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Wichtig ist jetzt der richtige Plan

Strompreisbremse ist da: So sicherst du dich zusätzlich ab

Die Strompreisbremse ist in Kraft getreten. Damit möchte die Bundesregierung Verbrauchern und Unternehmen unter die Arme greifen, die von den stark gestiegenen Stromkosten betroffen sind. Der Grund für die erhöhten Stromkosten ist die Energiekrise, die wiederum durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöst wurde. Die Preise in den Supermärkten sind als Folge davon ebenfalls nach oben geschossen. Während die Strompreisbremse jetzt ab dem 1. März 2023 greift, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Stromkunden rückwirkend bereits ab Januar 2023 entlastet werden sollen. In diesem Artikel findest du alle wichtigen Details, die du jetzt in Bezug auf die kommende Strompreisbremse in Deutschland wissen musst. Weiterhin werden wir dir eine Lösung präsentieren, damit du dich finanziell nicht mehr Sorgen musst.

In dem vergangenen Jahr sind vielen Stromkunden enorme Preiserhöhungen ins Haus geflattert. Die Preise je Kilowattstunde werden auch im neuen Jahr weiter anziehen. So haben einige Versorger zum Jahreswechsel bereits ihre Preise erhöht. Dem Vergleichsportal Check24 nach gibt es mehr als 660 Fälle von Strompreiserhöhungen. Diese Erhöhungen der Preise betreffen rund 7,6 Millionen Haushalte. Jetzt soll die Strompreisbremse Abhilfe schaffen. Sie knüpft an die Dezemberhilfe, die im vergangenen Jahr die Bürger finanziell entlastet hat.

Wann kommt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse galt für die Stromkunden bereits zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung für die Monate Januar und Februar erfolgt aber erst jetzt ab März 2023 – das mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen. Im März erhalten die Kunden daher nun einen dreifachen Entlastungsbetrag. Die ersten beiden Monate des neuen Jahres sind daher rückwirkend inbegriffen.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse funktioniert vom Prinzip wie die Gaspreisbremse. In Deutschland gilt sie für private Verbraucher und Unternehmen.

Private Verbraucher und kleine Unternehmen bekommen 80 Prozent ihres Basisbedarfs zu einem Bruttopreis von 40 Cent je Kilowattstunde garantiert. Dieser Basisbedarf wird am Vorjahr gemessen. Somit gibt es für diesen Anteil einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis. Für den darübergehenden Verbrauch müssen Stromkunden den aktuellen Marktpreis zahlen. Damit wird sichergestellt, dass ein Anreiz zum Sparen bleibt.

Bei mittleren und großen Unternehmen, die einen Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden aufweisen, liegt die Deckelung bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Hier wird sich ebenfalls am Vorjahreswert orientiert. Für den darübergehenden Verbrauch müssen sie auch den regulären Marktpreis zahlen. Aus dem FAQ zur Strompreisbremse, den es auf der Webseite des Bundesministerums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu finden gibt, geht hervor, dass Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen zusätzlich anfallen.

Die Stromkunden müssen nichts weiter tun, um von der Strompreisbremse zu profitieren. Sie werden automatisch über die Abrechnung des Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters entlastet.

Wie lange gilt die Strompreisbremse?

Laut Bundesregierung wird die Strompreisbremse vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gelten. Ob es danach Bedarf an einer Verlängerung gibt, wird sich zeigen.

Wie finanziert der Bund die Strompreisbremse in Deutschland?

Die Strompreisbremse wird genauso wie die Gaspreisbremse und Dezemberhilfe aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert. Für diesen „Abwehrschirm“ stehen rund 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Strompreisbremse wird laut Schätzungen Kosten von zwischen 50 bis 70 Milliarden Euro verursachen.

Außerdem schöpft die Bundesregierung Zufallsgewinne von Stromproduzenten ab dem 1. Dezember 2022 ab, um die Entlastung zu refinanzieren. Strom erzeugende Unternehmen können dabei weiterhin Gewinne erzielen. Abgeschöpft werden nur Gewinne, die eine solche Höhe angenommen haben, mit der niemand gerechnet hat. Die Abschöpfung ist bis zum 30. Juni 2023 befristet. Bei Bedarf verlängert die Bundesregierung sie – höchstens bis zum 30. April 2024.

Darum müssen wir uns zusätzlich absichern

Mit der Strompreisbremse, die zeitgleich zur Gaspreisbremse ab März gilt, geht die Bundesregierung die ersten Schritte, um uns Bürger in Deutschland finanziell zu entlasten. Das ist auch gut so. Dennoch sollten wir nicht außer Augen lassen, dass die Inflation in Deutschland nach wie vor unglaublich hoch ist. Im November nahmen die Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um zehn Prozent zu!

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Häufige Fragen (FAQ) zur Strompreisbremse

Wann kommt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse in Deutschland kommt im März 2023. Januar und Februar sind mit abgedeckt. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für diese beiden Monate erfolgt allerdings erst im März 2023.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt für private Verbraucher und Unternehmen.

Private Verbraucher und kleine Unternehmen bekommen 80 Prozent ihres Basisbedarfs zu 40 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Dieser Basisbedarf wird am Vorjahr gemessen.

Bei mittleren und großen Unternehmen, die einen Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden haben, liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs.

Bis wann gilt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse wird vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gelten.

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2 Responses

  1. Muss ich, um die Strompreisbremse zu erhalten, irgend was machen oder beantragen? Ich zahle ab Januar einen Preis von 45 Cent pro Kilowattstunde. Danke für die Info.

    1. Hallo Daniela,

      vielen Dank für deinen Kommentar.

      Als Stromkundin musst du nicht weiter tun, um die Benefits der Strompreisbremse zu erhalten. Du wirst automatisch – je nachdem – über die Abrechnung des Energieversorgers über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters entlastet.

      Bedenke aber, dass du zwar von der Strompreisbremse ab Januar profitierst, die Auszahlung für die Monate Januar und Februar aber erst ab März 2023 erfolgen werden.

      Viele Grüße
      Selim

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