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Die Leistungen, Kosten sowie Beispiele im Überblick

Mit der Vermögensschadenhaftpflicht die eigene Firma schützen

Wer als Gründer und Selbstständiger fremde Vermögen verwaltet, prüft oder beratend tätig ist, kann durch einen unachtsamen Moment einen großen Schaden anrichten. Durch diesen Fehler enstehen wiederum hohe Folgekosten und diese müssen von jemandem übernommen werden. Genau in diesem Moment kommt die Vermögensschadenhaftpflicht ins Spiel, damit der kleine unachtsame Moment keine existenzbedrohenden Folgen auslöst. Der folgende Artikel erklärt die Leistungen dieser Versicherung, ihre Vor- und Nachteile sowie die möglichen Kosten.

Definition: Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht bzw. Vermögensschaden-Haftpflicht ist laut Definition eine notwendige Versicherung der Berufsgruppen, die überwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Denn durch bestimmte berufliche Fehler können Schäden am Vermögen der Kunden bzw. Klienten entstehen, die durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dann abgedeckt sind. Entscheidend ist, dass sie nur bei einem sogenannten echten Vermögensschäden greift. Damit unterscheidet sie sich von normalen Haftpflichtversicherungen, welche oftmals nur unechte Vermögensschäden versichern. Generell kann diese Versicherungsform auch Teil der Berufshaftpflichtversicherung sein, oftmals ist aber ein separater Vertrag nötig.

Echter und unechter Vermögensschaden: Bedeutung

Eine Vermögensschadenhaftpflicht zahlt nur, wenn ein sogenannter echter Vermögensschaden vorliegt. Deshalb ist es wichtig, diesen Begriff zu verstehen und im Streitfall vom gegenteiligen unechten Vermögensschaden abzugrenzen.

Unechter Vermögensschaden

Der unechte Vermögensschaden ist ein Folgeschaden von Personen- oder Sachschäden. Er kann beispielsweise dann entstehen, wenn sich ein Mensch verletzt und danach für längere Zeit arbeitsunfähig wird. Entsteht dann also ein Verdienstausfall, handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden.

Echter Vermögensschaden

Der echte Vermögensschaden erfolgt hingegen ohne Eingriff in ein Leben oder das Eigentum einer Person. Dazu zählen beispielsweise Umsatzeinbußen. Zum Beispiel prüft ein freiberuflich arbeitender IT-Dienstleister den Firmenserver eines Unternehmens. Durch einen Fehler löscht er dabei versehentlich relevante Daten, die sich nicht wiederherstellen lassen. Auch ein Daten-Backup ist nicht verfügbar. Das Unternehmen kann dadurch mehrere Aufträge nicht erfüllen und es kommt zu extremen Umsatzausfällen. In so einem Fall handelt es sich dann um einen echten Vermögensschaden, bei dem die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift.

Voraussetzungen der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Versicherung ist für Personen konzipiert, die beruflich fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Für einige Berufsgruppen gilt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deshalb sogar als Pflichtversicherung. Dazu gehören:

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zwangsverwalter
  • Inkasso-Unternehmer
  • Versicherungs­makler

Zudem existieren noch weitere Berufsgruppen, die die Vermögensschadenhaftpflicht zwar nicht verpflichtend abschließen müssen, es sich jedoch aufgrund ihrer Tätigkeiten anbietet. Dazu gehören die folgenden Berufe:

  • Buchhalter
  • Fotografen
  • Gutachter
  • Hausverwalter
  • IT-Dienstleister
  • Übersetzer
  • Vereinsmitglieder

Generell ist es nicht relevant, ob es sich bei den Tätigkeiten um das eigene Unternehmen handelt oder diese nebenberuflich ausgeführt werden. Denn selbst Personen, die beispielsweise nur ehrenamtlich als Vereinsvorstand aktiv sind, haften per Gesetz für Schäden, die Dritten durch ihre Fehler entstehen. Dann greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Leistungen und Beispiele der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert das vorhandene berufliche Risiko und deckt damit generell die folgenden möglichen Leistungen ab:

  • Fehlerhafte Beratung und Aufklärung
  • Termin – und Fristversäumnis, beispielsweise durch Planungsfehler
  • Gewinnausfall aufgrund von Nicht- oder Schlecht-Erfüllung
  • Sachschäden an Schriftstücken
  • Schäden durch die Übermittlung elektronischer Daten
  • Schäden durch Verzögerung der Leistung
  • Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
  • Vertragliche Haftung
  • Vertragsstrafen bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten
  • Eigenschadendeckung für Datenrisiken

Allerdings sind oftmals nicht alle Leistungen im Vertrag einer Vermögensschadenhaftpflicht enthalten. Denn für diese Versicherung existieren zwei unterschiedliche sogenannte Deckungskonzepte.

Deckungskonzepte der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Versicherung lässt sich an die berufsspezifischen Risiken anpassen. Das bedeutet, dass je nach Berufsfeld andere Risiken versichert sind und sich deshalb auch nicht nicht pauschal sagen lässt, welche Leistungen bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dazugehören. Wer eine solche Versicherung abschließt, muss sich somit immer zwischen den beiden möglichen Deckungskonzepten entscheiden.

Geschlossene Deckung

Bei der geschlossenen Deckung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind nur die Tätigkeitsbereiche versichert, die vorher angegeben wurden. Dabei ist zum Beispiel zu berücksichtigen, dass ein Übersetzer von medizinischen Beipackzetteln ein höheres finanzielles Risiko besitzt als ein Übersetzer für Kinderbücher. Jede Leistung lässt sich somit vorher festlegen, was die Kosten im Allgemeinen geringer hält.

Offene Deckung

Bei der offenen Deckung oder auch „All-Risk-Deckung“ der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind hingegen alle Tätigkeiten mitversichert, die über die Vertragsbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Der Vorteil ist hierbei, dass keine Anpassungen nötig sind, wenn sich ein Tätigkeitsbereich erweitert oder ändert. Das könnte zum Beispiel der Fall sein,  wenn ein freiberuflicher Fotograf plötzlich nebenberuflich auch Übersetzungen anbietet.

Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht

Wie hoch die Kosten einer Vermögensschaden­haftpflicht ausfallen, hängt vor allem davon ab, wie hoch das Risiko ist, einen Schaden zu verursachen. Dieses Risiko ist von verschiedenen Faktoren abhängig, nämlich:

Außerdem richtet sich die Beitragshöhe der Versicherung nach der gewählten Deckungssumme und der Selbstbeteiligung. Also je geringer die Deckungssumme und je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger fallen die Kosten aus. Generell lässt sich die Versicherung deshalb für 20 bis 130 Euro pro Monat abschließen.

Beispiel der Kosten für eine Vermögensschaden-Haftpflicht

Um die ungefähren Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht zu veranschaulichen, bietet sich das folgende Beispiel an:

Ein Rechtsanwalt mit den Themenschwerpunkten Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht verdient jährlich 100.000 bis 150.000 Euro netto. Er lässt sich mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro und einer Selbstbeteiligung von 1.500 Euro absichern. Wenn er einen 3-Jahres-Vertrag mit einer offenen Deckung abschließt, kostet ihn die Vermögensschadenhaftpflicht jährlich 1.250 Euro, also knapp 104 Euro monatlich.

Generell ist das Risiko eines Rechtsanwalts für einen möglichen Vermögensschaden sehr hoch, weshalb die Kosten der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch dementsprechend höher ausfallen.

Vorteile der Vermögensschadenhaftpflicht

Wer eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließt, kann von den folgenden Vorteilen profitieren:

  • Schutz vor existenzbedrohenden Fehlern und hohen Folgekosten
  • psychische Entlastung bei der Arbeit durch Absicherung
  • höheres Vertrauen vom Kunden bzw. Klienten, wenn mögliche Schäden abgesichert sind
  • weltweite Absicherung, an keinen Standort gebunden
  • flexible Anpassung der Verträge einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung möglich

Somit lohnt sich die Versicherung auch für Personen, die sie nicht verpflichtend abschließen müssen.

Nachteile der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Trotz der zahlreichen Vorteile, sollten auch die folgenden Nachteile der Vermögensschadenhaftpflicht berücksichtigt werden:

  • hohe mögliche Zusatzkosten, besonders bemerkbar für Gründer
  • reicht als Berufshaftpflichtversicherung nicht aus, höchstens als Zusatzversicherung
  • kein Rechtsschutz, deshalb kann es trotzdem zu einen gerichtlichen Verfahren kommen

Aufgrund der möglichen hohen Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist es somit sinnvoll, das eigene Risiko und die möglichen Folgekosten zu definieren.

Fazit der Vermögensschaden-Haftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für viele Berufsgruppen sinnvoll und sollte je nach Risiko auch bei einer Gründung direkt abgeschlossen werden. Oftmals bieten Versicherungsanbieter dabei Rabatte an, wenn sich die Vermögensschadenhaftpflicht mit anderen Versicherungen kombinieren lässt. Insgesamt lohnt sich ein ausführlicher Vergleich der Anbieter für eine Vermögensschaden-Haftpflicht und der vorhandenen Vertragskonditionen, um die eigenen Bedürfnisse sowie alle abgedeckten Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung exakt bestimmen zu können.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Vermögensschadenhaftpflicht

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht­ bzw. Vermögensschaden-Haftpflicht ist laut Definition eine notwendige Versicherung der Berufsgruppen, die überwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Denn durch bestimmte berufliche Fehler können Schäden am Vermögen der Kunden bzw. Klienten entstehen, die durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dann abgedeckt sind.

Welche Vorteile bietet die Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet unter anderem die folgenden Vorteile:
– Schutz vor existenzbedrohenden Fehlern und hohen Folgekosten
– psychische Entlastung bei der Arbeit durch Absicherung
– höheres Vertrauen vom Kunden bzw. Klienten, wenn mögliche Schäden abgesichert sind

Wie hoch sind die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht werden durch die folgenden Faktoren beeinflusst:
– das Tätigkeitsfeld
– die Anzahl an Mitarbeitern
– der jährliche Umsatz
Deshalb sind zwischen 20 und 130 Euro als Kosten für diese Versicherung möglich.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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