Bundesarbeitsminister Heil plant Rechtsanspruch auf das Arbeiten von Zuhause
Mobile-Arbeit-Gesetz: 24 Tage Homeoffice im Jahr für Arbeitnehmer
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Inhaltsverzeichnis
- Der Gesetzesentwurf „Mobile-Arbeit-Gesetz“
- Erfahrungen aus Corona-Krise zeigen den Erfolg
- Kritik am Entwurf
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Der Gesetzesentwurf „Mobile-Arbeit-Gesetz“
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat zusammen mit dem Bundesarbeitsministerium einen Entwurf für ein Mobile-Arbeit-Gesetz erarbeitet. Demnach sollen Vollzeitbeschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf 24 Homeoffice-Tage im Jahr erhalten. Um dieses Anspruch abzulehnen, müssten Arbeitgeber zwingende betriebliche Gründe darlegen oder demonstrieren, warum sich die Tätigkeit grundsätzlich nicht für mobiles Arbeiten eignet. „Dort, wo es möglich ist, sollen alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen“, sagte Heil. „Wenn beide Eltern einen Beruf haben, in dem mobiles Arbeiten machbar ist, kann nach meinem Vorschlag jede Woche abwechselnd ein Elternteil einen Tag von zu Hause arbeiten. Das erleichtert das Familienleben enorm.“
Erfahrungen aus Corona-Krise zeigen den Erfolg
Den Vorstoß mit dem Mobile-Arbeit-Gesetz begründet Heil mit den Erfahrungen aus der Corona-Krise. „Das Virus hat uns gelehrt, dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist als wir dachten. Mobiles Arbeiten ist nicht nur was für junge Leute aus Agenturen, die mit Laptop und Latte Macchiato im Café sitzen. Weil mobiles Arbeiten schon für einige fest zur modernen Arbeitswelt gehört, aber vielen noch nicht ermöglicht wird, braucht es dafür auch ein Gesetz.“ So gelten 24 Tage im Jahr als Untergrenze, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auch nach oben verschieben können.
Doch Heil weiß auch, dass sich einige Berufe für mobiles Arbeiten nicht eignen. „Natürlich kann ein Bäcker nicht von zu Hause aus Brötchen backen.“ Doch laut Heil sollen alle Beschäftigten das Recht bekommen, mit ihrem Chef über mobiles Arbeiten zu verhandeln. Zudem sieht das Gesetz vor, dass die Arbeitszeit digital dokumentiert werden müsse. „Arbeit von zu Hause darf nicht dazu führen, dass einen die Arbeit gar nicht mehr loslässt. Auch im Homeoffice muss irgendwann Feierabend sein.“
Kritik am Entwurf
Doch auch Kritik am Mobile-Arbeit-Gesetz wird laut. CSU und Landesgruppenchef Alexander Dobrindt spricht sich zum Beispiel gegen das mobile Arbeiten aus. „Ein Recht zu schaffen, dass jeder immer dann, wenn er will, ins Homeoffice gehen kann, ist ein tiefer Eingriff in die Arbeitsabläufe der Unternehmen“, sagte Dobrindt schon vor dem konkreten Gesetzesentwurf. Gleichzeitig kommen kritische Stimmen von der Gegenseite. Denn der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die Pläne für ungenügend. „Der geplante Rechtsanspruch von lediglich bis zu 24 Tagen ist eindeutig zu wenig. Das bedeutet gerade einmal einen Anspruch von einem Tag mobiler Arbeit alle zwei Wochen“, äußerte DGB-Chef Reiner Hoffmann.
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Über den Autor
Lisa Goldner
Nach ihrem Abitur 2013 entschied sich Lisa für ein Studium des Journalismus als auch der Unternehmenskommunikation und konnte durch den nahen Praxisbezug ein breit gefächertes Repertoire an Kenntnissen beider Branchen sammeln. Während des Studiums arbeitete sie als Assistenz der Öffentlichkeitsarbeit in einem öffentlich-rechtlichen Kulturbetrieb und erlernte somit auch essenzielle Aufgaben des Eventmanagements. Im Anschluss begann sie in Kiel den Masterstudiengang ”Angewandte Kommunikationswissenschaft“, in dem sie ihre Erfahrungen durch Projekte und wissenschaftliche Arbeiten besonders in den Bereichen Journalismus und Marketing ausbauen konnte. Von Januar 2020 bis Juni 2022 war sie als Volontärin und Junior-Online-Redakteurin für Gründer.de tätig.