Gründer FAQ: Wie man Produkte fehlerfrei und rechtssicher auf den Markt bringt
Ist die Produkthaftung für mich als Unternehmer ein Risiko?
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Produkthaftung?
- Wie teuer ist die Produkthaftung?
- Wer ist der Hersteller?
- Was ist ein Produkt und was ist ein Fehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes?
- Für welche Fehler haftet ein Hersteller im Rahmen der Produkthaftung?
- Wann haftet der Hersteller für Produktfehler?
- Franchise und Produkthaftung: Wer haftet für was?
- Fazit: So kannst du das Risiko der Produkthaftung reduzieren
- Häufige Fragen (FAQ) zu Produkthaftung
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Wer haftet eigentlich für Produktfehler? Der Verkäufer, der Hersteller oder der Produzent? Diese Frage beantworten wir dir in diesem Artikel. Das Wichtigste in Kürze: Sofern einem Verbraucher aus der Benutzung eines Produktes ein Schaden entsteht, so haftet der Hersteller. Punkt. Für Hersteller ist es daher essentiell zu wissen, inwieweit sie für Fehler dieser haften. Dies regelt auf nationaler Ebene in erster Linie das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Zusätzlich finden sich auch im Deliktsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine Reihe von Paragraphen, vgl. §§ 823 ff BGB. Dieser Artikel soll dir als Unternehmer Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen der Produkthaftung geben und dir helfen, Produkte sicher und fehlerfrei auf den Markt zu bringen.
Was ist die Produkthaftung?
Produkthaftung meint die Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte. Umfasst sind sowohl Personen- also auch Sachschäden, sofern diese aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren. Dabei ist es ohne Belang, ob zwischen dem Endkunden und dem Hersteller ein Vertrag geschlossen wurde. Das ProdHaftG ist zwingendes Recht und kann gemäß § 14 ProdHaftG vertraglich bzw. durch AGB nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Wie teuer ist die Produkthaftung?
Die Antwort ist kurz und knackig: Teuer. Im Falle einer Haftung nach ProdHafG belaufen sich die Kosten im Falle einer Haftung im schlimmsten Fall auf maximal aus 85 Millionen Euro. Wem das nicht teuer genug ist: Liegt ein Verschulden des Herstellers vor, greift das Deliktsrecht. In diesem Fall gibt es überhaupt keine Haftungsbeschränkung.
Wer ist der Hersteller?
Ist doch klar, denken sich einige: Hersteller ist wer, der ein Produkt erzeugt. Aber Juristen nehmen es für gewöhnlich ganz genau. Also werfen wir an dieser Stelle einen Blick ins Produkthaftungsgesetz. Dieses definiert den Hersteller in § 4 wie folgt:
„(1) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.
(2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.“
Hersteller ist demnach nicht nur, wer ein Produkt herstellt. Denn der Begriff des Herstellers im Gesetz umfasst einen deutlich größeren Personenkreis. Diese Erkenntnis ist wichtig. Denn für alle in § 4 ProdHaftG genannten Personen kann die Produkthaftung zum unternehmerischen Risiko werden. Lässt du beispielsweise dein neues Produkt im Ausland herstellen und versiehst es anschließend mit einem Branding, so bist du nach deutschem Recht Hersteller und haftest damit für Produktfehler.
Was ist ein Produkt und was ist ein Fehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes?
Ein Produkt im Sinne des § 2 ProdHaftG ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie Teil einer anderen Sache ist, sowie Elektrizität, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Jagderzeugnisse. Gemäß § 3 ProdHaftG liegt ein Fehler vor, wenn – unter Berücksichtigung aller Umstände – berechtigte Sicherheitserwartungen des Verbrauchers nicht erfüllt werden. Diese Sicherheitserwartungen können sich einerseits aus der Darbietung, andererseits dem billigerweise zu erwartenden Gebrauch sowie dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens ergeben.
Für welche Fehler haftet ein Hersteller im Rahmen der Produkthaftung?
Bei der Herstellung eines Produktes können verschiedenste Fehler entstehen. Zur Präzisierung dieser dient die folgende Auflistung:
1. Konstruktions- und Fabrikationsfehler
Als Produkthersteller musst du dafür sorgen, dass dein Produkt so konstruiert wird, dass es gebräuchlichen Schutz- und Sicherheitsstandards entspricht. Ansonsten fällt dir unter Umständen ein Konstruktions-, Fabrikations- und Entwicklungsfehler zur Last der eine Produkthaftung auslöst. Zur Vermeidung derartiger Haftungsfälle genügt nicht allein eine Endkontrolle. Der Hersteller haftet auch für sogenannte Ausreißer. Das sind Fehler, die trotz aller zumutbaren Vorkehrungen unvermeidbar waren. Konstruktionsfehler hingegen basieren auf einer von vornherein fehlerhaften technischen Konzeption und Planung. Das kann zum Beispiel die Wahl des falschen Materials sein. Denn dann entspricht das Produkt bzw. die gesamte Produktserie nicht den Sicherheitserwartungen des Endnutzers.
2. Instruktionsfehler
Hersteller mussten Produkte an der richtigen Stelle mit ausreichenden Gebrauchs- und Warnhinweisen versehen. Anderenfalls liegt ein Produktfehler vor und es besteht das Risiko der Produkthaftung. Der Fehler besteht in der die Sicherheit vermittelnden Darbietung des Produkt. Es gilt: Je größer die Gefahr, umso eher und offensichtlicher ist ein Warnhinweis geboten. Ein klassischer Instruktionsfehler ist ein fehlender Hinweis auf Feuergefährlichkeit beispielsweise auf einem Rostschutzmittel. Weiter sollten Hersteller penibel auf geltende Produktvorschriften achten. Solche finden sich etwa in den CE-Richtlinien über das Produktsicherheitsgesetz bis zu Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialen. Diese Vorgaben sollten bestenfalls direkt bei der Produktentwicklung Berücksichtigung finden.
3. Produktbeobachtungsfehler
Auch nach der Herstellung und dem Verkauf obliegt es dir als Hersteller deine Produkte zu beobachten. Nur so kannst du ausschließen, dass von deinem Produkt keine bisher unbekannten Gefahren ausgehen. Je nach Fehler besteht Handlungsbedarf. Dieser reicht von nachträglicher Aufklärung bis hin zum Rückruf des Produkts.
4. Organisationsfehler
Auch Organisationsfehler lösen Produkthaftungsfälle aus. Hersteller sind verpflichtet betriebliche Abläufe so zu organisieren, dass das Risiko von Produktmängeln möglichst gering ist. Dazu gehört etwa die sorgfältige Auswahl und Überwachung, etwa durch Stichproben von Mitarbeitern. Doch auch die Arbeitsplatzgestaltung sowie Arbeitsanweisungen und Unternehmensrichtlinien spielen hierbei eine große Rolle.
Wann haftet der Hersteller für Produktfehler?
Die Produkthaftung schützt den Endkunden vor von einem Produkt ausgehenden Gefahren. Da es sich um eine Gefährdungshaftung handelt, haftet der Hersteller nach dem ProdHaftG also verschuldensunabhängig, sobald ein Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt hervorgerufen wurde. Für eine deliktische Haftung nachdem BGB ist hingegen ein Verschulden erforderlich.
Franchise und Produkthaftung: Wer haftet für was?
Franchisenehmer sollten im Vertrag mit dem Franichsegeber ein Augenmerk auf die Produkthaftung legen. Denn bei vielen Franichse-Systemen ist der Franichsegeber auch der Hersteller der Produkte. Somit kann dieser ebenfalls in Anspruch genommen werden, wenn einem Dritten ein Schaden entsteht.
Fazit: So kannst du das Risiko der Produkthaftung reduzieren
Wer präventiv bei der Organisation seines Betriebs und der Produktherstellung darauf achtet Fehler zu vermeiden, beugt Produkthaftung effektiv vor. Zum Beispiel ist der Einsatz von geschultem und ausgebildeten Personal bei der Produktherstellung ein Muss. So lassen sich Imageschäden und immense Schadensersatzzahlungen vermeiden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine Produkthaftungsversicherung abzuschließen. Solche sind leider oftmals sehr kostspielig, aber angesichts der möglicherweise anfallenden Kosten im Falle einer Produkthaftung sinnvoll.
Häufige Fragen (FAQ) zu Produkthaftung
Die Produkthaftung greift, wenn ein fehlerhaftes Produkt Sach- oder Personenschäden hervorruft. Der Produkthersteller haftet dann für die entstandenen Schäden.
Umfasst sind sowohl Personen- also auch Sachschäden, sofern diese aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren.
Verkäufer und Hersteller sind meistens nicht identisch. Gegen den Verkäufer kann der Käufer eines Produkts vertragliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag geltend machen. Das gilt auch bei Produktfehlern, sofern diese einen Mangel im Sinne des § 434 BGB darstellen. Hier spielt das Gewährleistungsrecht eine entscheidende Rolle. Gegen den Hersteller kommen hingegen die genannten gesetzlichen Ansprüche aus Deliktsrecht oder dem ProdHaftG in Betracht.
Die Gewährleistung regelt auf Vertragsebene die Behebung von Mängeln an der Sache selbst. Bei der Produkthaftung spielt Vertragsrecht keine Rolle. Auch ohne Vertrag können gegen den Hersteller eines fehlerhaften Produktes Ansprüche geltend gemacht werden.
Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Gewährleistung ist Teil des Kaufrechts. Eine Garantie ist hingegen eine zusätzliche, freiwillige Dienstleistung eines Händlers oder eines Herstellers gegenüber dem Kunden. Typisch sind Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen.
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Über den Autor
Luisa Färber
Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.