Suche
Close this search box.

Fahrtenbuch-Methode oder Ein-Prozent-Regelung

Firmenwagen versteuern: Diese Regeln gelten 2025

Wenn du einen Firmenwagen nicht nur für dienstliche, sondern auch für private Fahrten nutzt, erhältst du dadurch einen sogenannten geldwerten Vorteil. Diesen musst du versteuern. Egal ob du Arbeitnehmer bist oder selbstständig. Wir erklären, welche Regeln es 2025 zu beachten gilt.

Du fragst, dich, wie du deinen Firmenwagen steuerlich absetzen kannst? Keine Sorge, wir haben den Überblick und zeigen dir, welche Regeln du 2025 beim Versteuern deines Firmenwagens beachten musst. Außerdem beantworten wir folgende und viele weitere Fragen:

Warum muss ich den Firmenwagen versteuern?

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Firmenwagen an. Diese sind besonders wichtig, wenn Kundentermine anstehen, Dienstreisen angetreten werden oder auch wenn ein Transport von Warengut durchgeführt. Ebenso nutzen viele Selbstständige die Firmenwagen. Doch warum sollte man den Firmenwagen steuerlich absetzen? Rechtlich gilt, egal ob Arbeitgeber oder -nehmer, wer den Wagen für private Zwecke nutzt, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern. Den geldwerten Vorteil nennt man im Falle der Nutzung von Dienstwagen auch „Nutzungswert“. An dieser Stelle klinkt sich dann das Finanzamt ein und ermittelt die Höhe des geldwerten Vorteils. Ist im Vertrag allerdings festgehalten, dass du den Firmenwagen für private Fahrten nicht nutzen darfst, dann hast du davon auch keinen Vorteil und musst dementsprechend nichts versteuern.

Firmenwagen versteuern: Privatvermögen oder Betriebsvermögen?

Was gilt es zu beachten, wenn man den Firmenwagen steuerlich absetzen möchte? Grundsätzlich gibt es zwei Methoden, einen Firmenwagen zu versteuern. Für die Wahl der richtigen Abrechnungsmethode stellst du zunächst fest, ob der Wagen dem Betriebsvermögen oder deinem privaten Besitz zugeordnet ist. Gehört er nämlich zum Privatvermögen, rechnest du jede geschäftliche Fahrt einzeln ab. Gehört er zum Betriebsvermögen, werden für den Privatanteil Steuern fällig, deren Höhe du nach der Fahrtenbuch-Methode oder nach der Ein-Prozent-Regelung abrechnest.

Firmenwagen versteuern 2025 nach der „Ein-Prozent-Regelung“

Wer sich für die Ein-Prozent-Regelung beim Versteuern des Firmenwagens entscheidet, hat zwar einen deutlich geringeren Aufwand, zahlt dafür aber eventuell mehr Steuern. Bei dieser Regelung wird der Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs herangezogen, also der Preis des Wagens inklusive Mehrwertsteuer. Von diesem Listenpreis wird ein Prozent pro Monat als geldwerter Vorteil angerechnet und dann dem monatlichen Gehalt hinzugefügt, wodurch sich das Bruttogehalt erhöht. Hinzu kommen aber auch Sonderausstattungen, daher ist bei diesem Modell der Brutto-Listenpreis entscheidend. Nutzt man den Firmenwagen auch für den Weg zur Arbeit, werden nochmals 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz hinzugerechnet.

Diese pauschale Versteuerung gilt für gekaufte, gemietete oder auch geleaste Fahrzeuge. Vor allem gilt es zu bedenken, dass die Ein-Prozent-Regelung immer den Neuwert eines Wagens heranzieht. Das bedeutet, wenn du einen Gebrauchtwagen als Firmenwagen nutzt, du trotzdem einen Prozentteil des Neuwagenwertes angerechnet bekommst. Daher lohnt sich die Regelung zum Versteuern des Firmenwagens besonders dann, wenn der Wert des Autos geringer ist und du dadurch auch einen kleineren Wert angerechnet bekommst.

Firmenwagen versteuern mit dem Fahrtenbuch

Wenn du den Firmenwagen steuerlich absetzen möchtest, kannst du das auch über das Fahrtenbuch machen. Diese Variante ist jedoch aufwändiger als die Ein-Prozent-Regelung. Das Fahrtenbuch soll nämlich anzeigen, wie viele berufliche und wie viele private Fahrten du mit deinem Firmenwagen getätigt hast. Diese Unterscheidung ist dahingehend wichtig fürs Versteuern des Firmenwagens, als dass nur die privaten Fahrten versteuert werden sollen, wodurch eine strikte und ordnungsgemäße Führung dieses Fahrtenbuchs von Bedeutung ist. Jede Fahrt wird demzufolge in beruflich und privat unterschieden und mit dem jeweiligen Zweck dokumentiert.

Dies zahlt sich jedoch schnell aus, da man so deutlich mehr Steuern sparen kann. Es steht jedem frei, ob er dieses Fahrtenbuch handschriftlich führt oder elektronisch, solange es zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt angegeben wird. Um so den Firmenwagen zu versteuern, müssen in einem Fahrtenbuch einige Fakten festgehalten werden. Nutzt man den Wagen für private Zwecke, musst du unbedingt die Kilometerzahl notieren. Aufwendiger ist das Ganze für berufliche Fahrten. Hier musst du folgende Daten erfassen, um den Firmenwagen steuerlich absetzen zu können:

  • Datum
  • Kilometerstand zu Beginn der Fahrt und am Ende
  • Ziel
  • Fahrtroute
  • Grund für die Fahrt
  • Name des Geschäftspartners

Wichtig ist, dass die Dokumentation des Fahrtenbuchs lückenlos, chronologisch und zeitnah eingetragen wird. Denn Ziel dieses Buches ist das Nachvollziehen der angefallenen Kosten im Zusammenhang mit dem Firmenwagen, auch hinsichtlich jährlicher möglicher Abschreibungen ohne Sonderabschreibungen. Diesen legt man dann keinen Listenpreis zugrunde, sondern die Anschaffungskosten.

Elektroautos und Hybride als Firmenwagen versteuern

Die Nutzung von Elektroautos und Hybriden als Firmenwagen wird auch 2025 steuerlich gefördert, jedoch gibt es einige Anpassungen, die Selbstständige und Arbeitnehmer beachten sollten. Ziel dieser Regelungen bleibt es, die Elektromobilität weiter zu fördern und den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge attraktiv zu gestalten.

Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge ab 2025

Bis Ende 2024 profitierten Elektroautos von einer vollständigen Steuerbefreiung. Ab 2025 entfällt diese Regelung für Neuzulassungen, doch reine Elektrofahrzeuge bleiben steuerlich begünstigt. Der Steuersatz wird künftig individuell berechnet und hängt von Faktoren wie dem Fahrzeuggewicht und den CO₂-Emissionen (bei Plug-in-Hybriden) ab. Diese Anpassung sorgt dafür, dass Elektrofahrzeuge weiterhin günstiger besteuert werden als herkömmliche Verbrenner, auch wenn sie nicht mehr vollständig steuerfrei sind.

0,25-Prozent-Regelung für Elektro-Dienstwagen bleibt bestehen

Die 0,25-Prozent-Regelung für die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens bleibt auch 2025 erhalten. Das bedeutet, dass für Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro weiterhin nur 0,25 Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen. Für Fahrzeuge, die diesen Listenpreis überschreiten, gilt hingegen die 0,5-Prozent-Regelung.

Zusätzliche Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge

Neben den Vorteilen bei der Dienstwagenbesteuerung profitieren Elektrofahrzeuge weiterhin von Vergünstigungen, beispielsweise bei der steuerfreien oder pauschal begünstigten Nutzung von Ladestationen am Arbeitsplatz. Darüber hinaus bleibt die Befreiung von der Kfz-Steuer für Fahrzeuge, die vor 2025 zugelassen wurden, bestehen, was diese Fahrzeuge auch weiterhin attraktiv macht.

Alternative zum Firmenwagen: Dienstfahrrad versteuern

Wer keinen Firmenwagen nutzen möchte, kann auch mit dem Dienstfahrrad zur Arbeit fahren. Denn das Dienstrad wird vor allem in Städten immer attraktiver. Egal ob E-Bike oder gänzlich ohne Motor – ein Dienstfahrrad kannst du ähnlich wie einen Firmenwagen versteuern, da es auch hier nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert wird. Für die private Nutzung solltest du wie beim Firmenwagen ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Als Listenpreis gilt die Bruttopreis-Empfehlung des Händlers genau zu dem Zeitpunkt, an dem das Dienstfahrrad zum ersten Mal genutzt wird. Und für die Bestimmung des monatlichen geldwerten Vorteils darf die Bezugsgröße auf volle 100 Euro abgerundet werden. 

Der Vorteil des Dienstfahrrads gegenüber dem Firmenwagen: Die Besteuerung der Kilometer mit 0,03 Euro fällt weg. Denn diese zahlt man nur für E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können. Für die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz kannst du die Fahrtkostenpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten absetzen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn du mit deinem privaten Fahrrad ins Büro fährst.

Fazit: Alles eine Frage der Nutzung

Zusammenfassend ergeben sich je nach Modell zur Versteuerung unterschiedliche Vorteile, die je nach Unternehmen mehr oder weniger sinnvoll sind. Neben den vielen Faktoren sollte man sich als Selbstständiger auf Grundlage der eigenen Ressourcen überlegen, welche Methode geeigneter ist. Ungeachtet der gewählten Versteuerung musst du beachten, dass wenn du den Firmenwagen lediglich für die Fahrt zur Arbeit nutzt, du ihn nicht versteuern musst.

Es gibt einige Vor- und Nachteile der jeweiligen Methoden. Um herauszufinden, welche sich für einen persönlich lohnt, spielen Faktoren wie die Entfernung von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte eine Rolle, aber auch Kosten für Versicherung und Wartung, als auch gefahrene Kilometer. Beispielsweise kann eine deutlich vermehrte Nutzung des Wagens vorteilhaft für die Ein-Prozent-Regelung sein, da es sich hier um einen pauschalen Wert handelt. Nutzt man den Wagen weniger, führt diese Regelung zu eher hohen Steuern, sodass ein Fahrtenbuch für dich kostengünstiger wäre.

Je nachdem wie deine persönliche Nutzung des Firmenwagens aussieht, empfiehlt sich eher die eine oder andere Methode. Behilflich bei der Entscheidung können Firmenwagen-Rechner sein, die dir ausrechnen, welche Methode sich bei deinen Gegebenheiten lohnen würde. Diese findest du kostenfrei im Internet und erleichtern deine Wahl, welchen Firmenwagen du versteuern kannst.

eBook

Nie wieder Steuerstress!

Das ultimative eBook für deine Steuern als Unternehmer. Mit diesen exklusiven 10 Tipps sparst du ganz einfach Steuern

Häufige Fragen (FAQ) zu Firmenwagen versteuern

Warum muss ich meinen Firmenwagen versteuern?

Rechtlich gilt, egal ob Arbeitgeber oder -nehmer, wer den Wagen für private Zwecke nutzt, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern. Ist im Vertrag allerdings festgehalten, dass du den Firmenwagen für private Fahrten nicht nutzen darfst, dann hast du davon auch keinen Vorteil und musst dementsprechend nichts versteuern.

Was ist die Ein-Prozent-Regelung?

Bei dieser Regelung wird der Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs herangezogen, also der Preis des Wagens inklusive Mehrwertsteuer. Von diesem Listenpreis wird ein Prozent pro Monat als geldwerter Vorteil angerechnet und dann dem monatlichen Gehalt hinzugefügt.

Wie versteuere ich den Firmenwagen mit einem Fahrtenbuch?

Das Fahrtenbuch soll anzeigen, wie viele berufliche und wie viele private Fahrten du mit deinem Firmenwagen getätigt hast. Jede Fahrt wird demzufolge in beruflich und privat unterschieden und mit dem jeweiligen Zweck dokumentiert.

Artikel bewerten
Wie gefällt dir dieser Artikel?
3.8 aus 142 Bewertungen
MEHR ZUM THEMA
Leasing für Selbstständige: So kannst du einen Firmenwagen leasen

Leasing für Selbstständige: So kannst du einen Firmenwagen leasen

Als Unternehmer kann sich möglichweiser das Firmenwagen-Leasing für ein Unternehmen eignen. Hier erfährst du alles, was du wissen solltest.

Umweltbonus beim Firmenwagen ist ausgelaufen

Umweltbonus beim Firmenwagen ist ausgelaufen

Die Fördermittel für den Umweltbonus bei Firmenwagen sind ausgelaufen. Was nun für dich gilt, erfährst du in diesem Artikel!

Motorrad als Dienstfahrzeug: Das muss beachtet werden

Motorrad als Dienstfahrzeug: Das muss beachtet werden

Motorrad statt Firmenwagen? Die Möglichkeit besteht durchaus. ➤ Erfahre, was du zum Motorrad als Dienstwagen wissen musst.

Lohnt sich der Firmenwagen für junge Unternehmen?

Lohnt sich der Firmenwagen für junge Unternehmen?

Lohnt sich ein Firmenwagen für junge Unternehmen? Das klären wir in diesem Artikel mit Vor- und Nachteilen.

DU willst deine KI-Skills aufs nächste Level heben?

WIR machen dich bereit für die Revolution
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ!

Exklusive Einblicke
Newsletter für KI-Insider
Melde dich jetzt an und werde zum Gewinner der KI-Revolution

Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.

Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

Hast du noch Fragen?

3 Antworten

  1. Guten Tag Frau Goldner,
    herzlichen dank für diesen interessanten Artikel.
    Wie ist denn die aktuelle Regelung, wenn ein Fahrer innerhalb des Monats ein neues Fahrzeug erhält oder er bspw. zum 15. des Monats seinen Wohnort wechselt?
    Besten Dank im Voraus.
    Freundliche Grüße,
    Kerstin Möhle

    1. Hallo Frau Möhle,
      da die Ein-Prozent-Regelung eine stark pauschalisierende Bewertungsmethode ist und immer für den gesamten Monat berechnet wird, kann in Ihrem Fall ein Fahrtenbuch die geeignetere Methode sein. Diese ist zwar aufwendiger, dafür aber genauer und im Zweifel können damit auch die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Weitere Informationen zu elektronischen Fahrtenbüchern erhalten Sie in diesem Artikel: https://www.gruender.de/software-tools/elektronisches-fahrtenbuch/

      Viele Grüße!

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

KI Marketing Day
Platz sichern
Gründer:in?

Zu unseren Angeboten

Exklusive Events
Contra
  • Die KI Marketing Konferenz
  • 24. & 25. Juni 2025
  • Live in Düsseldorf

Ticket sichern
KI Marketing Day
  • Mehr Effizienz im Marketing
  • 18. Februar 2025
  • Sei online & live dabei

Kostenlos anmelden
Effizienter mit KI Kostenlos anmelden

Sitemap

schliessen

Marketing raubt dir wertvolle Zeit?
KI gibt sie dir zurück

wir zeigen wie auf dem

KI MARKETING DAY

18. Februar 2025 ab 10 Uhr