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Alle Informationen zur Ein-Personen-GmbH im Überblick

Ein-Personen-GmbH gründen: Als Einzelkämpfer durchstarten

Bei dem Start in die Selbstständigkeit muss vieles beachten und geplant werden. Dazu zählst auch die Auswahl der richtigen bzw. geeigneten Rechtsform. Für Gründer und Selbstständige kann die Wahl der Rechtsform zu einer Hürde werden, da es davon in Deutschland viele verschiedene gibt, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Für diejenigen, die als Einzelkämpfer unternehmerisch tätig werden wollen, kann die Ein-Personen-GmbH die richtige Wahl darstellen. Was die Ein-Personen-GmbH genau ist, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt und worauf Selbstständige hier besonders achten müssen, erklären wir in diesem Artikel.

Um dir direkt einen Überblick zu bieten, verraten wir dir vorab, welche Fragen zum Gründen einer Ein-Personen-GmbH in diesem Artikel beantwortet werden:

Definition

Eine Ein-Personen-GmbH, auch als Ein-Mann-GmbH bekannt, ist im Grunde eine normale GmbH, die jedoch nur von einer einzigen Person geführt wird. Während eine handelsübliche GmbH mehrere Gesellschafter gründen, bist du als Gründer einer Ein-Personen-GmbH Alleingesellschafter als auch der alleinige Geschäftsführer. Ansonsten gelten jedoch die gleichen Gesetze wie bei einer GmbH mit vielen Gesellschaftern. Dies bedeutet, dass du diese Rechtsform wählen kannst, wenn du mit einem Unternehmen ein Handelsgewerbe betreibst. Darüber hinaus ist auch die Art der Haftung genauso wie bei einer gewöhnlichen GmbH. Hier haftest du nämlich mit deinem gesamten Geschäftsvermögen. So musst du im Ernstfall meist nicht befürchten, dass dein privates Vermögen herhalten muss. Für viele Gründer ist dies ein entscheidender Faktor für die Wahl der Ein-Personen-GmbH.

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Für diese Gründer eignet sich die Rechtsform

Diese besondere Rechtsform ist vor allem für Gründer und Selbstständige geeignet, die ihr Unternehmen alleine führen möchten und für den gesamten Betrieb die Verantwortung übernehmen wollen. Denn mit der Ein-Personen-GmbH bist du zeitgleich Geschäftsführer, Alleingesellschafter und übernimmst die Ausübung vieler Ämter als Personalunion. Doch vor allem können Gründer diese Rechtsform wählen, für die das Stammkapital von 25.000 Euro keine Hürde darstellt und die zudem viel Wert auf die begrenzte Haftung legen.

So kannst du eine Ein-Personen-GmbH gründen

Auch hier verläuft die Gründung dieser Rechtsform in drei wesentlichen Phasen, die sich jedoch etwas von der normalen GmbH unterscheiden. Damit du weißt, welche Schritte auf dich zukommen, wollen wir diese einzeln aufzählen.

1. Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft

Normalerweise musst du im ersten Schritt einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, in dem alle Regelungen und Strukturen innerhalb des Unternehmens festgehalten werden. Dies ist wichtig, da du mit mehreren Gesellschaftern gründest und die einzelnen Rechte klar abzugrenzen sind. Doch für eine Gesellschaft, die du allein gründest und führst, ist ein Gesellschaftsvertrag nicht notwendig. Hier reicht eine Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft, die du auch notariell beglaubigen solltest. Auch der Gesellschaftszweck, also die Tätigkeit deines Unternehmens, muss deutlich aus dieser Erklärung hervorgehen. Damit du weißt, wie du diese Erklärung formulieren sollst, kannst du dir online ein Musterprotokoll herunterladen und als Vorlage nutzen.

2. Stammkapital einzahlen

Im zweiten Schritt musst du dein Stammkapital einzahlen. Wie bereits erwähnt benötigst du dafür ein Kapital von 25.000 Euro. Dieses musst du wie bei der handelsüblichen GmbH nicht sofort auf einem Geschäftskonto einzahlen, sondern zum Start zumindest die Hälfte von 12.500 Euro. Denn erst wenn du diesen Schritt vollzogen hast, kannst du dein Unternehmen beim Handelsregister anmelden.

3. Eintragung ins Handelsregister und Anmeldung beim Gewerbeamt

Im letzten Schritt lässt du deinen Betrieb ins Handelsregister eintragen und musst zeitgleich daran denken, dass falls du dein Gewerbe noch nicht angemeldet hast, dies nun auch zu erledigen. Da du für die Ein-Personen-GmbH ein Handelsgewerbe führen musst, ist ein Gewerbeschein unumgänglich.

Alternative: Ein-Personen-UG

Oftmals ist es besonders für Einzelgründer durchaus schwierig, ein Stammkapital von 25.000 Euro für die Gründung der Ein-Personen-GmbH vorzuweisen. Um diese Hürde zu umgehen, kannst du auch eine Ein-Personen-UG gründen. Für diese brauchst du als Startkapital lediglich einen Euro. Dies ist nun möglich dank der letzten GmbH-Reform, die es Gründern erleichtern soll, auch alleine ein Unternehmen zu starten. Was genau die Vorteile einer 1-Euro-GmbH bzw. Mini-GmbH sind, kannst du in unserem Artikel Unternehmergesellschaft gründen: Die eigene Firma für 1 Euro? – Alle Vor- und Nachteile sowie Infos zur Gründung einer UG nachlesen. Mit dieser Variante umgehst du also das hohe Startkapital und kannst im Laufe deiner Tätigkeit, vor allem wenn du genügend Kapital vorweisen kannst, auch nachträglich deine UG in eine Ein-Personen-GmbH umwandeln.

Kosten der Ein-Personen-GmbH

Die Kosten dieser Rechtsform belaufen sich zum einen auf das erforderliche Kapital und zum anderen auf die Bearbeitungsgebühren. Für die notarielle Beglaubigung musst du den Notar bezahlen, zudem die Eintragung ins Handelsregister und auch das Anmelden beim Gewerbeamt. Diese Bearbeitungsgebühren können mehrere hundert Euro hoch sein, sich aber je nach Amt und beauftragtem Notar unterscheiden. Daher ist hier wichtig, dass du dir für die Gründungskosten genug Puffer einplanst.

Steuern

Vor der Gründung deines Unternehmens gilt es zu beachten, welche Steuern auf dich zukommen. Die erwirtschafteten Gewinne einer Ein-Personen-GmbH unterliegen der Körperschaftssteuer. Da du alleine in deinem Betrieb arbeitest und quasi der einzige Mitarbeiter bist, kannst du als dein eigener Angestellter betrachtet werden, wodurch dein ausgezahlter Lohn der Einkommenssteuer unterliegt.

Vorteile und Nachteile einer Ein-Personen-GmbH

Wie auch alle anderen Rechtsformen, weist auch die Ein-Personen-GmbH einige Vor- und Nachteile auf. Damit du anhand dieser leichter eine Entscheidung fällen kannst, möchten wir dir alle positiven und negativen Eigenschaften und Merkmale dieser Rechtsform übersichtlich aufzählen.

Vorteile

Allen voran ist ein Vorteil, dass du in deinem Betrieb auf keine Absprachen und Zustimmungen von Partnern und Gesellschaftern angewiesen bist. Als alleiniger Geschäftsführer hast du die Freiheit, das Unternehmen so zu führen, wie du es für richtig hältst. Das erspart dir lange und mühselige Abstimmungsprozesse und sorgt für eine schnelleren Arbeitsrhythmus. Dies beinhaltet natürlich auch den Vorteil, dass du die der Höhe deines Gehalts selbst bestimmen und anpassen kannst.

Darüber hinaus genießt die Ein-Personen-GmbH ein gutes Image und eine höhere Bonität, da dein Stammkapital von 25.000 Euro bei Banken, Geschäftspartnern und Investoren diese hohe Bonität vermuten lässt. Zudem haftest du im Ernstfall auch nur mit dem Geschäftsvermögen und nicht mit einen privaten Ersparnissen.

Weitere Vorteile sind auch die betriebliche Altersvorsorge, bei der du bestimmen kannst, auf welche Weise deine Pension gesichert werden soll. Auch die Erb- und Nachfolgeplanung kannst du gut und einfach regeln. Besonders die Altersvorsorgeaufwendungen und das jeweilige Geschäftsführergehalt, können zur Steuerminderung beitragen und die Körperschaftssteuer senken.

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Nachteile

Ein großer Nachteil dieser Rechtsform ist das hohe aufzubringende Kapital, von dem bereits zu Beginn 12.500 Euro auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden müssen. Dies ist für viele eine finanzielle Belastung und ein Ausschlusskriterium. Daneben dürfen auch hier nicht die notwendigen Kosten für den Notar und die Anmeldungen bei den Ämtern sowie das Handelsregister vergessen werden. Zudem ist es womöglich schwierig, alleine einen Kredit zu bekommen und genügend Sicherheiten vorzuweisen.

Zusätzlich kommt ein hoher Aufwand bezüglich der Jahresabschlusskosten auf dich zu, da du der Veröffentlichungspflicht unterliegst. Dies bedeutet, dass du deine Kosten zum Jahresabschluss veröffentlichen musst, um damit Einblicke in dein Unternehmen zu gewährleisten. Die Jahresabschlusskosten können sehr hoch ausfallen und führen auch zu teuren Bilanzierungskosten.

Darüber hinaus musst du bedenken, dass zwar eine beschränkte Haftung vorliegt, diese jedoch keine ultimative Haftungsbeschränkung verspricht. Denn diese kann von Banken oder dem Finanzamt durchbrochen werden, falls du das Stammkapital mittels eigener Bürgschaft aufbringst. So haftest du im Falle einer Insolvenz vorerst wieder mit dem Privatvermögen.

So löst du eine Ein-Personen-GmbH wieder auf

Die Auflösung der Ein-Personen-GmbH geschieht genauso unkompliziert wie die der GmbH. Im Prinzip sogar einfacher, da du dich hier nicht mit sämtlichen Gesellschaftern auseinandersetzen musst. Dafür musst du lediglich den Beschluss auf Auflösung deiner Gesellschaft notariell erklären, sodass du dann als Liquidator beantragen kannst, dass dein Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht wird. Du könntest jedoch auch einen anderen Liquidator bestimmen, der für dich den Prozess übernimmt.

Fazit: Ein-Personen-GmbH gründen

Du solltest nun einen detaillierteren Einblick zu den Eigenschaften und Merkmalen einer Ein-Personen-GmbH bekommen haben. Je nach Situation und verfügbaren Ressourcen, kann diese Art der Rechtsform genau die richtige Wahl für dich sein. So oder so, solltest du bezüglich der rechtlichen und steuerlichen Fragen einen Experten aufsuchen, der dich hinsichtlich deiner individuellen Lage beraten kann. Vergleiche unbedingt alle in Frage kommenden Rechtsformen für deinen Betrieb und sei dir über die jeweiligen Nachteile oder Hindernisse bewusst. Denk vor allem an dein unternehmerischen Risiko und wäge ab, ob die Ein-Personen-GmbH aufgrund der beschränkten Haftung genug Sicherheit gibt.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Ein-Personen-GmbH

Was ist eine Ein-Personen-GmbH?

Eine Ein-Personen-GmbH, auch als Ein-Mann-GmbH bekannt, ist im Grunde eine normale GmbH, die jedoch nur von einer einzigen Person geführt wird. 

Führe ich mit einer Ein-Personen-GmbH mein Unternehmen alleine?

Ja. Während eine handelsübliche GmbH mehrere Gesellschafter gründen, bist du als Gründer einer Ein-Personen-GmbH Alleingesellschafter als auch der alleinige Geschäftsführer.

Wie hafte ich mit einer Ein-Personen-GmbH?

Du haftest bei einer Ein-Personen-GmbH mit deinem gesamten Geschäftsvermögen.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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