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Gründer FAQ: Alle Rechtsformen im Überblick

Wie viele Personen brauche ich für eine Gründung?

Du möchtest ein Unternehmen gründen, weißt aber nicht welche Rechtsform für dich in Frage kommt? Dann bist du nicht allein. Denn für viele angehende Gründer ist die Wahl der Rechtsform von der Personenanzahl abhängig, die man zum Gründen spezifischer Rechtsformen benötigt. Damit du genau weißt, für welche Rechtsformen du Mitgründer brauchst und auch wie viele, wollen wir dir in diesem Artikel einen umfassenden Überblick bieten.

GmbH Gründung: Wie viele Personen?

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als eine der häufigsten Rechtsformen zählt zu den Kapitalgesellschaften. Eine GmbH Gründung kommt vor dich dann in Frage, wenn dein Betrieb ein Handelsgewerbe darstellt. Hier haftest du mit dem Geschäftsvermögen anstatt mit deinem kompletten Privatvermögen. Dadurch ist das Risiko auch deutlich kalkulierbarer als bei anderen Rechtsformen. Um eine GmbH zu gründen, braucht es mindestens eine natürliche Person. Grundsätzlich können jedoch beliebig viele Gesellschafter mit einsteigen, weshalb du auch in diesem Aspekt sehr frei bist.

Gründung AG: Wie viele Personen?

Die Rechtsform der AG (Aktiengesellschaft) gehört zu den Kapitalgesellschaften. Die AG ist demnach eine juristische Person und hat dadurch Rechte, aber auch Pflichten, die nicht von den Eigentümern abhängig sein. Die Anteile der Gesellschaft werden als Aktien bezeichnet und gehören den  Gesellschaftern bzw. Aktionären. Somit sind diese Mit-Eigentümer des Unternehmens. An der Gründung einer AG müssen mindestens eine oder mehrere Personen beteiligt sein, die Aktien gegen Einlagen übernehmen können. Möchtest du eine AG alleine gründen, so nennt sich diese eine kleine AG bzw. Ein-Personen-AG.

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UG Gründung: Wie viele Gesellschafter?

Die UG (Unternehmergesellschaft) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine besondere Form der GmbH. Sie wird deshalb auch als kleine Schwester der GmbH bezeichnet und zählt somit ebenfalls zu den Kapitalgesellschaften. Weil Unternehmer für die Gründung dieser Rechtsform nur einen Euro als Stammkapital vorlegen müssen, wird sie zudem als 1-Euro-GmbH oder Mini-GmbH betitelt. Eine UG ist haftungsbeschränkt und kann dabei unbegrenzt viele Gesellschafter besitzen, weshalb sie eine beliebte Rechtsform für viele darstellt. Eine UG benötigt mindestens einen Gesellschafter, der das kleine Stammkapital von einem Euro aufbringen muss.

KG Gründung: Wie viele Personen?

Die KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und unterscheidet sich hinsichtlich der Gesellschafter-Regelungen. Denn bei einer KG schließen sich mindestens zwei Personen zusammen und gründen gemeinsam ein Handelsgewerbe. Eine KG, die auch Personengesellschaft genannt wird, können sowohl natürliche als auch juristische Personen gründen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass sich die KG immer aus zwei Parteien bzw. Arten von Gesellschaftern zusammensetzt: Komplementäre und Kommanditisten. Der Komplementär übernimmt die Geschäftsführung und haftet in voller Höhe mit seinem Privatvermögen. Der Kommanditist haftet nur in der Höhe seiner ins Handelsregister eingetragenen Haftsumme.

Gründung eines Vereins: Wie viele Personen?

Ein Verein ist ein dauerhafter Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks. Er besteht aus einem Vorstand und weiteren Mitgliedern als wichtige Organe. Er wird unter einem Gesamtnamen geführt, tritt nach außen hin als Einheit auf und ist in seinem Bestand vom Mitgliederwechsel unabhängig. Grundsätzlich wird zwischen einem rechtsfähigen Verein und einem nicht-rechtsfähigen Verein. Rechtsfähig wird ein Verein dann, wenn er ins Vereinsregister eingetragen wird. Dann erhält er den Zusatz „e.V.“.

Für die Gründung reichen mindestens zwei Personen, doch auf Dauer muss der Verein genügend Mitglieder haben, damit alle Positionen besetzt sind und Mitgliederversammlungen beschlussfähig sind. Die Eintragung ins Vereinsregister kann jedoch nur erfolgen, wenn mindestens sieben Personen die Satzung unterzeichnen. Deshalb sollte man bis zur Gründung eines rechtsfähigen Vereins warten, bis sich mindestens sieben Mitglieder gefunden haben.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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