Das Unternehmensregister kann für dich sehr hilfreich sein
Unternehmensregister: Definition und Funktion
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Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist das Unternehmensregister?
- Wer muss sich ins Unternehmensregister eintragen lassen?
- Welche Daten lassen sich im Unternehmensregister einsehen?
- So ziehst du Nutzen aus den Daten
- Verpflichtungen und Gebühren
- Wie werden die Daten im Unternehmensregister erfasst?
- Für Anfragen in Europa: European Business Register (EBR)
- Fazit zum Unternehmensregister
- Häufige Fragen (FAQ) zu Unternehmensregister
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Definition: Was ist das Unternehmensregister?
Bei dem Unternehmensregister handelt es sich um ein zentrales Verzeichnis, in dem unterschiedliche Informationen zu Unternehmen zusammenfließen. Es ist online einsehbar und enthält alle Informationen, die auch im Handelsregister, dem Genossenschaftsregister und dem Partnerschaftsregister und veröffentlicht wurden. Hierbei bildet die rechtliche Grundlage das „Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG). Durch den großen Umfang an Daten aus verschiedenen Quellen ist es die größte Datenbank für Unternehmensdaten in Deutschland. Zuständig dafür sind die Amts- und Registergerichte. Ziel hierbei ist es, Informationen aus den verschiedensten Quellen zusammenzuführen, sodass die Recherche und die Informationsgewinnung über Unternehmen in Deutschland vereinfacht wird.
Unternehmen anmelden in 4 Schritten
Schritt 1: Gewerbe/Kleingewerbe anmelden
Grundsätzlich muss sich in Deutschland jeder beim Gewerbeamt anmelden, der sein eigenes Gewerbe betreiben möchte. Denn nur so bekommt man mit dem Gewerbeschein die offizielle Erlaubnis, seinen eigenen Betrieb führen zu dürfen. Freiberufler sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen. Zudem musst du dir die Frage stellen, ob du ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anmelden möchtest. Der Unterschied liegt darin, dass ein Kleingewerbe ein Unternehmen mit geringem Umsatz ist und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Schritt 2: Finanzamt informieren
Nachdem du dich mit deinem Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet hast, bekommst du meist automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit meldest du dein Unternehmen direkt beim Finanzamt an. Das Finanzamt teilt deinem Unternehmen dann die notwendige Steuernummer zu. Wer zudem Waren oder Dienstleistungen in der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben möchte, muss hier zudem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Schritt 3: Ins Handelsregister eintragen
Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich alle Kaufleute und Unternehmen eintragen lassen können. Dieses enthält alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen. Daher sind grundsätzlich alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende sind hiervon ausgenommen, können sich aber wenn sie wollen, freiwillig eintragen lassen. Eingetragene Kaufleute (e.K.), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG) müssen sich ab dem Zeitpunkt der Gründung ins Handelsregister eintragen lassen.
Schritt 4: Ins Unternehmensregister eintragen
Auch bei dem Unternehmensregister handelt es sich um ein Verzeichnis, welches öffentlich aufrufbar ist. Dieses bündelt alle Informationen, die sich im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger finden lassen. Welche Unternehmen sich hier eintragen lassen müssen, hängt hauptsächlich von der Größe und Rechtsform des Unternehmens ab. Abhängig davon sind einige Unternehmen veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig.
Wer muss sich ins Unternehmensregister eintragen lassen?
Ob sich ein Unternehmen in das Unternehmensregister eintragen lassen muss, hängt hauptsächlich von der Größe und Rechtsform ab. Je nachdem sind Unternehmen dadurch veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig. Diese Unternehmen müssen dann rechtlich relevante Informationen wie den Firmennamen, Geschäftsführer oder auch Bilanzen in den Registern eintragen lassen und damit offenlegen. Das Register fungiert somit als Sammelregister, in dem Daten von allen Unternehmen zu finden sind, die ihre Jahresabschlüsse, Eintragungen oder ähnliches offenlegen müssen.
Welche Daten lassen sich im Unternehmensregister einsehen?
Das Unternehmensregister führt viele Daten verschiedener Register in einem zusammen. So kann jedes Unternehmen und jeder Unternehmer von der Eintragung einer neuen Kapitalgesellschaft bis hin zu Bilanz oder dem Handelsregisterauszug der Konkurrenz abrufen. Zu finden sind hier folgende Informationen:
- Adressdaten
- Registereintragungen
- Jahresbilanzen
- Aktuelle, chronologische und historische Ausdrucke
- Unternehmensträgerdaten
- Registerinhalt
- Informationen des Handelsregisters
- Beim Bundesanzeiger hinterlegte Bilanzen
- Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte
- Informationen und Bekanntmachungen des Partnerregisters
- Informationen und Bekanntmachungen des Genossenschaftsregisters
Bei machen Abfragen der Unternehmensdaten können bestimmte Gebühren anfallen. Ob diese anfallen und wie hoch diese sind, hängt vom Quellregister ab.
So ziehst du Nutzen aus den Daten
Bei den Daten des Unternehmensregisters handelt es sich um öffentlich zugängliche Informationen, für deren Einsicht man weder eine Begründung noch irgendwelche Voraussetzungen erfüllen muss. Somit steht es jedem frei, sich mithilfe des Registers über andere Unternehmen zu informieren.
Du kannst und solltest sie daher als Informationsgrundlage nutzen, wenn du vorhast, mit einem Unternehmen zu kooperieren oder aber, um ein besseres Bild über die Konkurrenz und Mitbewerber auf dem Markt zu bekommen. Denn genau dafür sind sie auch gedacht: Sie dienen letztlich als wichtige Informationsquelle für mehr Transparenz im Geschäftsverkehr. Sie ermöglichen es, Risiken in sich anbahnenden oder bestehenden Geschäftsbeziehungen frühzeitig zu erkennen und unseriöse Geschäftspartner auszusieben. Außerdem geben sie natürlich auch über Erfolge und Wachstum der letzten Jahre Auskunft.
Neben der Sammlung und Verwaltung von Informationen über Unternehmen, bietet das Unternehmensregister die Beglaubigung (Apostillierung) von veröffentlichten und hinterlegten Jahresabschlüssen in digitaler und analoger Form an.
Wichtig können die Zahlen aber auch für Anleger auf dem Aktienmarkt sein. Denn auch die Jahresabschlüsse von Unternehmen lassen sich hier einsehen, was sehr wichtig für die richtige Anlagestrategie sein kann.
Verpflichtungen und Gebühren
Als Geschäftsführer einer GmbH ist man verpflichtet, die Unterlagen für den Jahresabschluss sofort nach der Feststellung durch die Gesellschafter über das elektronische Unternehmensregister zu veröffentlichen. In den meisten Fällen muss man die Geschäftsunterlagen spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres veröffentlichen. Sollte das Unternehmen börsennotiert sein, müssen die Unterlagen schon nach vier Monaten vorliegen. Wenn das Unternehmen einen Steuerberater hat, übermittelt dieser in den meisten Fällen die Unterlagen der GmbH an das Register und berechnet dafür eine Gebühr, die sich nach der Höhe der Bilanzsumme richtet.
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Einige Unternehmen sind auch dazu verpflichtet, ihre Kunden anhand der Daten aus dem Unternehmensregister zu prüfen. Man nennt diesen Prozess „KYC“, „Know Your Customer“. Unter diesem Prinzip versteht man die Prüfung der persönlichen Daten und Geschäftsdaten eines Kunden zur Prävention vor Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Wirtschaftskriminalität. Besonders Unternehmen aus der Finanz-, Versicherungs- oder Immobilienbranche sind nach GwG verpflichtet, Neukunden und Bestandskunden nach diesem Prinzip zu prüfen.
Wie werden die Daten im Unternehmensregister erfasst?
Damit sich die Unternehmensdaten im Unternehmensregister abrufen lassen, müssen sie zunächst erfasst werden. Zum einen geht das, indem die Unternehmen ihre entsprechenden Daten direkt bei diesem Register einreichen. Das funktioniert so wie bei allen anderen Registern auch.
Zum anderen können die Daten aber auch automatisch an das Register weitergeleitet werden. Das ist beispielsweise beim Handelsregister der Fall: Alle Dokumente, dir dort eingereicht werden, werden automatisch an das Unternehmensregister weitergeleitet. Die Unternehmen, die eine Offenlegungspflicht haben, müssen ihre Daten also im Grunde nicht selbst dorthin schicken, da in den meisten Fällen auch der Steuerberater die Daten bereitstellt. Auch die Eintragung einer neuen Kapitalgesellschaft werden mit der neuen Anmeldung automatisch an das Register übermittelt.
Für Anfragen in Europa: European Business Register (EBR)
Auch außerhalb von Deutschland können Daten von Unternehmen, die in Europa tätig sind, eingesehen werden. Hierfür ist aber nicht das Unternehmensregister, wie in Deutschland, sondern entweder die für das jeweilige Land zuständigen Register oder das European Business Register verantwortlich. Das EBR hat somit dieselbe Funktion wie und führt Daten von über 20 Millionen europäischen Unternehmen.
Fazit zum Unternehmensregister
In den meisten Fällen muss sich in Deutschland nicht selbstständig beim Unternehmensregister angemeldet werden: Dies erledigt meist der Steuerberater oder du selbst durch die Eintragung im Handelsregister. Für dich selbst kann das Register aber auch sehr praktisch sein. Hier kannst du einiges über mögliche Konkurrenten oder Kooperationspartner herausfinden und dadurch Schlüsse für dein eigenes Unternehmen ziehen. Ab und zu einen Blick in das Register zu werfen, kann dir also einige Vorteile bringen.
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Häufige Fragen (FAQ) zu Unternehmensregister
Bei dem Unternehmensregister handelt es sich um ein Verzeichnis, das sich online finden lässt und alle Informationen beinhaltet, die im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.
Die Daten, die sich von Firmen im Unternehmensregister einsehen lassen, sind eine wichtige Informationsquelle, um mehr über Konkurrenten oder Geschäftspartner zu erfahren. Sie dienen damit hauptsächlich der Transparenz im Geschäftsverkehr.
Ob du dich mit deinem Unternehmen in das Unternehmensregister eintragen lassen musst, hängt hauptsächlich von der Größe und Rechtsform ab. Je nachdem sind Unternehmen dadurch veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.