu empfehlen, sich so frühzeitig wie möglich beim Gewerbeamt zu melden. In unserem ausführlichen Artikel „Gewerbe anmelden“ haben wir dir alle notwendigen Schritte für die Gewerbeanmeldung erläutert. Hier erhält du nähere Informationen dazu, wie die Anmeldung abläuft und was du dabei beachten musst.
Allgemein können sich bei deiner Gewerbeanmeldung schwierige und komplexe Rechtsfragen stellen. Dann ist es stets ratsam, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Über den Autor
Christian Solmecke
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in seiner Kölner Kanzlei WBS.LEGAL den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. Er betreut dort zahlreiche Online-Händler, Medienschaffende und Web-2.0-Plattformen. Daneben ist RA Solmecke Gründer von anwalt2go sowie mehreren IT-Startups. Seine ersten Projekte hat er selbst programmiert. Neben seiner Kanzleitätigkeit und der Geschäftsführung der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de ist Christian Solmecke Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Online-Recht und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.