Gesetzliche Vorgaben, Kosten und die wichtigsten Inhalte einfach erklärt
AGB erstellen: Welche Gesetze gelten für die Geschäftsbedingungen?
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Inhaltsverzeichnis
- Definition AGB – Wer darf AGB erstellen?
- Gesetzliche Vorgaben für AGB
- 3 Möglichkeiten, um AGB zu erstellen
- Kosten beim AGB erstellen – Die Preise der AGB-Erstellung
- Die 10 wichtigsten Inhalte der AGB-Erstellung
- Fazit der AGB-Erstellung
- Häufige Fragen (FAQ) zum AGB erstellen
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Definition AGB – Wer darf AGB erstellen?
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen bei einem Vertragsabschluss einem anderen Unternehmen oder einer Einzelperson vorgibt. Sie werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in mehreren Absätzen definiert und sind somit sinnvoll, um mit der AGB-Erstellung rechtliche Fragen zwischen Vertragspartnern zu regeln. Verbraucher können damit durch das AGB schreiben über Zahlungsmethoden, Liefermöglichkeiten und weitere Abläufe informieren. Dabei müssen die AGB beim Verfassen so platziert sein, dass sie jeder gut sichtbar lesen kann. Denn mit jedem versteckten Hinweisen beim AGB erstellen riskieren Unternehmen eine Abmahnung.
Gesetzliche Vorgaben für AGB
Auch wenn fast alle Unternehmen die AGB erstellen, ist keine Firma zur AGB-Erstellung verpflichtet. Denn sollten sie keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen, greift das Gesetz. Dafür sind auch im Bürgerlichen Gesetzbuch zahlreiche Bestimmungen zur Zahlungspflicht und Kündigung vorhanden. Allerdings lohnt sich, die AGB selbst zu erstellen, um ein rechtlich einheitliches Konzept zu besitzen und sich direkt gegen Forderungen abzusichern. Dabei sind dann allerdings auch die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz beim AGB schreiben entscheidend. Denn personenbezogene Daten dürfen Unternehmen beim Verfassen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur im notwendigen Umfang benutzen und unter keinen Umständen verkaufen. Falls doch eine Weiterleitung der Allgemeine Geschäftsbedingungen an Dritte erfolgt, muss eine Info darüber auch beim AGB erstellen berücksichtigt werden.
Unterschied zwischen B2C und B2B bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Grundsätzlich unterscheiden sich die gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf an Verbraucher (B2C) und an Unternehmer (B2B). Deshalb ist es schon beim AGB erstellen wichtig zu entscheiden, wer als Kunde in Frage kommt. Im B2B-Bereich reicht es nämlich aus, wenn auf das Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen hingewiesen wird und der Vertragspartner keinen Widerspruch einlegt. Im B2C-Bereich reicht das beim AGB schreiben nicht, dort gelten strengere Regeln. Das wird damit begründet, dass private Verbraucher weniger erfahren im Geschäftsverkehr sind und damit zusätzlichen Schutz brauchen. Somit müssen die AGB ein Teil des Vertrags sein und die folgenden Kriterien bei der AGB-Erstellung erfüllen:
- Kunden benötigen einen expliziten Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Kunden benötigen die Möglichkeit, die AGB bewusst zur Kenntnis zu nehmen
- eine Zustimmung der Geltung vom Kunden ist erforderlich
Wichtig sind dabei präzise Formulierungen und eine leichte Sprache bei der AGB-Erstellung, mehrdeutige oder missverständliche Formulierungen können beim AGB selbst erstellen zu einer Abmahnung führen.
3 Möglichkeiten, um AGB zu erstellen
Wer die AGB erstellen möchte, kann dabei zwischen drei verschiedenen Möglichkeiten der Allgemeine Geschäftsbedingungen wählen. Diese unterscheiden sich jeweils im Aufwand und bei den Kosten der AGB-Erstellung.
Möglichkeit #1: AGB-Generator zur AGB-Erstellung verwenden
Es klingt erstmal besonders praktisch, einen AGB-Generator beim AGB schreiben zu nutzen. Denn die kostenlosen Programme führen Unternehmer schrittweise durch die benötigten Angaben und geben noch Hintergrundinformationen. Innerhalb weniger Minuten lässt sich so die AGB erstellen. Doch diese Programme sind nicht darauf ausgelegt, individuelle Informationen und Geschäftsmodelle bei der AGB-Erstellung zu verarbeiten. Das heißt, die spezifischen Eigenschaften einer Branche werden beim AGB schreiben nicht beachtet und können später zu Abmahnungen führen. Deshalb macht es Sinn, die erstellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotzdem noch von einem Rechtsberater überprüfen zu lassen.
Möglichkeit #2: AGB-Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen als Vorlage nutzen
Eine weitere Möglichkeit zur AGB-Erstellung ist ein Muster aus dem Internet, dass sich beim AGB selbst erstellen als Vorlage nutzen lässt. Diese Dokumente sind oftmals kostenlos und es gibt sie mittlerweile auch für verschiedene Branchen. Doch um möglichst viele Nutzer zu unterstützen, sind diese AGB-Muster trotzdem sehr allgemein formuliert und lassen sich nicht ausreichend individualisieren. Außerdem fehlen dort meistens Hintergrundinformationen und ausführliche Erklärungen, sodass sich die AGB ohne Vorwissen nicht erstellen lassen. Deshalb ist auch diese Möglichkeit mit einem AGB-Muster rechtlich problematisch und kann letztendlich beim AGB schreiben zu Abmahnungen führen.
Möglichkeit #3: AGB erstellen lassen von einem Anwalt
Die sicherste Möglichkeit, die AGB zu erstellen, ist sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser prüft die jeweiligen Bedingungen für das eigene Geschäftsmodell und kann die individuellen Infos dann verwenden. Somit lässt sich auch das Risiko nahezu vermeiden, dass der Verbraucherschutzbund oder Konkurrenten eine Abmahnung schicken. Allerdings ist diese Methode beim AGB schreiben auch nicht besonders preiswert. Deshalb bietet es sich an, die AGB schon einmal vorher selbst zu erstellen und das Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Kosten beim AGB erstellen – Die Preise der AGB-Erstellung
Die Kosten beim AGB erstellen hängen vom eigenen Geschäftsmodell und den Gebühren der Anwaltskanzleien ab. Deshalb lässt sich nicht konkret festlegen, wie teuer das Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen am Ende ist. Wer im B2B-Geschäft arbeitet und somit einen Text für Unternehmer als Geschäftspartner braucht, sollte sich beim AGB schreiben jedoch auf Kosten zwischen 130 bis 180 Euro einstellen. Beim B2C-Bereich gelten dagegen strengere Regeln und dadurch steigt auch der Preis. Die AGB lassen sich daher für durchschnittlich 250 Euro bis 300 Euro erstellen. Am teuersten ist die Kombination aus beiden Geschäftsbereichen, dort sind dann Kosten ab 350 Euro fällig. Wer hingegen seine selbst erstellten AGB nur überprüfen lassen möchte, zahlt im Normalfall für Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht mehr als 100 Euro.
Die 10 wichtigsten Inhalte der AGB-Erstellung
Jede AGB enthält die wichtigsten Merkmale eines geschäftlichen Vertrags und lässt sich daher auch nicht allgemein gültig anlegen. Doch generell sollten die folgenden 10 Inhalte beim AGB selbst erstellen vorhanden sein, um eine gute Basis für wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen zu besitzen.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Dort lässt sich bei der AGB-Erstellung festlegen, für welchen Bereich die AGB gelten. Das sind zum Beispiel Warenbestellungen im Online-Shop oder bestimmte Dienstleistungen. Zudem wird der Anbieter und damit das eigene Unternehmen mit einer aktuellen Anschrift, dem Namen, einem Ansprechpartner und gegebenenfalls mit der Web-Adresse des Onlineshops in den Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgeführt.
2. Vertragsschluss
Beim AGB erstellen ist es wichtig zu definieren, wodurch ein Vertrag konkret zustande kommt. Das müssen nicht unbedingt eine Bestellbestätigung oder die Bestellung sein. Jedes Unternehmen darf selbst festlegen, ob der Vertrag durch eine separate Bestätigung, bei Lieferung des Produkts oder durch die Bezahlung des Kunden als rechtlich wirksam gilt.
3. Preise
Jeder Geschäftspartner sollte bei der AGB-Erstellung wissen, ob die Umsatzsteuer in den angegebenen Preisen enthalten ist und welche Kosten außerdem für den Transport und die Verpackung anfallen. Auch die Währung muss in diesem Abschnitt beim AGB erstellen vorhanden sein.
4. Zahlungsmöglichkeiten
Ob Lastschrift, Rechnung oder PayPal, die akzeptierten Zahlungsmöglichkeiten sind beim AGB erstellen wichtig. Hinzu kommt zudem die Info, ob die einzelnen Methoden noch Gebühren verursachen. Auch bestimmte Ausnahmen, zum Beispiel die Bezahlung per Vorkasse bei speziellen Artikeln, kann hier beim AGB schreiben angemerkt werden.
5. Fälligkeit und Verzug der Zahlungen
Bei der Fälligkeit bietet sich die Formulierung „nach Rechnungserhalt, sofern auf der Rechnung keine andere Frist ausgewiesen ist“ an. Dadurch bekommen Unternehmer beim AGB selbst erstellen die Möglichkeit, auch individuelle Fristen zu vereinbaren. Außerdem ist es sinnvoll beim Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen zu erwähnen, dass Mahnungen oder sogar gerichtliche Verfahren folgen können, falls ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt.
6. Lieferung, Transportschäden und Rücksendung
Wer Waren versendet, sollte beim AGB erstellen auch unbedingt die Bedingungen der Lieferung erklären. Zum Beispiel lässt sich hier festhalten, dass nur schriftlich vereinbarte Termine gelten und was genau bei einem Transportschaden passiert. Und auch die Kosten der Rücksendung werden in diesem Teil beim AGB schreiben definiert.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Begriff Eigentumsvorbehalt klingt erstmal kompliziert, doch ist eine für den Versandhandel typische Formulierung beim AGB erstellen. Sie bedeutet bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Abwicklung der Bezahlung das Eigentum des jeweiligen Unternehmens bleiben.
8. Gewährleistung und Widerruf
Händler in Deutschland müssen sich an eine rechtliche Vorgabe zur Gewährleistung halten. Diese liegen für Neuwaren bei 24 Monaten, für Gebrauchtwaren bei 12 Monaten. Auch beim Widerruf gibt es gesetzliche Fristen: Die Widerrufsfrist muss bei der AGB-Erstellung 14 Tage oder mehr betragen, Ausnahmen sind bei individualisierten Artikeln möglich.
9. Haftungsausschluss
Unter bestimmten Bedingungen gilt ein sogenannter Haftungsausschluss für Unternehmen. Das bedeutet, dass laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmte herbeigeführte Schäden nicht rechtlich zu verfolgen sind. Doch diese Bestimmungen unterscheiden sich je nach Branche und müssen beim AGB erstellen dringend definiert sein.
10. Schlussbestimmungen der AGB-Erstellung
Die Schlussbestimmungen sind wie zu vermuten am Ende der ABG zu finden. Diese beinhalten zum einen den Hinweis, dass ausschließlich das deutsche Recht für die Verträge gilt. Auch die sogenannte salvatorische Klausel lässt sich in diesem Abschnitt beim AGB selbst erstellen einbringen. Sie besagt, dass der Vertrag auch dann wirksam bleibt, wenn einzelne Teile des Vertrages nicht durchführbar sind.
Fazit der AGB-Erstellung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erscheinen auf den ersten Blick besonders komplex und gehören sicherlich nicht zu den schönsten Aufgaben bei der Gründung oder dem Aufbau eines Online-Shops. Doch mit unserem Überblick und einem kompetenten Rechtsberater zur Absicherung oder einem AGB-Muster zur Orientierung, kannst auch du wirksame AGB erstellen. Lass dich dabei von den zahlreichen Begriffen und Gesetzen beim AGB schreiben nicht abschrecken. Denn letztendlich soll dein Startup von den Geschäftsbedingungen sowie der AGB-Erstellung profitieren und dir einen sicheren Start in die Selbstständigkeit ermöglichen.
Häufige Fragen (FAQ) zum AGB erstellen
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen bei einem Vertragsabschluss einem anderen Unternehmen oder einer Einzelperson vorgibt. Sie werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in mehreren Absätzen definiert.
Wer AGB erstellen möchte, kann dafür entweder einen AGB-Generator verwenden, ein Muster als Vorlage nutzen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Anwalt erstellen lassen.
Die Kosten beim AGB erstellen hängen vom eigenen Geschäftsmodell und den Gebühren der Anwaltskanzleien ab. Grundsätzlich liegen die Kosten dabei zwischen 130 bis 350 Euro. Wer hingegen seine AGB nur überprüfen lassen möchte, zahlt im Normalfall nicht mehr als 100 Euro.
Es ist grundsätzlich möglich, die AGB selbst zu erstellen. Denn es gibt Muster aus dem Internet, die sich beim AGB erstellen als Vorlage nutzen lassen. Diese Dokumente sind oftmals kostenlos und es gibt sie mittlerweile auch für verschiedene Branchen. Doch um möglichst viele Nutzer zu unterstützen, sind diese AGB-Muster trotzdem sehr allgemein formuliert und lassen sich nicht ausreichend individualisieren.
Der erste Punkt bei der AGB-Erstellung nennt sich Anbieter und Geltungsbereich. Dort lässt sich festlegen, für welchen Bereich die AGB gelten. Das sind zum Beispiel Warenbestellungen im Online-Shop oder bestimmte Dienstleistungen. Zudem wird der Anbieter und damit das eigene Unternehmen mit einer aktuellen Anschrift, dem Namen, einem Ansprechpartner und gegebenenfalls mit der Web-Adresse des Onlineshops aufgeführt.
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Über den Autor
Luisa Färber
Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.