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GbR, OHG, UG, GmbH - all diese Unternehmen brauchen den Vertrag

Gesellschaftsvertrag: Darum ist er bei der Gründung wichtig

Jeder Gründer, der sich als Rechtsform für eine Gesellschaft entschieden hat, muss sich um einen Gesellschaftsvertrag kümmern. Diese Bedingung muss jede Gesellschaft erfüllen, um sich ins Handelsregister eintragen lassen zu können. Aber auch für das Gründungsteam selbst kann ein Gesellschaftsvertrag sehr wichtig sein, um eventuelle rechtliche Missverständnissen vorzubeugen.

Definition: Gesellschaftsvertrag

Erst durch den Gesellschaftsvertrag, der unter den Gründungsmitgliedern abgeschlossen wird, beispielsweise bei einer GmbH oder einer GbR, kann eine Gesellschaft entstehen. Denn durch den Abschluss dieses Vertrags kann das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden und es entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten unter den Gesellschaftern. Hiermit verpflichten sie sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Wie der jeweilige Zweck zu fördern ist, wird ebenfalls im Gesellschaftsvertrag geregelt. In dem Vertrag wird deswegen nicht nur festgelegt, was der Gegenstand der Firma ist, sondern auch der Umfang, in dem die gemeinsamen Interessen festgelegt werden. Zudem besteht aber auch Freiraum für die Gesellschafter, weitere Regelungen zu treffen.

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Wer braucht einen Gesellschaftsvertrag?

Im Grunde benötigt jede Gesellschaft, also sowohl GmbH und OHG als auch UG oder AG einen Gesellschaftsvertrag. Ansonsten kann das jeweilige Unternehmen gar nicht erst gegründet werden und kann auch keine Handlungen im Rechtsverkehr vornehmen. Bei der Gründung von Personengesellschaften wie beispielsweise einer GbR ist ein schriftlicher Vertrag nicht erforderlich. Hier reicht theoretisch schon die mündliche Vereinbarung unter den Gesellschaftern, damit das Unternehmen zustande kommen kann. Trotzdem kann es sich auch hier empfehlen, einen schriftlichen Vertrag anzufertigen, um sich vor eventuellen Missverständnissen abzusichern.

Darum ist ein Vertrag sinnvoll

Der Gesellschaftsvertrag regelt alle wichtigen Rechte und Pflichten von Gesellschaften. Er dient darüber hinaus als eine wichtige und zuverlässige Grundlage für geschäftliche Entscheidungen. Somit regelt der schriftliche Abschluss des Vertrages, wie die Gesellschafter in Zukunft gemeinsam im Unternehmen arbeiten. Bei den Personengesellschaften reicht die mündliche Absprache zwischen den Gesellschaftern aus. Trotzdem ist es auch hier empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. So haben die Gesellschafter im Streitfall eine wichtige Entscheidungsgrundlage, auf die sie im Zweifel zurückgreifen können.

Diese Angaben gehören in einen Gesellschaftsvertrag

Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Gesellschaften einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufsetzen müssen. Für diesen Vertrag gibt es einige Pflichtangaben, die unbedingt in diesem hinterlegt sein müssen:

  • Gemeinsamer Zweck des Unternehmens
  • Sitz der Gesellschaft
  • Dauer der Gesellschaft
  • Innenverhältnis und Außenverhältnis der Gesellschafter
  • Einlagen und Kapitalanteile
  • Stimmrecht
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Auflösungsgründe
  • Stimmrecht
  • Nachfolgeregelung
  • Förderungspflichten

Unternehmen anmelden in 4 Schritten

Schritt 1: Gewerbe/Kleingewerbe anmelden

Grundsätzlich muss sich in Deutschland jeder beim Gewerbeamt anmelden, der sein eigenes Gewerbe betreiben möchte. Denn nur so bekommt man mit dem Gewerbeschein die offizielle Erlaubnis, seinen eigenen Betrieb führen zu dürfen. Freiberufler sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen. Zudem musst du dir die Frage stellen, ob du ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anmelden möchtest. Der Unterschied liegt darin, dass ein Kleingewerbe ein Unternehmen mit geringem Umsatz ist und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Schritt 2: Finanzamt informieren

Nachdem du dich mit deinem Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet hast, bekommst du meist automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit meldest du dein Unternehmen direkt beim Finanzamt an. Das Finanzamt teilt deinem Unternehmen dann die notwendige Steuernummer zu. Wer zudem Waren oder Dienstleistungen in der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben möchte, muss hier zudem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

Schritt 3: Ins Handelsregister eintragen

Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich alle Kaufleute und Unternehmen eintragen lassen können. Dieses enthält alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen. Daher sind grundsätzlich alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende sind hiervon ausgenommen, können sich aber wenn sie wollen, freiwillig eintragen lassen. Eingetragene Kaufleute (e.K.), Kapitalgesellschaften (GmbHUGAG) und Personengesellschaften (OHGKGGmbH & Co.KG) müssen sich ab dem Zeitpunkt der Gründung ins Handelsregister eintragen lassen.

Schritt 4: Ins Unternehmensregister eintragen

Auch bei dem Unternehmensregister handelt es sich um ein Verzeichnis, welches öffentlich aufrufbar ist. Dieses bündelt alle Informationen, die sich im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger finden lassen. Welche Unternehmen sich hier eintragen lassen müssen, hängt hauptsächlich von der Größe und Rechtsform des Unternehmens ab. Abhängig davon sind einige Unternehmen veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig.

So setzt du einen Gesellschaftsvertrag auf

Im Grunde gibt es keine rechtliche Vorschrift, wie man einen Gesellschaftsvertrag aufsetzt. Hierbei sollte man sich jedoch an die rechtlichen Vorgaben halten. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, kann es sich zudem empfehlen, sich einen Anwalt dazu zu holen. So kann man sicher gehen, dass bei der Gründung des Unternehmens auch alle Gesellschafter auf ihre Kosten kommen und das alles wichtige im Vertrag vermerkt ist. Zudem muss der Vertrag notariell beurkundet sein. Ansonsten ist der Vertrag offiziell nicht anerkannt.

Änderungen im Gesellschaftsvertrag

Einmal aufgesetzt heißt es jedoch nicht, dass man keine Änderungen mehr an dem Gesellschaftsvertrag vornehmen kann. Gerade bei Personengesellschaften kann es sehr wichtig werden, Anpassungen und Änderungen im Vertrag vorzunehmen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse in der Gesellschaft ändern.

Für die Änderung müssen alle Beteiligten dabei sein, die auch bei der Erstellung des Vertrages dabei waren. Dafür gelten die gleichen Regelung wie bei der ursprünglichen Erschaffung des Vertrages. Sowohl der Vertragsabschluss als auch Änderungen an dem Vertrag unterliegen der Gestaltungsfreiheit. Daher kann auch von den Gründern festgelegt werden, dass Änderungen am Vertrag auch durch eine bestimmte Mehrheit vorgenommen werden können. Das kann besonders im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit sehr wichtig sein, denn gerade bei einem großen Kreis von Gesellschaftern kann sich der Vorgang zur Entscheidungsfindung sonst sehr lange hinziehen. Somit kann die sogenannte Mehrheitsklausel hier sehr wichtig sein.

Die Salvatorische Klausel

In einem Gesellschaftsvertrag findet sich in der Regel auch die Salvatorische Klausel oder eine Schlussbestimmung wieder. Diese enthält einen Hinweis darauf, dass für den jeweiligen Vertrag die gesetzlichen Regelungen Anwendung finden, wenn dieser keine Regelung für einen bestimmten Fall enthält. Zusätzlich weist die Klausel darauf hin, dass der Vertrag im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, trotzdem seine Gültigkeit behält. Zudem werden die Gesellschafter in diesen Fällen dazu aufgefordert, den Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen.

Was kostet es einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen?

Einen Vertragsentwurf selbst zu erstellen kostet die Gesellschafter nichts. Wer jedoch lieber Hilfe durch eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen möchte, der sollte sich die Gebühren der Abrechnungstabellen für Anwälte und Steuerberater genauer anschauen. Wie viel ein Gesellschaftsvertrag kostet, hängt nämlich maßgeblich von den Preisen der Berater ab. Wer hier genaueres wissen will, sollte also mit einem Anwalt oder Steuerberater Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.

Welche Fehler werden bei einem Gesellschaftsvertrag häufig gemacht?

Es gibt einige Fehler, die beim Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags häufig gemacht werden. Diese zu kennen wird dir dabei helfen, sie bei deinem eigenen Vertrag zu vermeiden und somit von den Fehlern anderer zu lernen. So ist es zum Beispiel häufig der Fall, dass es keine wirksamen oder durchdachten Klauseln zum Ausscheiden eines Gesellschafters gibt sowie zum Thema Abfindung. Dieses Problem stellt sich meistens erst dann, wenn es zu spät ist, in dem Fall in einem Streitfall. Dann ist keiner der Gesellschafter mehr bereit, Änderungen im Vertrag vorzunehmen. Zudem sind einige Gesellschaftsverträge aufgrund ihrer Formunwirksamkeit nichtig. In solchen Fällen wird die Gesellschaft wie eine wirksam zustande gekommene Gesellschaft behandelt und erst für die Zukunft für „nicht entstanden“ erachtet. Damit gehen hohe Haftungsrisiken einher.

Wichtig ist es daher, sich beim Erstellen des Gesellschaftsvertrages richtig beraten zu lassen. Dann erfährst du auch, was alles möglich ist und wie du deinen Willen am besten in vertraglicher Form umsetzen kannst.

Fazit zum Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist für Gesellschaften und besonders Kapitalgesellschaften unerlässlich, da sich das Unternehmen sonst nicht gründen lässt. Der Vertrag muss somit von der GmbH, der AG, der UG und der OHG angefertigt werden. Personengesellschaften wie die GbR müssen keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, können dies aber tun, um sich vor rechtlichen Streitfällen abzusichern. Zudem muss der Vertrag notariell beurkundet sein, um seine Gültigkeit zu erlangen. Damit in dem Vertrag keine wichtigen Punkte vergessen werden, ist es empfehlenswert, sich für die Erstellung einen Anwalt zur Unterstützung zu holen. Dieser kennt alle rechtlichen Formulierungen und kann so dabei helfen, dass alle Gesellschafter mit dem Vertrag zufrieden sein können.

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Häufige Fragen (FAQ) zum Gesellschaftsvertrag

Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Erst durch einen Gesellschaftsvertrag, der unter den Gründungsmitgliedern abgeschlossen wird, entsteht eine Gesellschaft und das Unternehmen kann ins Handelsregister eingetragen werden. In dem Vertrag wird nicht nur festgelegt, was der Gegenstand der Firma ist, sondern auch der Umfang, in dem die gemeinsamen Interessen festgelegt werden.

Wann brauche ich einen Gesellschaftsvertrag?

Jede Gesellschaft, darunter GmbH, OHG, UG oder AG, benötigt einen Gesellschaftsvertrag, um Handlungen im Rechtsverkehr vornehmen zu können. Bei der Gründung von Personengesellschaften, wie beispielsweise einer GbR, ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht erforderlich. Hier reicht theoretisch schon die mündliche Vereinbarung unter den Gesellschaftern.

Was kostet ein Gesellschaftsvertrag?

Einen Vertragsentwurf selbst zu erstellen kostet die Gesellschafter nichts. Wer jedoch lieber Hilfe durch eine professionellen Beratung in Anspruch nehmen möchte, der sollte sich die Gebühren der Abrechnungstabellen für Anwälte und Steuerberater genauer anschauen. Wie viel ein Gesellschaftsvertrag kostet, hängt nämlich maßgeblich von den Preisen der Berater ab.

Was ist der Unterschied zwischen Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervertrag?

Da gibt es keinen großen Unterschied. Der Gesellschaftsvertrag wird auch Satzung genannt und ist die Vereinbarung zwischen Gründern eines Unternehmens. Daher wird er auch manchmal Gesellschaftervertrag genannt. Im formalen Kontext handelt es sich immer um den Gesellschaftsvertrag.

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Über den Autor

Autorenprofil: Lea Minge

Lea Minge

Lea ist bei Gründer.de für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtet von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” ist sie eine wahre Expertin und verfolgt für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hat sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte bleiben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte. Nach Abschluss ihres Bachelors macht sie seit Oktober 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de.

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