Gründer FAQ: Was Unternehmer über Allgemeine Geschäftsbedingungen wissen sollten

Was sind AGB und wann sind sie wirksam?

In der Praxis ist kaum eine Rechtsmaterie so bedeutsam wie das AGB-Recht. Woran das liegt? AGB sind ein beliebtes Mittel zur Vertragsgestaltung. Ob im Supermarkt oder beim Online-Shopping – im Alltag stolpert man ständig über Allgemeinen Geschäftsbedingung. Oft sogar, ohne dass man sich darüber überhaupt im Klaren ist. Wusstest du zum Beispiel, dass für dich beim lesen dieses Beitrags die AGB des Browseranbieters gelten? Für dich, als Gründer und Unternehmer, ist ein allgemeines Verständnis der Grundlagen des AGB-Rechts somit unerlässlich. Nur so kannst du dich vor unwirksamen oder gar verbotenen AGB schützen. Anderenfalls riskierst du schnell eine Abmahnung. In diesem Artikel findest du nützliche Tipps für das Erstellen und korrekte Verwenden von AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen häufig Vertragsangeboten bei und spielen im heutigen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle. Tatsächlich wissen nur Wenige, was sich dahinter eigentlich genau verbirgt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Vertragsbestimmungen. Umgangssprachlich werden AGB daher oft auch „das Kleingedruckte“ genannt. Wer AGB vorlegt, will damit erreichen, dass die Regelungen, die dort enthalten sind, Inhalt des Vertrags werden. Enthalten deine AGB unwirksame Klauseln, drohen übrigens Abmahnungen von Konkurrenten oder Vereinen. Mit unseren Tipps kannst du deine Verträge prüfen und erfährst dadurch rechtzeitig, welche deiner AGB nicht wirksam oder gar verboten sind.

Definition: Was sind AGB?

Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, definiert in § 305 Abs. 1 BGB AGB als „… für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.“ Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sind hingegen keine AGB. Unter Vertragsbestimmungen, sind Bestimmungen zu verstehen, die Inhalt des Vertrags werden sollen.

Bestimmte Bereiche werden regelmäßig durch AGB geregelt, wie beispielsweise:

  • Gerichtsstand
  • Gewährleistungen
  • Lieferbedingungen
  • Nutzungsrechte
  • Zahlungsbedingungen

Wie heißt es richtig: AGBs, AGB’s oder AGB?

Die korrekte Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen lautet „AGB“. Denn der Begriff beinhaltet bereits den Plural. Ein Plural-„s“ und auch ein Apostroph sind mithin absolut überflüssig.

Verwechslungsgefahr: AGB und Pflichtinformationen

AGB sind nicht zu verwechseln mit Pflichtinformationen. Pflichtinformationen sind gesetzlich vorgeschriebene Informationen, die vor allem Verbrauchern kurz vor oder bei Vertragsschluss vorzuzeigen sind. AGB hingegen sind nicht verpflichtend. Allerdings werden oft relevante Informationen mit AGB zusammen in ein Dokument gefasst.

Welche Sprache für AGB verwenden?

AGB sind immer in der Vertragssprache zu formulieren. Wer also einen Onlineshop in mehreren Sprachen betreibt muss in allen angeboten Sprachen auch AGB zu Verfügung stellen.

Benötige ich als Unternehmer AGB?

Grundsätzlich gilt: AGB sind keine Pflicht! Wenn du mit den gesetzlichen Regelungen zufrieden bist, dann benötigst du keine AGB. Werden keine solchen Regeln verwendet, so gelten übrigens schlicht die gesetzlichen Regelungen. Allerdings sind AGB häufig sehr sinnvoll. Denn AGB dienen dem Zweck, Geschäftsvorgänge zu vereinheitlichen und gesetzliche Regelungen abzuändern. Dadurch wird einerseits die firmeninterne Organisation vereinfacht und zugleich werden Kosten eingespart.

Es gilt zu bedenken: Gesetze sind abstrakt und dadurch nicht immer klar in ihrer Bedeutung. Somit spiegeln sie nicht immer die gewünschten Vertragsergebnisse wieder. AGB helfen den Vertrag den Wünschen der stellenden Vertragspartei anzupassen.

AGB zur Abwehr von AGB des Vertragspartnern

Schließt du als Unternehmer mit anderen Unternehmen Verträge, so sind eigene AGB zur Abwehr der AGB der Vertragspartner sinnvoll. Sie ersparen so das Verhandeln von nachteiligen Klauseln und schützen dich auch, wenn du die AGB des Vertragspartners nicht liest. Das empfiehlt sich besonders dann, wenn du als Unternehmer im kreativen Bereich tätig bist.

Eine allgemeine Klausel wie: „Den AGB des Vertragspartners wird widersprochen.“, ist allerdings sehr unvorteilhaft. Enthalten die AGB deines Vertragspartners eine Klausel mit der gleichen Aussage, so hat dies schlicht zur Folge, dass die Klauseln jeweils entfallen. Dass heißt, es gelten weiterhin die AGB des Vertragspartners und ihr müsst in einem komplizierten Prozess abwägen, welche Klauseln weiterhin gelten.

Müssen AGB als solche bezeichnet werden?

Es gibt kein Gesetz, dass vorschreibt, dass AGB auch als solche bezeichnet werden müssen. Aus rechtlicher Sicht ist die Bezeichnung der AGB somit irrelevant. Auch AGB, die nicht AGB heißen, werden also rechtlich regelmäßig als solche bewertet. Die Bezeichnungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen variieren stark nach Branche.

Typische Bezeichnungen für AGB lauten etwa:

  • AGB bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Nutzungsbedingungen
  • Richtlinien
  • Hausordnung
  • Rahmenvertrag
  • Geschäftsbedingungen
  • Teilnahmebedingungen
  • Reparaturhinweise
  • Wichtige Hinweise
  • Vertrag

Wann sind AGB wirksam?

AGB sind allgemein nur dann wirksam, wenn sie Bestandteil des Vertrages wurden und sie nicht gegen gesetzliche Beschränkungen verstoßen. Dazu muss man zunächst zwischen Verträgen mit Verbrauchern und Verträgen mit Unternehmern unterscheiden.

Wann werden AGB wirksam in einen Verbraucher-Vertrag (B2C) einbezogen?

Du als Unternehmer bist verpflichtetet Verbraucher, die mit dir einen Vertrag abschließen, deutlich auf deine AGB hinzuweisen. Man spricht juristisch von der sog. Hinweispflicht. Hierbei empfiehlt es sich, sehr gründlich zu sein. Leitest du ein Geschäft solltest du deutlich sichtbar einen Aushang, bestenfalls im Kassenbereich, aushängen.

Verbraucher müssen sich mit den AGB einverstandenen erklären. Dazu reicht eine entsprechende Aussage am Telefon oder in einer E-Mail. In Geschäften reicht es aus, den Aushang zu platzieren, dass ein durchschnittlicher Verbraucher ihn bei seinem Einkauf bzw. kurz davor wahrnehmen kann. Bei Online-Geschäften ist Hinweispflicht genüge getan, wenn die AGB in unmittelbarer Nähe der Bestellabschluss-Schaltflächen platziert werden. Dazu reicht ein kurzer Satz wie zum Beispiel: „Sie erklären sich mit unseren AGB einverstanden“. Ein Kontrollkästchen ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Des weiteren musst du einem Verbraucher spätestens mit der Zusendung der Ware bzw. dem Ausführen der Dienstleistung deine AGB vorlegen und zwar in dauerhafter Form, sprich via E-Mail oder in Papierform. Aber Achtung: Der Hinweis auf die AGB muss spätestens mit Vertragsabschluss erfolgen.

Wann werden AGB wirksam in einen Vertrag zwischen Unternehmen (B2B) einbezogen?

Bei Verträgen zwischen Unternehmern gelten keine speziellen Vorgaben hinsichtlich der Einbeziehung der AGB in den Vertrag. Hierbei bei solltest du allein darauf achten, dass ein objektiver, typischer Unternehmer an Stelle des Vertragspartners die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätte erkennen können. Zwischen Unternehmern ist zudem ein Link zu den AGB ausreichend. Auf Nummer sicher gehst du allerdings, wenn du dich auch hierbei an den Regeln, die für Verbraucher gelten, orientierst.

Wann sind AGB-Klauseln trotz Einbeziehung in den Vertrag unwirksam?

AGB-Klauseln können auch unwirksam sein, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Das ist der Fall, wenn die Klausel:

  1. überraschend ist,
  2. gegen gesetzliche Verbote verstößt, oder
  3. unangemessen ist.

Überraschende AGB-Klauseln

Ist eine Klausel so ungewöhnlich, dass man mit ihr nicht rechnen musste, so handelt es sich um eine überraschende bzw. überrumpelnde Klausel. Entscheidend sind hierbei die Umstände des Einzelfalls. Gerade mit Blick auf Verbraucher sind Gerichte hier erfahrungsgemäß der Bewertung streng.

Ein typisches Beispiel für eine überraschende Klausel sind sog. Abo-Fallen. Eine Abo-Falle liegt vor, wenn ein Anbieter auf seiner Website den Eindruck erweckt, kostenlose Dienste zu Verfügung zu stellen. In Wirklichkeit handelt es sich dabei allerdings um ein kostenpflichtiges Abonnement. Sollte dies allein in den AGB festgelegt sein, so ist die AGB-Klausel nicht wirksam. Denn die Höhe des Entgeltes für ein Produkt oder einen Dienst wird nicht in den AGB erwartet.

AGB-Klausel verstößt gegen das Gesetz

Das BGB enthält in den §§ 307 ff. BGB einen Katalog an verbotenen Regelungen. Dieser Katalog ist sehr umfangreich und sollte daher vor dem Erstellen der AGB genau in Augenschein genommen werden, um nicht in die Falle zu tappen. Allerdings gelten die festgeschriebenen Verbote nur für Verträge zwischen Verbrauchern.

Unangemessene AGB-Klauseln

Ob eine Klausel angemessen ist oder nicht, wird anhand der sog. Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB ermittelt. Es wird überprüft, ob die Klausel intransparent ist, wesentliche Vertragspflichten beschränkt, sodass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, oder einen wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes entgegen steht. Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass eine Klausel gleich aus mehreren Gründen unwirksam ist.

Solltest du dir nicht sicher sein, ob eine deiner Klauseln unangemessen ist, so ist es ratsam dich rechtlich beraten zu lassen. Für Juristen gehört die AGB-Kontrolle quasi zum rechtlichen 1×1 und wird daher bereits zu Beginn des Studiums unterrichtet.

Was sind die Folgen nicht wirksamer bzw. rechtswidriger AGB-Klauseln?

Ist eine Klausel unwirksam, so entfällt sie automatisch und es gilt das Gesetz, vgl. § 306 Abs. 2 BGB. Eine Umdeutung der Klausel in eine wirksame ist rechtlich unzulässig und mithin nicht möglich. Sofern nur ein Teil einer Klausel unwirksam ist, wird geprüft, ob der verbleibende Rest noch sinnvoll, verständlich und vernünftig ist. Diese Methode wird als sog. Blue-Pencil-Test bezeichnet.

Häufige Fragen (FAQ) zu: Was sind AGB und wann sind sie wirksam?

Was versteht man unter AGB?

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Individualabreden sind hingegen keine AGB.

Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

AGB regeln für Gewöhnlich Liefermöglichkeiten und Zahlungsbedingungen, aber auch Folgen eines Liefer- oder Zahlungsverzugs sowie Haftungsbeschränkungen.

Wann werden AGB Vertragsbestandteil?

AGB gelten als Vertragsbestandteil, wenn sie Wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Dafür ist häufig ein ausdrücklicher Hinweis des Verwenders notwendig. Die Einverständniserklärung ausdrücklich, aber auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

Wann sind AGB unwirksam?

Eine AGB-Klausel ist nicht wirksam, wenn sie den Vertragspartner überrascht, unangemessen benachteiligt oder gegen ein Verbot der §§ 308, 309 BGB verstößt. Auch intransparente Klauseln nicht unwirksam.

Welche AGB sind verboten?

Die §§ 307 ff. BGB regeln, welche AGB verboten sind. Dazu zählen beispielsweise Klauseln, die eine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einschränken, vgl. § 309 Nr. 7 BGB.

Was ist eine salvatorische Klausel?

Regelmäßig finden sich salvatorische Klauseln am Ende eines Vertrags und lauten wie folgt: “Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu treffen.” Diese Klausel-Art ist genau genommen überflüssig, weil § 306 BGB genau diesen Fall regelt.

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Über den Autor

Autorenprofil: Luisa Kleinen

Luisa Kleinen

Luisa wurde 1996 in Bonn geboren und studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften mit Abschluss des ersten Staatsexamen (Schwerpunkt Internationales Strafrecht und Medienstrafrecht) an der Universität zu Köln. Parallel zu ihrem Studium war sie einige Jahre als Studentische Hilfskraft in der Forschungsstelle für Medienrecht an der TH-Köln tätig. Dadurch erhielt sie einen tiefen Einblick in das Medien-, IT- und Datenschutzrecht und sammelte erste redaktionelle Erfahrungen. Später arbeitete sie als Assistenz der Geschäftsführung in einem Gastronomiebetrieb und erweiterte hier ihre Kenntnisse im Personal- und Projektmanagement. Nach ihrem Praktikum in der Redaktion von Gründer.de, ist sie seit Juli 2022 als Junior Legal Managerin bei Digital Beat und Gründer.de tätig.

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