Eine kompakte Übersicht aller Unterschiede für Gründer
Rechtsformen für Unternehmen: GbR, GmbH, OHG & Co.
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Inhaltsverzeichnis
- Ein Überblick: Rechtsformen für Unternehmen
- Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?
- Die Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland in der Übersicht
- 1. Das Einzelunternehmen
- 2. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- 3. Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- 4. Die Kommanditgesellschaft (KG)
- 5. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- 6. Die GmbH & Co. KG
- 7. Die Ein-Personen-GmbH
- 8. Die Unternehmergesellschaft (UG)
- 9. Limited als Rechtsform
- 10. Welche Rechtsformen für Unternehmen gibt es noch?
- Wie wechselt man die Rechtsform?
- Zusammenfassung: Die häufigsten Rechtsformen für Unternehmen und ihre Möglichkeiten in der Übersicht
- Unser Tipp: Lass Dich beraten!
- Fragen und Formalitäten bei der Wahl der Rechtsform für das Unternehmen
- Rechtsformen für Unternehmen in Zahlen
- Rechtsformen für Unternehmen in der Übersicht: Unser Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zu Rechtsformen für Unternehmen
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
In diesem Ratgeber-Artikel zum Thema „Rechtsformen für Unternehmen in der Übersicht“ beantworten wir unter anderem folgende Fragen:
- Welche Rechtsformen für Unternehmen gibt es?
- Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?
- Wie gründet man ein Einzelunternehmen?
- Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
- Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
- Wie kann man eine Limited gründen?
- Wie wechselt man die Rechtsform?
- Was muss ich bei der Wahl der Rechtsform für mein Unternehmen beachten?
Ein Überblick: Rechtsformen für Unternehmen
Die Wahl der Rechtsform ist keine Belanglosigkeit. Denn mit der Rechtsform legst du beispielsweise fest, wie das Verhältnis der Gesellschafter untereinander ist, wer die Geschäftsleitung übernimmt und wer wie viel Entscheidungsspielraum besitzt. Auch lässt sich anhand der Rechtsform erkennen, wie weit das Unternehmen und die Gesellschafter haften. Folgende Rechtsformen für Unternehmen wollen wir uns in der Übersicht in diesem Artikel anschauen:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- GmbH & Co. KG
- Ein-Personen-GmbH
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Limited
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- eingetragene Genossenschaft (eG)
- Aktiengesellschaft (AG)
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Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?
Ein Unternehmen zu gründen bringt viele Vorteile mit sich. Allein mit einem Gewerbeschein kannst du Steuervorteile, etwa für Geschäftsessen, Büroausstattung oder Geschäftsreisen, geltend machen. Du wirst Mitglied der Industrie- und Handelskammer, zahlst aber erst ab einem Jahresgewinn von über 5.200 Euro Mitgliedsbeiträge über die einmalige Basisgebühr hinaus. Die Mitgliedschaft in der IHK ist verpflichtend, bietet aber auch den Vorteil, dass du Zugang zu ihrem vielseitigen Kurs- und Beratungsangebot bekommst.
Wenn dein Business-Konzept vorsieht, dass regelmäßig größere Geldbeträge fließen oder du mit deiner Gründung größere finanzielle Risiken eingehst, ist es sinnvoll über die passende Unternehmensform nachzudenken. Denn dann stellt sich nicht nur die Frage nach der Steuer, sondern auch nach der Haftung. Auch wenn du nicht allein gründest, ist die gewählte Rechtsform relevant. Denn manche Rechtsformen, allen voran der „Einzelunternehmer“, sehen weitere Beteiligte nicht vor.
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Die Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland in der Übersicht
An dieser Stelle geben wir dir eine kompakte Übersicht über die Rechtsformen für Unternehmen, die du in Deutschland wählen kannst. Dadurch sollte es dir leichter fallen, die passende Form für dein Unternehmen auszuwählen.
Gewerbe anmelden in 3 Schritten
Schritt 1: Gewerbeanmeldung ausfüllen
Die Gewerbeanmeldung kannst du dir aus dem Internet herunterladen und vor dem Besuch des Gewerbeamtes ausfüllen. Zu den wichtigsten Daten in diesem Formular gehören die Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb sowie Angaben zu dir persönlich. Nachdem du auch die Anschrift deines Betriebs eingetragen und die genaue Tätigkeit formuliert hast, fehlt nur noch die Zugabe, ob dein Gewerbe eine spezifische Erlaubnis braucht. Dies wäre beispielsweise bei einer Schankgenehmigung für ein Lokal der Fall.
Schritt 2: Alle notwendigen Formalitäten beachten
Neben dem Formular der Gewerbeanmeldung, musst du weitere Unterlagen für deinen Termin beim Gewerbeamt dabei haben. Zum einen benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass, damit du deine Identität nachweisen kannst. Zum anderen solltest du alle notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen mit dir führen, wie beispielsweise die Handwerkskarte, die Gewerbekarte oder einen Handelsregisterauszug.
Schritt 3: Termin beim Amt
Nun kannst du mit allen erforderlichen Dokumenten einen Termin beim zuständigen Amt ausmachen. Dieses prüft deine Daten und stellt im Anschluss einen Gewerbeschein aus. Nebenbei darfst du aber nicht vergessen, dass du dein Gewerbe auch der Krankenkasse melden musst. Hier kommen dann nochmals erneut Formulare zum Ausfüllen auf dich zu. Ansonsten gibt das Gewerbeamt automatisch deine Informationen zum Gewerbe an alle weiteren Ämtern und Institutionen weiter, so wie dem Finanzamt, der Handelskammer und auch der Handwerkskammer.
1. Das Einzelunternehmen
Beim Einzelunternehmen handelt es sich um die einfachste der Rechtsformen in Deutschland. Im Grunde ist jeder, der ein Business startet, ein Einzelunternehmen bzw. Einzelunternehmer.
Ab wann muss ich ein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen?
Wenn dein Business nicht einfach nur unter deinem Klarnamen oder deiner Berufsbezeichnung läuft, sondern eine richtige Firma mit Firmenname werden soll, musst du dich ins Handelsregister eintragen lassen. Optional ist die Eintragung hingegen für Kleingewerbetreibende und Freiberufler. In das Register werden Name, Rechtsform, Inhaber und Firmensitz eingetragen. Darüber hinaus gibt der Eintrag unter anderem auch Auskunft darüber, ob gerade ein Insolvenzverfahren läuft. Durch die Möglichkeit, sich als Dritter genauer über das Unternehmen zu informieren, ist der Eintrag ins Handelsregister mit einem Mehr an Seriosität verknüpft. Wie aus der Bezeichnung „Einzelunternehmen“ abzuleiten ist, kann bei dieser Rechtsform nur eine Person als Geschäftsführer/in auftreten.
Wer haftet bei dem Einzelunternehmen in welcher Höhe?
Bei der Rechtsform des Einzelunternehmers gilt eine uneingeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen. Der Einzelunternehmer haftet also mit seinem kompletten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten innerhalb der Firma.
Wann darf man ein Einzelunternehmen gründen?
Im Grunde ist jeder ein Einzelunternehmer, wer eine Geschäftstätigkeit aufnimmt und zudem keine besondere Rechtsform wählt. Nach den Anmeldungen beim Gewerbeamt und Finanzamt kann man sofort loslegen.
Gibt es für das Einzelunternehmer ein vorgeschriebenes Mindestkapital?
Bei dem Einzelunternehmen ist entsprechend kein Mindestkapital nötig. So kannst du also komplett ohne Geld dein Unternehmen starten.
2. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich übrigens um die einfachste Rechtsform der Personengesellschaften. Sie wird oft von Unternehmern gewählt, die kein Handelsgewerbe betreiben.
Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Wenn du mit einem oder mehreren Partnern gründen willst, ist die GbR eine geeignete Rechtsform für dein Unternehmen. Die Eintragung ins Handelsregister ist für Gesellschaften bürgerlichen Rechts optional. Auch die Formalitäten beschränken sich auf ein Minimum. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie empfiehlt auf seinem Gründer-Portal existenzgründer.de jedoch, einen Vertrag unter den Beteiligten auszuhandeln. Immerhin haftet die GbR nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Ebenfalls wird auch das Privatvermögen ihrer Gründer zur Haftung hinzugezogen.
Wer haftet bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in welcher Höhe?
Genauso wie bei dem Einzelunternehmen haften ebenfalls bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Das bedeutet, dass die Gläubiger ihr Geld theoretisch von jedem Gründer verlangen können.
Gibt es für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein vorgeschriebenes Mindestkapital?
Auch hier gibt es keine Regel, die ein bestimmtes Startkapital vorgibt. Deswegen können auch hier die Gründer völlig ohne Geld ihr Unternehmen starten.
3. Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Bei der Offenen Handelsgesellschaft handelt es sich auch um eine Personengesellschaft, bei der sich alle Gesellschafter aber mündlich über alles einigen können.
Für wen ist eine Offene Handelsgesellschaft geeignet?
Die Offene Handelsgesellschaft ist eine weitere Rechtsform für Unternehmen, für die kein Mindestkapital erforderlich ist. Ebenfalls ist die Gründung mit Geschäftspartnern erlaubt. Allerdings können nur Kaufleute eine OHG gründen. Für Kleingewerbetreibende ist sie daher nicht geeignet. Gehaftet wird hier zunächst mit dem Geschäfts- und dann mit dem Privatvermögen. Der Umstand, dass die OHG ins Handelsregister eingetragen werden muss und die Beteiligten auch privat haften, verschafft der OHG einen guten Ruf. Wer persönlich haftet, so die Logik, zeigt entsprechend viel Einsatz und agiert verantwortungsvoll statt risikofreudig.
Wer darf eine Offene Handelsgesellschaft gründen?
Für eine Offene Handelsgesellschaft müssen sich mindestens zwei Personen zusammenschließen. Sobald sich beide, bzw. alle Gesellschafter einig darüber sind, dass sie das Unternehmen zusammen starten wollen, gilt das Unternehmen als gegründet.
Wer übernimmt bei der Offenen Handelsgesellschaft dir Geschäftsführung?
Theoretisch wird bei dieser Rechtsform die Geschäftsführung von allen beteiligten Gesellschaftern übernommen. Soll dies anders geregelt werden, muss dies im Gesellschaftsvertrag genauer definiert werden.
4. Die Kommanditgesellschaft (KG)
Diese Rechtsform ist auch eine Personengesellschaft, die oft gewählt wird, wenn der führende Gründer einen zusätzlichen Gesellschafter benötigt, der nur sein Geld mit in das Unternehmen einbringen soll.
Wer haftet bei einer Kommanditgesellschaft?
Für Gründungsvorhaben, an denen eine oder mehrere Personen beteiligt sind, und bei denen weitere Teilhaber dazukommen sollen, ist die Kommanditgesellschaft eine in Frage kommende Rechtsform. Hier besteht das Unternehmen aus dem Komplementär oder mehreren Komplementären, die dazu als Geschäftsführer auftreten und den Kommanditisten, die über eine Einlage am Unternehmen beteiligt sind. Der Komplementär oder die Komplementäre tragen das größte Risiko. Sie haften mit ihrem Privatvermögen. Die Kommanditisten hingegen haften mit ihren Einlagen. Der Vorteil ist hier die Möglichkeit mit mehr Startkapital gründen zu können.
Wer übernimmt bei einer Kommanditgesellschaft die Geschäftsführung?
Der Komplementär ist in diesem Fall für die Geschäftsführung verantwortlich und vertritt das Unternehmen in allen Angelegenheiten. Die Kommandisten haben hingegen lediglich Kontrollrechte.
Muss die Kommanditgesellschaft (KG) ins Handelsregister eingetragen werden?
Eine Eintragung ins Handelsregister ist bei der Kommanditgesellschaft vorgeschrieben.
5. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die einfacher gegründet werden kann, als eine Aktiengesellschaft.
Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
Die GmbH bietet den großen Vorteil, dass der Unternehmer hier nicht mit seinem Privatvermögen haftet, sondern stattdessen mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen. Für die Gründung einer GmbH ist dabei eine Kapitaleinlage von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Erst wenn Kredite aufgenommen werden, sind private Sicherheiten erforderlich.
Muss die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden?
Eine GmbH zu gründen ist mit dem Eintrag ins Handelsregister und der Pflicht zur doppelten Buchführung verbunden. Dies kann aber auch Steuervorteile mit sich bringen.
Wer darf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen?
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf nur von einer Person gegründet werden. Hier dürfen aber beliebig viele Personen als Gesellschafter auftreten. Hierfür muss ein Gesellschaftsvertrag beurkundet werden.
6. Die GmbH & Co. KG
Bei dieser Rechtsform handelt es sich um die Mischform zweier Rechtsformen.
Was ist eine GmbH & Co. KG?
Diese Rechtsform ist, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, eine Mischung aus Kommanditgesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie erlaubt es, mehr Kapitalgeber als Gesellschafter mit ins Boot zu holen und die GmbH zum haftenden Komplementär zu machen, bei dem dann auch die Entscheidungsbefugnis liegt.
Wer haftet bei einer GmbH & Co. KG?
Bei der GmbH & Co. KG wird die GmbH zum Komplementär und haftet dadurch als sogenannte Komplementär-GmbH nur beschränkt in Höhe ihres Kapitals. Bei einer normalen KG haftet jedoch der Komplementär unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Muss eine GmbH & Co. KG ins Handelsregister eingetragen werden?
Die GmbH & Co. KG muss wie eine normale GmbH auch, ins Handelsregister eingetragen werden. Mit dem Eintrag gelten die Rechte und Pflichten des Handelsgesetzbuches.
7. Die Ein-Personen-GmbH
Bei der Ein-Personen-GmbH handelt es sich um eine handelsübliche GmbH, mit dem Unterschied, dass sie von einer einzelnen Person gegründet wird. Diese Art der GmbH eignet sich daher für Einzelunternehmer, für die es einen steuerlichen Vorteil darstellt, als alleiniger Angestellter der GmbH aufzutreten. Wie auch bei der regulären GmbH, haftet man hier deshalb mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen. Zudem muss man mindestens 25.000 Euro Kapitaleinlage aufbringen, sich ins Handelsregister eintragen lassen und doppelt Buch führen.
8. Die Unternehmergesellschaft (UG)
Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH und zählt ebenfalls zu den Kapitalgesellschaften.
Wie hoch ist das Stammkapital bei einer Unternehmergesellschaft?
Diese Rechtsform wird auch 1-Euro-GmbH genannt. Sie eignet sich für alle, die die Haftung beschränken wollen, aber keine 25.000 Euro Kapitaleinlage aufbringen können oder wollen. Eine Kapitaleinlage ist ebenfalls bei der UG verpflichtend, allerdings beläuft sich die Mindestsumme auf einen Euro. Der Gründer verpflichtet sich hier jedoch, 25% seiner jährlichen Überschüsse zu nutzen, um ein Stammkapital aufzubauen.
Wer kann eine Unternehmergesellschaft gründen?
Eine Unternehmergesellschaft kann schon von einem Gesellschafter gegründet werden. Mehrere Gründer sind aber ebenfalls möglich.
Womit wird bei einer Unternehmergesellschaft gehaftet?
Gehaftet wird bei der Unternehmergesellschaft ebenfalls mit dem Unternehmensvermögen. Das macht diese Rechtsform dadurch gerade für kleine Gründer attraktiv.
9. Limited als Rechtsform
Bei der Limited handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft und um eine englische Rechtsform für Unternehmen. Sie wird mit Ltd. abgekürzt und ist das Gegenstück zur deutschen Unternehmergesellschaft (UG).
Wie kann man eine Limited gründen?
Wer eine Limited gründen möchte braucht dafür keinen englischen Pass. Eine Voraussetzung ist allerdings eine Büroadresse in Großbritannien. Dafür muss der Gründer aber kein Büro im Land selber anmieten, denn mittlerweile existieren sehr viele Dienstleister, die eine zustellbare Postadresse zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss der Gründer sich beim Handelsregister und beim Gewerbeamt in Deutschland anmelden.
Wer haftet bei einer Limited?
Was die Haftung betrifft, stehen die Gründer und weitere Mitgesellschafter nur mit der Einlage zur Verfügung. Eine Haftung mit dem Privatvermögen gibt es bei dieser Version der Rechtsformen nicht. Wer also nur mit einem Pfund Stammkapital sein Unternehmen startet, haftet auch nur mit dieser Summe.
Was kostet die Gründung einer Limited?
Die Gründung einer Limited ist vergleichsweise sehr günstig. Viele Agenturen bieten ein Starterpaket ab 300 Euro an. Dort enthalten sind einmalige Gründungsformalitäten in Höhe von 100 Euro. Dazu kommen 200 Euro für laufende Servicegebühren, wie zum Beispiel eine Büroadresse. Ein vorgeschriebenes Startkapital gibt es bei einer Limited nicht. So reicht auch ein Pfund, um eine Limited gründen zu können.
10. Welche Rechtsformen für Unternehmen gibt es noch?
Der Vollständigkeit halber folgt an dieser Stelle ebenfalls eine Übersicht über jene Rechtsformen, die für Gründer in der Regel weniger interessant sein dürften:
Partnerschaftsgesellschaft
Für Angehörige der freien Berufe, also Ärzte und in anderen Heilberufen Tätige, Anwälte, Architekten, Journalisten und Andere, bietet die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) die Möglichkeit, sofern es die Berufsordnung zulässt, gemeinschaftlich zu gründen.
Eingetragene Genossenschaft
Ab drei Gründern, oder in diesem Fall drei Genossen, ist die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) dementsprechend möglich. Hierzu muss allerdings eine Satzung ausgearbeitet werden, in der auch festzuhalten ist, wie hoch die Genossenschaftseinlage ausfällt, wie weit die Haftung der Genossenschaft geht und wie die rechtlich verbindliche Generalversammlung vonstatten geht. Eine Eintragung ins Genossenschaftsregister ist notwendig und wie andere Kapitalgesellschaften auch, ist die eingetragene Genossenschaft zum Erstellen eines Jahresabschlusses verpflichtet, der genauso von einem Genossenschaftsverband geprüft wird. Die Umsetzung der in der Satzung festgelegten Unternehmensziele ist außerdem bindend.
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) als Rechtsform bringt einen ähnlichen bürokratischen Aufwand mit sich wie die Genossenschaft. Statt mit einer Satzung wird hier mit einem Gesellschaftsvertrag gearbeitet. 50.000 Euro Grundkapital sind zur Gründung einer AG nötig, wobei die Haftung für den einzelnen Anteilseigner sich auf eine Summe in Höhe seiner Einlage beschränkt. Hier existiert auch die Spielart der „kleinen AG“ für Einzelgründer.
Sonstige
Bei der Holding handelt es sich zwar nicht um eine Rechtsform, diese kann aber für Gründer ebenfalls relevant werden. Diese kommt dann in Frage, wenn man als Unternehmen ein neues Geschäftsfeld erschließen will. Dann wird aus dem ursprünglichen Unternehmen eine Muttergesellschaft und das weitere Unternehmen zur Tochtergesellschaft.
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Wie wechselt man die Rechtsform?
Wenn sich die Bedingungen ändern, ist es natürlich möglich, die Rechtsform zu wechseln. Dies geschieht nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG). Gründe für die Rechtsformänderung können beispielsweise ein starkes Wachstum des Unternehmens sein oder das geplante Hinzukommen oder Ausscheiden von Beteiligten.
Die Rechtsform ändert sich in manchen Fällen aber auch von selbst, wenn sich die Tätigkeit ändert oder einer der Beteiligten zu anderen Konditionen am Unternehmen beteiligt ist. So wird aus einer GbR, die ein Handelsgeschäft aufnimmt, dadurch eine OHG. Während eine KG und eine OHG, die ihr Handelsgewerbe aufgeben, zur GbR werden. Dabei lohnt sich eine genaue Vorbereitung, um die Übersicht über die einzelnen Rechtsformen nicht zu verlieren.
Zusammenfassung: Die häufigsten Rechtsformen für Unternehmen und ihre Möglichkeiten in der Übersicht
Da das nun viele Informationen zu den verschiedenen Rechtsformen für Unternehmen waren, gibt es hier nochmal eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen zu den einzelnen Rechtsformen in der Übersicht:
Einzelunternehmen | Entscheidungsbefugnis: Alleinentscheidungsbefugnis des Inhabers Haftung: unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen Gründerzahl: 1 Kapital/ Mindesteinzahlung: Keine Vorgaben |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | Entscheidungsbefugnis: Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter Haftung: Gesellschaft und Gesellschafter (auch Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden Gründerzahl: mindestens 2 Kapital/ Mindesteinzahlung: kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgegeben |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | Entscheidungsbefugnis: Einzelgeschäftsführung jedes Gesellschafters Haftung: Gesellschaft und Gesellschafter (auch Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden Gründerzahl: mindestens 2 Kapital/ Mindesteinzahlung: kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgegeben |
Kommandit- gesellschaft (KG) | Entscheidungsbefugnis: Grundsätzliche persönlich haftende Gesellschafter; in bestimmten Fällen Beteiligung der Kommanditisten erforderlich Haftung: Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) unbeschränkt, Kommanditisten jedoch in Höhe der Einlage Gründerzahl: mindestens 2 Kapital/ Mindesteinzahlung: kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgegeben, jedoch Kommanditeinlagen für Kommanditisten |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Entscheidungsbefugnis: Geschäftsführer Geschäftspolitik: Gesellschafterversammlung Haftung: nur mit Gesellschaftsvermögen; gegebenenfalls persönliche Haftung des Geschäftsführers Gründerzahl: mindestens 1 Kapital/ Mindesteinzahlung: Mindeststammkapital: 25.000 Euro, mindestens 12.500 Euro müssen bar oder in Sachwerten bei Gründung eingezahlt werden |
Unternehmer- gesellschaft (UG) | Entscheidungsbefugnis: Geschäftsführer Geschäftspolitik: Gesellschafterversammlung Haftung: nur mit Gesellschaftsvermögen; gegebenenfalls persönliche Haftung des Geschäftsführers Gründerzahl: mindestens 1 Kapital/ Mindesteinzahlung: Mindeststammkapital: 1 Euro, vollständige Einzahlung bei der Gründung erforderlich, nur Bargründung möglich |
Unser Tipp: Lass Dich beraten!
Wenn sich abzeichnet, dass dein Gründungsvorhaben größer oder risikoreicher ist oder du unter dem Namen deiner Firma auftreten willst, solltest du dir über die passende Rechtsform Gedanken machen und eine Übersicht verschaffen. Natürlich gehört es dazu, dass du dich in diesem Fall eigenständig und umfassend informierst. Hierzu soll dir dieser Beitrag eine erste Übersicht über die Rechtsformen vermitteln. Mehr Informationen findest du dazu ebenfalls beim Existenzgründerprotal des BMWi. Auch die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer deiner Stadt sind Anlaufstellen, an die du dich wenden kannst. Bei den Existenzgründer-Seminaren der IHK wird der möglichen Rechtsformen für Unternehmen in der Regel ebenfalls ein eigenes Kapitel gewidmet. Einzelheiten indessen kannst du mit auf Gründer spezialisierten Rechtsanwälten besprechen.
Fragen und Formalitäten bei der Wahl der Rechtsform für das Unternehmen
Fragen, die bei der Wahl der Rechtsform ebenfalls zu beantworten sind, sind immer:
- Wie viele Personen gründen?
- Wie viel Entscheidungsgewalt sollen die Gründer haben?
- Wer haftet?
- Welche Summe an Kapitaleinlage ist nötig?
- Soll die weitere Kapitalbeschaffung erleichtert werden?
Wie wir zuvor oben gesehen haben, fällt je nach gewählter Unternehmensform unterschiedlicher bürokratischer Aufwand an. Die Gründung einer AG ist jedoch mit vielen Formalitäten verbunden. Bei der Gründung relativ unkompliziert sind hingegen Einzelunternehmen, GbR, GmbH und UG (haftungsbeschränkt).
Rechtsformen für Unternehmen in Zahlen
Das schlägt sich ebenfalls in den Zahlen nieder. Laut dem Bonner Institut für Mittelstandsforschung wurden im Jahr 2018 198.203 Einzelunternehmen, 49.628 GmbHs, 12.645 GbRs, 10.053 UGs und 7.180 GmbH & Co. KGs gegründet. Das heißt, lediglich 757 Unternehmen entschieden sich für eine Offene Handelsgesellschaft, 415 für eine Kommanditgesellschaft, 199 für eine Aktiengesellschaft, 134 für eine Genossenschaft und 388 für sonstige Rechtsformen.
Rechtsformen für Unternehmen in der Übersicht: Unser Fazit
Anders als das Ausarbeiten von guten Geschäftsideen, ist die Auseinandersetzung mit den formellen Fragen der Gründung jedoch für viele von uns ein sehr trockenes Thema. Und nicht nur das: Bei der Wahl der Rechtform steckt der Teufel im Detail. Aber da müssen Gründer auf ihrem Weg zum Vollblut-Unternehmer durch. Immerhin wäre es mehr als ärgerlich, mit seinem gesamten Privatvermögen zu haften, obwohl es vermeidbar wäre oder es sich bei der Kapitalbeschaffung unnötig schwer zu machen. Du bist mit der Frage nach der für dich und dein Business passenden Rechtsform aber auch nicht auf dich allein gestellt. Dieser Artikel sollte dir zuvor eine Übersicht über die Rechtsformen für Unternehmen geben und kann als erster Schritt deiner Recherche angesehen werden. Nichtsdestotrotz solltest du mindestens eins der diversen Beratungsangebote für Existenzgründer nutzen. Dort bekommst du weitreichende Informationen und Unterstützung bei der Wahl der Rechtsform.
Häufige Fragen (FAQ) zu Rechtsformen für Unternehmen
1. Einzelunternehmen
2. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
3. Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
4. Die Kommanditgesellschaft (KG)
5. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
6. Die GmbH & Co. KG
7. Die Ein-Personen-GmbH
8. Die Unternehmergesellschaft (UG)
9. Limited
Das Einzelunternehmern ist an sich eine eigene Rechtsform. Im Grunde ist jeder, der ein Business startet, ein Einzelunternehmen bzw. ein Einzelunternehmer.
1. Aktiengesellschaft (AG)
2. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.
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