Gründer FAQ: Diese Regeln gelten
Kann ich mich als Schüler/Student nebenbei mit einem Online-Business selbstständig machen?
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Inhaltsverzeichnis
- Die Rechtslage, wenn du dich als Schüler selbstständig machen möchtest
- Neben dem Studium ein Business gründen
- Als Schüler oder Student selbstständig machen: Sozialversicherung, Krankenkasse und Steuern
- Fazit
- Der erfolgreiche Gründerkongress steht wieder an!
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Es gibt viele Gründe, warum Schüler und Studenten den Wunsch verspüren, sich selbstständig zu machen. Oftmals erscheinen die klassischen Nebenjobs wie Nachhilfe geben, Zeitungen austragen oder Kellnern, zu schlecht bezahlt. Vielleicht hat man aber auch eine kreative Idee, mit deren Umsetzung man das Leben anderer bereichern möchte. Unabhängig von dem Grund für die Selbstständigkeit ist die wichtigste Frage allem voran: Dürfen sich Schüler und Studenten selbstständig machen? Ja, sie dürfen ein Business gründen, allerdings nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Rechtslage, wenn du dich als Schüler selbstständig machen möchtest
Oftmals sind Schüler noch keine 18 Jahre alt und somit minderjährig. Als Minderjährige sind sie gem. § 106 BGB in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt. Schließt ein Minderjähriger einen Vertrag ab, so hängt die Wirksamkeit von der Genehmigung seiner Eltern ab, vgl. § 108 BGB. Ausnahmen bestehen nur für Geschäfte, die nach § 107 BGB lediglich rechtlich vorteilhaft sind oder aus eigenen Mitteln – klassisch dem Taschengeld – sofort bezahlt werden, vgl. § 110 BGB.
Nach § 112 BGB ist es einem Minderjährigen ebenfalls möglich, ein eigenes Gewerbe zu gründen. Dazu bedarf es allerdings neben der Genehmigung der Eltern einer zusätzlichen Genehmigung des Familiengerichts. Der Antrag an das Familiengericht ist mit folgenden Details zu versehen:
- Geschäftsidee
- Qualifizierung des Kindes
- Businessplan
- Unterschrift beider Elternteile
Das Gericht prüft daraufhin den Antrag und lädt den Schüler unter Umständen zu einem persönlichen Gespräch ein, um sich selbst ein Bild von der Eignung zu machen. Stimmt das Familiengericht dem Antrag zu, dann darf der Minderjährige künftig alle Rechtsgeschäfte, die sein Business betreffen, selbst vornehmen – außer Kredite aufnehmen. Auch haftet er vollumfänglich für sein Gewerbe.
Nun kann der Schüler seine Selbstständigkeit beim Gewerbeamt anmelden, wenn dies rechtlich notwendig ist, weil man keinen freien Beruf – z.B. Journalismus – ausübt. Auch ansonsten gelten für ihn die gleichen Regelungen wie für andere Selbstständige.
Neben dem Studium ein Business gründen
Auch Studierende haben die Möglichkeit, während des laufenden Studiums ihr eigenes Business zu gründen. Oftmals inspiriert der eigene Studiengang zur Geschäftsidee. Vielleicht ist es aber auch etwas ganz Anderes, das man mit Selbstständigkeit erreichen möchte.
Bei Volljährigen bedarf es natürlich keiner Vorabgenehmigung der Eltern oder des Familiengerichts. Es sind lediglich die normalen Voraussetzungen einer Gründung zu beachten.
Als Schüler oder Student selbstständig machen: Sozialversicherung, Krankenkasse und Steuern
Neben den unternehmerischen Pflichten treffen selbstständige Schüler und Studenten auch Pflichten zur Abgabe von Steuern sowie eventuelle Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge.
1. Sozialversicherung und Krankenkasse
Welche Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung anfallen, wenn du dich als Schüler oder Student selbstständig machen möchtest, richtet sich danach, ob die Selbstständigkeit neben- oder hauptberuflich ausgeführt wird. Es handelt sich um eine nebenberufliche Tätigkeit, wenn der Schüler oder Student weniger als 18 Stunden pro Woche in die Selbstständigkeit investiert und diese somit nicht seinen Arbeits- und Wirtschaftsmittelpunkt darstellt. In solchen Fällen fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Wird diese Stundenzahl allerdings überschritten, wird der Schüler oder Student hauptberuflich tätig und hat Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Bei den Krankenkassen ist man als Schüler und Student bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei mitversichert. Für Studenten gilt beim Ausüben einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit die Verdienstgrenze von 485 Euro im Monat. Das heißt, es fallen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung an, die günstiger sind als die für Pflichtversicherte. Stellt die Ausübung der Selbstständigkeit eine hauptberufliche Tätigkeit dar, gelten die besonderen Konditionen für Studenten nicht mehr und es gelten die Regelungen zur Pflichtversicherung bei den Krankenkassen.
2. Steuern
Schüler und Studenten sind, wenn sie sich selbstständig machen wollen, grundsätzlich auch Einkommenssteuer-pflichtig. Der Grundfreibetrag lag hier im Jahr 2022 bei 9.744 Euro. Bleibt das jährliche Einkommen unterhalb dieser Grenze, fallen keine zusätzlichen Steuern an.
Es empfiehlt sich außerdem bei der Gründung des Gewerbes, die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Als Kleinunternehmer gelten nach § 19 UStG alle Selbstständigen, die pro Jahr höchstens 22.500 EUR Umsatz inklusive Umsatzsteuer erwirtschaften. Ist dies der Fall, so fallen für Schüler und Studenten keine zusätzlichen Abgaben zur Umsatzsteuer an.
Fazit
Es kann sich also durchaus auch als Schüler und Student lohnen, sich selbstständig zu machen und ein eigenes Online-Business zu gründen. Allerdings darf man auch hier nicht gesetzlichen Vorgaben aus den Augen verlieren.
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Über den Autor
Christian Solmecke
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in seiner Kölner Kanzlei WBS.LEGAL den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. Er betreut dort zahlreiche Online-Händler, Medienschaffende und Web-2.0-Plattformen. Daneben ist RA Solmecke Gründer von anwalt2go sowie mehreren IT-Startups. Seine ersten Projekte hat er selbst programmiert. Neben seiner Kanzleitätigkeit und der Geschäftsführung der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de ist Christian Solmecke Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Online-Recht und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.