Nationale oder internationale Ebene – was ist für dich sinnvoller?
Deutsche Markenanmeldung vs. Unionsmarkenanmeldung: Wo liegt der Unterschied?
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Inhaltsverzeichnis
- Markenanmeldung
- Kosten für die Markenanmeldung
- Vor- und Nachteile der Unionsmarke
- Fazit zum Vergleich bei der Markenanmeldung
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Bevor es zur Anmeldung einer Marke kommt, muss sich jeder Gründer vorab auf ein bestimmtes Schutzgebiet festlegen – so kann die Markenanmeldung national, europaweit oder sogar international erfolgen. Dementsprechend sind die Anträge auf Markenanmeldung auch bei unterschiedlichen Markenämtern einzureichen. Im Folgenden gehen wir insbesondere auf die deutsche und die europäische Markenanmeldung ein.
Markenanmeldung
1.) Deutsche Marke
Die Anmeldung der deutschen Marke erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und kann online erfolgen. Nach Prüfung der absoluten Schutzhindernisse erfolgt die Eintragung in das Markenregister des DPMA. Anschließend beginnt die 3-monatige Widerspruchsfrist zu laufen, innerhalb derer Dritte Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen können.
Sollte kein Widerspruch eingelegt werden ist die Marke anschließend für 10 Jahre lang geschützt und kann beliebig oft verlängert werden. Die Marke ist dann für das gesamte Bundesgebiet geschützt. Somit kannst du gegen alle jüngeren rechtsverletzenden Markenanmeldungen vorgehen, deren Schutzumfang sich auch auf Deutschland bezieht, also beispielsweise auch gegen die Anmeldung einer Unionsmarke.
2.) Unionsmarke
Die Anmeldung von Unionsmarken findet beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) statt. Anders als bei der deutschen Marke beginnt schon vor der Eintragung eine 3-monatige Widerspruchsfrist, in der Markeninhaber aus allen EU-Staaten Widerspruch gegen die angemeldete Unionsmarke einlegen können. Die Eintragung dauert daher einige Monate länger als bei deutschen Marken und erfolgt erst, wenn kein Widerspruch gegen die Marke erhoben wurde. Anschließend wird die Unionsmarke im Markenregister des EUIPO eingetragen.
Nach Eintragung der Unionsmarke erstreckt sich der markenrechtliche Schutz mit nur einer einzigen Anmeldung auf alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Er besteht ebenfalls für 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
Kosten für die Markenanmeldung
1.) Deutsche Marke
Die Anmeldung einer deutschen Marke für drei Nizzaklassen kostet € 290,00 bei einer elektronischen Anmeldung, jede weitere Klasse kostet € 100,00 mehr.
Eine beschleunigte Prüfung der Anmeldung kann für € 200,00 zusätzlich beantragt werden.
2.) Unionsmarke
Die Online-Anmeldung einer Unionsmarke für eine Nizzaklasse kostet € 850,00. Die Gebühr für die zweite Nizzaklasse beträgt € 50,00, ab der dritten Klasse werden € 150,00 je Klasse fällig.
Der Kostenunterschied ergibt in Anbetracht des weiten Schutzumfangs der Unionsmarke Sinn, da dieser derzeit 28 Länder umfasst. Man erhält also sogar für vergleichsweise wenig Geld einen sehr weitreichenden Schutz und muss nur eine einzige Marke verwalten. Somit lohnt sich eine Unionsmarke insbesondere dann, wenn die durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen neben Deutschland auch in anderen EU-Ländern angeboten werden.
Vor- und Nachteile der Unionsmarke
1.) Einheitlicher Rechtsschutz
Ein Vorteil der Unionsmarke gegenüber der deutschen Marke ist der einheitliche Rechtsschutz. Sofern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Markenrechte verletzt werden, müssen diese Verstöße nicht in jedem Mitgliedstaat einzeln verfolgt werden, es reicht vielmehr die zentrale Klage vor einem der Unionsmarkengerichte der Mitgliedstaaten.
Dieser Vorzug der EU-Marke, nämlich der einheitliche Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union, stellt zeitgleich aber auch einen Nachteil dar: Wird die angemeldete Unionsmarke nämlich in nur einem Land für schutzunfähig erklärt, so scheitert die Eintragung als Unionsmarke insgesamt.
2.) Prinzip der Seniorität
Ein weiterer Vorteil der Unionsmarke ist das Prinzip der Seniorität. Hiernach ist bezüglich des jeweiligen Landes nicht der Tag der Anmeldung der Unionsmarke entscheidend, sondern (falls vorhanden) der der älteren nationalen Marke. Somit kann der Anmelder den älteren Zeitrang einer identischen nationalen Marke in Bezug auf den Mitgliedstaat, für den sie eingetragen ist, in Anspruch nehmen.
Dem Markeninhaber wird also ermöglicht, eine nationale Marke in eine Unionsmarke ohne Prioritätsverlust umzuwandeln. Dieser Vorteil besteht andersherum genauso, wenn eine Unionsmarke in eine nationale Marke umgewandelt wird.
Fazit zum Vergleich bei der Markenanmeldung
Die Anmeldung einer Unionsmarke bietet einige Vorteile, sofern Markeninhaber in mehreren EU-Ländern einen Schutz erreichen möchten. Denn dann ist die Anmeldung einer Unionsmarke im Vergleich zur Anmeldung mehrerer, nationaler Marken zielführend.
Falls der Schutz über die Mitgliedsstaaten der Union (also z.B. auch für die Schweiz oder UK) hinaus angestrebt werden soll, ist es oftmals sinnvoll, auf Basis einer deutschen Marke einen Antrag auf internationale Markenerstreckung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.
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Über den Autor
Alexandra Lederer
Alexandra Lederer LL.M. (Miami), Rechtsanwältin der Kanzlei LedererLegal, berät deutschlandweit auf den Gebieten des Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Internetrechts mit einer Spezialisierung auf Rechtsproblemen von Gründern und Gründerinnen. Sie hat eine Vielzahl von Mandanten im Start-Up Bereich außergerichtlich beraten und erfolgreich auf dem Gründungsweg bei allen auftretenden Rechtsfragen unterstützt. Daneben steht der Schutz von geistigem Eigentum im Fokus der Kanzlei aus dem Herzen Münchens.