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Wichtige Infos zur Höhe und zum Berechnen in Deutschland

Kapitalertragsteuer berechnen: Darauf müssen Sparer und Anleger achten

Wer Kapital besitzt oder sein Geld als Altersvorsorge angelegt hat, wird früher oder später auf die Kapitalertragsteuer stoßen. Seit 2009 existieren für diese Steuer-Form zwar vereinfachte Regelungen, trotzdem gibt es noch komplexe Abläufe und zahlreiche Ausnahmen. Dieses System sollte jedoch generell bekannt sein, denn falsche Angaben führen zu Problemen mit dem Finanzamt. Der folgende Artikel erklärt deshalb, wann genau die Kapitalertragsteuer in Deutschland fällig ist, die Höhe, wie das Berechnen für die Steuererklärung abläuft und unter welchen Bedingungen sich die Abgabe in diesem Jahr umgehen lassen.

Definition Kapitalertragsteuer in Deutschland

In Deutschland wird nach Ablauf eines Jahres eine Steuererklärung abgegeben, diese führt zur Steuererstattung oder es müssen Steuern nachgezahlt werden. Bei den sogenannten Kapitalerträgen ist das anders. Denn die dafür fällige Kapitalertragsteuer in Deutschland wird direkt bei der Gutschrift der Erträge, also im Normalfall von der Bank, einbehalten und an das Finanzamt weitergegeben. Deshalb ist die Kapitalertragsteuer laut Definition keine eigene Steuer-Form, sondern in der Steuererklärung eine besondere Form der Einkommensteuer auf den Kapitalertrag und eine Art vorausgezahlte Einkommensteuer auf Kapitalerträge. Im Nachgang gilt es, die Kapitalertragsteuer zu berechnen und damit zu prüfen.

Unterschied Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer

Wer sich über die Höhe der Kapitalertragsteuer in Deutschland informiert, stößt auch auf den Begriff Abgeltungssteuer. Das ergibt Sinn, denn seit dem 01.01.2009 gibt es zwei grundlegende Regel-Änderungen bei der Abgabe der Kapitalertragsteuer. Diese Regeln sollen die Abgaben des Kapitalertrags vereinfachen:

  1. Alle Steuerzahler zahlen einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge.
  2. Die einzelnen Kapitalerträge müssen nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Vor dieser Regel-Änderung gab es steuerpflichtige und steuerfreie Kapitalerträge. Hinzu kam, dass unterschiedlich hohe Steuern für verschiedene Kapitalerträge festgelegt waren und jede Anlage einzeln in der Steuererklärung eingetragen werden musste. Durch die Änderung ist die Besteuerung beim Kapitalertrag übersichtlicher, die Steuer-Zahlungen sind sozusagen „abgeltend“ schon bezahlt und die Prozesse vereinfacht. Seitdem wird die Kapitalertragsteuer deshalb auch als Abgeltungssteuer bezeichnet.

Wer muss die Kapitalertragsteuer in Deutschland berechnen zahlen?

Die Kapitalertragsteuer in Deutschland fällt, wie der Begriff es schon vermuten lässt, nur auf Kapitalerträge an. Wer einen solchen Kapitalertrag besitzt, muss somit auch die Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung berechnen bzw. bezahlen. Die folgenden Einkommensquellen sind dabei relevant beim Kapitalertrag:

  • Zinsen auf Spareinlagen
  • Zinsen auf Wertpapiere
  • Einnahmen durch Anteile an Investmentfonds
  • Dividendenzahlungen, d.h. ein Gewinn, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet
  • Gewinne aus privaten Kapitalanlagen, sogenannte „Spekulationsgeschäfte“
  • bestimmte Lebensversicherungsverträge

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung und somit Einkommensquellen, die nicht von der Kapitalertragsteuer in Deutschland betroffen sind:

  • Einnahmen, die für den Kapitalertrag im Rahmen eines Betriebs (gewerblich, freiberuflich) anfallen
  • Zinsen aus Darlehen und Einnahmen aus stillen Beteiligungen zwischen nahestehenden Personen, allerdings gelten Angehörige (z.B. Eltern, Kinder, Geschwister) nicht automatisch als nahestehend
  • Einnahmen aus einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft mit mindestens 10 Prozent Beteiligung
  • Einkünfte aus Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden (sogenannte „Altverträge“) mit einer Vertragsdauer von mindestens zwölf Jahren

Zudem sind Kapitalerträge in der Steuererklärung bis 801 Euro pro Jahr und Person steuerfrei, dieser Betrag wird auch als Sparerfreibetrag bezeichnet. Für Verheiratete gilt sogar ein noch höherer Sparerfreibetrag beim Berechnen der Kapitalertragsteuer in Deutschland, der bei 1.602 Euro liegt.

Sonderregelung der Kapitalertragsteuer für Aktien

Das System der Kapitalertragsteuer in Deutschland wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Zuvor war es noch möglich, Aktien steuerfrei bei einem Kapitalertrag zu verkaufen. Für Aktien, die bis Ende 2008 gekauft wurden, gilt daher eine Besonderheit: Sie lassen sich auch heute noch steuerfrei verkaufen.

Generell gilt für den Aktienverkauf das Prinzip „first in, first out“. Das heißt, dass zuerst angeschaffte Wertpapiere als zuerst verkauft gelten. Wer also beispielsweise 100 Aktien im Jahr 2008 gekauft hat und ein Jahr später weitere 100 Aktien, der kann beim Verkauf einen steuerlichen Vorteil nutzen. Denn wenn jetzt 150 Aktien insgesamt verkauft werden sollen, dann lassen sich auch heute noch 100 davon steuerfrei verkaufen und die restlichen 50 nach dem Steuersatz der Kapitalertragsteuer in Deutschland. Um solche Vorgänge leichter voneinander abgrenzen zu können, ist es generell besser, neue Anlagen an einem anderen Ort zu lagern. Das lohnt sich besonders für Anleger, die sehr oft Wertpapiere kaufen und verkaufen.

Wie wird die Kapitalertragsteuer in Deutschland abgeführt?

Da die Kapitalertragsteuer in Deutschland eine sogenannte Quellensteuer ist, wird sie direkt von der auszahlenden Stelle, zum Beispiel einer Bank oder Versicherung, einbehalten. Diese Quelle leitet die eingenommenen Steuern dann direkt an eine entsprechende Finanzbehörde weiter. Der Grund für diese Vorgehensweise ist, dass der Staat die Steuerhinterziehung vermeiden möchte. Denn so lässt sich insgesamt besser nachvollziehen, wer welche Kapitalerträge besitzt und welche Steuern zu erwarten sind.

Zusätzlich soll dieses System die Abläufe erleichtern. Denn durch den einheitlichen Steuersatz ist keine Steuervorauszahlung mehr nötig, das heißt mit den verlangten 25 Prozent sind die Steuern für Anlagen etc. bezahlt. Liegt der persönliche Steuersatz dann im Nachhinein tatsächlich unter 25 Prozent, kann der Anleger mit seiner Steuererklärung die Differenz beim Finanzamt zurückfordern. Dabei lässt sich auch der Sparerfreibetrag bei der Kapitalertragsteuer in Deutschland berücksichtigen. Allerdings muss jeder Steuer-Zahler für diesen Freibetrag einen sogenannten Freistellungsauftrag einreichen.

1. Den Freistellungsauftrag einreichen

Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag sind steuerfrei und somit von der Kapitalertragsteuer befreit. Dieser Betrag wird auch als Sparerfreibetrag bezeichnet. Die Höhe dieses Freibetrags liegt bei maximal 801 Euro, für Verheiratete bei maximal 1.602 Euro. Wer diesen Sparerfreibetrag nutzen möchte, muss allerdings einen sogenannten Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen. Dieses Formular enthält auch immer die Steueridentifikationsnummer des Antragstellers. Die Bank meldet diese Steuernummer und die beantragten Freibeträge an das Bundeszentralamt für Steuern.

Der Freistellungsauftrag gilt dabei immer ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr, in dem er eingereicht wird. Zudem lassen sich diese Aufträge auch unbefristet einreichen. Sie gelten damit so lange, bis sie durch einen neuen Auftrag geändert oder gekündigt werden. Um sich einen zusätzlich Aufwand zu sparen, macht es deshalb Sinn, den Freistellungsauftrag schon bei der Kontoeröffnung einzureichen.

2. Die Nichtveranlagungsbescheinigung

Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen insgesamt nicht den Grundfreibetrag übersteigt, muss auch keine Steuern darauf zahlen. Dieser Betrag liegt aktuell bei 9.408 Euro pro Jahr. Dies betrifft also besonders Studenten, Rentner, Mini-Jobber und andere Geringverdiener. Damit das Finanzamt Bescheid weiß und keine Kapitalertragsteuer der Steuererklärung erwartet, lässt sich eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinidung) beim Finanzamt beantragen. Diese Bescheinigung gilt dann bis zu drei Jahre und wird bei der Bank vorgelegt. Ändert sich das Einkommen und übersteigt plötzlich den Grundfreibetrag, muss das Finanzamt diese Info schnellstmöglich erhalten. Dann verliert die NV-Bescheinigung sofort ihre Gültigkeit.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Der einheitliche Steuersatz beim Kapitalertragsteuer berechnen beträgt 25 Prozent, hinzu kommt noch ein Anteil des Solidaritätszuschlags und ein Prozentsatz der anfallenden Kirchensteuer. Genauer sind es 1,38 Prozent des Solidaritätszuschlags und 2 bzw. 2,25 Prozent der Kirchensteuer. Der unterschiedliche Prozentsatz bei der Kirchensteuer ergibt sich durch die unterschiedliche Abgabe je nach Bundesland. Denn in Bayern und Baden-Württemberg werden 8 Prozent Kirchensteuer fällig, in den übrigen Bundesländern sind es 9 Prozent.

Somit ergeben sich dann drei unterschiedliche Steuersätze für die Kapitalertragsteuer in Deutschland:

  • 26,38 Prozent (nur plus Solidaritätszuschlag)
  • 28,38 Prozent (Solidaritätszuschlag und 8 Prozent Kirchensteuer)
  • 28,63 Prozent (Solidaritätszuschlag und 9 Prozent Kirchensteuer)

Beim Berechnen sind also diese verschiedenen Faktoren wichtig. Hinzu kommt noch der Sparerfreibetrag.

Beispiel zum Berechnen der Kapitalertragsteuer

Die folgende Beispiel-Rechnung soll das Berechnen der Kapitalertragsteuer in Deutschland und die Höhe der Summe genauer erklären:

Herr Meier ist Privatanleger, wohnt in Nordrhein Westfalen und erhält aus einem Fonds Kapitalerträge im Wert von 2.000 Euro pro Jahr. Er ist nicht verheiratet, sodass er 801 Euro von den 2.000 Euro steuerfrei behalten darf. Die restlichen 1.199 Euro muss er mit der Kapitalertragsteuer versteuern. Also werden 25 Prozent durch den einheitlichen Steuersatz abgezogen (299,75 Euro), dazu kommt noch der Anteil des Solidaritätszuschlags (16,49 Euro) und der erforderliche Anteil der Kirchensteuer (26,98 Euro). Herr Meier muss also 343,22 Euro insgesamt an Kapitalertragsteuer über seine Steuererklärung zahlen und darf von seinen 2.000 Euro Kapitalertrag nur 1.656,78 Euro behalten.

Fazit für Kapitalerträge

Wer sein Geld anlegt oder durch sein Vermögen hohe Zinsen bei der Bank erhält, muss die Kapitalertragsteuer berechnen bzw. bezahlen. Die gute Nachricht ist, dass diese Abgabe für dich im Normalfall keinen großen Aufwand verursacht. Denn die Bank berechnet die Kapitalertragsteuer in Deutschland und zieht sie auch automatisch ab. Besitzt du besonders hohe Einnahmen durch deine Anlagen, solltest du zudem den Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichen, um zumindest den Sparerfreibetrag zu nutzen. Generell lohnt es sich, bei der Bank und auch beim Finanzamt nachzufragen, falls die exakten Voraussetzungen unklar sind. Denn so lassen sich falsche Angaben und mögliche Mahngebühren vermeiden.

Häufige Fragen (FAQ) zur Kapitalertragsteuer

Was ist die Kapitalertragsteuer?

In Deutschland wird nach Ablauf eines Jahres eine Steuererklärung abgegeben, diese führt zur Steuererstattung oder es müssen Steuern nachgezahlt werden. Bei den sogenannten Kapitalerträgen ist das anders. Denn die dafür fällige Kapitalertragsteuer in Deutschland wird direkt bei der Gutschrift der Erträge, also im Normalfall von der Bank, einbehalten und an das Finanzamt weitergegeben.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?

Bis 2008 gab es steuerpflichtige und steuerfreie Kapitalerträge. Hinzu kam, dass unterschiedlich hohe Steuern für verschiedene Kapitalerträge festgelegt waren und jede Anlage einzeln in der Steuererklärung eingetragen werden musste. Durch die Änderung 2009 ist die Besteuerung übersichtlicher, die Steuer-Zahlungen sind sozusagen „abgeltend“ schon bezahlt und die Prozesse vereinfacht. Seitdem wird die Kapitalertragsteuer deshalb auch als Abgeltungssteuer bezeichnet.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Der einheitliche Steuersatz beim Kapitalertragsteuer berechnen beträgt 25 Prozent, hinzu kommt noch ein Anteil des Solidaritätszuschlags und ein Prozentsatz der anfallenden Kirchensteuer. Genauer sind es 1,38 Prozent des Solidaritätszuschlags und 2 bzw. 2,25 Prozent der Kirchensteuer.

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Über den Autor

Autorenprofil: Insa Schoppe

Insa Schoppe

Direkt nach dem Abitur entschied sich Insa für ein „Multimedia Production“-Studium in Kiel, danach folgten praktische Erfahrungen in einer Fernsehproduktionsfirma. Anschließend startete sie ein Volontariat in der Redaktion eines Radiounternehmens und wurde als Redakteurin übernommen. Zu ihren Aufgaben gehörten neben der Recherche und Texterstellung auch tägliche Nachrichten sowie die Verantwortung für mehrere Magazine. Im März 2020 wechselte Insa von der Radio-Redaktion in die Online-Redaktion von Gründer.de. Seit März 2022 verantwortet sie als Projektmanagerin die Kongress-Awards, moderiert unsere Online-Kongresse und schreibt weiterhin hin und wieder für das Magazin von Gründer.de.

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