Erhöhung der Pauschale für Homeoffice-Tage
Homeoffice-Regelung 2024: Das gilt für die Arbeit daheim
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Inhaltsverzeichnis
- Unterschied zu Telearbeit und mobilem Arbeiten gemäß Homeoffice-Regelung
- Gibt es eine Homeoffice-Pflicht?
- Welche Vorschriften gelten für den Arbeitsplatz im Homeoffice?
- Wie sieht die steuerliche Homeoffice-Regelung für 2024 aus?
- Fazit: Die Homeoffice-Regelung vom Gesetz passt sich der Entwicklung an
- Häufige Fragen zur Homeoffice-Regelung im Gesetz
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Seit dem Frühjahr 2022 ist die Homeoffice-Pflicht vorbei. Dennoch setzen viele Unternehmen weiterhin auf eine feste Homeoffice-Regelung, ebenso ist dies auch von vielen Arbeitnehmern gewünscht. Nach Einschätzung des Instituts für Wirtschaftsforschung wird auch nach Corona rund ein Viertel der Arbeitnehmer regelmäßig von zu Hause arbeiten wollen. Auch wenn eine Verpflichtung für Arbeitgeber, mobiles Arbeiten anzubieten, wohl nur noch in Ausnahmezuständen eingeführt wird, änderten sich manche Gesetze zum Homeoffice mit Jahresbeginn 2024. In diesem Artikel erfährst du, was inzwischen gilt.
Unterschied zu Telearbeit und mobilem Arbeiten gemäß Homeoffice-Regelung
Auch wenn sich umgangssprachlich der Begriff Homeoffice durchgesetzt hat, versteht das Gesetz dies unter anderen Begriffen:
- Telearbeit ist, wenn die Arbeit kontinuierlich an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz außerhalb des Betriebs durchgeführt wird. Im Normalfall ist dies das Zuhause des Arbeitnehmers. Diese Arbeitsplätze müssen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllen. Darüber hinaus sind die Arbeitszeiten hier vereinbart. Bei einem Wechsel zwischen der Arbeit vor Ort und zu Hause (umgangssprachlich hybride Homeoffice-Regelung) ist die Rede von alternierender Telearbeit.
- Mobiles Arbeiten hingegen liegt vor, wenn die Arbeit nicht an einem festen Ort stattfindet. Das kann zum Beispiel sein, wenn Arbeitnehmer auch im Zug, auf Dienstreisen im Hotel oder bei Kundenterminen vor Ort arbeiten. Aber auch ein unregelmäßiges Arbeiten von zu Hause wird als mobiles Arbeiten definiert.
Gibt es eine Homeoffice-Pflicht?
Was in Hochzeiten der Corona-Pandemie vielerorts Standard war, gilt inzwischen nicht mehr. Arbeitnehmer haben weder einen Anspruch auf Homeoffice laut Gesetz, noch können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ohne Gründe ins Homeoffice beordern. Dennoch gibt es andere Möglichkeiten bzw. Ausnahmefälle, für Heimarbeit zu sorgen:
- Wer seine Aufgaben lieber zu Hause erledigt, kann eine individuelle Homeoffice-Regelung mit seinem Chef aushandeln. Diese lässt sich entweder direkt im Arbeitsvertrag verankern oder in einer separaten Vereinbarung.
- In extremen Phasen wie etwa einem Lockdown kann ein Arbeitgeber Homeoffice für seine Mitarbeiter anordnen. Allerdings geht dies nur, wenn die Angestellten problemlos von zu Hause arbeiten können. Auch aus Vorsichtsmaßnahmen – etwa aufgrund der Rückkehr aus einem Risikogebiet – dürfen Unternehmen bestimmte Mitarbeiter anweisen, zu Hause zu arbeiten, um die restliche Belegschaft zu schützen. Dagegen ist es aber rechtlich nicht vertretbar, seine Angestellten wegen der Gaskrise ins Homeoffice zu schicken, um im Büro Energie zu sparen.
Welche Vorschriften gelten für den Arbeitsplatz im Homeoffice?
Unabhängig davon, wie die Einrichtung für den Arbeitsplatz daheim ausfällt, müssen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein. Darüber ist der Arbeitgeber in der Regel dazu verpflichtet, die Einrichtung zu stellen bzw. zu bezahlen. Er kann aber im Rahmen seiner individuellen Homeoffice-Regelung mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass dieser private Geräte (z. B. Bildschirm oder Schreibtisch) für die Arbeit zu Hause nutzen kann.
Außerdem gilt auch im Homeoffice eine Arbeitszeiterfassung, soweit diese möglich ist. Ist das technisch nicht umsetzbar, kann der Arbeitgeber anordnen, dass der Angestellte sich zu Dienstbeginn und Feierabend meldet.
Wie sieht die steuerliche Homeoffice-Regelung für 2024 aus?
Die Bundesregierung hat den Maximalwert für die sogenannte Homeoffice-Pauschale seit 2023 deutlich angehoben: Bisher konnten Arbeitnehmer 5 Euro pro Homeoffice-Tag und höchstens 120 Tage – folglich 600 Euro gesamt – in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die neue Homeoffice-Regelung sieht vor, dass pro Tag 6 Euro in der Steuererklärung angegeben werden können. Darüber hinaus erhöht sich der Maximalbetrag auf 1.260 Euro – folglich kannst du als Arbeitnehmer ab 2023 ganze 210 Homeoffice-Tage angeben. Auch gilt weiterhin die Regel, nach der man kein separates Arbeitszimmer benötigt, um die Kosten im Homeoffice absetzen zu können. Diese Regel wurde erst mit Beginn der Corona-Pandemie und der zahlreichen Heimarbeit 2020 eingeführt.
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Fazit: Die Homeoffice-Regelung vom Gesetz passt sich der Entwicklung an
Was vor einigen Jahren noch besonders schwer war, ist gerade in den letzten Jahren immens vereinfacht worden. Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, können 2024 eine mehr als doppelt so hohe Pauschale in der Steuererklärung absetzen. Weiterhin profitieren auch Angestellte ohne festen Arbeitsplatz zu Hause von der Homeoffice-Regelung.
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Häufige Fragen zur Homeoffice-Regelung im Gesetz
Die aktuelle Homeoffice-Regelung beinhaltet keine Verpflichtung für Unternehmen, ihren Angestellten Homeoffice anzubieten.
Rechtlich haben Arbeitnehmer derzeit keinen Anspruch auf die Arbeit von zu Hause. Sie können aber natürlich eine individuelle Homeoffice-Regelung mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren.
Seit 2023 können Arbeitnehmer bis zu 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung geltend machen. Außerdem wurde der Tagessatz von 5 auf 6 Euro erhöht, sodass insgesamt 210 Arbeitstage im Homeoffice in der Steuer zur Geltung kommen können.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.