Was muss wirklich aufgezeichnet werden?
Arbeitszeiterfassung: Unternehmen zeichnen auch Toiletten-, Raucher- und Kaffeepausen auf
Inhaltsverzeichnis
- Was gilt mit dem Gesetz zur Arbeitszeiterfassung?
- Was sagen die Umfrageergebnisse aus?
- Was Personaler nun in Sachen Arbeitszeiterfassung tun können?
- Sichere dir dein DRX-Ticket!
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Was gilt mit dem Gesetz zur Arbeitszeiterfassung?
Seit vergangenem Herbst sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter zu gewährleisten. Damit soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer ihre reguläre Stundenanzahl leisten und nicht drunter oder drüber fallen. Das dient dem Arbeitsschutz, aber auch der Gesundheit der Mitarbeiter. Gerade im Homeoffice fließen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit und Mitarbeiter nehmen Überstunden sowie ständige Bereitschaft eher in Kauf, als im Büro. Das Gesetz wurde zwar festgelegt, aber bisher gibt es keine Konsequenzen bei nicht Einhaltung.
Was sagen die Umfrageergebnisse aus?
Tisoware, ein Anbieter für digitale Zeiterfassung, hat eine Umfrage in Auftrag gegeben. Bei der wurden im Januar 2023 1000 Beschäftigte im Mittelstand befragt. Rund 90 Prozent gaben an, dass der Arbeitnehmer die Arbeitszeit bereits erfasst. Bei einem Viertel davon, erfolgt dies auf Papier, bei 24 Prozent per Stechuhr. Danach folgt ein zentrales digitales Erfassungssystem, ein Internetbrowser, eine Exel-Tabelle und lediglich 11 Prozent nutzen eine App dafür. Damit bleibt die Arbeitszeiterfassung in einer so digitalen Zeit meist noch sehr traditionell. Rainer K. Füess, Leiter des Partnervertriebs und Marketings bei Tisoware wünscht sich, dass die Zettelwirtschaft langsam endet und digitale Lösungen in den Fokus rücken. Aufgrund von Remote-Work und Homeoffice sollten digitale Lösungen her, die einfach und flexibel zu bedienen sind.
Weiter wurde in der Umfrage gefragt, was genau aufgezeichnet wird. Dabei gaben über 50 Prozent an, dass Dienstanfang und -ende aufgezeichnet werden. Dahinter folgen die Mittagspause, die ausgeübten Tätigkeiten, Die Projekte, Bereiche und Arbeitsorte und mit 12 Prozent auch die Raucher-, Toiletten- und Kaffeepausen. Bei letzterem herrscht noch Uneinigkeit, ob diese kleinen Pausen wirklich in die Dokumentation gehören. Einerseits sind es weitere Pausenzeiten, andererseits kann der Gang zur Toilette nicht unterdrückt werden und auch Raucher- und Kaffeepausen sind soweit akzeptiert.
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Was Personaler nun in Sachen Arbeitszeiterfassung tun können?
Einerseits sollten sich Personaler nicht nur mit der generellen Arbeitszeiterfassung befassen, sondern auch mit der Art und Weise. Wenn das Team online arbeitet und auch die Möglichkeit zu Homeoffice, Remote-Work und Co hat, sollte entsprechend auch eine digitale Lösung her.
Andererseits sollten Personaler und auch Mitarbeiter gemeinsam darüber sprechen, was aufzuzeichnen ist und in welchem Umfang. Solange alle offen im Bilde sind, was dazu gehört und was nicht, können Missverständnisse und Unmut vermieden werden.
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Über den Autor
Lea Minge
Lea ist bei Gründer.de für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtet von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” ist sie eine wahre Expertin und verfolgt für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hat sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte bleiben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte. Nach Abschluss ihres Bachelors macht sie seit Oktober 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de.