So profitieren Gründer und Unternehmer
Unternehmensbesteuerung weltweit: Der Länder-Vergleich
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Inhaltsverzeichnis
- Unternehmensbesteuerung weltweit: Steuerarten und Abgaben
- Unternehmensbesteuerung in Europa: Top 10 Ranking
- Unternehmensbesteuerung weltweit: Ranking
- Was bedeutet die Unternehmensbesteuerung für Gründer in Deutschland?
- Die Rolle der Kommunen bei der Gewerbesteuer
- Steuerminderung für Unternehmen
- Unternehmensbesteuerung weltweit: Das solltest du als Gründer beachten
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Unternehmer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, stehen vor vielen Herausforderungen – nicht zuletzt, wenn es um die Steuerlast geht. Denn die Unternehmensbesteuerung kann weltweit erheblich variieren und einen maßgeblichen Einfluss auf den Unternehmenserfolg haben. Wer gründen oder mit seinem Unternehmen expandieren möchte, sollte daher genau analysieren, wo die Unternehmensbesteuerung in Europa sowie weltweit am niedrigsten ist und welche Standorte die besten Bedingungen bieten.
Unternehmensbesteuerung weltweit: Steuerarten und Abgaben
Die Unternehmensbesteuerung eines Unternehmens setzt sich bei allen Ländern weltweit aus verschiedenen Komponenten zusammen. Neben der Körperschaftsteuer, die auf den Unternehmensgewinn erhoben wird, fallen in den meisten Ländern auch regionale oder kommunale Steuern wie die Gewerbesteuer an. Hinzu kommen Sozialabgaben, Lohnsteuern und weitere Abgaben, die die Arbeitskosten für Arbeitgeber erhöhen.
Den Kern der Unternehmensbesteuerung bildet weltweit die Körperschaftsteuer. Sie wird direkt auf den Gewinn der Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG erhoben. Die Steuersätze variieren dabei teilweise erheblich zwischen unterschiedlichen Ländern.
Um ein ganzheitliches Bild der Unternehmenssteuer zu erhalten, müssen alle Faktoren berücksichtigt werden. Reine Betrachtungen der Körperschaftsteuer greifen häufig zu kurz und verzerren das tatsächliche Steuerniveau. Stattdessen ist es wichtig, den kombinierten Steuersatz, also die gesamte Unternehmensbesteuerung, in den Blick zu nehmen.
Unternehmensbesteuerung in Europa: Top 10 Ranking
Betrachtet man die Unternehmensbesteuerung in Europa, zeigt sich ein heterogenes Bild. Während einige Länder sehr wettbewerbsfähige Steuersysteme aufweisen, gibt es andere Länder, die im EU-Vergleich deutlich zurückliegen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat in einem Ranking verschiedene Länder nach ihrer Unternehmensbesteuerung gemessen. Dabei wurde die gesamte Steuer- und Abgabenquote berücksichtigt, wobei neben Steuern auch die Sozialversicherungsabgaben hinzuzählen. Wir haben die Top 10 Länder in Europa mit der niedrigsten Unternehmensbesteuerung für euch zusammengestellt.
- Irland: 20 %
- Schweiz: 27,5 %
- Litauen: 31 %
- Lettland: 31 %
- Vereinigten Königreich: 32 %
- Estland: 33 %
- Tschechische Republik: 3%
- Slowakische Republik: 34 %
- Portugal: 3%
- Polen: 35 %
Deutschland schneidet schlecht ab
Mit 37,9 % an Steuern und Abgaben liegt Deutschland weit hinten im Ranking auf Platz 15 von insgesamt 26 Ländern. Damit bietet Deutschland jedoch immer noch bessere Bedingungen als Länder wie Dänemark, Frankreich und Italien.
Schlusslichter Dänemark und Frankreich
Am anderen Ende der Skala finden sich Hochsteuerländer wie Frankreich und Belgien, wobei die Unternehmensbesteuerung dieser Länder in Europa bei über 45% liegt. Hinzu kommen häufig hohe Sozialabgaben, welche die Gesamtsteuerbelastung weiter in die Höhe treiben.
Unternehmensbesteuerung weltweit: Ranking
Betrachtet man die Unternehmensbesteuerung über die Grenzen Europas hinaus, zeigt sich weltweit ein noch vielfältigeres Bild. Wir haben nach einer Studie des IW die Top 10 Länder mit der niedrigsten Unternehmensbesteuerung weltweit für euch im Überblick.
- Mexiko: 18 %
- Kolumbien: 19 %
- Chile: 19 %
- Irland: 20 %
- Costa Rica: 23 %
- Türkei: 24 %
- USA: 26 %
- Schweiz: 27,5 %
- Korea: 27,5 %
- Australien: 28 %
Im internationalen Vergleich reiht sich Deutschland mit seiner Steuer- und Abgabenquote auf Platz 27 aller 38 OECD-Länder ein. Das weltweite Ranking zeigt, dass vor allem die europäischen Länder eine besonders hohe Steuer- und Abgabenquote aufweisen.
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Was bedeutet die Unternehmensbesteuerung für Gründer in Deutschland?
Für Unternehmensgründer in Deutschland hat die vergleichsweise hohe Steuerlast erhebliche Konsequenzen. Zum einen schmälert die hohe Unternehmensbesteuerung die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe weltweit. Zum anderen erschweren sie die Bewerbung von Fachkräften, da die Nettolöhne für Arbeitnehmer deutlich geringer ausfallen als in anderen Ländern.
Hinzu kommt, dass innovative, forschungsintensive Startups in Deutschland durch die Besteuerung besonders belastet werden. Denn solche Unternehmen erwirtschaften in den Anfangsjahren häufig Verluste, müssen aber dennoch Steuern und Abgaben entrichten.
Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, ist es daher für deutsche Gründer von entscheidender Bedeutung, die Steuerlast zu optimieren. Dies kann beispielsweise durch Verlagerung von Aktivitäten in Ländern mit günstigeren Steuerbedingungen oder durch Nutzung von Steuergestaltungsmöglichkeiten geschehen. Allerdings ist Vorsicht geboten, da aggressive Steuervermeidung rechtliche Konsequenzen haben kann.
Die Rolle der Kommunen bei der Gewerbesteuer
Ein wesentlicher Faktor bei der Unternehmensbesteuerung in Deutschland ist die Gewerbesteuer. Diese kommunale Steuer macht rund die Hälfte der Gesamtbelastung aus und variiert stark je nach Standort. Während finanzstarke Kommunen die Hebesätze halten, um Unternehmen anzulocken, sind ärmere Städte und Gemeinden auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer angewiesen und erheben deutlich höhere Sätze.
Diese regionalen Steuergefälle führen dazu, dass Unternehmen je nach Standort sehr unterschiedliche effektive Steuersätze zahlen müssen. In Leverkusen liegt die Gesamtbelastung etwa unter 25 Prozent, in Oberhausen dagegen über 36 Prozent. Solche Diskrepanzen erschweren es Gründern, den optimalen Standort für ihr Unternehmen zu finden.
Steuerminderung für Unternehmen
Neben den länderspezifischen Unterschieden in den offiziellen Steuersätzen bietet die internationale Verflechtung von Unternehmen weitere Möglichkeiten zur Steuerminderung. Konzerne können ihre Gewinne durch geschickte Verrechnungspreise, Gewinnverlagerungen und Konstrukte wie das „Double Irish with a Dutch Sandwich“ in Ländern mit besonders günstigen Konditionen verschieben.
Solche Steuergestaltungen sind für Gründer und mittelständische Unternehmen ohne internationale Präsenz allerdings kaum umsetzbar. Sie sehen sich daher einem deutlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber Großkonzernen ausgesetzt, die ihre Steuerlast erheblich reduzieren können.
Unternehmensbesteuerung weltweit: Das solltest du als Gründer beachten
Für Gründer in Deutschland ergibt sich daraus ein gemischtes Bild. Der Standort bietet, wenn man die Unternehmensbesteuerung weltweit betrachtet, durchschnittliche Bedingungen, und unterscheidet sich innerhalb von Deutschland nochmal zusätzlich auf kommunaler Ebene.
Gründer und Unternehmer haben die Wahl zwischen Ländern mit sehr wettbewerbsfähigen Steuersystemen und solchen mit deutlich höherer Belastung. Wer den Standort sorgfältig prüft und sich bereit erklärt, auch ins Ausland zu expandieren, kann von erheblichen Steuereinsparungen profitieren.
Neben der Unternehmensbesteuerung sollte man jedoch auch weitere Faktoren prüfen, bevor man sich für eine Gründung oder Expansion ins Ausland entschiedet. Dazu zählen unter anderem rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen wie Gesetze und Genehmigungen als auch andere steuerliche Vorteile wie Dividenden und Lizenzgebühren.
Unter Unternehmensbesteuerung versteht man die Gesamtheit der Steuern, die ein Unternehmen an den Staat abführen muss. Dazu gehören unter anderem die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Die Höhe der Unternehmenssteuer variiert je nach Land und Art der Besteuerung. In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften 15 %, dazu kommen Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag.
Zu den Unternehmenssteuern zählen in Deutschland hauptsächlich die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer sowie die Lohnsteuer und weitere Sozialabgaben. Diese Steuern betreffen sowohl den Gewinn als auch die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens.
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Über den Autor
Jana Blümler
Jana ist seit Juni 2024 als Junior Content Managerin in der Redaktion bei Gründer.de tätig. Hier berichtet sie über spannende, aktuelle Business Cases zu den Themenbereichen Künstliche Intelligenz, Digitale Geschäftsmodelle und Online Marketing. Mit ihrem Bachelorstudium im Medien- und Eventmanagement und einem Masterabschluss im Kommunikations- und Marktmanagement bringt sie ihre fundierten und praxisnahen Kenntnisse in die redaktionelle Arbeit ein. Ihre Leidenschaft für Digitales Marketing und ihr marktwirtschaftliches Verständnis ermöglichen es ihr, immer über die neusten Trends und Business Cases auf dem Laufenden zu sein.