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Alle Voraussetzungen und Kosten für selbstständige Kraftfahrer

Selbstständig machen als LKW-Fahrer: Trucker-Romantik oder Kostenfalle?

Lastkraftwagen sind täglich unterwegs, transportieren Güter durch ganz Deutschland und repräsentieren ein lukratives Geschäftsmodell. Dafür sorgen zum Beispiel ein Anstieg der Online-Bestellungen, das steigende Warenangebot und der Boom der Bau-Branche. Auch die Vorstellung, frei und unabhängig durch Deutschland zu fahren, verstärkt bei vielen den Wunsch, sich selbstständig zu machen als LKW-Fahrer. Doch gleichzeitig entsteht die Frage, ob sich dieser Traum als selbstständiger Kraftfahrer überhaupt lohnt oder sich letztendlich finanziell gar nicht umsetzen lässt. Der folgende Artikel erklärt deshalb die exakten Voraussetzungen für selbstständige Kraftfahrer, Kosten als Fahrer und die fünf wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Selbstständigkeit mit einem Transportgewerbe.

Voraussetzungen, um sich selbstständig zu machen als LKW-Fahrer

Wer sich selbstständig machen möchte als LKW-Fahrer und eine Spedition gründen möchte, will rechtlich betrachtet ein Transportunternehmen im Güterkraftverkehrsgewerbe gründen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und die Tätigkeit setzt außerdem eine Gewerbeanmeldung voraus. Diese lässt sich für ein Transportgewerbe wiederum beim Gewerbeamt beantragen und ist leicht zu bekommen. Viel schwieriger ist es als selbstständiger Kraftfahrer dabei, eine offizielle Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten. Denn dort existieren bestimmte Vorgaben, die jeder Selbstständige als Fahrer erfüllen muss.

Gewerbe anmelden in 3 Schritten

Schritt 1: Gewerbeanmeldung ausfüllen

Die Gewerbeanmeldung kannst du dir aus dem Internet herunterladen und vor dem Besuch des Gewerbeamtes ausfüllen. Zu den wichtigsten Daten in diesem Formular gehören die Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb sowie Angaben zu dir persönlich. Nachdem du auch die Anschrift deines Betriebs eingetragen und die genaue Tätigkeit formuliert hast, fehlt nur noch die Zugabe, ob dein Gewerbe eine spezifische Erlaubnis braucht. Dies wäre beispielsweise bei einer Schankgenehmigung für ein Lokal der Fall.

Schritt 2: Alle notwendigen Formalitäten beachten

Neben dem Formular der Gewerbeanmeldung, musst du weitere Unterlagen für deinen Termin beim Gewerbeamt dabei haben. Zum einen benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass, damit du deine Identität nachweisen kannst. Zum anderen solltest du alle notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen mit dir führen, wie beispielsweise die Handwerkskarte, die Gewerbekarte oder einen Handelsregisterauszug.

Schritt 3: Termin beim Amt

Nun kannst du mit allen erforderlichen Dokumenten einen Termin beim zuständigen Amt ausmachen. Dieses prüft deine Daten und stellt im Anschluss einen Gewerbeschein aus. Nebenbei darfst du aber nicht vergessen, dass du dein Gewerbe auch der Krankenkasse melden musst. Hier kommen dann nochmals erneut Formulare zum Ausfüllen auf dich zu. Ansonsten gibt das Gewerbeamt automatisch deine Informationen zum Gewerbe an alle weiteren Ämtern und Institutionen weiter, so wie dem Finanzamt, der Handelskammer und auch der Handwerkskammer.

IHK-Vorgaben als selbstständiger LKW-Fahrer – für ein Transportgewerbe

Die IHK schreibt die sogenannte Erlaubnispflicht für Personen vor, die sich selbstständig machen möchten als LKW-Fahrer. Das heißt, es müssen verschiedene Nachweise und Anforderungen beim selbstständig werden als Kraftfahrer erfüllt werden. Dabei handelt es sich um die folgenden Merkmale beim Spedition gründen als selbstständiger Kraftfahrer:

1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des zu gründenden Unternehmens

Bei dieser Überprüfung muss der Gründer beweisen, dass er genügend finanzielle Mittel besitzt, um sich selbstständig zu machen als LKW-Fahrer. Dazu gehören das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens für selbstständige LKW-Fahrer. Diese dürfen nicht weniger als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug als Kraftfahrer betragen. Außerdem müssen für das Spedition gründen noch sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse vorgelegt werden. Somit bescheinigen diese Institutionen auch die finanzielle Leistungsfähigkeit und bestätigen, dass keine Schulden als selbstständiger Kraftfahrer vorliegen.

2. Nachweis der unternehmerischen Zuverlässigkeit für das Transportgewerbe

Beim Nachweis der unternehmerischen Zuverlässigkeit müssen verschiedene Dokumente vorhanden sein, die bestätigen, dass sich der Gründer tatsächlich selbstständig machen kann als LKW-Fahrer. Deshalb wird für das Transportgewerbe zum einen das polizeiliche Führungszeugnis verlangt und auch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Dieser Auszug beweist der IHK, dass als selbstständiger Kraftfahrer die Gewerbeanmeldung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. An dieser Stelle lohnt es sich zudem, auch über die Rechtsform als selbstständiger LKW-Fahrer zu entscheiden. Denn prinzipiell ist jede Rechtsform zulässig, da auch weitere Geschäftsinhaber möglich sind.

3. Nachweis der fachlichen Eignung als selbstständiger Kraftfahrer

Diese letzte Station der Erlaubnispflicht ist die größte Hürde beim selbstständig machen als LKW-Fahrer. Denn hier müssen Gründer und zukünftige Kraftfahrer vorweisen, dass sie eine fachliche Eignung besitzen und einen LKW als selbstständiger Kraftfahrer überhaupt steuern können. Dazu ist natürlich erst einmal ein LKW-Führerschein der Klasse CE nötig, der im Normalfall als selbstständiger Kraftfahrer mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Damit dürfen dann Lasten bis zu 40 Tonnen bewegt werden, was beim Transportgewerbe dem Maximalgewicht von LKW in Deutschland entspricht.

Zusätzlich muss beim Spedition gründen jeder Gründer jedoch bei der IHK noch weitere Nachweise über seine fachliche Eignung vorlegen. Die folgenden Möglichkeiten sind als selbstständiger Kraftfahrer dabei zugelassen:

  • die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr: besteht für Kraftfahrer aus zwei schriftlichen Teilen und einem mündlichen Teil
  • eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Transportunternehmen
  • eine bestandene Abschlussprüfung in einem passenden Ausbildungsberuf: Speditionskaufleute, Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterkraftverkehr), Verkehrsfachwirte oder bestimmte Hochschulabschlüsse im Verkehrsbereich

Wer die notwendige fachliche Eignung als selbstständiger Kraftfahrer noch nicht nachweisen kann, muss im Vorfeld der Gewerbeanmeldung deutlich mehr Zeit einrechnen, um sich als Fahrer selbstständig machen zu können.

Kosten für die LKW-Selbstständigkeit und das Transportgewerbe

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, um sich selbstständig zu machen als LKW-Fahrer, steht die Kostenkalkulation an. Denn laut eines Urteils aus September 2017 vom Sozialgericht Stuttgart ist die Selbstständigkeit von LKW-Fahrern an den Besitz eines eigenen Fahrzeugs gebunden. Es ist somit mit einem Transportgewerbe als Kraftfahrer nicht erlaubt, ein Fahrzeug zu mieten und damit die Transporte als selbstständiger Kraftfahrer zu übernehmen. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Selbstständigkeit als Fahrer mit den Kosten zu beschäftigen.

Die folgenden Kosten entstehen für Gründer, die sich selbstständig machen als LKW-Fahrer:

  • Startkapital von der IHK gefordert: mindestens 9.000 Euro
  • Führerschein der Klasse CE: ca. 3500 Euro
  • Kauf oder Leasing eines LKW: 200.000 Euro/1.500 Euro monatlich
  • Kosten für Versicherungen: ca. 200 Euro monatlich
  • Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft: 12 Euro pro Monat
  • Gewerbeanmeldung für Kraftfahrer: einmalig 50 bis 80 Euro
  • Ausstattung für den LKW (Navigationsgerät, Ladungssicherung, Zurrgurte etc.): ca. 300 Euro
  • Kraftstoff (pro Tankfüllung Diesel für 250 Liter): 300 Euro pro Tankfüllung

Außerdem können optional noch folgende Kosten als selbstständiger Kraftfahrer entstehen:

  • Kosten für Reparaturen und notwendige Wartungen: ab 1.000 Euro
  • Büromaterial für das Transportgewerbe: ca. 100 Euro
  • Handykosten, Internet: ab 40 Euro
  • Ausstattung zur Übernachtung im LKW (Schlafsack, Matratze, etc.): ab 100 Euro

Insgesamt müssen Gründer, die sich selbstständig machen als LKW-Fahrer und einem Leasing-Fahrzeug, also mit Kosten von 2.000 Euro monatlich rechnen. Dort sind das IHK-Startkapital, der LKW-Führerschein und der benötigte Kraftstoff für selbstständige Kraftfahrer nicht einbezogen.

Checkliste: Die 5 wichtigsten Schritte für Kraftfahrer

Um sich endgültig selbstständig machen zu können als LKW-Fahrer, sind insgesamt zahlreiche Vorbereitungen nötig. Damit dabei kein Schritt vergessen wird und alles rechtmäßig abläuft, lohnt es sich eine Checkliste als Kraftfahrer zu erstellen und die einzelnen Punkte abzuhaken.

Die folgende Übersicht über die fünf wichtigsten Schritte als selbstständiger Kraftfahrer kann dabei helfen:

1. Schritt: Voraussetzungen der IHK erfüllen

Die Voraussetzungen, um sich selbstständig zu machen als LKW-Fahrer, werden hauptsächlich von der IHK vorgeschrieben und sollten erfüllt sein. Dazu gehört auch, die Kosten im Blick zu haben und genügend Kapital zu besitzen. Wer dabei auf Kredite angewiesen ist, muss sich deshalb mit den möglichen Finanzierungsformen beim selbstständig werden als Kraftfahrer beschäftigen.

2. Schritt: Gewerbe anmelden für das Transportgewerbe

Im zweiten Schritt lässt sich nun das benötigte Gewerbe anmelden. Dafür wird ein festgelegtes Formular beim Gewerbeamt ausgefüllt, in dem bereits alle Eckdaten zur späteren Selbstständigkeit als LKW-Fahrer festgelegt sind. Dazu gehören zum Beispiel die Art der Transporte als Kraftfahrer, das vorgesehene Transportgebiet und die Firmenanschrift für das Transportgewerbe.

3. Schritt: LKW kaufen oder leasen

Nun folgt der Kauf oder das Leasing des LKW, wobei Leasing für Selbstständige im Normalfall mehr Sinn macht. Dafür lohnt es sich, die örtlichen Speditionen zu kontaktieren und auf Verkaufsplattformen im Internet zu recherchieren. Oftmals sind auch Angebote aus dem Ausland besonders günstig, wobei eine europäische TÜV-Plakette für selbstständige Kraftfahrer trotzdem vorhanden sein muss.

4. Schritt: Versicherungen als selbstständiger Kraftfahrer abschließen

Abgesehen von den Vorgaben rund um die Erlaubnispflicht, gilt für Personen beim selbstständig machen als LKW-Fahrer auch eine Versicherungspflicht. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Paragraf 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes. Demnach ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 600.000 Euro vorgeschrieben. Zusätzlich sollten Kraftfahrer jedoch auch eine Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung abschließen.

5. Schritt: Aufträge erhalten

Wer mit seinem eigenen LKW unterwegs sein möchte, braucht natürlich auch lukrative Aufträge. Generell werden täglich tausende Fahrer gesucht, um die Waren durch ganz Deutschland zu transportieren. Doch es braucht die richtige Strategie, um an die Aufträge heranzukommen. Dafür bieten sich die folgenden Wege beim Spedition gründen an:

  • Anmeldung bei Internet-Portalen für Dienstleister
  • Anmeldung bei speziellen Internet-Fracht-Börsen
  • Suche auf Internetplattformen für Kleinanzeigen
  • Bewerbungen als selbstständiger Kraftfahrer bei Speditionen
  • Kleinanzeigen für das Transportgewerbe schalten in Tageszeitungen

Insgesamt macht es übrigens wenig Sinn, besonders günstige Preise anzugeben oder die Konkurrenz unterbieten zu wollen. Schließlich soll es sich auch langfristig finanziell lohnen, sich selbstständig zu machen als LKW-Fahrer. Deshalb ist es sinnvoll, ca. 50 bis 65 Euro als Stundenlohn als selbstständiger Kraftfahrer zu verlangen.

Fazit: Selbststständige Kraftfahrer müssen zuverlässig sein

Kraftfahrer werden immer gesucht und können sich mit einem Transportgewerbe lukrative Aufträge sichern. Doch besonders für Einsteiger als selbstständiger Kraftfahrer gilt: Der erste Eindruck zählt. Deshalb solltest du als beim selbstständig machen als LKW-Fahrer darauf achten, die Ware möglichst pünktlich abzuliefern. Außerdem ist es wichtig, sich auch in der Rechnungsstellung und Buchhaltung auszukennen, um direkt einen professionellen Eindruck zu vermitteln. Wenn du dich gut vorbereitest und deine Auftraggeber von deiner Zuverlässigkeit überzeugen kannst, steht einem erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit als LKW-Fahrer nichts mehr im Wege.

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Häufige Fragen (FAQ) zum selbstständig machen als LKW-Fahrer

Welche Voraussetzungen gelten beim selbstständig machen als LKW-Fahrer?

Wer sich selbstständig machen möchte als LKW-Fahrer, will rechtlich betrachtet ein Transportunternehmen im Güterkraftverkehrsgewerbe gründen. Besonders schwierig ist es dabei, eine offizielle Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten. Denn dort existieren bestimmte Vorgaben, die jeder Selbstständige als Fahrer erfüllen muss.

Welche fachlichen Fähigkeiten muss ich haben als selbstständiger Kraftfahrer?

Wer sich selbstständig machen möchte als LKW-Fahrer, muss entweder die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr der IHK bestehen oder eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Transportunternehmen vorweisen.
Zusätzlich ist auch eine bestandene Abschlussprüfung in einem passenden Ausbildungsberuf als fachliche Eignung möglich, zum Beispiel bei Speditionskaufleuten oder Verkehrsfachwirten.

Wie hoch sind die Kosten beim selbstständig machen als LKW-Fahrer?

Die folgenden Kosten sind für selbstständige Kraftfahrer unter anderem zu beachten:
– Startkapital von der IHK gefordert: mindestens 9.000 Euro
– Führerschein der Klasse CE: ca. 3500 Euro
– Kauf oder Leasing eines LKW: 200.000 Euro/ 1.500 Euro monatlich
– Kosten für Versicherungen: ca. 200 Euro monatlich

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Über den Autor

Autorenprofil: Luisa Färber

Luisa Färber

Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.

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