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Nebentätigkeit: Das musst du wissen
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Inhaltsverzeichnis
- Definition Nebentätigkeit: Wann spricht man von einer Nebenbeschäftigung?
- Muss ich eine Nebentätigkeit bei meinem Arbeitgeber anmelden oder beantragen?
- Welche Nebenbeschäftigungen sind verboten?
- Ist ein Nebeneinkommen versicherungspflichtig?
- Muss ich meine Nebenbeschäftigung versteuern?
- Fazit: Eine Nebentätigkeit hängt vor allem von der Branche ab
- Noch keine Idee für eine Nebentätigkeit? Mach dich selbstständig!
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Nach dem Bürojob noch Kurse im Fitnessstudio geben, am Wochenende Getränke in einer Bar servieren oder in der freien Zeit Fotos von Veranstaltungen und Feiern machen – Gründe für eine Nebentätigkeit gibt es viele, ebenso wie die damit verbundenen Möglichkeiten. In erster Linie geht es dabei natürlich um eines: die Aufbesserung der Finanzen. Was genau als Nebentätigkeit definiert ist und was du beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.
Definition Nebentätigkeit: Wann spricht man von einer Nebenbeschäftigung?
Per Definition umfasst eine Nebentätigkeit alle Formen zusätzlicher Beschäftigung, die du neben deinem Hauptberuf hast. Das kann im Betrieb deines Hauptarbeitgebers sein, aber auch außerhalb deiner eigentlichen Firma. Bei einer Nebenbeschäftigung gelten die selben Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien wie in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis. Des Weiteren fallen selbstständige Tätigkeiten unter die Kategorie.
Muss ich eine Nebentätigkeit bei meinem Arbeitgeber anmelden oder beantragen?
Grundsätzlich steht es dir frei, außerhalb deiner Arbeitszeit das zu tun, was dir beliebt. Vertraglich vereinbarte pauschale Verbote oder Genehmigungserfordernisse sind nach gemäß der garantierten Berufsfreiheit des Arbeitnehmers (GG Art. 12) nicht zulässig. Daher musst du eine Nebenbeschäftigung in der Regel nicht beim Arbeitgeber beantragen. Ein Arbeitnehmer ist allerdings verpflichtet, die Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Sonderregel: Nebenjob bei Hauptberuf im öffentlichen Dienst
Bei Angestellten im öffentlichen Dienst ist im Tarifvertrag im Normalfall geregelt, dass eine Nebenbeschäftigung im Vorfeld schriftlich angemeldet werden muss. Im Einzelfall kann dein Chef sie sogar ablehnen. Die Regelungen im Detail variieren unter den Ländern. Grundsätzlich ist aber auch eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst möglich.
Welche Nebenbeschäftigungen sind verboten?
Zwar steht es dir frei, deine Nebenbeschäftigung zu wählen, allerdings unterliegt dir die Wahl je nach Berufsfeld einer oder mehrerer Einschränkungen. Dazu gehört beispielsweise, dass du keine Nebentätigkeit ausüben darfst, die deinem Arbeitgeber Konkurrenz macht. Dabei ist nicht dein Tätigkeitsbereich relevant, sondern das Geschäftsfeld deines Hauptarbeitgebers.
Insgesamt musst du darauf achten, dass dein Nebenjob deine Leistung im Hauptberuf nicht beeinträchtigt. Das spiegelt sich auch in den gesetzlichen Regelungen wider. Wenn du etwa hauptberuflich Lkw-Fahrer bist und nach Dienstschluss als Taxifahrer arbeiten möchtest, musst du die vorgeschriebenen Lenk- und Pausenzeiten beachten. Auch die generelle Arbeitszeit unterliegt gewissen Regeln, die von Fall zu Fall variieren können. Gleiches gilt für etwaige Nebenjobs im Urlaub. Diese dürfen den Hauptzweck deines Urlaubs – der Erholung – nicht behindern. Was als erholsam gilt, unterscheidet sich aber auch im Einzelfall.
Ist ein Nebeneinkommen versicherungspflichtig?
Auch Nebentätigkeiten sind in der Regel sozialversicherungspflichtig. Wenn du also neben deinem Hauptjob in einem Angestelltenverhältnis eine weitere Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber ausübst, werden beide Tätigkeiten für die Sozialversicherung berücksichtigt. Wenn eine deiner beiden Einnahmequellen auf selbstständiger Arbeit basiert, kommt es auf den Hauptberuf an: Bist du hauptberuflich selbstständig und im Nebenjob angestellt, bist du nicht krankenversicherungspflichtig. Du kannst allerdings unter bestimmten Umständen freiwillig krankenversichert sein. Wenn du im Hauptberuf angestellt bist und nebenberuflich selbständig arbeitest, ist nur das Entgelt aus dem Hauptberuf beitragspflichtig.
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Muss ich meine Nebenbeschäftigung versteuern?
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob du Einkünfte aus einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit erzielst. Sie alle müssen versteuert werden. Ausnahmen gelten für Minijobs bis zu 450 Euro. Darüber hinaus gibt es in diversen Branchen gewisse Freibeträge, darunter erzieherische, künstlerische und gemeinnützige Berufsfelder. Vorsicht solltest du auch walten lassen, wenn du eine Nebentätigkeit in Kurzarbeit beginnst, um den Gehaltsverlust auszugleichen. Denn dieser bessert nicht deine Finanzen auf, sondern reduziert lediglich die Höhe des Kurzarbeitergelds.
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Fazit: Eine Nebentätigkeit hängt vor allem von der Branche ab
Wenn du eine Nebentätigkeit ausüben möchtest, darf dir dein Arbeitgeber im Normalfall keine Steine in den Weg legen. Allerdings darfst du nicht im Konkurrenzfeldern tätig sein und deine Leistung im Hauptberuf darf nicht beeinträchtigt werden. Oft ist eine Nebenbeschäftigung sozialversicherungspflichtig und der Verdienst muss in der Steuererklärung angegeben werden.
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Als Nebentätigkeit gelten alle zusätzlichen Formen der beruflichen Beschäftigung neben deinem Hauptjob.
Nein, im Normalfall kannst du dich ohne Erlaubnis deines Arbeitgebers für eine Nebenbeschäftigung entscheiden. Voraussetzung ist aber, dass dein Nebenverdienst keine Konkurrenz für deinen Arbeitgeber darstellt und deine Leistung nicht beeinträchtigt wird.
Abhängig von der Form deiner Haupt- und Nebenbeschäftigung bist du dazu verpflichtet, diese bei der Sozialversicherung anzumelden.
Über den Autor
Selim Esmen
Affiliate Marketing, Dropshipping oder die neuesten Anlage-Trends – in den Texten von Selim erfahren unsere Leser, wie sie ein Nebeneinkommen aufbauen oder ihr Erspartes vermehren können. Dafür beschäftigt er sich täglich mit den aktuellen Geschehnissen aus der Wirtschaft. Seine Expertise umfasst dabei auch alles rund um Aktien und Kryptowährungen. Der gebürtige Bonner ist insbesondere engagiert, sein Wissen über das dezentrale Finanzwesen und die dahinterliegende Blockchain-Technologie auszubauen. Sein größter Anspruch: Selbst die schwierigsten Finanzthemen für unsere Leser leicht verständlich aufzubereiten.
Bei Gründer.de an Bord ist Selim seit Oktober 2022. In seiner Rolle als Kooperations- und Partnermanager steht er allen Interessenten als Ansprechpartner zu Verfügung, die eine Präsenz auf unserem Portal anstreben. Zuvor studierte er Media and Marketing Management (B.A.) an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.