Darauf sollten Selbstständige bei der Unternehmenssteuer achten
Körperschaftsteuer erklärt: Definition und Infos
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Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist die Körperschaftsteuer?
- Wer muss die Körperschaftsteuer zahlen?
- Wann zahle ich die Körperschaftsteuer und wann die Gewerbesteuer?
- Wie kann ich die Körperschaftsteuer berechnen?
- Welche Freibeträge gibt es?
- Wie wird die Körperschaftsteuer abgeführt?
- Die Körperschaftsteuererklärung: Was steht drin?
- Abgabefristen für die Körperschaftsteuer
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zur Körperschaftsteuer
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Definition: Was ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer, abgekürzt KSt, wird auf das Einkommen oder den Gewinn von juristischen Personen erhoben. Die bildet damit das Gegenstück zur Einkommenssteuer für natürliche Personen. Ebenso wie die Gewerbesteuer handelt es sich bei der Körperschaftsteuer um eine Unternehmenssteuer. Sie wird zudem auch als Gemeinschaftsteuer bezeichnet, da sie sowohl Bund als auch Ländern zusteht.
Alle juristischen Personen müssen ihr Einkommen versteuern. Die Grundlage bildet hierzu das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Die Steuer errechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen. Sprich, dem Gewinn abzüglich von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
Wer muss die Körperschaftsteuer zahlen?
Die Körperschaftsteuer zahlen juristischen Personen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland haben. Zu den juristischen Personen gehören beispielsweise:
Es gibt zudem verschiedene Ausnahmen, die nur beschränkt steuerpflichtig sind. Wenn sich beispielsweise weder die Geschäftsleitung eines Unternehmen noch der Hauptsitz der juristischen Person in Deutschland befinden, werden die Einkünfte nur beschränkt mit einem ermäßigten Abgeltungssteuersatz besteuert.
Es gibt zudem einige Unternehmen, die von dieser Steuer befreit sind. Zu diesen zählen:
- Unternehmen des Bundes
- Staatsbanken
- politische Parteien
- Körperschaften, die einem gemeinnützigem oder kirchlichen Zweck dienen
- öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Vorsorgungseinrichtungen
- Berufsverbände
- soziale Kassen
Wann zahle ich die Körperschaftsteuer und wann die Gewerbesteuer?
Bei allen Informationen und Details gibt es oft Verwechslungen zwischen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Viele Unternehmer gehen davon aus, dass es sich dabei um identische Steuerformen handelt, doch das ist nicht der Fall. Denn jede Körperschaft, also beispielsweise eine GmbH oder ein Verein, muss sie grundsätzlich zahlen und aufgrund der Rechtsform auch zusätzlich noch die Gewerbesteuer. Das gilt auch für Unternehmen, die nur Vermögen verwalten. Wer also über eine GmbH zum Beispiel 10 Wohnungen vermietet, muss beide Steuern bezahlen.
Wie kann ich die Körperschaftsteuer berechnen?
Um die Körperschaftsteuer zu berechnen, wird das Körperschaftsteuergesetz als Grundlage genommen. Die Steuer berechnet sich dann auf der Basis des zu versteuernden Einkommens. Das Einkommen wird wiederum durch ein bestimmtes Rechenschema und verschiedene vom Steuergesetz vorgegebene Korrekturen ermittelt. Zudem werden vom Jahresüberschuss des Unternehmens einige Positionen abgezogen. Zu diesen gehören beispielsweise verdeckte Einlagen, Zuwendungen und Freibeträge. Außerdem werden weitere Positionen, wie verdeckte Gewinnausschüttungen und nicht abziehbare Aufwendungen hinzuaddiert. Wenn du also keinen Gewinn machst, musst du diese Steuer nicht zahlen.
Aktuell beträgt der Steuersatz in Deutschland 15 Prozent. Hinzu kommt dabei noch der Solidaritätszuschlag, sodass sich die Gesamtbelastung auf insgesamt 15,825 Prozent beläuft. Dadurch ergibt sich folgende Formel, die du so auch selbst berechnen kannst:
Zu versteuerndes Einkommen x 15,825 % = Körperschaftsteuer inklusive Soli
Welche Freibeträge gibt es?
Juristische Personen, die keine Gewinnausschüttungen durchführen, steht beim Berechnen der Körperschaftsteuer ein Freibetrag von 5.000 Euro zu. Bestimmte Genossenschaften und Vereine, die hauptsächlich im Bereich Forst- und Landwirtschaft tätig sind, haben einen Freibetrag von 15.000 Euro.
Der entsprechende Freibetrag wird von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen, was dadurch die Höhe der anfallenden Steuer verringert. Der Abzug des Freibetrages darf jedoch nicht zu einem Verlust führen, wodurch er nicht höher als das zu versteuernde Einkommen sein darf. Ist das jedoch der Fall, fällt keine Steuer an.
Wie wird die Körperschaftsteuer abgeführt?
Die Körperschaftsteuer muss jedes Quartal, das heißt am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, an das Finanzamt vorausgezahlt werden. Diese Vorauszahlungen verrechnen sich am Ende des Geschäftsjahres mit der Steuerschuld. Hier musst du beachten, dass du stets über genügend Liquidität verfügst. Läuft das Geschäftsjahr besser als erwartet, solltest du also bereits während des Jahres Geld für Steuernachzahlungen und höhere Vorauszahlungen zurücklegen.
Die Körperschaftsteuererklärung: Was steht drin?
Nachdem du den Jahresabschluss bzw. die Bilanz erstellt hast, musst du die Körperschafterklärung ausgefüllt an das zuständige Finanzamt schicken. Diese Abgabe muss dann elektronisch auf den amtlichen Vordrucken erfolgen. Zudem musst du zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung den handelsrechtlichen Jahresabschluss einreichen. Das Finanzamt prüft dann die Steuererklärung und setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest.
In dem Körperschaftsteuerbescheid steht dann, wie hoch die Steuer für das Steuerjahr ist. Hast du zu hohe Steuern gezahlt, erstattet dir das Finanzamt diese. Wenn du zu wenig gezahlt hast, musst du entsprechend nachzahlen. Wie hoch die Erstattung oder die Nachzahlung ausfallen, ist im Körperschaftsteuerbescheid festgehalten. Wichtig ist zudem, dass du die Körperschaftsteuererklärung eines Steuerjahres immer bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichst.
Abgabefristen für die Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuererklärung muss immer bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres abgegeben werden. Dies gilt seit 2018. Wenn du dir dafür Unterstützung von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein holst, verschiebt sich der Stichtag auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.
Fazit
Bei der Körperschaftsteuer ist es also wichtig zu wissen, dass alle juristischen Personen dazu verpflichtet sind, diese auf ihren Ertrag zu zahlen. Diese beträgt 15 Prozent und wird zudem mit dem Solidaritätszuschlag zusammengerechnet. Die Steuer wird immer quartalsweise ans Finanzamt gezahlt. Wichtig ist zudem für Unternehmer zu schauen, ob es für sie nicht bestimmte Freibeträge gibt, welche die Steuerlast mindern.
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Häufige Fragen (FAQ) zur Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen oder den Gewinn einer juristischen Person erhoben. Sie bildet damit das Gegenstück zur Einkommenssteuer für natürliche Personen. Es handelt sich bei der Körperschaftsteuer um eine Unternehmenssteuer, die auch als Gemeinschaftsteuer bezeichnet wird.
Zu den juristischen Personen, die die Körperschaftsteuer zahlen müssen, gehören unter anderem:
1. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
2. Vereine
3. Genossenschaften
4. Stiftungen
Es gibt einige Unternehmen, die von der Körperschaftsteuer befreit sind, unter anderem die folgenden:
1. Unternehmen des Bundes
2. Staatsbanken
3. politische Parteien
4. Körperschaften, die einem gemeinnützigem oder kirchlichen Zweck dienen
5. öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Vorsorgungseinrichtungen
6. Berufsverbände
7. soziale Kassen
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.