Die Beteilung am dualen System erklärt
Verpackungsgesetz: Diese Regeln gelten für Startups und Co.
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Inhaltsverzeichnis
- Warum müssen Verpackungen überhaupt am dualen System beteiligen werden?
- Muss ich meine Verpackungen am dualen System beteiligen?
- Erst registrieren, dann Verpackungen beteiligen
- Muss jede Verpackung lizenziert werden und bei wem?
- Wer ist bei Importen bzw. beim Dropshipping in der Pflicht?
- Wird die Einhaltung des Gesetzes überprüft? Gibt es Strafen?
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Warum müssen Verpackungen überhaupt am dualen System beteiligen werden?
Hersteller, (Online-) Händler, Unternehmensgründer und Importeure, die Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringen, sind laut dem Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, deren Sammlung beim privaten Endverbraucher und das Recycling sicherzustellen. Da nicht jedes einzelne Unternehmen seine gebrauchten Verpackungen bei seinen Kunden einsammeln kann, organisieren die dualen Systeme die bundesweite Sammlung, Sortierung und das Recycling gebrauchter Verpackungen.
Muss ich meine Verpackungen am dualen System beteiligen?
Die Pflicht zur Systembeteiligung gilt für alle Hersteller, (Online-) Händler, Importeure und Unternehmensgründer, die in Deutschland verpackte Produkte auf den Markt bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Neben Verkaufsverpackungen sind auch sogenannte Um-, Versand- und Serviceverpackungen (z. B. Brötchentüten, Tragetaschen, Coffee-to-go-Becher, Imbisseinweggeschirr) von der Pflicht betroffen. Mithilfe des Schnell-Checks der Zentralen Stelle Verpackungsregister können Hersteller, (Online-) Händler, Importeure und Unternehmensgründer einfach herausfinden, ob die von ihnen auf den Markt gebrachten Verpackungen am dualen System zu beteiligen sind.
Erst registrieren, dann Verpackungen beteiligen
Mit dem Verpackungsgesetz wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister geschaffen, bei der sich alle Hersteller, (Online-) Händler und Importeure verpackter Produkte registrieren lassen müssen, bevor sie Verpackungen am dualen System beteiligen können und auf den Markt bringen dürfen. Für mehr Transparenz werden alle bereits registrierten Hersteller, (Online-) Händler und Importeure im Internet veröffentlicht. So können z.B. Kunden und Wettbewerber im Herstellerregister der Zentralen Stelle einfach sehen, wer seine Verpackungen am dualen System beteiligt oder wer nicht.
Muss jede Verpackung lizenziert werden und bei wem?
Für die Beteiligung von Verpackungen am dualen System gibt es keine Bagatellgrenze. Das bedeutet: Bereits ab der ersten Verpackung, die ein Hersteller, (Online-) Händler oder Importeur in Deutschland auf den Markt bringt, muss sich dieser bei der Zentralen Stelle registrieren lassen, mit einem dualen System einen Vertrag abschließen und seine Verpackungsmengen beteiligen. Abhängig von der Verpackungsmenge, die am dualen System beteiligt werden, berechnen sich die Kosten dafür. Diese können individuell mithilfe eines Entgeltrechners ermittelt werden.
Wer ist bei Importen bzw. beim Dropshipping in der Pflicht?
Auch importierte Verpackungen bzw. verpackte Produkte, müssen am dualen System beteiligen werden. Häufig stellt sich aber die Frage, wer bei den Importen aus dem Ausland systembeteiligungspflichtig ist. Ist es der im Ausland ansässige Produzent/ Exporteur oder der Importeur, der die Ware im Ausland beschafft? Entscheidend ist wer bei Grenzübertritt für die verpackte Ware verantwortlich ist. Bei Lieferungen „frei Haus“ gilt der im Ausland ansässige Exporteur als systembeteiligungspflichtig, beim „Kauf ab Werk“ der Importeur.
Wird die Einhaltung des Gesetzes überprüft? Gibt es Strafen?
Die im Verpackungsgesetz geregelte Systembeteiligungspflicht wird von der Zentralen Stelle Verpackungsregister seit Anfang 2019 kontrolliert. Bereits nach den ersten Monaten konnte die Kontrollbehörde über 2.000 Ordnungswidrigkeiten aufdecken, die an die jeweiligen Bundesländer zum Vollzug weitergeleitet wurden. Grundsätzlich gilt: Wer die Pflichten nach Verpackungsgesetz nicht einhält, muss für jeden Fall mit Bußgeldern bis zu 200.000€ und/ oder Vertriebsverboten rechnen.
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