So gelingt der Start
Unternehmen anmelden: Diese Schritte musst du beachten

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Wer ein Unternehmen anmelden möchte, muss dafür einige Behörden aufsuchen
Inhaltsverzeichnis
- Unternehmen anmelden: Abhängig von Rechtsform und Branche
- 1. Beim Gewerbeamt anmelden
- 2. Bei der IHK anmelden
- 3. Kleingewerbe anmelden
- 4. Finanzamt informieren
- 5. Ins Handelsregister eintragen lassen
- 6. Ins Unternehmensregister eintragen
- 7. Weitere wichtige Anmeldungen für dein Unternehmen
- Fazit: Unternehmen richtig anmelden als Grundstein für ein erfolgreiches Business
- Häufige Fragen (FAQ) zum Unternehmen anmelden
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Unternehmen anmelden: Abhängig von Rechtsform und Branche
Nicht für jedes Unternehmen gelten dieselben Regeln. Je nachdem welche Rechtsform du für dein Unternehmen gewählt hast und in welcher Branche du tätig bist, musst du dich bei unterschiedlichen Behörden anmelden. Mit zu den wichtigsten Behörden, bei denen sich die meisten Unternehmen melden müssen, sind das Gewerbeamt, das Finanzamt, die IHK und das Handelsregister. Hinzu kommen bei vielen Unternehmen zudem die Berufsgenossenschaft und die Bundesagentur für Arbeit. Je nach Branche kann es zudem sein, dass du gewisse Genehmigungen brauchst, wie beispielsweise die Gaststättenkonzession für die Gastronomie-Branche. Doch wer muss sich nun bei welcher Behörde anmelden?
1. Beim Gewerbeamt anmelden
Grundsätzlich muss sich in Deutschland jeder beim Gewerbeamt anmelden, der sein eigenes Gewerbe betreiben möchte. Denn nur so bekommt man mit dem Gewerbeschein die offizielle Erlaubnis, seinen eigenen Betrieb führen zu dürfen. Freiberufler sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen. Wer aber keine freiberufliche Tätigkeit ausübt und bei keinem Unternehmen angestellt ist, muss sich als Selbstständiger beim Gewerbeamt anmelden. Somit muss sich dort jeder anmelden, der eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ein bestehendes Gewerbe übernimmt, den Gewerbebetrieb verlegt, eine neue Zweigstelle gründet und die geschäftliche Ausrichtung grundlegend ändert.
Gewerbe anmelden in 3 Schritten
Schritt 1: Gewerbeanmeldung ausfüllen
Die Gewerbeanmeldung kannst du dir aus dem Internet herunterladen und vor dem Besuch des Gewerbeamtes ausfüllen. Zu den wichtigsten Daten in diesem Formular gehören die Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb sowie Angaben zu dir persönlich. Nachdem du auch die Anschrift deines Betriebs eingetragen und die genaue Tätigkeit formuliert hast, fehlt nur noch die Zugabe, ob dein Gewerbe eine spezifische Erlaubnis braucht. Dies wäre beispielsweise bei einer Schankgenehmigung für ein Lokal der Fall.
Schritt 2: Alle notwendigen Formalitäten beachten
Neben dem Formular der Gewerbeanmeldung, musst du weitere Unterlagen für deinen Termin beim Gewerbeamt dabei haben. Zum einen benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass, damit du deine Identität nachweisen kannst. Zum anderen solltest du alle notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen mit dir führen, wie beispielsweise die Handwerkskarte, die Gewerbekarte oder einen Handelsregisterauszug.
Schritt 3: Termin beim Amt
Nun kannst du mit allen erforderlichen Dokumenten einen Termin beim zuständigen Amt ausmachen. Dieses prüft deine Daten und stellt im Anschluss einen Gewerbeschein aus. Nebenbei darfst du aber nicht vergessen, dass du dein Gewerbe auch der Krankenkasse melden musst. Hier kommen dann nochmals erneut Formulare zum Ausfüllen auf dich zu. Ansonsten gibt das Gewerbeamt automatisch deine Informationen zum Gewerbe an alle weiteren Ämtern und Institutionen weiter, so wie dem Finanzamt, der Handelskammer und auch der Handwerkskammer.
2. Bei der IHK anmelden
Ebenso ist es für Unternehmer Pflicht, sich mit ihrem Unternehmen bei der IHK anzumelden. Ausnahme sind hier Freiberufler, Handwerker und landwirtschaftliche Betriebe. Die IHK agiert als Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft und unterstützt dich als Unternehmer unter anderem beim Thema Ausbildung. Insgesamt gibt es 80 IHKs in Deutschland. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt auf der Basis des Firmensitzes und die Abmeldung erfolgt in der Regel durch das Gewerbeamt. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt schickt die zuständige IHK dem Unternehmer ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.
3. Kleingewerbe anmelden
Wenn du ein eigenes Unternehmen gründen willst, kannst du dir auch die Frage stellen, ob du ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anmelden möchtest. Der Unterschied liegt darin, dass ein Kleingewerbe als Unternehmen mit geringem Umfang ist und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Somit musst du dir erst darüber Gedanken machen, mit welchen Umsatzgrößen du bei deinem Gewerbe in Zukunft rechnen kannst, um dann entweder ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anzumelden.
4. Finanzamt informieren
Nachdem du dich mit deinem Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet hast, bekommst du meist automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit meldest du dein Unternehmen direkt beim Finanzamt an. Freiberufler müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden. Sie stehen daher in der Pflicht, sich selbstständig innerhalb von vier Wochen, nach Start in die Selbstständigkeit, beim Finanzamt zu melden. Das Finanzamt teilt deinem Unternehmen dann die notwendige Steuernummer zu. Wer zudem Waren oder Dienstleistungen in der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben möchte, muss hier zudem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
5. Ins Handelsregister eintragen lassen
Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich alle Kaufleute und Unternehmen eintragen lassen können. Dieses enthält alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen. Daher sind grundsätzlich alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende sind hiervon ausgenommen, können sich aber wenn sie wollen, freiwillig eintragen lassen. Eingetragene Kaufleute (e.K.), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG) haben ab dem Zeitpunkt der Gründung und die Verpflichtung, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
6. Ins Unternehmensregister eintragen
Auch bei dem Unternehmensregister handelt es sich um ein Verzeichnis, welches öffentlich aufrufbar ist. Dieses bündelt alle Informationen, die sich im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger finden lassen. Welche Unternehmen sich hier anmelden und eintragen lassen müssen, hängt hauptsächlich von der Größe und Rechtsform des Unternehmens ab. Abhängig davon sind einige Unternehmen veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig.
7. Weitere wichtige Anmeldungen für dein Unternehmen
Wie bereits erwähnt, musst du dich abhängig von deiner Branche noch bei unterschiedlichen Ämtern, Kammern oder anderen öffentlichen Instanzen melden, wenn du dein Unternehmen korrekt anmelden möchtest. Hierzu gehören beispielsweise das Genossenschaftsregister für Genossenschaften, das Bauamt – etwa, wenn du Räumlichkeiten umfunktionierst oder umbaust –, das Gesundheitsamt für gastronomische Unternehmen oder das Partnerschaftsregister, wenn du mit mehreren Freiberuflern im Team arbeitest.
Fazit: Unternehmen richtig anmelden als Grundstein für ein erfolgreiches Business
Ein Unternehmen zu gründen ist immer mit einigem bürokratischem Aufwand verbunden. Je nach Rechtsform kann dieser jedoch größer oder kleiner ausfallen. Wichtig ist daher, sich erstmal über die Rechtsform bewusst zu werden. Meist passiert das schon beim Formulieren des Businessplans. Danach solltest du dich informieren, wo du dich überall mit deinem Unternehmen anmelden musst. In den meisten Fällen sind diese Anmeldungen recht unkompliziert, nehmen manchmal aber etwas Zeit in Anspruch.
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Häufige Fragen (FAQ) zum Unternehmen anmelden
Grundsätzlich muss sich in Deutschland jeder beim Gewerbeamt anmelden, der sein eigenes Gewerbe betreiben möchte. Denn nur so bekommt man mit dem Gewerbeschein die offizielle Erlaubnis, seinen eigenen Betrieb führen zu dürfen. Freiberufler sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen.
Für Unternehmer ist es Pflicht, sich mit ihrem Unternehmen bei der IHK anzumelden. Ausnahme sind hier Freiberufler, Handwerker und landwirtschaftliche Betriebe. Die IHK agiert als Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft und unterstützt dich als Unternehmer unter anderem beim Thema Ausbildung.
Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich alle Kaufleute und Unternehmen eintragen lassen können. Dieses enthält alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen. Daher sind grundsätzlich alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.
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Über den Autor

Andreas Fricke
Andreas studierte 2013 nach seinem Abitur Journalismus & Unternehmenskommunikation in Köln. Parallel sammelte er Erfahrung bei den Redaktionen verschiedener Tageszeitungen. Nach dem Studium zog es ihn ins Online-Marketing, wo er mit dem Schwerpunkt auf SEO-Texte und Blogbeiträge fünf Jahre für verschiedenste Themen und Branchen schrieb. Seit März 2022 verstärkt er die Redaktion von Digital Beat und Gründer.de als Junior-Online-Redakteur.
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