Gründer FAQ: Haftung, Fürsorgepflicht und 3 ultimative Tipps zum Schutz vor Dieben
Diebstahl am Arbeitsplatz: Was tun, wenn Angestellte klauen?
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Inhaltsverzeichnis
- Welche Konsequenzen hat Diebstahl am Arbeitsplatz?
- Wer haftet bei Diebstahl im Büro?
- 3 Tipps: So kann man sich vor Diebstahl am Arbeitsplatz schützen
- Häufige Fragen (FAQ) zu Diebstahl am Arbeitsplatz
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Eine bei Statista veröffentlichte Umfrage zeigt das viele Frauen und noch mehr Männer, hin und wieder kleinere Gesetzeswidrigkeiten begehen. Dinge aus dem Büro mitgehen zu lassen, liegt dabei sogar auf dem dritten Platz. Aber welche Konsequenzen birgt ein Diebstahl im Büro eigentlich? Diese und die folgenden Fragen zum Thema Diebstahl am Arbeitsplatz beantworten wir in diesem Gründer FAQ:
- Was passiert bei Diebstahl am Arbeitsplatz?
- Wann verjährt Diebstahl am Arbeitsplatz?
- Wer haftet bei Diebstahl auf der Arbeit?
- Was tun, wenn in der Firma geklaut wird?
- Was passiert, wenn man wegen Bürodiebstahl angezeigt wird?
Welche Konsequenzen hat Diebstahl am Arbeitsplatz?
Heftklammern, Toilettenpapier aber auch Displays, Smartphones von Mitarbeitern und Bargeld verschwinden regelmäßig in deutschen Büroräumen. Dabei ist Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar – das gilt auch für Diebstahl am Arbeitsplatz. Wer klaut wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Doch ein Diebstahl im Büro kann zudem auch eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen. Dafür reicht bereits ein dringender Verdacht. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben, wenn dem Arbeitgeber aufgrund eines konkreten, schwerwiegenden Verdachts, dass der Beschäftigte eine Straftat – zum Beispiel einen Diebstahl – begangen hat, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Hier ist oftmals sogar eine fristlose Kündigung zulässig.
In den meisten Fällen von Diebstahl im Büro kommt es jedoch mangels Beweisen zu einem einvernehmlichem Aufhebungsvertrag. In diesem kommen Arbeitgeber und der beschuldigte Angeklagte darin überein, dass Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vorzeitig zu beenden.
Übrigens: Streng genommen zählt bereits das Aufladen des privaten Handys als Diebstahl, schließlich bezahlt der Arbeitgeber den Strom. Hier drücken jedoch die meisten Arbeitgeber ein Auge zu.
Wer haftet bei Diebstahl im Büro?
Eigentum von Mitarbeitern verschwindet also im Büro und der Dieb ist unauffindbar, aber wer haftet nun – der beklaute Angestellte oder der Arbeitgeber? Grundsätzlich obliegt dem Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Er muss seine Angestellten allgemein vor gesundheitlichen Risiken bewahren, Persönlichkeitsrechte schützen und auch deren Eigentum. Obendrein hat er eine Verwahrpflicht. Das meint grob gesagt, er muss seinen Mitarbeitern Verwahrungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Doch das allein bedeutet nicht direkt, dass der Arbeitgeber für gestohlenes Eigentum seiner Mitarbeiter haftet. Es wird unterschieden in:
- Eigentum mit Arbeitsbezug
- Eigentum ohne Arbeitsbezug
Gegenstände aus dem Eigentum eines Mitarbeiters, die keinerlei Bezug zur Arbeit aufweisen fallen nicht unter die Fürsorgepflicht. Denn die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezieht sich nur auf Gegenstände, die mittel oder unmittelbar für die zu entrichtende Arbeit benötigt werden. Dabei kann es sich um Spezialkleidung, Werkzeuge aber auch Schlüssel oder das Portemonnaie handeln.
3 Tipps: So kann man sich vor Diebstahl am Arbeitsplatz schützen
Diebstahl am Arbeitsplatz ist einer ärgerliche Sache. Als Mitarbeiter kann man sich jedoch mit diesen 3 Tipps gut davor schützen.
1. Sei wachsam und schule deine Mitarbeiter
Wachsamkeit ist ein wichtiger Aspekt in puncto Diebstahlschutz. Fallen dir fremde Leute im Gebäude auf oder schleichen Mitarbeiter in Bereichen, in denen sie nichts zu suchen haben, umher, dann sprich diese Personen direkt an. Das verunsichert und schreckt ab. Weise auch deine Angestellten an, sich so zu verhalten, wenn sie unbekannte Personen in den Geschäftsräumen bemerken. Wer wachsam ist hat weniger zu befürchten!
Stelle bestenfalls abschließbare Container oder Spinde zur Verfügung, wo sich Wertsachen sicher einschließen lassen. So sind Bargeld und Co. vor Dieben sicher!
2. Gehe offen mit dem Thema um
Wenn Gegenstände im Büro verschwinden wird häufig Stille Post gespielt. Das beeinträchtigt die Arbeitsatmosphäre nachhaltig. Gleichzeitig ist es nicht ratsam Mitarbeiter öffentlich lauthals unter Verdacht zu stellen und zu beschuldigen. Besser ist es darauf aufmerksam zu machen, wenn Dinge verschwinden und die Geschäftsführung darüber in Kenntnis zu setzen. Gehe ins persönliche Gespräch, wenn du einen Mitarbeiter unter Verdacht hast und konfrontiere in in einem 4-Augengespräch mit dem Vorwurf.
3. Vorsicht
Am Ende gilt jedoch: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Daher solltest du deine Mitarbeitern unbedingt darin unterrichten, keine Wertgegenstände offen liegen zu lassen. Wertsachen sollten nicht unbeaufsichtigt rumliegen sondern bestenfalls in einer Schublade oder im Rollcontainer eingeschlossen werden, wenn Mitarbeiter mal das Büro verlassen und die Sachen nicht mitnehmen wollen.
Häufige Fragen (FAQ) zu Diebstahl am Arbeitsplatz
Hast du als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer des Diebstahls überführt, kannst die Herausgabe des Diebesgutes verlangen. Nach § 199 BGB verjährt der Herausgabeanspruch erst nach 30 Jahren. Innerhalb von 5 Jahren nach dem Diebstahl hast du als Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Anzeige zu machen, um den Täter strafrechtlich zu belangen.
Ein Diebstahl am Arbeitsplatz zieht in den meistens Fällen eine fristlose Kündigung nach sich. Angestellte, die nicht direkt gekündigt werden, werden abgemahnt.
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Über den Autor
Lea Minge
Lea ist bei Gründer.de für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtet von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” ist sie eine wahre Expertin und verfolgt für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hat sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte bleiben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte. Nach Abschluss ihres Bachelors macht sie seit Oktober 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de.
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