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Als Kleingewerbe Steuern sparen: unsere 5 Tipps
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Inhaltsverzeichnis
- Welche Steuern muss ein Kleingewerbe zahlen?
- Als Kleingewerbe Steuern sparen: 5 Tipps
- Fazit: genau hingucken und als Kleingewerbe Steuern sparen
- Häufige Fragen (FAQ) zu Steuern sparen als Kleingewerbe
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Welche Steuern muss ein Kleingewerbe zahlen?
Damit du als Kleingewerbe Steuern sparen kannst, musst du zunächst natürlich wissen, welche steuerlichen Vorschriften es für dich gibt. Deswegen geben wir dir einen kurzen Überblick, was du als Kleinunternehmer an Steuern zahlen musst:
- Einkommenssteuer für den Gewinn als Kleingewerbe-Verdienst
- Gewerbesteuer, wobei es hier einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr für Kleingewerbetreibende gibt
- Umsatzsteuer, von dieser sind Unternehmer befreit, welche die Kleinunternehmerregelung für sich nutzen
- Lohnsteuer, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden
- Kfz-Steuer, falls es ein Firmenfahrzeug gibt
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Als Kleingewerbe Steuern sparen: 5 Tipps
Jetzt, wo du weißt, welche Steuern man als Kleinunternehmer zahlen muss, wollen wir dir zeigen, an welchen Stellen sich Steuern sparen lassen. Hier geht es vor allem darum, was du alles von der Steuer absetzen kannst – das ist nämlich mehr als man im ersten Moment bei einem Kleingewerbe-Verdienst vielleicht denkt.
1. Erkenne versteckte Betriebsausgaben, um im Kleingewerbe Steuern zu sparen
Betriebliches und Privates werden oft vermischt. Geht es dir auch so wie so vielen Einzelunternehmern, bei denen betriebliche und private Aktivitäten immer mehr ineinander fließen? Dann kommt es sicherlich auch bei dir oft vor, dass du
- während eines privaten Einkaufs gleich noch Betriebsbedarf mitnimmst,
- deine Kunden mit Getränken und Knabbereien aus deiner Privatküche versorgst oder
- beim Restaurantbesuch mit dem ebenfalls selbstständigen Freund ungeplant nur über Geschäftliches redet
Bevor du in solche Situationen gelangst, mache dir bitte noch einmal klar: Um betriebliche Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen zu können, brauchst du einen Beleg. Achte deshalb schon bei der Beschaffung darauf, dass du jede betriebliche Ausgabe mit einer korrekten Quittung oder Rechnung nachweisen kannst. Es ist unerheblich, ob auf demselben Beleg auch privat gekaufte Artikel stehen, solange du nur die Kosten der betrieblich veranlassten Einkäufe in deine Buchführung übernimmst.
Sammele deshalb alle – wirklich alle – betrieblichen Belege sorgfältig, statt sie zusammen mit irgendwelchen Tüten und Verpackungen zu „vermüllen“. Mache das auch dann, wenn es beim Kleingewerbe-Verdienst nur um Kleinbeträge geht. Am Monatsende kannst du den Quittungsstapel dann in deine betriebliche Belegsammlung einsortieren und die einzelnen Ausgaben auf den Betriebsausgabenkonten verbuchen. Oft wirst du erstaunt feststellen, welch stattlicher Betrag auf diese Weise zusätzlich zu deinen „üblichen“ Betriebsausgaben zusammenkommt und in welcher Höhe sich so als Kleingewerbe Steuern sparen lassen.
Beispiel für versteckte Betriebsausgaben beim Kleingewerbe-Verdienst
Lena Meister ist selbstständige Ernährungsberaterin. Einen Raum in ihrer Privatwohnung nutzt sie als Praxis. Als sie im Februar ein Karnevalskostüm für ihren Sohn kauft, findet sie in dem Laden auch Handpuppen, die sie spontan für Rollenspiele mit ihren Patienten kauft. Sie nimmt den Kassenzettel zu ihren Betriebsbelegen und setzt die Position „Handpuppen-Set 17,90 Euro“ ab.
Geht Lena Meister Lebensmittel einkaufen, besorgt sie auch Mineralwasser und Teebeutel für ihre Patienten. Außerdem bestückt sie für die Praxis jeden Morgen eine große Schale mit frischem Obst. Ab sofort hebt sie alle Einkaufsquittungen auf und kreist darauf die Positionen ein, die sie für Kunden einkauft. Diese Ausgaben setzt sie ab. Im Februar kommen 60 Euro zusammen – eine Summe, die sie erstaunt, die aber realistisch ist (20 Arbeitstage à 6 Sitzungen = 120 Besucher; pro Besucher rund 0,50 Euro).
An einem Abend geht die Selbstständige mit einer Freundin essen, die denselben Beruf ausübt. Lena Meister berichtet ihr im Restaurant von einem schwierigen Fall und holt sich Feedback und Ratschläge ein. Ehe die beiden sich versehen, sind 2 Stunden vergangen. Zum Dank für das Fachgespräch übernimmt Lena Meister die Rechnung von 60 Euro. Die Kollegin gibt ihr den Tipp, das Essen als geschäftliche Bewirtung abzusetzen – zu Recht! Weil Lena Meister als Anlass der Bewirtung wahrheitsgemäß „Fachgespräch über den Patienten Jannik Müller“ angeben kann, darf sie 70 Prozent ihrer Kosten – 42 Euro – absetzen.
So sind Lena Meister allein im Februar betriebliche Kosten von rund 120 Euro entstanden, die die Selbstständige bisher noch nie abgesetzt hat. Aufs Jahr gerechnet kann ein Betrag von 1.440 Euro beim Kleingewerbe-Verdienst zusammenkommen, die sich als Kleingewerbe an Steuern sparen lassen.
2. Mache Fahrten mit dem Privatauto geltend
Auch mit dem privaten Auto kannst du als Kleinunternehmer bzw. Kleingewerbe Steuern sparen. Sicher hast du schon viel darüber gelesen, wie ein Unternehmer ein Auto als Geschäftswagen absetzen kann. Begriffe wie „Fahrtenbuch“ und „1-%-Methode“ schwirren dir im Kopf herum, und vielleicht hast du für dich beschlossen, dass du gar keine Zeit hast, dich in dieser Sache schlau zumachen. Dennoch hast du ein schlechtes Gewissen und befürchtest, etwas falsch zu machen und dem Staat Geld zu schenken?
Das stimmt zum Teil. Nutzt du dein Auto zu mehr als 50 Prozent betrieblich, musst du es in dein Betriebsvermögen einlegen und dich mit den Folgen beschäftigen. Wenn du aber nur gelegentlich betrieblich veranlasste Fahrten unternimmst, kannst du es dir ganz einfach machen – und den Staat dennoch an deinen Kosten beteiligen. Das geht so:
Führe eine einfache Liste (oder ein Fahrtenbuch) über deine betrieblichen Fahrten mit einem privaten Pkw (deinem eigenen Auto, dem deines Partners, deiner Eltern, eines Freundes etc.). Notiere darin zu jeder Fahrt
- das Datum,
- den betrieblichen Anlass inklusive Fahrtziel sowie
- die betrieblich gefahrenen Kilometer
Jeden so nachgewiesenen Kilometer darfst du pauschal mit 0,35 Euro absetzen. Im Laufe eines Jahres kommt bei so geringem Aufzeichnungsaufwand für den Kleingewerbe-Verdienst oft ein stattlicher Betrag zusammen, den du als Kleingewerbe an Steuern sparen kannst.
3. Setze auch die zu Hause genutzten Arbeitsmittel ab
Erledigst du betriebliche Arbeiten zu Hause, sind alle Kosten der hierfür benötigten Arbeitsmittel Betriebsausgaben, die du als Kleingewerbe und Kleinunternehmer an Steuern sparen kannst. Ob du ein häusliches Arbeitszimmer hast oder die Tätigkeiten am Küchentisch erledigst, ist hierfür unerheblich. Als Arbeitsmittel gelten beim Kleingewerbe-Verdienst unmittelbar arbeitsfördernde Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Bücherregal, Büroschrank, Schreibtischlampe etc., und zwar unabhängig vom Material und von der Stilrichtung. Es wird generell in zwei Kategorien unterschieden:
- Arbeitsgeräte (PC, Taschenrechner, Locher etc.) und
- Büromaterial (Stifte, Papier)
Beispiel für Arbeitsmittel geltend machen
Die Ernährungsberaterin macht schon die Raumkosten sowie die Einrichtung ihres als Praxis genutzten Zimmers steuerlich geltend. Doch weil der Platz dort knapp geworden war, hat sie sich gerade einen Arbeitsplatz für Bürotätigkeiten in ihrem Schlafzimmer eingerichtet und ihren betrieblichen PC dorthin ausgelagert. Gekauft hat sie für das Schlafzimmer einen kleinen Holzschreibtisch (280 Euro) und ein verschnörkeltes Eisenregal (160 Euro) sowie eine Grundausstattung mit Stiften, Locher, Hefter, Druckerpapier etc. (100 Euro). Jetzt erfährt Lena Meister, dass sie das alles als Arbeitsmittel absetzen kann, auch wenn die Möbel keine typischen Büromöbel sind. Ein weiterer nützlicher Faktor, um als Kleingewerbe Steuern zu sparen.
4. Lege Privatgegenstände in den Betrieb ein
Jeder Unternehmer wird das kennen: Gegenstände, die er eigentlich für seinen Privatbedarf gekauft oder geschenkt bekommen hat, dienen plötzlich nur noch dem Betrieb:
- Mit der privaten Digitalkamera werden nicht länger Urlaubs-, sondern nur noch Werbefotos geschossen.
- Der Kaffeevollautomat wandert aus der Privatküche ins betriebliche Wartezimmer für Kunden/Patienten.
- Der massive Aktenschrank vom verstorbenen Onkel macht sich im häuslichen Arbeitszimmer gut.
Legst du einen solchen Gegenstand in dein Betriebsvermögen ein, darfst du seinen Wert absetzen – und zwar nach denselben Regeln, als hättest du ihn für deinen Betrieb eingekauft. Den Einlagewert ermittelst du so (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 sowie § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG):
- Im Regelfall bewertest du das eingelegte Gut mit dem sogenannten Teilwert, den du schätzt. Orientiere dich an Gutachten, Internet-Angeboten oder Listen für gebrauchte Wirtschaftsgüter.
- Ausnahme 1: Liegt die private Anschaffung nur bis zu drei Jahre zurück, ziehst du von den ursprünglichen Brutto-Anschaffungskosten die gesetzliche Mindestabschreibung nach § 7 EStG ab, um zum Einlagewert zu kommen.
- Ausnahme 2: Hast du das betreffende Gut schon im Rahmen von Überschuss-Einkünften (z.B. Arbeitnehmer-Tätigkeit, Vermietung) teilweise abgeschrieben, musst du diese Abschreibungen vom geschätzten Teilwert bei der Einlage abziehen – aber nur bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten (= „Buchwert“ bei der Einlage).
Die Einlage selbst funktioniert ganz einfach. Du schreibst dir einen Eigenbeleg darüber, wie du den Einlagewert ermittelt hast und ab wann du das betreffende Gut betrieblich nutzt. Ggf. musst du das Gut mit diesen Angaben auch noch in dein GWG-Verzeichnis oder Anlageverzeichnis aufnehmen. Aber unterm Strich sparst du so als Kleingewerbe Steuern.
Beispiel für Privatgegenstände im Betriebsvermögen
Eine Tante von Lena Meister stirbt und hinterlässt ihr ein vollständiges Porzellan-Teeservice (Teilwert: 400 Euro), ein Echtholz-Bücherregal (Teilwert: 350 Euro) sowie einen alten Kühlschrank (Teilwert: 150 Euro). Diese geringwertigen Wirtschaftsgüter nutzt die Ernährungsberaterin bei ihrem Kleingewerbe-Verdienst zur Ausstattung ihres Praxisraums. Sie legt sie also in ihr Betriebsvermögen ein und setzt die Teilwerte sofort ab. So kann sie als Kleingewerbe und Kleinunternehmer erneut Steuern sparen.
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5. Stelle deinen Partner als 520-Euro-Kraft ein
Ja, als Kleinunternehmer kannst du auch mithilfe deines Partners Steuern sparen. Oft ist es so, dass dein Partner ohnehin mit Aufgaben für deinen Betrieb beschäftigt ist. Denn vielleicht erledigt er oder sie die Buchführung, wartet deine Bürotechnik, fährt für dich regelmäßig zum Großmarkt, unterstützt dich stundenweise im Verkauf etc.? Dann mache einen offiziellen Arbeitsvertrag daraus!
Deinen Partner als 520-Euro-Kraft einzustellen, kann dir helfen, als Kleingewerbe Steuern zu sparen. Vorteile:
- Du kannst die Lohnsteuer pauschal mit 2 Prozent abführen, womit die komplette Steuer abgegolten ist.
- Du setzt die Lohnzahlung inklusive aller Abgaben als Betriebsausgabe ab. So kannst du mehr Steuern sparen, als du an Abgaben zahlst.
- Ist dein Partner dein Arbeitnehmer, darfst du ihm zudem die üblichen steuer- und sozialabgabenfreien Gehaltsextras gewähren, die ggf. auch andere Mitarbeiter von dir erhalten. Auf diese Weise verlagerst du an sich private Kosten ganz legal auf deinen Betrieb!
Aber Achtung: Ein beliebtes, abgabenfreies Gehaltsextra ist beispielsweise das Überlassen eines betrieblichen Handys auch für private Gespräche. Bezahlst du ein solches für den bei dir angestellten Partner, entstehen dir absetzbare Betriebsausgaben. Dein Partner dürfte ein privat angeschafftes und unterhaltenes Handy hingegen nicht absetzen.
Beispiel für Lohnkosten geltend machen
Lena Meisters Ehemann ist IT-Techniker und kümmert sich um die Beschaffung und Wartung ihrer Bürotechnik sowie um die tägliche Datensicherung. Dafür zahlt sie ihm monatlich 450 Euro. Zudem stellt sie ihm ein betriebliches Handy mit Flatrate zur freien Privatnutzung als Gehaltsextra zur Verfügung (Kosten 50 Euro/Monat). Die 450 Euro Arbeitslohn wandern von der einen Tasche in die andere, sind also unterm Strich für das Ehepaar nicht relevant. Die Kosten für das Handy müssten die beiden ohnehin tragen, nur dass die jetzt voll absetzbar sind.
An Betriebsausgaben entstehen Lena Meister beim Kleingewerbe-Verdienst monatlich
- 520 Euro für den Lohn,
- 140,40 Euro für die Abgaben an die Minijob-Zentrale (pauschale Lohnsteuer 2 %, pauschale Sozialabgaben 28 Prozent, Umlagen U1, U2) sowie
- 50 Euro für das Handy –insgesamt also 640,40 Euro/Monat bzw. 7.684,80 Euro/Jahr.
Das führt zu der hohen Steuerersparnis von 3.227,62 €/Jahr, wenn das Paar zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent veranlagt wird. Davon sind die Mehrkosten in Höhe der Abgaben an die Minijob-Zentrale wieder abzuziehen (1.684,80 Euro/Jahr), sodass der endgültige Steuerspareffekt im beschriebenen Fall 1.542,82 Euro/Jahr beträgt!
Das vorgestellte Modell rentiert sich schon für dich, wenn du deinem Partner einen Monatslohn von 520 Euro zahlst und dein persönlicher Grenzsteuersatz 23 Prozent beträgt (oder wenn dein Partner privat krankenversichert ist, weil dann die Abgaben an die Minijob-Zentrale geringer ausfallen).
Fazit: genau hingucken und als Kleingewerbe Steuern sparen
Als Kleingewerbe lassen sich viele Steuern sparen, wenn man sich erstmal bewusst macht, welche Möglichkeiten es gibt. Letztlich braucht man hierfür aber auch gewisse Kenntnisse, damit man weiß, welche Begriffe man für das Absetzen bestimmter Betriebsmittel verwenden kann. Hier kann es sich empfehlen, sich einen Steuerberater dazu zu holen, der genau weiß, wo sich Geld zurückholen lässt. Zudem ändert sich das Steuerrecht in Deutschland fast jedes Jahr, sodass man hier für den Kleingewerbe-Verdienst ständig auf dem Laufenden bleiben muss, um effektiv als Kleinunternehmer Steuern zu sparen.
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Häufige Fragen (FAQ) zu Steuern sparen als Kleingewerbe
Als Kleinunternehmer musst du folgende Steuern zahlen:
1. Einkommensteuer
2. Gewerbesteuer, hier gibt es aber einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr
3. Umsatzsteuer, von der man aber befreit ist, wenn man die Kleinunternehmerregelung für sich nutzt
4. Lohnsteuer, wenn Mitarbeiter beschäftigt sind
5. Kfz-Steuer, falls es ein Firmenfahrzeug gibt
Beim Umsatz gibt es für die Kleinunternehmer, welche die Kleinunternehmerregelung nutzen, folgende Regeln: Der Umsatz muss im vergangenem Kalenderjahr unter 22.000 Euro liege. Für angehende Unternehmer gilt dasselbe. Für bereits bestehende Unternehmer gilt, dass der Umsatz im laufenden Kalenderjahr maximal 50.000 Euro betragen darf.
Auch als Kleingewerbetreibender muss man Steuern zahlen. Allerdings kann man die Kleinunternehmerregelung für sich nutzen, bei der die Umsatzsteuer wegfällt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Kleingewerbe Steuern zu sparen:
1. Ausgaben erkennen, die du zum Betrieb zählen kannst.
2. Fahrten mit dem Privatauto geltend machen.
3. Arbeitsmittel absetzen, die du zu Hause nutzt.
4. Privatgegenstände in den Betriebt einlegen.
5. Partner als 450-Euro-Kraft einstellen.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.
3 Antworten
Wenn ich im zehn Kilometer entfernten Baumarkt als Gärtner im Nebenberuf einen Rasenmäher kaufe, kann ich dann die Hin- und Rückfahrt zum Baumarkt (20 Kilometer) auch mit 0,35 Euro pro Kilometer absetzen?
Hi und danke für den coolen Artikel,
ist es tatsächlich so, dass ich bei einer Quittung private und gewerbliche Anschaffungen wie Lebensmittel mischen darf und dann nur die Dinge markiere und absetze, die für mein Unternehmen gedacht sind?
Warum sieht man dann im Supermarkt einige Leute, die das immer getrennt machen?
Danke für euer Feedback und VG
Kevin
5. Tipp: Stelle deinen Partner als 450-€-Kraft ein
So ganz versteh ich das nicht…wenn ich doch für 450 Euro 30% Abgaben zahlen muss – wo ist der Unterschied stattdessen einfach die normalen ca. 30% Einkommenssteuer zu zahlen wenn ich die Betriebsausgaben nicht habe (im Beispiel sind sogar ab 23% Grenzsteuersatz aufgeführt)?