Gründer FAQ: Wissenswertes zu Mindestlohn und Mindestarbeitsbedingungen
Wer hat in Deutschland Anrecht auf den gesetzlichen Mindestlohn?
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Inhaltsverzeichnis
- Gesetzlicher Mindestlohn 2024: Alles was Gründer wissen müssen
- Gesetzlicher Mindestlohn 2024 – Das änderte sich bisher
- Mindestarbeitsbedingungen
- Der Mindestlohn in Europa
- Häufige Fragen (FAQ) zu gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Grundsätzlich können Arbeitsentgelte sowie sonstige Arbeitsbedingungen autonom zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Dennoch können die Parteien an zwingende Lohnunterbegrenzungen und weitere Mindestarbeitsbedingungen gebunden sein. Damit du dir einen besseren Überblick verschaffen kannst, stellt dieser Artikel verschiedene rechtliche Mindestarbeitsbedingungen, insbesondere gesetzliche Mindestlöhne dar, die in Deutschland gelten und der Praxis daher zu beachten sind. Um dir einen besseren Überblick über die Thematik zu verschaffen beantworten wir in diesem Gründer FAQ folgende Fragen zur aktuellen Rechtslage rund um das Thema gesetzlicher Mindestlohn 2024:
- Was meint gesetzlicher Mindestlohn?
- Gibt es Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn?
- Gibt es einen Mindestlohn oberhalb des gesetzlichen Mindestlohn?
- Was sind Branchenmindestlöhne?
- Wann steigt der Mindestlohn?
- Was sind Mindestarbeitsbedingungen?
Gesetzlicher Mindestlohn 2024: Alles was Gründer wissen müssen
Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Er gilt als große Errungenschaft in Deutschland für mehr soziale Gerechtigkeit. Wir erklären dir, was es damit genau auf sich hat.
Definition: Mindestlohn
In der Wirtschaft wird mit Mindestlohn ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt beschrieben. Dieses gilt dann als Lohnuntergrenze für Arbeitsleistung und darf nicht unterschritten werden. Abweichende Vereinbarungen über niedrigere Löhne sind also unwirksam. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Arbeitnehmer dennoch seinen Anspruch auf den Mindestlohn geltend machen kann.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) für alle Arbeitnehmer ein allgemein verbindlicher gesetzlicher Mindestlohn. Der Mindestlohn ist seit der Einführung kontinuierlich gewachsen. Aktuell beläuft sich seit dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto je Stunde Arbeitszeit. Bis dahin gab es zusätzlich die 450-Euro-Grenze, die man monatlich nur in Ausnahmefällen überschreiten durfte. Seit dem 1. Oktober 2022 gilt nun die 520-Euro-Grenze. Zum 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn auf 12,41 Euro angehoben und die Verdienstgrenze liegt bei 538 Euro.
Ob die Vorschriften zum Mindestlohn eingehalten werden, prüft in Deutschland dann das Zollamt. Bei Missachtung drohen laut § 21 MiLoG Geldbußen bis zu 500.000 Euro.
Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn
Ja, vom gesetzlichen Mindestlohn gibt es Ausnahmen, die größtenteils jedoch heftig diskutiert werden. Keinen Anspruch auf Mindestlohngesetz haben:
- Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,
- Pflichtpraktikanten,
- ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
- Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,
- Selbstständige,
- Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
Besonderheit: Branchenmindestlohn
Es gibt in mehreren Branchen speziell festgesetzte Branchenmindestlöhne. Diese gelten gemäß § 1 Abs. 3 MiLoG generell vor dem Mindestlohn, wenn sie höher als der allgemeine Mindestlohn sind. Ein Branchenmindestlohn kennzeichnet sich dadurch, dass eine verbindliche unterste Lohngrenze für eine bestimmte Branche gilt. Diese wurde zuvor in Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und anschließend für allgemeinverbindlich erklärt. Zu Branchen in diesem Sinne zählen etwa:
- die Abfallwirtschaft,
- die Zeitarbeit,
- der berufliche Aus- und Weiterbildungssektor,
- teilweise das Baugewerbe,
- diverse Handwerksgewerbe,
- die Pflegebranche,
- und das Sicherheitsgewerbe an Verkehrsflughäfen.
Geringfügig Beschäftigte bzw. Minijobber
Geringfügig Beschäftigte, oder auch Minijobber, gelten als Arbeitnehmer. Daher steht auch ihnen der gesetzliche Mindestlohn zu. Sofern ein Minijobber bereits durch den derzeit geltenden Mindestlohn die 520 Euro-Grenze erreicht hat, so wird er im kommenden Jahr sozialversicherungspflichtig. Denn trotz gleichbleibender Arbeitszeit übersteigt das Arbeitsentgelt dann die 520 Euro im Monat. Soll die Beschäftigung weiter als Minijob ausgeführt werden, so musste als Konsequenz die monatliche Arbeitszeit wie folgt reduziert werden:
- Seit 1. Januar.2022 auf 45,82 Stunden pro Monat
- Seit 1. Juli 2022 auf 43,06 Stunden pro Monat
Gesetzlicher Mindestlohn 2024 – Das änderte sich bisher
So wurde der gesetzliche Mindestlohn für 2021 und 2022 festgelegt
Mit der Anpassung der Mindestlohnanpassungsverordnung wurde der Mindestlohn per Gesetz zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und stieg dann schrittweise zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro. Zuletzt stieg er im Oktober 2022 auf 12 Euro und die Verdienstgrenze auf 520 Euro.
Gehalt prüfen mit dem Mindestlohn-Rechner
Mit Hilfe des Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kannst du übrigens das Monatsgehalt deiner Mitarbeiter, basierend auf Stundenlohn und Arbeitszeit, berechnen. Dadurch erhältst du leichter einen Überblick, ob du die gesetzlichen Mindestvorgaben erfüllst.
Mindestarbeitsbedingungen
Es gibt außerdem unzählige Vorschriften, die Bestimmungen über zwingenden Mindestarbeitsbedingungen enthalten. Dazu zählen etwa das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsgesetz. Doch auch in anderen Gesetzen – etwa dem Bürgerlichen Gesetzbuch – finden sich Regelungen in Bezug hierzu. So müssen Arbeitgeber, ganz einerlei ob mit Sitz im In- oder Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, die Arbeitsbedingungen gewähren, die in Deutschland allgemein festgelegt sind. Nachfolgend findest du Informationen zu sämtlichen wichtigen Mindestarbeitsbedingungen.
Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsdauer
Grundsätzlich hat jeder in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer jährlich einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Daneben besteht ein Mindestanspruch auf Urlaubsentgelt. Je nach Branche gibt es zusätzlich Anspruch auf ein zusätzlich gezahltes Urlaubsgelt.
- Das Urlaubsentgelt ist die Entgeltfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Der Anspruch ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
- Die Urlaubsdauer beträgt nach dem BUrlG jährlich mindestens 24 Werktage. In bestimmten Branchen regeln Tarifverträge nach den §§ 3 ff. Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine höhere Dauer des Anspruchs auf Erholungsurlaub.
- In manchen Branchen haben Arbeitnehmer nach den §§ 3 ff. Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Anspruch auf ein zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahltes Urlaubsgeld. Dieses darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Entgegen dem Grundsatz „Ohne Arbeit, kein Lohn“ besteht bei Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel bei Krankheit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch besteht für maximal sechs Wochen für jede neue Erkrankung. Diese Regelung ist zwingend und kann nicht via Vertrag ausgeschlossen werden.
Überstundenzuschläge und weitere über den Mindestlohn hinausgehende Entlohnungsbestandteile
Manche Arbeitnehmer haben über den Mindestlohn hinaus Anspruch auf die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder in bundesweiten, für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen geregelte Entlohnung einschließlich der Überstundensätze. Zur Entlohnung zählen sowohl die Grundvergütung, einschließlich Entgeltbestandteilen, die an die Art der Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung der Arbeitnehmer und die Region anknüpfen, sowie Zulagen, Zuschläge und Gratifikationen, einschließlich der Überstundensätze. Überstundenzuschläge sind Arbeitsbedingungen im Sinne von § 5 Nr. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Ob ein Arbeitgeber zur Gewährung von Überstundenzuschlägen verpflichtet ist, kann dem Tarifvertrag entnommen werden. Auch die jeweilige Höhe der Überstundensätze ergibt sich aus dem Tarifvertrag.
Zulagen und Kostenerstattung
Je nach Tätigkeit sind Arbeitgeber zum Beispiel zur Deckung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten verpflichtet. Hier empfiehlt sich ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch: Gemäß § 670 BGB, der auf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewendet wird, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer Aufwendungen zu erstatten. Hierbei ist es möglich, eine Pauschalierung beispielsweise in Reisekostenrichtlinien vorzusehen.
Der Mindestlohn in Europa
Nicht nur in Deutschland ist das Thema Mindestlohn von großem Interesse, auch der Blick nach Europa verrät, dass sich bereits die überwiegende Anzahl der Mitgliedsstaaten hiermit auseinandergesetzt hat.
Mit dem höchsten Mindestlohn kann nach aktuellem Stand Luxemburg mit 13,05 Euro pro Stunde überzeugen, gefolgt von den Niederlanden mit 10,58 Euro/Stunde. Diesen zweiten Platz macht Deutschland den Niederlanden ab dem 1. Oktober 2022 jedoch streitig, denn ab diesem Stichtag erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,00 Euro. Die Niederlande rutschen dann auf den dritten Platz, gefolgt von Frankreich mit einem Mindestlohn von 10,57 Euro. Nach aktuellem Stand gilt ein gesetzlicher Mindestlohn bereits in 21 der insgesamt 27 EU-Mitgliedsstaaten. Insgesamt sechs der EU-Länder vertrauen hinsichtlich des Lohns auf tarifliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.
Häufige Fragen (FAQ) zu gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland
Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro pro Stunde. Dies ist seit Januar 2024 so.
Sofern im Tarifvertrag ein branchenspezifischer Mindestlohn festgesetzt wurde müssen sich Arbeitgeber daran halten. Regelmäßig sehen Tarifverträge für eine Branche höhere Entgeltgruppen vor. Wer die Voraussetzungen für diese erfüllt, dem stehen nach dem Tarifvertrag in der Regel auch diese Entgelte zu.
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Über den Autor
Lea Minge
Lea machte von Oktober 2022 bis Oktober 2024 ihr Volontariat bei Gründer.de. Sie war für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtete von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” zeigte sie eine wahre Expertise und verfolgte für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hatte sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte blieben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte.