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Das musst du über deine Finanzen wissen

Stiftung gründen: Wann sich eine Stiftung für Gründer wirklich lohnt

Die deutsche Startup-Szene boomt! Doch wer beim Vermögensschutz zu spät handelt, zahlt beim Exit einen hohen Preis. Warum die Stiftung längst kein Instrument nur für alte Industriedynastien mehr ist.

Die deutsche Gründerszene hat ein bemerkenswertes Jahr hinter sich. Knapp 8,4 Milliarden Euro Risikokapital flossen 2025 in deutsche Startups. Das bedeutet wiederum ein Plus von 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie das EY-Startup-Barometer zeigt. Fünf neue Unicorns entstanden allein in den vergangenen zwölf Monaten, über 3.000 Neugründungen wurden registriert. Hinter diesen Zahlen verbirgt sich eine Generation von Unternehmern, die in kürzester Zeit erhebliche Vermögenswerte aufbaut. Doch während Pitch Decks perfektioniert, Finanzierungsrunden verhandelt und Skalierungsstrategien entworfen werden, bleibt eine entscheidende Frage oft unbeantwortet: Was passiert mit dem Vermögen, wenn der ersehnte Exit kommt oder wenn er scheitert?

Sascha Drache, einer der führenden Experten im deutschen Stiftungsrecht, beobachtet diese Lücke seit Jahren: „Gründer denken in Produktzyklen, Finanzierungsrunden und Marktanteilen, aber fast nie in Vermögensstrukturen. Dabei entscheidet sich genau dort, ob vom Erfolg am Ende auch etwas bleibt.“ Gerne erklärt er in diesem Gastbeitrag, warum die Stiftung gerade für Startup-Gründer ein strategisches Instrument ist, das weit über den klassischen Mittelstand hinausreicht und warum der richtige Zeitpunkt für ihre Gründung früher liegt, als die meisten vermuten.

Der blinde Fleck der Gründergeneration

Wer die deutsche Startup-Landschaft betrachtet, sieht zunächst eine Erfolgsgeschichte. Der Deutsche Startup Monitor 2025 dokumentiert, dass mehr als 70 Prozent der Gründerinnen und Gründer mit einer positiven Geschäftsentwicklung bis Ende 2026 rechnen. Die Investitionssummen steigen, der KI-Boom treibt Bewertungen in die Höhe, und selbst in Zeiten gesamtwirtschaftlicher Rezession bleibt die Gründungsdynamik robust. Doch hinter dieser Zuversicht verbirgt sich ein strukturelles Problem, das vielen Gründern erst dann bewusst wird, wenn es bereits zu spät ist: die Frage nach dem Schutz des aufgebauten Vermögens.

In der Startup-Welt dreht sich alles um Wachstum. Gründer investieren ihre Zeit, ihr Kapital und nicht selten ihre gesamte Existenz in den Aufbau eines Unternehmens. Steuerliche Strukturierung wird dabei häufig als Thema für spätere Phasen betrachtet – irgendwann zwischen der Series B und dem erhofften Börsengang. Diese Denkweise ist nachvollziehbar, aber gefährlich. Denn die steuerlichen und vermögensrechtlichen Weichenstellungen, die in der Frühphase versäumt werden, lassen sich später oft nur noch mit erheblichem Aufwand oder gar nicht mehr korrigieren.

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln illustriert die Brisanz dieser Thematik eindrücklich. In dem verhandelten Fall hatten zwei Gründer im Rahmen eines Exits ihre Geschäftsanteile verkauft. Ein Teil des Kaufpreises war jedoch vertraglich an die Bedingung geknüpft, dass die Gründer mindestens fünf weitere Jahre als Geschäftsführer im Unternehmen verbleiben. Das Gericht stufte diesen Betrag nicht als Veräußerungsgewinn ein, sondern als Arbeitslohn – mit der Konsequenz einer vollständigen Besteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent statt des deutlich günstigeren Teileinkünfteverfahrens. Ein Urteil, das die gesamte Gründerszene aufhorchen lassen sollte.

Die Exit-Falle: Warum bis zu 45 Prozent vom Erfolg beim Fiskus landen

Das Szenario ist schnell skizziert: Ein Gründer hält 30 Prozent an einem Startup, das nach mehreren Finanzierungsrunden eine Bewertung von 50 Millionen Euro erreicht hat. Beim Exit fließen ihm 15 Millionen Euro zu. Hält er diese Anteile privat, greift das Teileinkünfteverfahren – 60 Prozent des Gewinns werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Unter dem Strich bleiben oft kaum mehr als 55 bis 60 Prozent des Veräußerungserlöses. Bei einem Gründer, der seine Anteile über eine Holding-GmbH hält, sieht die Rechnung bereits besser aus: Hier greift die Körperschaftsteuer mit einem effektiven Satz von rund 1,5 Prozent auf den Veräußerungsgewinn der Tochtergesellschaft, solange die Beteiligung mindestens 15 Prozent beträgt und die 95-Prozent-Freistellung nach § 8b KStG zur Anwendung kommt.

Doch die Holding allein – und hier beginnt ein Denkfehler, der in der Gründerszene weit verbreitet ist – löst nur einen Teil des Problems. Denn das Vermögen in der Holding bleibt angreifbar: bei einer Scheidung des Gesellschafters, bei persönlichen Haftungsrisiken, bei Pfändungen, bei Erbstreitigkeiten. Und spätestens wenn das Geld aus der Holding an den Gründer persönlich ausgeschüttet werden soll, schlägt die Abgeltungsteuer erneut zu. „Viele Gründer richten sich eine Holding ein und wiegen sich in Sicherheit“, sagt Sascha Drache. „Aber die Holding ist nur ein Zwischenschritt. Sie schützt das Vermögen nicht dauerhaft – sie parkt es lediglich auf einer Ebene, die immer noch dem vollen Zugriff von Gläubigern, Ex-Partnern und dem Fiskus ausgesetzt ist.“

Stiftung versus Holding: Was Gründer über den Unterschied wissen müssen

Die Holding ist in der Startup-Welt ein etabliertes Instrument. Viele Gründer kennen das Modell: eine GmbH als Muttergesellschaft, die die Anteile an der operativen Gesellschaft hält. Steuerberater und Anwälte empfehlen dieses Konstrukt routinemäßig, und in vielen Fällen ist es ein sinnvoller erster Schritt. Doch zwischen einer Holding und einer Stiftung liegen Welten – und diese Unterschiede sind für Gründer von existenzieller Bedeutung.

Der zentrale Unterschied: Eine Holding hat einen Eigentümer. Eine Stiftung nicht. Das Vermögen, das in eine Stiftung eingebracht wird, gehört rechtlich der Stiftung selbst – es ist damit dem persönlichen Vermögen des Stifters entzogen und genießt einen Schutz, den keine andere Rechtsform in dieser Konsequenz bieten kann. Es kann nicht gepfändet werden, es fließt nicht in den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung ein, es wird nicht Teil einer Erbmasse, die unter Erben aufgeteilt werden müsste. Das Vermögen bleibt in der Stiftung gebunden und dient dem Zweck, den der Stifter in der Satzung festgelegt hat – über Generationen hinweg.

Steuerlich bietet die Stiftung ebenfalls bemerkenswerte Vorteile. Eine Familienstiftung unterliegt der Körperschaftsteuer von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag – macht effektiv rund 15,8 Prozent. Gewerbesteuer fällt in der Regel nicht an, sofern die Stiftung nicht gewerblich tätig ist, sondern lediglich Vermögen verwaltet. Im Vergleich dazu zahlt ein Einzelunternehmer oder GmbH-Gesellschafter, der sich Gewinne ausschütten lässt, schnell den Spitzensteuersatz von 42 bis 45 Prozent. Die Differenz von fast 30 Prozentpunkten macht über die Jahre einen gewaltigen Unterschied – insbesondere wenn die Erträge reinvestiert werden und der Zinseszinseffekt seine Wirkung entfaltet.

„Gründer, die eine Holding nutzen, denken in der Regel in Steuersätzen“, erklärt der Stiftungsexperte. „Das ist nicht falsch, aber es greift zu kurz. Die Stiftung denkt in Generationen. Sie verbindet Steueroptimierung mit Vermögensschutz und Nachfolgeplanung in einem einzigen Instrument. Kein anderes Konstrukt im deutschen Recht leistet das in vergleichbarer Weise.“

Der richtige Zeitpunkt: Warum Gründer nicht auf den Exit warten sollten

Die häufigste Frage, die Sascha Drache in seinen Beratungsgesprächen mit Gründern hört, lautet: Ab wann lohnt sich eine Stiftung? Die Antwort überrascht viele. Denn der optimale Zeitpunkt für die Gründung einer Stiftung liegt nicht nach dem Exit, wenn plötzlich Millionen auf dem Konto liegen – sondern weit davor.

Die Logik dahinter ist einfach: Vermögenswerte, die vor einem signifikanten Wertzuwachs in die Stiftung eingebracht werden, haben einen niedrigeren Bewertungsansatz. Ein Gründer, der seine Anteile in der Seed-Phase in eine Stiftungsstruktur überführt, transferiert Vermögenswerte, die zu diesem Zeitpunkt vielleicht einen Bruchteil dessen wert sind, was sie in drei oder fünf Jahren bei einem Exit erlösen werden. Die steuerlichen Konsequenzen der Einbringung sind entsprechend gering. Wer hingegen nach einem erfolgreichen Exit versucht, Millionenbeträge in eine Stiftung einzubringen, hat das Fenster der steuerlich günstigen Gestaltung bereits verpasst.

Es gibt eine Faustregel, die sich in der Beratungspraxis bewährt hat: Sobald ein Startup eine Bewertung im einstelligen Millionenbereich erreicht und die Gründer ein persönliches Nettovermögen von rund 500.000 Euro oder mehr aufgebaut haben – sei es durch Immobilien, Kapitalanlagen oder eben die Beteiligung am eigenen Unternehmen –, ist der Zeitpunkt für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema Stiftung gekommen. Bei jährlichen Einkünften ab etwa 100.000 Euro beginnt die steuerliche Entlastung durch die Stiftungsstruktur, die laufenden Kosten der Stiftungsverwaltung deutlich zu übersteigen.

Diese Schwellen mögen für manche Gründer ambitioniert klingen, liegen aber deutlich unter dem, was die meisten mit dem Wort „Stiftung“ assoziieren. Noch immer hält sich hartnäckig das Vorurteil, Stiftungen seien ein Instrument ausschließlich für die Superreichen – für Familien wie die Albrechts, die Quandts oder die Porsches. Doch die Realität sieht anders aus. In den vergangenen Jahren hat sich das Profil der Stifter grundlegend gewandelt. Immer häufiger sind es Selbstständige, Freiberufler, Tech-Unternehmer und eben Startup-Gründer, die eine Familienstiftung errichten, um ihr Vermögen langfristig zu sichern.

Die häufigsten Fehler: Was Gründer beim Vermögensschutz falsch machen

In seiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit als Stiftungsberater hat Sascha Drache über 750 Stiftungsgründungen begleitet. Die Fehler, die er dabei beobachtet, wiederholen sich mit erstaunlicher Regelmäßigkeit – gerade bei Gründern, die es gewohnt sind, schnelle Entscheidungen zu treffen und komplexe Strukturen selbst aufzubauen.

Der erste und verbreitetste Fehler ist das Aufschieben. Viele Gründer vertagen die Beschäftigung mit Vermögensschutz auf die Zeit „nach dem Exit“ oder „wenn es so weit ist“. Doch genau dieses Aufschieben führt dazu, dass sie in dem Moment, in dem tatsächlich signifikante Werte realisiert werden, ohne Struktur dastehen. Der Exit kommt – und mit ihm die volle Steuerlast, die bei rechtzeitiger Planung hätte vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden können.

Der zweite Fehler betrifft die Überschätzung der Holding-Struktur. Wie bereits dargelegt, löst die Holding das steuerliche Problem auf der Unternehmensebene, lässt aber den Gründer als Privatperson ungeschützt. Die Holding-Anteile gehören weiterhin zum persönlichen Vermögen des Gründers und sind damit allen persönlichen Risiken ausgesetzt, die das Leben bereithält: Scheidung, Krankheit, Haftungsansprüche aus anderen Geschäftstätigkeiten, Bürgschaften, die in der Euphorie der Gründungsphase leichtfertig übernommen wurden.

Ein dritter, subtilerer Fehler liegt in der mangelnden Trennung von Unternehmens- und Privatvermögen. Gerade in der Startup-Welt verschwimmen die Grenzen zwischen dem Geschäftlichen und dem Privaten. Gründer finanzieren persönliche Ausgaben aus dem Unternehmen, nehmen private Darlehen für geschäftliche Zwecke auf oder bürgen persönlich für Unternehmensverbindlichkeiten. Im Ernstfall wird diese Vermischung zum Fallstrick, denn sie unterläuft jede noch so kluge Strukturierung. Die Stiftung erzwingt hier eine Disziplin, die vielen Gründern zugutekommt: Was in der Stiftung liegt, ist dem persönlichen Zugriff entzogen – und damit auch dem Zugriff jener, die am persönlichen Vermögen des Gründers partizipieren wollen.

„Ich erlebe regelmäßig Gründer, die nach einem erfolgreichen Exit mit einem zweistelligen Millionenbetrag auf dem Konto zu mir kommen und sagen: Jetzt brauche ich eine Stiftung“, berichtet Drache. „Dann muss ich ihnen erklären, dass der günstigste Zeitpunkt zwei oder drei Jahre zurückliegt. Wir können natürlich auch dann noch etwas gestalten – aber die optimale Strukturierung hätte vorher stattfinden müssen.“

Jenseits des Exits: Warum die Stiftung auch beim Scheitern schützt

Über den Exit wird in der Startup-Szene viel gesprochen, über das Scheitern deutlich weniger – obwohl es statistisch der wahrscheinlichere Ausgang ist. Rund 42 Prozent aller gescheiterten Startups geben laut aktuellen Erhebungen fehlende Marktnachfrage als Hauptgrund an. Hinzu kommen Finanzierungsengpässe, Managementfehler und Marktverschiebungen. Das Jahr 2025 hat mit prominenten Insolvenzen wie dem Flugtaxi-Entwickler Lilium, dem InsurTech Element und dem GreenTech-Unternehmen Zolar eindrucksvoll gezeigt, dass auch millionenschwere Startups scheitern können.

Für Gründer, die persönlich für Unternehmensverbindlichkeiten gebürgt haben oder deren privates Vermögen mit dem des Unternehmens verflochten ist, kann eine Insolvenz zur existenziellen Bedrohung werden. Hier entfaltet die Stiftung eine Schutzwirkung, die in ihrer Konsequenz bemerkenswert ist. Vermögen, das wirksam in eine Stiftung eingebracht wurde, gehört nicht mehr zum persönlichen Vermögen des Gründers. Es kann von Gläubigern des Gründers nicht gepfändet werden, auch nicht im Falle einer Privatinsolvenz. Diese Schutzwirkung greift allerdings nur, wenn die Einbringung nicht in die sogenannte Anfechtungsfrist fällt: Vermögensübertragungen, die in den letzten zehn Jahren vor einer Insolvenz vorgenommen wurden, können unter bestimmten Umständen angefochten werden, wenn sie in der Absicht erfolgten, Gläubiger zu benachteiligen. Umso wichtiger ist es, die Stiftungsgründung frühzeitig anzugehen. Am besten in einer Phase, in der von einer Insolvenz noch nicht die Rede ist und die Einbringung als reine Vermögensplanung zu bewerten ist.

Auch der Schutz vor den Folgen einer Scheidung ist für Gründer ein Thema von hoher Relevanz. Die Statistik zeigt, dass mehr als ein Drittel aller Ehen in Deutschland geschieden wird. Für Gründer, deren Vermögen überwiegend in der Bewertung ihrer Unternehmensanteile besteht, kann ein Scheidungsverfahren zur existenziellen Krise werden: Der Zugewinnausgleich erfasst grundsätzlich den gesamten Vermögenszuwachs während der Ehezeit. Bei einem Startup, dessen Wert sich in wenigen Jahren vervielfacht hat, erreicht dieser Zugewinn schnell Dimensionen, die eine Auszahlung aus dem laufenden Geschäft unmöglich machen. Liegt das Vermögen hingegen in einer Stiftung, ist es dem Zugewinnausgleich entzogen, da es nicht mehr zum Vermögen des Gründers zählt.

Fazit: Die Stiftung als Gründer-Strategie, nicht als Altersvorsorge

Die deutsche Startup-Szene hat in den vergangenen Jahren einen beeindruckenden Reifegrad erreicht. Gründer denken in globalen Märkten, operieren mit komplexen Finanzierungsstrukturen und bauen Unternehmen, die in wenigen Jahren Milliardenbewertungen erreichen können. Doch beim Thema Vermögensschutz und steuerliche Strukturierung hinkt die Gründergeneration dem hinterher, was die Inhaber traditioneller Familienunternehmen seit Jahrzehnten praktizieren. Die Stiftung als strategisches Instrument ist in der Startup-Welt noch weitgehend unbekannt. Und das, obwohl sie gerade für die spezifischen Risiken und Chancen eines Gründerlebens maßgeschneidert erscheint.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Wer ein Vermögen aufbaut und es nicht strukturiert, gibt einen erheblichen Teil davon an den Fiskus, an Ex-Partner oder an Gläubiger ab. Die Stiftung bietet einen legalen, bewährten und gesellschaftlich anerkannten Weg, dies zu vermeiden – nicht durch Tricks, sondern durch eine intelligente Nutzung der bestehenden Rechtsordnung. Dass die zehn reichsten Deutschen ausnahmslos über Stiftungsstrukturen verfügen, ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis professioneller Vermögensplanung, die sich auch für Gründer mit deutlich kleineren Vermögen lohnt.

„Mein Rat an jeden Gründer, der ernsthaft Vermögen aufbaut: Behandle die Stiftung wie einen Meilenstein in deiner Roadmap – so wie die erste Finanzierungsrunde oder den Markteintritt“, sagt Sascha Drache, renommierter Stiftungsexperte und Geschäftsführer von Ratgeber Stiftung Beratung e.K. „Du würdest keinen Exit ohne Rechtsanwalt und Steuerberater durchführen. Genauso wenig solltest du dein Vermögen ohne eine tragfähige Struktur aufbauen. Die Stiftung ist kein Selbstzweck und kein Statussymbol. Sie ist ein Werkzeug – und wie jedes gute Werkzeug entfaltet sie ihre volle Wirkung nur dann, wenn man sie rechtzeitig und richtig einsetzt.“

Wer heute gründet, denkt an morgen. Die Stiftung stellt sicher, dass von diesem Morgen auch etwas bleibt – für den Gründer, für seine Familie und für die Generationen danach.

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14. April 2026 | 18 Uhr