Deutschland, Österreich und Schweiz im Vergleich
Gründen im DACH-Raum: Diese Herausforderungen müssen Gründer beachten
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Inhaltsverzeichnis
- Gesetzliche Regelungen bei der Gründung im DACH-Raum – Herausforderungen erkennen & Chancen begreifen
- Rechtsform wählen: Die Basis für das neue Unternehmen
- Steuerunterschiede in der DACH-Region – Schwierigkeiten beim Versand
- Fazit: Gründen in der DACH-Region – wirklich sinnvoll?
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Gesetzliche Regelungen bei der Gründung im DACH-Raum – Herausforderungen erkennen & Chancen begreifen
Obwohl Deutschland, Österreich und die Schweiz geografisch sehr nah verbunden sind, gelten in den einzelnen Ländern äußerst unterschiedliche Vorschriften. Vor allem Internetfirmen sind nicht an Entfernungen gebunden, da sie praktisch überall auf der Welt operieren können. Doch mit den Landesgrenzen wechseln auch die gesetzlichen Vorschriften und hier gibt es einiges zu beachten.
Digital tätige Unternehmen haben den großen Vorteil, dass sie deutlich kostengünstiger skalieren können als Firmen mit einem lokalen Bezug oder sogar einem Ladengeschäft. Doch die Expansionsfähigkeit von Geschäftsmodellen kann schnell limitiert sein, wenn Ländergrenzen übertreten werden.
Rechtlich stark regulierte Branchen, wie etwa das iGaming – also das Glücksspiel im Internet – müssen sich nicht nur mit einer anderen Steuerpolitik und Wechselkursen auseinandersetzen, sondern stoßen teilweise auch auf branchen-systematische Hürden. Möchten Schweizer Online Casinos auch Spieler aus Deutschland ansprechen, benötigen sie eine Glücksspiellizenz der entsprechenden Behörde.
Für den Betrieb von Slots, Sportwetten & Co. in Österreich oder der Schweiz gelten wiederum ganz andere Regeln. Die Schweizer Glücksspielanbieter müssen also nicht nur Angebote für Interessenten aus dem DACH-Raum schaffen, sondern auch technisch verhindern, dass User aus dem Ausland auf die Schweizer Version zugreifen können.
Herausforderungen bergen auch Themen wie das Widerrufsrecht. In Deutschland beispielsweise gilt das Recht auf Widerruf für alle Verbraucherverträge, unabhängig von der Art des Abschlusses (online oder im Geschäft vor Ort). In der Schweiz hingegen haben Verbraucher nur dann Anspruch auf Widerruf, wenn ein Fernabsatzvertrag oder Haustürgeschäft abgeschlossen wurde.
In Österreich sind die Regelungen identisch wie in Deutschland, sofern es sich nicht um maßgeschneiderte Produkte oder digitale Inhalte handelt. Auch die gewährte Widerrufszeit variiert in der DACH-Region. Während Österreich und Deutschland ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren, ist die Einspruchsfrist in der Schweiz auf sieben Tage begrenzt.
Dahingegen braucht es in Deutschland einen schriftlichen Widerspruch, in der Schweiz ist eine fernmündliche Information ausreichend. Händler müssen bei der Neugründung beachten, dass sie die Besonderheiten der jeweiligen Länder wahren und entsprechende Gesetze umsetzen.
Rechtsform wählen: Die Basis für das neue Unternehmen
Unabhängig vom Unternehmenssitz benötigt jedes Unternehmen in der DACH-Region eine Rechtsform. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft) die am häufigsten genutzten Rechtsformen.
Kleinere Unternehmen haben außerdem die Möglichkeit, eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu gründen. Eine vierte Variante ist die Einzelfirma, die in der Schweiz beispielsweise keinen dortigen Wohnsitz erfordert. Ob die Schweiz als Firmensitz rentabel ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die fehlende EU-Mitgliedschaft kann einige Probleme für Gründer:innen mitbringen. Oft erweist es sich als rentabler, den Firmensitz in Deutschland oder Österreich zu positionieren und den Schweizer Markt nicht oder nur geringfügig zu bedienen. Die größten Herausforderungen sind:
- Der europäische Binnenmarkt: Die Schweiz gehört nicht zum europäischen Binnenmarkt, sodass es Schweizer Unternehmen erschwert wird, auf den europäischen Markt zuzugreifen. Es existieren zwar bilaterale Abkommen, sie decken aber nicht jede Branche ab.
- EU-Programme in der Schweiz nicht verfügbar: Die EU bietet mit Horizon Europe ein Innovations- und Forschungsprogramm für Gründer:innen in diesem Sektor an. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, kann eine Förderung mit Firmensitz in der Schweiz nicht in Anspruch genommen werden. Auch Fördermittel stehen Firmen in der Schweiz nicht zur Verfügung, sofern der Hauptsitz nicht in einem EU-Land liegt.
- Grenzüberschreitender Warenverkehr von der Schweiz nach EU: Insbesondere für Neugründer:innen stellt sich die Frage der Mehrwertsteuer, wenn von der Schweiz nach Deutschland oder Österreich verkauft wird. Die einfachste Lösung ist die Umlage der MwSt. auf den Kunden, was allerdings das Kundeninteresse reduzieren könnte. Zu beachten ist auch, dass exportierende Unternehmen eine Registrierung im jeweiligen EU-Land beantragen müssen.
Steuerunterschiede in der DACH-Region – Schwierigkeiten beim Versand
Die steuerrechtlichen Vorschriften in DACH weichen stellenweise grob voneinander ab. Einfach den Job kündigen und gründen ist zwar theoretisch in allen drei Ländern möglich, dabei gilt es aber mögliche Vor- und Nachteile hinsichtlich der Steuerreform abzuwägen. Deutschland und Österreich haben ein komplexes Steuersystem, das nach ähnlichen Gesichtspunkten funktioniert.
Unternehmer geben eine Steuererklärung ab und müssen ihre Einkünfte beim Finanzamt versteuern. Beide Länder bieten, je nach Gründungsart, diverse Steuervorteile an, die zu beachten sind. Die Schweiz punktet im Hinblick auf Unternehmensgewinnsteuer mit einem geringeren Steuersatz (Durchschnitt) im Vergleich zu vielen anderen Ländern.
Das föderale Steuersystem ist abhängig vom Kanton, die Steuersätze variieren zwischen 11,85 und 21,6 %. Es ist für Gründer:innen also nicht nur interessant, ob das Unternehmen in der Schweiz gegründet wird. Vielmehr spielt es auch eine Rolle, welcher Kanton als künftiger Firmensitz geeignet ist. Kapitalgesellschaften werden in der Schweiz auf Bundesebene besteuert, hier gilt ein Steuersatz von 8,5 % (statuarisch).
Die Mehrwertsteuer in der Schweiz ist mit 7,7 % ebenfalls deutlich geringer als in den beiden anderen DACH-Ländern. Deutschland hat eine MwSt. von 19 %, Österreich hingegen 20 %. Aus steuerrechtlicher Sicht kann es daher durchaus sinnvoll sein, über eine Gründung in der Schweiz nachzudenken. Schwierig und komplex wird die Gründung erst dann, wenn der gesamte DACH-Raum abgedeckt werden soll.
Fazit: Gründen in der DACH-Region – wirklich sinnvoll?
Grundsätzlich ist die Gründung eines Unternehmens in der DACH-Region erfolgversprechender als in vielen anderen Ländern Europas. Zum einen gibt es starke Wachstumsmärkte, zum anderen ein hohes Weiterentwicklungspotenzial. Schwierig wird die Angelegenheit erst dann, wenn der Schweizer Markt gleichzeitig mit dem EU-Markt bedient werden soll.
Hier ist das Problem in unterschiedlichen Rechtsvorschriften, beim Versand und bei Themen wie Steuern und Zoll zu finden. Grundlegend besteht aber die Möglichkeit, aus dem Schweizer Raum in Europa zu operieren, und umgekehrt.
Als Gründungsland selbst wird die Schweiz immer beliebter, allerdings muss die Branche stimmen. Da größtenteils nur der Schweizer Markt zur Verfügung steht, muss Bedarf an der jeweiligen Dienstleistung oder am Produkt vorhanden sein. Für alle Gründungen (unabhängig vom Firmensitz) gilt, dass eine sorgfältige Planung den Erfolg ebnen kann.
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