Bundesarbeitsgericht fällt Grundsatzentscheidung
Arbeitszeiterfassung laut neuem Urteil Pflicht
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Inhaltsverzeichnis
- Wie kam es zum Urteil der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
- Was bedeutet das Grundsatzurteil für die Arbeitswelt?
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In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Dies geht aus einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem ganz anderen Fall hervor. Das BAG schaltet sich damit unerwartet in die anhaltende Debatte zwischen der Ampel-Regierung, der Wirtschaft und Arbeitsrechtlern ein, die zuletzt über die Einführungspflicht einer Zeiterfassung diskutiert haben. Das Arbeitszeiterfassung-Urteil wird nach Meinungen zahlreicher Experten auch starke Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben.
Wie kam es zum Urteil der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
Der Ursprung des Urteils findet sich in den Verhandlungen eines Falls in Nordrhein-Westfalen. Ein Betriebsrat wollte ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems bekommen. Eine solche Mitbestimmung nach Initiativrecht sei allerdings ausgeschlossen, so die Begründung in dem Urteil, da es bereits eine gesetzliche Verpflichtung gebe.
Inken Gallner, Vorsitzende Richterin des Ersten Senats, wies auf einen Passus im Arbeitsschutzgesetz hin. Nach diesem seien Arbeitgeber folglich verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem sie die von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfassen können. „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, sagte sie in der Verhandlung. Die Arbeitszeiterfassung sei gleichzeitig auch Schutz vor Fremd- und Selbstausbeutung, so die Richterin.
Was bedeutet das Grundsatzurteil für die Arbeitswelt?
Das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von 2019 besagt, dass die EU-Länder verpflichtet sind, eine objektive, verlässliche und zugängliche Arbeitszeiterfassung einzuführen. Die Bundesregierung arbeitete bisher daran, das deutsche Arbeitszeitgesetz hinsichtlich dieser Vorgaben anzupassen. Im deutschen Arbeitszeitgesetz ist aktuell nur die Erfassung von Überstunden und Sonntagsarbeit obligatorisch, nicht jedoch die gesamte Arbeitszeit.
Das bisher noch oft praktizierte Modell der Vertrauensarbeitszeit ist nach Meinung mehrerer Experten vom Urteil des BAG unmittelbar betroffen. Und nicht nur das. Auch Modelle wie mobiles Arbeiten und Homeoffice könnten aufgrund dieser Entwicklungen angepasst werden müssen. Andere wiederum sagen, es bestünde Handlungsspielraum hinsichtlich der Art der Arbeitszeiterfassung. Das Urteil wird Arbeitsrechtler und Firmenchefs wohl vor einige Fragen stellen.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.