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Diese Sonderregeln gelten durch die Corona-Krise

Arbeitszimmer absetzen: Steuer-Tipps für das Homeoffice 2024

Dank moderner Arbeitsstrukturen arbeiten immer mehr Angestellte im Homeoffice und richten sich ein häusliches Arbeitszimmer ein. Auch bei Selbstständigen spielt das hauseigene Büro immer noch eine große Rolle, da gerade am Anfang einer beruflichen Existenzgründung vielleicht noch nicht das Geld für externe Büroräume zur Verfügung steht. Und selbst wenn ein externes Büro bereits vorhanden ist, bevorzugen viele Selbstständige die Arbeit im Homeoffice – sei es um mehr Zeit mit der Familie verbringen zu können oder um Arbeiten am Wochenende zu erledigen. Bedingt durch die Corona-Krise mussten nicht nur viele Selbstständige, sondern auch zahlreiche Angestellte in das Homeoffice ausweichen. Welche Sonderregeln der Staat daher für die Jahre 2020, 2021 und 2022 vorgesehen hat, verraten wir in diesem Artikel ebenfalls.

Schon weit vor der Corona-Krise gab es zahlreiche Argrumente, warum eventuell auch du dein Homeoffice von der Steuer absetzen solltest. Doch um das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen gelten in Deutschland eigentlich einige strenge Voraussetzungen und Regeln, die du bei der Steuererklärung beachten musst. Ob auch du dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kannst, welche Ausnahmen bis heute durch die Corona-Krise für die letzten Jahre gelten und welche Kosten dafür geltend gemacht werden können, klären wir in diesem Artikel.

Sonderfall Corona-Krise: Diese Steuer-Regeln gelten für das Homeoffice 2021 & 2022

Durch die Corona-Krise änderte sich der Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer von heute auf morgen grundlegend. Schon im März 2020 wanderten viele Arbeitnehmer auf Anweisung vom Chef in das Homeoffice – teilweise bis zum heutigen Tag durchgehend oder nur mit vereinzelten Büro-Besuchen unter strengen Hygiene-Vorschriften. Die vollständige Umstellung aufs Homeoffice kam für viele plötzlich. Ein eigenes Arbeitszimmer für das Homeoffice? Das hatten nur die Wenigsten. Aus Küchentischen wurden Arbeitsplätze, das Gästezimmer wurde umgeräumt und spätestens nach den ersten Wochen, musste auch ein rückenschonender Schreibtisch her, der den unbequemen Esszimmerstuhl ersetze. Ein Monitor, ergänzend zum Laptop? Auch nicht verkehrt und schnell gekauft.

Verständlicherweise fragen sich nun viele Angestellte, aber auch Selbstständige, was sie von diesen Anschaffungen und Unkosten, die durch das Homeoffice 2020 und 2021 entstanden sind, von der Steuer absetzen können? Die Antwort: Mehr als noch anfangs gedacht. Aber leider gelten auch weiter noch teils strenge Regeln. Hier ein kurzer Überblick:

 

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Bis zu 600 Euro durch die Homeoffice-Pauschale

Um die Mehrbelastung durch das Homeoffice auszugleichen, können Arbeitnehmer bis zu 5 Euro pro Tag von der Steuer absetzen. Dies gilt für maximal 120 Tage, insgesamt also bis zu 600 Euro. Wenn du mehr also 120 Tage von zuhause gearbeitet hast, hast du leider auf gut Deutsch „Pech gehabt“. Bitte beachte auch, dass sich diese Pauschale ggf. nicht für jeden lohnt. Denn sie zählt wie die Pendlerpauschale, zu den Werbungskosten. Hierzu zählen Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstanden sind z.B. Weiterbildungen oder berufliche Kleidung. 1.000 Euro werden hier ohnehin schon pauschal angerechnet – ganz egal, ob du diese Ausgaben nachweisen kannst, oder nicht. Somit wirst du für deine Zeit im Homeoffice 2021 oder 2022 nur zusätzlich entlastet, wenn du mit deinen Werbungskosten inklusive der Homeoffice-Pauschale über die 1.000 Euro kommst.

Homeoffice-Anschaffungen können abgesetzt werden

Neben den 5 Euro pro Tag im Homeoffice kannst du in den Werbungskosten jedoch auch Anschaffungen steuerlich absetzen, die im Zusammenhang mit deinem Beruf entstanden sind: Vom Schreibtisch und Schreibtischstuhl, bis hin zum Monitor, Drucker, der Schreibtischlampe und vielem mehr. Wenn diese Anschaffungen dein Arbeitgeber nicht übernommen hat, kannst du diese Kosten absetzen. Auch den eigenen Telefon- und Internetanschluss kannst du steuerlich absetzen, wenn du ihn dienstlich nutzen musstest. Jedoch in der Regel nur mit etwa 20 Prozent der Monatsrechnung.

Lange Anfahrt zur Arbeit? Prüfe die Pendlerpauschale

Ebenso kann es sein, dass sich die Pendlerpauschale rechnerisch für dich mehr lohnt. Zum Beispiel, wenn du einen besonders langen Arbeitsweg hast. Je mehr Tage du von Zuhause gearbeitet hast, desto weniger Pendlerpauschale kannst du logischerweise anrechnen.

Wenn die Homeoffice-Pauschale für dich sinnvoll ist, solltest du dir auf jeden Fall von deinem Arbeitgeber bestätigen lassen, dass du an xy Tagen im Homeoffice gearbeitet hast. Ganz schön viel auf auf einmal? Kein Problem! In unserem Artikel zur Homeoffice-Pauschale haben wir dir nochmals die wichtigsten Regeln zusammengefasst. Diese Sonderregel gilt übrigens für die Steuerjahre 2020 bis 2022.

Kann ich mein Arbeitszimmer durch Corona einfacher absetzen?

Wer nun darauf gehofft hat, dass die Arbeitsecke in der Küche oder im Gästezimmer als komplettes Arbeitszimmer abgesetzt werden kann, wird leider enttäuscht. Denn als häusliches Arbeitszimmer gilt dies weiterhin nicht! Nur wenn du ein Arbeitszimmer auch wirklich vorwiegend als Arbeitszimmer genutzt hast, kannst du es als häusliches Arbeitszimmer absetzen. Hierfür müssen diese 3 Kriterien erfüllt sein:

  1. Dein Chef muss das Homeoffice angeordnet haben. Eine Aufforderung oder Empfehlung genügt nicht.
  2. Das häusliche Arbeitszimmer muss ein geschlossener Raum sein. Damit ist die Arbeitsecke in der Küche oder im Wohnzimmer ausgeschlossen.
  3. Das räumlich getrennte Arbeitszimmer darf höchstens zu 10 Prozent privat genutzt werden. Eine Couch für die Gäste oder ein Kleiderschrank können also schon Ausschlusskriterien sein.

Es gelten also weiterhin die strengen Regeln für das häusliche Arbeitszimmer wie vor Corona. Auf diese gehen wir für dich im folgenden Abschnitt nochmal ausführlich ein.

Wann gilt ein Raum als „häusliches Arbeitszimmer“ und ist steuerlich absetzbar?

Klären wir zunächst die grundlegendste Frage: Kannst du deinen Raum, den du als Homeoffice nutzt, überhaupt von der Steuer absetzen? Nur weil in dem Raum ein Schreibtisch und ein paar Ordner stehen, ist dies aus rechtlicher Sicht noch lange kein Arbeitszimmer, das du steuerlich absetzen könntest. Hierfür muss dein Arbeitszimmer ein paar Bedingungen erfüllen:

  • Es handelt sich um einen abgeschlossenen, separaten Raum
  • Der Raum wird zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt. Entsprechend darf die private Mitbenutzung höchstens 10 Prozent betragen. Auch der Anteil an privaten Gegenständen (wie Bilder, private Bücher, häufig genutztes Gästebett etc.) darf nicht mehr als 10 Prozent ausmachen.
  • Deine Wohnung muss groß genug sein, dass trotz des häuslichen Arbeitszimmers, noch ausreichend Wohnraum für dich und deine Familie bleibt. Eine konkrete Regel gibt es hier leider nicht und wird im Einzelfall entschieden. Wählst du jedoch den größten Raum deiner Wohnung als Arbeitszimmer, kannst du davon ausgehen, dass dieser Raum als Arbeitszimmer abgelehnt wird.
  • Deine berufliche Tätigkeit findet fast ausschließlich zu Hause statt und dein Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit. Wenn du beispielsweise nur einmal in der Woche Homeoffice machst, kannst du dein Arbeitszimmer nicht absetzen. Bei Angestellten gilt außerdem, dass ihnen kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht. Ausnahmen gelten hier beispielsweise für Lehrer und Dozenten, die für ihre Unterrichtsvorbereitung keinen Schreibtisch in der Schule/Uni haben oder bei Außendienstmitarbeitern und Handelsvertretern, die natürlich einen Großteil ihrer Zeit unterwegs sind, aber z. B. Abrechnungen im Homeoffice erstellen.

So musst du dein Arbeitszimmer nutzen

Auch die Art “wie“ du dein Homeoffice nutzt, ist vorgegeben. So musst du in deinem Arbeitszimmer überwiegend die folgenden Arbeiten erledigen:

  • schriftliche Arbeiten
  • organisatorische Arbeiten
  • gedankliche Arbeiten
  • verwaltungstechnische Arbeiten

Sofern es zu deiner beruflichen Tätigkeit gehört, sind auch noch folgende Betätigungen in deinem Arbeitszimmer möglich:

  • geistige Tätigkeiten
  • künstlerische Tätigkeiten
  • schriftstellerische Tätigkeiten

Das wichtigste, egal welche Arbeiten oder Tätigkeiten du in diesem Arbeitszimmer verrichtest, ist weiterhin die Tatsache, dass eine private Nutzung bis höchstens 10 Prozent möglich ist.

Was kannst du alles vom Arbeitszimmer absetzen?

Bevor du dein Homeoffice steuerlich geltend machst, musst du zunächst die anteiligen Kosten für dein Arbeitszimmer ermitteln. Diese kannst du dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen. Ist eine anteilige Summe nicht so einfach zu ermitteln, dann setzt du die Fläche für dein Arbeitszimmer einfach zur Fläche der gesamten Wohnung (inklusive deines Arbeitszimmers) ins Verhältnis und gibst diesen Prozentsatz als Werbungskosten an.

Die Gleichung zur Ermittlung des Arbeitszimmeranteils lautet:

Arbeitszimmeranteil = Fläche des Arbeitszimmers durch die Gesamtwohnfläche der Wohnung (inkl. Arbeitszimmer) x 100.

Ist deine Wohnung z.B. 90 m2  und dein Arbeitszimmer 14 m2, dann beträgt der Anteil 15,5 Prozent. Bei diesem Beispiel könntest du also von den Strom-, Heizungs- und anderen Kosten, die für die gesamte Wohnung entstehen, 15,5 Prozent als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.

Zu den Kosten, die du absetzen kannst, gehören:

  • Ausstattung des Arbeitszimmers
  • Renovierung des Arbeitszimmers
  • Nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmers
  • Hausratversicherung
  • Miete und Nebenkosten
  • Reinigungskosten
  • Umzugskosten
  • Gartenerneuerung*
  • Renovierungskosten der Mietwohnung
  • Abschreibungen, Betriebskosten und Schuldzinsen (nur für Eigentümer)
  • Renovierungs- und Instandhaltungskosten (nur für Eigentümer)

Wie bereits erklärt, kannst du die oben aufgeführten Kosten nur anteilig geltend machen. Lässt du allerdings dein Homeoffice renovieren und es wird auch als Arbeitszimmer anerkannt, dann kannst du die gesamten Kosten von der Steuer absetzen. Wie du sonst noch Steuern als Selbständiger sparen kannst, haben wir dir in einem separaten Artikel zusammengefasst.

Bist du jedoch angestellt, gilt eine Maximalgrenze, die du für dein Homeoffice in den Werbungskosten steuerlich geltend machen kannst.

*Normale Verschönerungsarbeiten des Gartens können nicht dem Arbeitszimmer anteilig zugeordnet werden. Sollte jedoch der Garten durch eine Reparatur des Gebäudes beschädigt worden sein und musste somit wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden, so lassen sich in diesem Fall anteilige Kosten steuerlich absetzen. Ebenso kannst du prüfen, ob du die möglicherweise entstandenen Lohnkosten im Garten nicht auch als Handwerkerleistungen von deiner Steuer abziehen kannst (§ 35a EStG). Dies gilt dann völlig unabhängig von deinem Arbeitszimmer.

Arbeitszimmer absetzen als Angestellter: Das ist die maximale Höhe

Das Arbeitszimmer absetzen sollte für dich also kein Problem mehr darstellen, wenn du die oben genannten Bedingungen erfüllst. Doch in welcher Höhe du dein Homeoffice in den Steuern geltend machen kannst, hängt wiederum von anderen Faktoren ab.

Steht dir beispielsweise als Angestellter bei deinem Arbeitgeber für einen bestimmten beruflichen Tätigkeitsbereich kein Arbeitsplatz zur Verfügung, sodass du dazu gezwungen bist, im Homeoffice zu arbeiten, kannst du das Arbeitszimmer bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Beachte jedoch, dass es sich hierbei um einen Höchstwert handelt. Wenn deine tatsächlichen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer also niedriger ausfallen, dann kannst du auch nur diese Kosten absetzen. ABER: Der Höchstbetrag gilt pro Person. Insofern du also dein Arbeitszimmer mit deiner Partnerin oder Partner nutzt, kann sie oder er die Kosten für das Homeoffice in der Steuererklärung ebenfalls angeben. Andersrum gilt die Regel jedoch nicht: Wenn du daheim zwei oder mehr Arbeitszimmer z. B. für dich und deine Familie besitzt, kannst du ebenfalls nur maximal 1.250 Euro absetzen.

Bist du selbstständig und dein qualitativer Schwerpunkt deiner beruflichen Tätigkeit liegt in deinem heimischen Arbeitszimmer? Dein Mittelpunkt deiner Arbeit ist das Homeoffice? Dann gelten die oben genannten anteiligen Kosten, die du in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend machen kannst.

Sonstige Fragen zum Arbeitszimmer absetzen

Den Höchstbetrag von 1.250 Euro können bestimmte Angestellte geltend machen, wenn sie keinen Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber haben. Doch für welche Berufsgruppen ist dies der Fall? Eine kleine Übersicht:

  • Lehrer, die über keinen eigenen Schreibtisch in der Schule verfügen
  • Schulleiter und Stellvertreter, die ihr Dienstzimmer nur für Verwaltungstätigkeiten, aber nicht für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nutzen können
  • Angestellte, die einen Großteil ihrer Arbeit im Homeoffice erledigen, weil sie z.B. außerhalb der typischen Büro-Öffnungszeiten arbeiten (abends, nachts oder am Wochenende)
  • Außendienstmitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber
  • EDV-Betreuer, die Bereitschaftsdienst außerhalb der klassischen Arbeitszeit leisten
  • Orchestermusiker, die im Konzertsaal nicht üben können

Externe Arbeitszimmer

Neben dem häuslichen Arbeitszimmer können auch externe Arbeitszimmer in der Steuer abgesetzt werden. Bei einem externen Arbeitszimmer wird nicht geprüft, ob es der Tätigkeitsmittelpunkt ist oder ob ein anderer Arbeitsplatz vorhanden wäre. Diese Raumkosten sind bei beruflicher Nutzung immer absetzbar. Damit ein Arbeitszimmer als „außerhäuslich“ gilt, darf es nicht in die häusliche Sphäre eingebunden sein und keine bauliche Einheit mit deinem Wohnraum bilden. Ein Keller- oder Speicherraum gelten z.B. nicht als externe Arbeitsplätze. Ebenfalls kann es zu Problemen führen, wenn das externe Arbeitszimmer bei deinen Eltern oder anderen nahen Verwandten angemietet wurde. Ebenso darf das externe Arbeitszimmer nicht zu weit von deiner privaten Wohnung entfernt liegen.

Die 7 wichtigsten Homeoffice-Regeln für Produktivität

Homoffice-Regel #1 : Umfassende Vorbereitung

Wer zuhause arbeiten möchte, kann sich nicht einfach hinsetzen und starten, sondern sollte die Homeoffice-Regeln zur Vorbereitung beachten. Dazu gehören zum Beispiel die passenden Programme für den Computer – für die Organisation, zur Aufgabenverteilung oder für die Kommunikation. Aber auch die persönliche Vorbereitung für das Homeoffice ist wichtig. Hunger bremst jegliche Konzentration und jedes Mal einkaufen gehen, kostet wertvolle Zeit. Deshalb am besten schon bei der Vorbereitung gesunde Snacks einplanen.

Homeoffice-Regel #2: Arbeitsatmosphäre schaffen

Zuhause existiert keine Kleidervorschrift und niemand sieht, von wo und wie du arbeitest. Doch eine feste Arbeitsstruktur ist entscheidend für die Konzentration. Deshalb ist ein wichtiger Teil der Homeoffice-Regeln, an den morgendlichen Abläufen festzuhalten. Pünktlich aufstehen, duschen und frühstücken. Auch die Kleidung sollte passen, denn sie entscheidet unbewusst wie wir mit Menschen kommunizieren. Außerdem stellt auch der Arbeitsbereich, beispielsweise der  aufgeräumte Schreibtisch, eine wichtige Grundlage dar.

Homeoffice-Regel #3: Arbeitszeiten festlegen

Auch wenn in den eigenen vier Wänden keine konkreten Arbeitszeiten vorgegeben sind, lohnen sich feste Homeoffice-Regeln für die Zeiteinteilung. Denn auch dort gilt die vertraglich festgelegte Stundenanzahl. Das heißt, zwischendurch drei Stunden shoppen gehen und die Zeit als Arbeitszeit aufschreiben, funktioniert nicht. Viele Arbeitgeber nutzen deshalb auch Zeiterfassungsprogramme. Wer hingegen die Uhrzeit selbst bestimmt, sollte herausfinden, zu welcher Tageszeit die Produktivität am höchsten ist.  Natürlich sind gemeinsame Meetings mit den Kollegen oder Kundengespräche trotzdem einzuhalten, deshalb ist ein Gespräch mit dem Arbeit- oder Auftraggeber über die genauen Einsatzzeiten sinnvoll.

Homeoffice-Regel #4: Aufgabenlisten befolgen

Den Computer hochfahren, Emails beantworten, dann ein Anruf und danach schnell einen Text schreiben. Viele kleine Aufgaben, die alle im Kopf bleiben müssen. Doch wenn es dann zum Beispiel an der Tür klingelt, ist der geplante Schritt schnell vergessen. Deshalb macht es Sinn, sich auch im Homeoffice eine Aufgabenliste zu schreiben. Erledigte Aufgaben werden abgehakt und das hilft wiederum bei der eigenen Überprüfung.

Homeoffice-Regel #5: Ablenkungen vermeiden

Oft ist der Wille zum Befolgen der Homeoffice-Regeln da, aber dann tauchen die kleinen Ablenkungen auf. Diese kosten viel Zeit und stören die Konzentration. Deshalb sollte allen Freunden und Verwandten klar sein, dass Homeoffice keine durchgehende Ansprechbarkeit bedeutet. Auch Aufgaben im Haushalt werden nach dem Homeoffice erledigt. Und besonders beim Smartphone sind strikte Regeln notwendig.

Homeoffice-Regel #6: Pausen einlegen

Wer produktiv arbeitet und die Homeoffice-Regeln befolgt, verliert sich möglicherweise in dieser Atmosphäre und lässt die Stunden verstreichen. Doch Pausen sind für die Produktivität sehr wichtig, da sich die Arbeit auch noch einmal aus einem anderen Blickwinkel betrachten lässt. Zudem schaffen sie neue Energie für kommende Aufgaben. Die Pausenzeit sollte nach vier Stunden mindestens bei 30 Minuten liegen, noch besser ist ein Spaziergang im Freien.

Homeoffice-Regel #7: Erfolge belohnen

Besonders nach einigen Tagen oder Wochen im Homeoffice, ist es schwer, die Motivation durchgehend hoch zu halten. Die abgehakte Aufgabenliste sorgt für Zufriedenheit, doch einen noch größeren Motivationsschub lösen Belohnungen aus. Eine frische Tasse Kaffee für eine besonders gut erledigte Aufgabe. Oder eine verlängerte Pause nach der kniffligen Problemlösung. Kleine Entschädigungen über den Tag verteilt, zeigen wie wertvoll die eigene Arbeit ist und erhöhen den Ehrgeiz.

Wie steht es um Lagerräume oder Werkstätten?

Auch andere Räume in deinem Haus oder deiner Wohnung kannst du ggf. unbeschränkt als Betriebsausgaben geltend machen. Zum Beispiel, wenn es sich dabei um ein Lager, eine Werkstatt oder einen Ausstellungsraum handelt. Hierbei handelt es sich dann faktisch aber nicht um ein häusliches Arbeitszimmer.

Sonderfall Corona-Krise

Durch die Corona-Krise änderte sich der Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer natürlich grundlegend, denn: Viele durften nicht mehr in ihrem normalen Büro arbeiten, sondern mussten im Homeoffice bleiben. Zurecht stellen sich da natürlich viele die Frage, ob man nun trotzdem seinen Arbeitsplatz zu Hause von der Steuer absetzen kann, auch wenn es die vorher genannten Vorgaben eigentlich nicht erfüllt.

Generell gilt: Je detaillierter die Aufzeichnungen und Nachweise sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Finanzämter diese anerkennen.

Fazit

Wenn du viel von Zuhause arbeitest, solltest du bei deiner Steuererklärung 2024 – und auch für die letzten Jahre – auf jeden Fall daran denken, dass du auch dein Arbeitszimmer absetzt. Natürlich nur, wenn du entweder als Selbstständiger tätig bist und dein beruflicher Schwerpunkt im Homeoffice stattfindet oder wenn dir als Angestellter kein Schreibtisch bei deinem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Sollte dies bei dir nicht ganz eindeutig sein, hole dir besser nochmal den Rat eines Steuerberaters ein.

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Haufige Fragen (FAQ) zum Homeoffice und dem Arbeitszimmer absetzen

Wo trage ich Homeoffice in der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung trägt man die Pauschale für das Homeoffice in der Anlage N bei den Werbungskosten ein.

Was kann man bei Homeoffice steuerlich absetzen?

Hast du ein abgetrenntes Arbeitszimmer, das du zu mindestens 90% beruflich nutzt, kannst du durch dein Homeoffice bis zu 1.250 Euro absetzen.
Für die Corona-Jahre 2020 und 2021 gelten jedoch Sonderregeln: Du kannst für maximal 120 Tage bis zu 5 Euro pro Homeoffice-Tag von der Steuer absetzen. Heißt: Maximal 600 Euro. Zusätzlich kannst du für diese beiden Jahre auch Anschaffungen, die du für das Homeoffice getätigt hast wie einen Schreibtischstuhl oder Monitor, von der Steuer absetzen.

Kann man Arbeitszimmer pauschal absetzen?

Nein, denn für ein häusliches Arbeitszimmer können Kosten bis maximal 1.250 Euro abgesetzt werden. Liegen die tatsächlichen Arbeitszimmerkosten darunter, sind auch nur diese Kosten absetzbar.

Welche Kosten sind für das Arbeitszimmer absetzbar?

Folgende Kosten kannst du vollständig oder anteilig für das Arbeitszimmer absetzen:
– Ausstattung des Arbeitszimmers
– Renovierung des Arbeitszimmers
– Nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmers
– Hausratversicherung
– Miete und Nebenkosten
– Reinigungskosten
– Umzugskosten
– Gartenerneuerung*
– Renovierungskosten der Mietwohnung
– Abschreibungen, Betriebskosten und Schuldzinsen (nur für Eigentümer)
– Renovierungs- und Instandhaltungskosten (nur für Eigentümer)

Wie kontrolliert das Finanzamt das Arbeitszimmer?

Wenn du das Arbeitszimmer zum ersten Mal in der Steuererklärung geltend machst, verschickt das Finanzamt oftmals einen Fragebogen. Wenn diese Angaben das Finanzamt nicht überzeugen, darf ein Finanzbeamter auch persönlich bei dir zuhause vorbei kommen um sich das Arbeitszimmer vor Ort anzusehen.

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Quelle:

tagesschau, rbb

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

Hast du noch Fragen?

4 Antworten

  1. Hallo Amelie, in Ausnahmefällen können Gartenarbeiten auch dem häuslichen Arbeitszimmer zugeordnet werden. Wir haben den Abschnitt dementsprechend nochmal etwas spezifiziert:

    Normale Verschönerungsarbeiten des Gartens können nicht dem Arbeitszimmer anteilig zugeordnet werden. Sollte jedoch der Garten durch eine Reparatur des Gebäudes beschädigt worden sein und musste somit wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden, so lassen sich in diesem Fall anteilige Kosten steuerlich absetzen. Ebenso kannst du prüfen, ob du die möglicherweise entstandenen Lohnkosten im Garten nicht auch als Handwerkerleistungen von deiner Steuer abziehen kannst (§ 35a EStG). Dies gilt dann völlig unabhängig von deinem Arbeitszimmer.

  2. Die Aufwendungen für den Garten gehören NICHT zu den als anteilige Kosten des häuslichen Arbeitszimmers ansetzbaren Betriebsausgaben – BFH-Beschluss vom 14.3.2008, IX B 183/07, BFH/NV 2008 S. 1146), warum steht das hier?

  3. Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin Freiberuflerin und möchte mein Arbeitszimmer, welches sich in meinem eigenen Wohnhaus befindet steuerlich geltend machen. Würde ich das Arbeitszimmer als Betriebsvermögen einsetzen, müsste ich , sobald ich in Rente gehe und meine Tätigkeit beende, Steuern auf die „stille Reserve“ (wegen der Wertsteigerung des Hauses) zahlen. Dies möchte ich nicht. Ist es auch möglich, nur die „Nebenkosten“ wie Grundsteuer, Strom, Heizkosten etc anteilig als Betriebsausgaben abzusetzen? Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antwort

  4. Klasse, danek für diesen Beitrag. Ich wusste,dass es geht aber wie genau war mir immer ein Rätsel. Bin jetzt in meinem ersten Jahr und kann dann demnächst mein "Büro" das erste mal absetzten.

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