Gründer FAQ: Was gehört in einen Kaufvertrag?
Kaufrecht: Praktische Rechtstipps für Unternehmer
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist Kaufrecht, was ist ein Kaufvertrag?
- Wie kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande?
- Kann ein Kaufvertrag mündlich erfolgen?
- Was ist das Synallagma?
- Wichtig für Unternehmer: Was ist ein Mangel im Kaufrecht?
- Was versteht man unter Gefahrübergang im Kaufrecht?
- Wann kann der Käufer Schadensersatz fordern?
- Was gehört in einen Kaufvertrag?
- Neues Kaufrecht 2022: Welche neuen Regelungen für Unternehmer gibt es?
- Häufige Fragen (FAQ) zu Kaufrecht und Kaufvertrag für Unternehmer
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Der Kaufvertrag – der wohl bekannteste und weitverbreitetste Vertragstyp in unser aller Alltag. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) widmet sich daher umfangreich dem Kaufrecht. Solange die gekaufte Sache mangelfrei ist und auch sonst keine Probleme auftreten, ist das Kaufrecht unproblematisch. Erst wenn Mängel oder dergleichen auftreten wird es kompliziert. Das Gesetz stellt Käufern und Verkäufer für solche Fälle eine Vielzahl und Rechten zur Verfügung. Unternehmer sollten aufgrund dessen kaufrechtliche Grundlagen und das Kaufrecht unbedingt beherrschen. Wir beantworten daher in diesem Gründer FAQ unter anderem diese Fragen:
- Was ist Kaufrecht und was ist ein Kaufvertrag?
- Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
- Kann ein Kaufvertrag mündlich geschlossen werden?
- Was meint Synallagma?
- Was versteht man unter Gefahrübergang im Kaufrecht?
- Wann kann der Käufer Schadensersatz fordern?
- Welche Bestandteile bzw. was gehört in einen Kaufvertrag?
Was ist Kaufrecht, was ist ein Kaufvertrag?
Das Kaufrecht gehört zum Zivilrecht und regelt Ansprüche, Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern. Regelt werden also Sachverhalte, in denen eine Person, der Käufer, eine Sache oder ein Recht von einer anderen Person, dem Verkäufer, erwirbt und im Gegenzug einen Kaufpreis entrichtet. Das Kaufrecht ist in § 433 bis § 479 BGB geregelt. Diese Vorschriften regeln das allgemeine Kaufrecht sowie Sonderformen des Kaufs.
Der Kaufvertrag ist ein schuldrechtlich normierter Vertragstyp über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand – Schwarz auf Weiß nachzulesen in § 433 BGB. Dabei können Kaufgegenstände sowohl Sachen als auch Rechte, Forderungen oder sonstige Vermögenswerte sein.
Seinen Ursprung hat das Kaufrecht übrigens im Tauschhandel. Denn vor der Einführung des Geldes wurden üblicherweise gleichwertige Waren gegeneinander eingetauscht. Das Tausch- und Kaufvertrag bis heute eng beieinander liegen, verdeutlicht § 480 BGB, wonach auf den Tausch die Vorschriften zum Kauf entsprechende Anwendung finden.
Wie kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande?
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei korrespondierende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, namentlich Angebot und Annahme, zustande. Die abgegebenen Erklärungen müssen eine Einigung über die wesentlichen Elemente des Kaufs enthalten. Hierzu zählen die beteiligten Parteien, der Kaufgegenstand und der Kaufpreis. Hierzu ein kleines Beispiel:
Tom fragt Christoph: „Möchtest du mein Buch xy für 10 Euro kaufen?“ – Das ist das Angebot. Christoph antwortet: „Ja, ich will“ – Das ist die Annahme. Tom und Christoph haben einen Kaufvertrag geschlossen.
Aber Achtung! Erforderlich ist im Kaufrecht zudem der sogenannte Rechtsbindungswille, also den Willen der Parteien sich rechtlich zu binden. Fehlt es an diesem, so liegt keine Willenserklärung vor. Es handelt sich dann lediglich um die Aufforderung zu Abgabe eines Angebots. Gemeint ist damit das Ausstellen von Waren in einem Schaufenster oder Online-Shop. Auch hierzu ein kurzes Beispiel:
In seinem Online-Shop bewirbt Tom sein neues Buch zu einem Sonderpreis von 8,99 Euro. Das ist kein rechtsverbindliches Angebot, denn es fehlt am Rechtbindungswillen. Tom will erst einmal auf sein Buch aufmerksam machen. Denn bevor er sich rechtlich bindet muss er erst überprüfen, ob er ausreichend Exemplare zur Hand hat und zudem möchte er beispielweise die Bonität von Christoph sicherheitshalber überprüfen. Erst wenn Christoph das Buch in seinen Warenkorb legt und anschließend auf „Kaufen“ klickt, liegt ein Angebot vor. Indem Tom den Kauf per Mail bestätigt, nimmt er das Angebot an. Erst jetzt haben Christoph und Tom einen Kaufvertrag geschlossen.
Kann ein Kaufvertrag mündlich erfolgen?
Ein Kaufvertrag kann formfrei geschlossen werden, also auch mündlich. Nur ausnahmsweise gibt der Gesetzgeber eine Form vor und zwar immer dann, wenn eine der Parteien ein zusätzliches Schutzbedürfnis hat. Ein bekanntes Beispiel ist etwa der Kauf eines Grundstücks. Hier bedarf der Kaufvertrag gemäß § 311b BGB einer notariellen Beurkundung. Gerade als Unternehmer sollte man jedoch eines nicht vergessen: Schriftliche Kaufverträge dienen im Kaufrecht als Nachweis und Beweis über den Vertragsschluss. Daher ist ein schriftlicher Kaufvertrag empfehlenswert.
Was ist das Synallagma?
Synallagma – das klingt im ersten Moment furchtbar kompliziert und hört sich eher nach Mathematik als nach Kaufrecht an. Dabei ist das Synallagma schnell erklärt: Ist ein Kaufvertrag zwischen den Parteien geschlossen worden, schulden sie einander im Gegenseitigkeitsverhältnis Leistungen. Das Synallagma bezeichnet also das Gegenseitigkeits- oder Austauschverhältnis zweier Leistungen beim Vertrag. Übrigens gibt es das Synallagma beim Kaufvertrag auch bei anderen Vertragstypen wie z.B. Tausch-, Dienst-, Miet- und Werkvertrag.
Wichtig für Unternehmer: Was ist ein Mangel im Kaufrecht?
Neben der Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer verpflichtet das Kaufrecht den Verkäufer zur Übergabe einer mangelfreien Sache. Weist die Kaufsache nach dem Kauf einen Mangel aus, stellt sich die Frage nach Mangelhaftungsansprüchen. An dieser Stelle empfiehlt sich ein Blick in § 434 BGB. Der Mangelbegriff wurde mit der Reform des Kaufrechts im Januar 2022 zuletzt geändert.
Zuvor gab es ein Stufenverhältnis um festzustellen, ob eine Ware mangelhaft ist. Dabei kam es zunächst auf die ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien an. Gemeint war damit der Kaufvertrag. Handelte es sich um B-Ware oder beschädigte Produkte, die zu einem deutlich günstigeren Preis verkauft wurden, hatte es der Käufer regelmäßig schwer sich auf Gewährleistung durch den Verkäufer zu berufen. Anderenfalls richtete sich die Mangelhaftigkeit einer Sache danach, ob die Sache sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine für vergleichbare Produkte übliche Beschaffenheit aufwies.
Die Neufassung des § 434 BGB erweitert nun die Voraussetzungen einer Mangelfreiheit und konkretisiert diese. Nun muss die Kaufsache der individuellen Beschaffenheitsvereinbarung entsprechen. Zudem muss sie auch objektiv für die Verwendung geeignet sein bzw. eine Beschaffenheit aufweisen, die für Sachen der gleichen Art üblich ist. Dass bedeutet, dass ein Kaufgegenstand nunmehr auch mangelhaft sein kann, auch wenn er der vereinbarten Beschaffenheit vollständig entspricht. Dies wäre etwa der Fall, wenn die Beschaffenheit dem Vereinbarten entspricht, die Sache sich jedoch nicht für eine gewöhnliche Verwendung eignet. Eine Sache ist demnach mangelfrei, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven und den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen der neuen Vorschrift entspricht. Zu der üblichen Beschaffenheit gehören nun auch Menge, Qualität und sonstige Merkmale, wie etwa die Haltbarkeit, Kompatibilität, Funktionalität und Sicherheit.
Zudem regelt der neue § 434 Abs. 5 BGB, dass die Lieferung einer anderen als der vertraglich geschuldeten Sache einem Sachmangel gleichsteht.
Was versteht man unter Gefahrübergang im Kaufrecht?
Der Gefahrübergang bezeichnet allgemein den Zeitpunkt, an dem das Risiko der Verschlechterung oder des Untergangs der Sache vom Schuldner auf den Gläubiger – im Kaufrecht vom Verkäufer auf den Käufer – übergeht. Der Gefahrübergang liegt gemäß § 446 BGB regelmäßig in der Übergabe der Sache. Die Übergabe der Sache ist also nicht identisch mit dem Zeitpunkt, in dem der Kaufvertrag geschlossen wurde.
Wann kann der Käufer Schadensersatz fordern?
Voraussetzung für Schadensersatz ist zunächst, dass ein Mangel vorliegt. Weiter verlangt das Kaufrecht, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zu Nacherfüllung gesetzt hat. Erst wenn diese verstrichen oder die Nacherfüllung endgültig gescheitert ist, kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Es gibt zwei Formen der Nacherfüllung: Nachbesserung und Neulieferung. Bei der Neulieferung erhält der Käufer eine neue, erfüllungstaugliche Sache. Bei der Nachbesserung beseitigt der Verkäufer den Mangel an der Sache zum Beispiel durch Reparatur. Der Verkäufer darf entscheiden, welche Form der Nacherfüllung er wählt, da er auch die Kosten für diese trägt.
Was gehört in einen Kaufvertrag?
Warum ein schriftlicher Kaufvertrag besonders für Unternehmer mit Blick auf das deutsche Kaufrecht sinnvoll ist, wurde bereits verdeutlicht. Damit der Kaufvertrag auch einen Nutzen hat und rechtskonform ist, sollten darauf geachtet werden, dass der Kaufvertrag die folgenden Bestandteile enthält:
- Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien inklusive Anschrift
- Benennung des Kaufgegenstands
- Regelungen bezüglich Zahlungsmodalitäten und Lieferbedingungen
- Festhalten von Gewährleistungsrechten
- Bestimmung von Verzugsregelungen, falls nicht rechtzeitig geliefert oder bezahlt wird
- Benennung des Erfüllungsort
- Vereinbarung über den Gerichtsstand
- falls vorhanden: Benennung der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- im Idealfall: Unterschriften der Vertragspartner
Neues Kaufrecht 2022: Welche neuen Regelungen für Unternehmer gibt es?
Was gilt seit dem 1. Januar 2022? Diese Frage stellen sich aktuell viele. Immerhin stand zum Jahreswechsel eine Reform des Kaufrechtes an. Nun gibt es zahlreiche neue Regelungen, insbesondere für den Verbrauchsgüterkauf, aber auch Auswirkungen im B2B-Geschäft. Unternehmen empfehlen wir ihre Verträge und AGB entsprechend zu überarbeiten. Die neuen Regelungen betreffen Händler und Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, insbesondere solche, die digitale Produkte vertreiben und Hersteller, die möglicherweise in Regress genommen werden. Wichtig ist: Für Verträge die vor dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden gilt weiterhin das „alte“ Kaufrecht. Für alle Verträge danach gilt das sogenannte neue Kaufrecht. Da die Änderungen recht umfassend sind haben wir zu diesem Thema ein eigenes FAQ verfasst.
Häufige Fragen (FAQ) zu Kaufrecht und Kaufvertrag für Unternehmer
Damit der Kaufvertrag auch einen Nutzen erfüllt und rechtskonform ist, sollten darauf geachtet werden, dass der Kaufvertrag die sogenannten Mindestbestandteile enthält. Dazu zählen vor allem die Vertragsparteien, der Kaufgegenstand und die Zahlungsmodalitäten.
Nein. Auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag ist rechtlich binden und im Einzelhandel Alltag. Ansonsten musstest du, jedes Mal, wenn du an der Kasse stehst und deinen Einkauf bezahlen willst einen Vertrag unterzeichnen.
Kaufverträge kommen durch zwei korrespondierende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, namentlich Angebot und Annahme, zustande. Die zuvor genannten Erklärungen müssen eine Einigung über die wesentlichen Elemente des Kaufs enthalten. Hierzu zählen die beteiligten Parteien, der Kaufgegenstand so wie der Kaufpreis.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.