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Arbeitsschutz und Unfallverhütung: Was ist was?

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Sobald du ein Gewerbe betreibst, gehen davon Gefahren aus. Und wenn jemand für dich arbeitet, dann ist er schon deshalb gefährdet, weil alle Entscheidungen dir als Geschäftsführer obliegen. Daher existieren diverse Stellen und Richtlinien, die nur eines im Sinn haben: Verhindern, dass bei dir etwas passiert, und falls doch, die Auswirkungen zu minimieren. Lies jetzt alles, was du zu diesem wichtigen Thema wissen musst.

Dieser Themenkomplex ist zugegebenermaßen sehr umfassend und kann gerade Einsteiger mit einer enormen Begriffsvielfalt verwirren. Das beginnt schon an der Basis: Arbeitsschutz und Unfallverhütung klingen nach deckungsgleichen Begrifflichkeiten. Tatsächlich unterscheiden sie sich jedoch in rechtlicher Sicht beträchtlich voneinander. Nicht einfacher wird es, weil es mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz noch einen dritten und vierten Begriff gibt

Wahr ist: All das soll vor Gefahren und Gesundheitsbeeinträchtigungen schützen. Jenseits davon handelt es sich jedoch um unterschiedliche Prinzipien, hinter denen nicht zuletzt divergierende Rechtsgrundlagen und Überwachungsorgane stehen. Folgendermaßen verteilt es sich:

  1. Arbeitsschutz:
    Strenggenommen ist das ein Dachbegriff. Er umfasst alles, was sowohl die Sicherheit als auch Gesundheit am Arbeitsplatz betrifft. Der Arbeitsschutz wird in Deutschland von staatlichen Behörden definiert und überwacht.
  2. Arbeitssicherheit:
    Der erste von zwei Teilaspekten des Arbeitsschutzes. Dabei handelt es sich um einen anzustrebenden Idealstandard einer gefahrenfreien Berufsausübung. Rechtlich bedeutet es hierzulande, ein Arbeitgeber muss Betriebsärzte und Arbeitssicherheitsbeauftragte bestellen.
  3. Gesundheitsschutz:
    Der zweite Teilaspekt des Arbeitsschutzes. Hierbei sollen langfristige Folgen auf die physische und psychische Gesundheit verhindert werden. Das betrifft insbesondere Berufskrankheiten sowie allgemein jobbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen. Merke: Arbeitsschutz = Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz.
  4. Unfallverhütung:
    Sie soll grundsätzlich jede Form von Arbeitsunfall vermeiden. Im Gegensatz zum Arbeitsschutz ist die Unfallverhütung in Deutschland ausschließlich Sache der Versicherungsträger unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften plus die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft SVLFG und die Unfallkassen.

Dahinter steht das sogenannte Duale Arbeitsschutzsystem: Der Arbeitsschutz fällt in den Bereich des Gesetzgebers, die Unfallverhütung hingegen ist Aufgabe der Versicherungsträger.

Das alles mag nicht nur sehr komplex wirken, sondern vielleicht sogar sich überschneidend. Ersteres stimmt durchaus. Hierbei handelt es sich in der Tat um ein sehr umfassendes Feld, das durch die vielen verschiedenen Punkte (und Begrifflichkeiten) durchaus schwierig zu verstehen ist.

Letzteres hingegen lässt sich so nicht halten. Hierzu musst du Folgendes verstehen: Arbeitsschutz und Unfallverhütung, so wie beides heute in Deutschland gehandhabt wird, sind das Ergebnis von weit mehr als einem Jahrhundert der Entwicklung. Deutschland gehörte zu den ersten Nationen überhaupt, die den Schutz von Arbeitenden auf ein rechtssicheres, verbindliches Podest stellten.

Zudem wurde wirklich alles innerhalb dieses Rahmens immer wieder erweitert, modernisiert und entsprechend positiven und negativen Erfahrungen angepasst. Zudem haben Elemente immer wieder auf andere Staaten abgefärbt.

Außerdem musst du hierbei eines bedenken: Sowohl Arbeitsunfälle als auch aus anderen Gründen beeinträchtigte Mitarbeiter können dich und dein Unternehmen sehr teuer zu stehen kommen. Schutz, Verhütung und Sicherheit sind deshalb eine Investition, die sich immer rechnet.

2. Zwischen Gesetzgeber, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft: Die wichtigsten Stellen und Vorgaben

Im vorherigen Kapitel haben wir es bereits angeschnitten. Arbeitsschutz und Unfallverhütung ist ein Projekt, an dem viele Stellen mitwirken. Tatsächlich macht es das für dich einfacher. Du kannst dich darauf stützen, zu wirklich jedem Thema, jeder Frage praxistaugliche Richtlinien, Vorgaben, Leitfäden und Ähnliches vorzufinden.

Folgendermaßen sieht das großmaßstäblich aus:

Weiterhin erlässt jede Berufsgenossenschaft zusätzliche Unfallverhütungsvorschriften. Sie stützen sich an der Basis auf die DGUV-Vorschriften, sind aber teilweise detaillierter, da sie branchenspezifischere Gefahrenherde aufgreifen.

Aus diesem Grund sei dir dringend dazu geraten, alle Unfallverhütungsvorschriften über die für dein Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft zu beziehen. Nur so stellst du sicher, tatsächlich alle für dich relevanten Vorschriften zu beherzigen.

Zwei Dinge seien dabei unterstrichen:

  1. Sämtlichen Stellen, und hierbei insbesondere den Berufsgenossenschaften, ist sehr an einer flächendeckenden, reibungsfreien Umsetzung gelegen. Sieh sie deshalb unbedingt als Kooperationspartner an, nicht als „Gegner“, die dich zu teuren, aufwendigen Maßnahmen zwingen.
  2. Bedenke immer die Tatsache, wonach die Unfallverhütungsvorschriften Gesetzescharakter haben. Sie wurden zwar nicht unmittelbar vom Gesetzgeber erlassen, erhalten jedoch eine gleichartige Gültigkeit, weil dies im siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) so formuliert wurde. Bedeutet, nichts davon ist optional – und als Firmeninhaber trägst du die Hauptlast der Verantwortung und musst dafür nötigenfalls geradestehen.

3. Gründer oder Arbeitgeber: Wann das Thema für dich relevant wird

Vielleicht liest du diese Zeilen als ganz typischer Gründer in Form eines Solo-Selbstständigen. Als solcher bist du es gewohnt, dass so mache Vorgaben und Gesetze, die für jeden Arbeitnehmer greifen, dir weitgehend gleichgültig sein können – denke etwa an alles, was zum Thema Arbeitszeit- und Pausenregelungen gilt.

Angesichts dessen stellt sich dir vermutlich jetzt die Frage, ob dich hiervon überhaupt irgendetwas betrifft. Die kurze Antwort: Es kommt darauf an. Die ausführlichere Antwort: Es hängt zu gewissen Teilen davon ab, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist.

Etwa die Hälfte aller BG in Deutschland sieht eine Pflichtmitgliedschaft in der Versicherung vor, bei den anderen obliegt es jedem selbstständigen Unternehmer (und ferner Freiberufler), ob er sich versichert. Wenn du darin versichert bist, dann gelten mitunter diverse Vorgaben für dich – was genau, kann aber wiederum stark vom jeweiligen Träger abhängen. Es gilt daher: Kontaktiere deine BG und lass dich umfassend informieren.

Mitunter kannst du viele Regularien als Solo-Selbstständiger völlig ignorieren. Ebenso können Sie jedoch für dich gelten, wenn du als Auftragnehmer für andere arbeitest. Dann gibt es noch solche Fälle wie diesen: 2020 wurde die UVV Bauarbeiten neu angelegt und umfasst nunmehr explizit Solo-Selbstständige. Ebenfalls betreffen Werke wie die Gefahrstoffverordnung jeden, der mit solchen Stoffen zu tun hat.

Und sobald du bloß Leiharbeiter, Praktikanten oder Halbzeitkräfte – sprich, Dritte – bei dir beschäftigst, dann greift absolut alles, was in Sachen duales Arbeitsschutzsystem in Deutschland gilt.

Vergiss zudem bitte zwei weitere Dinge nicht:

  1. Selbst, wenn du wirklich ganz allein arbeitest und vielleicht keiner Versicherungspflicht unterliegst, dann schützt alles ebenso dich. Du bist wohl Gründer und Chef, das macht dich aber nicht zu einem „Übermensch“, an dem sämtliche Gefahren abprallen. Bedeutet, selbst wenn du (noch) keiner Pflicht unterliegst, solltest du bedenken, wie sehr all diese Vorgaben dich und deine Arbeitskraft sowie allgemeine Gesundheit schützen.
  2. Je mehr du bereits als Solo-Selbstständiger applizierst, desto schneller und reibungsloser wird es, wenn du dereinst deine Firma um die ersten Angestellten vergrößern möchtest.

4. Arbeitsschutz und Unfallverhütung: Die wichtigsten Kernfaktoren

Du hast auf den zurückliegenden Zeilen gelernt, wie wichtig und umfassend das ganze Thema ist. Doch wo solltest du anfangen? Auf den folgenden Zeilen zeigen wir dir die wichtigsten Kernfaktoren. Insbesondere, wenn du demnächst Angestellte bei dir beschäftigen möchtest. Natürlich ist diese Liste nicht abschließend, sie soll dir nur die ersten und praktisch allgemeingültigen Faktoren aufzeigen.

Die Gefährdungsbeurteilung – das Maß aller Dinge

Welche Gefahren gehen überhaupt von deinem Unternehmen hinsichtlich seiner Art sowie der Arbeit darin aus? Die Antwort auf diese Frage ist kaum weniger vielfältig als die Zahl von Firmen in diesem Land.

Umgekehrt möchte das duale Arbeitsschutzsystem jedoch auf möglichst alle Eventualitäten eingehen und nicht nur pauschale Vorgaben erlassen, die womöglich bedeutende Einzelfälle ignorieren. Aus diesem Grund bist du verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – entweder selbst oder an einen fachkundigen Spezialisten delegierend, und zwar…

  • verpflichtend für Arbeitgeber und Betreiber von Anlagen;
  • Arbeitsmittel, Biogasanlagen und Maschinen umfassend;
  • aus der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung ergehend;
  • auch durch Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung auf Maschinen und Anlagen nicht aufgehoben.

Mit voller Absicht gibt es keine detaillierten Vorschriften über das Wie der Durchführung. Allerdings haben sich sieben Schritte als Quasi-Standard etabliert:

  1. Festlegen von Arbeitsbereich bzw. Tätigkeit
  2. Ermittlung aller möglichen Gefährdungen
  3. Bewertung der jeweiligen Risken bzw. Auswirkungen
  4. Ermittlung von risikominimierenden Maßnahmen
  5. Umsetzung der Maßnahmen
  6. Kontrolle der Maßnahmen auf Wirkung
  7. Dokumentation und Fortschreibung

Punkt 7 macht das Ganze zu einer niemals endenden Arbeit. Anders formuliert: Du musst eine Gefährdungsbeurteilung immer wieder anpassen, damit sich durch ändernde Arbeitsbedingungen niemals Lücken auftun.

Spätestens, wenn du neue Mitarbeiter einstellst und/oder neue Arbeitsmittel, -abläufe oder -umgebungen einführst, solltest du unbedingt eine neue Beurteilung erstellen (lassen).

Die Schutzvorkehrungen – sehen und handeln

Fast jede Gefährdungsbeurteilung wird eines ergeben: Es gibt eine ganze Menge zu tun, um Gefährdungen entweder gänzlich zu eliminieren oder einzugrenzen – und selbst dann bleibt mitunter einiges offen, was unter ein unvermeidbares Restrisiko fällt.

All das verpflichtet dich, angepasste Schutzvorkehrungen zu treffen. Was das ist, hängt vollkommen vom jeweiligen Einzelfall, also Art und Grad der Gefährdung, ab. Um dir aber einen Eindruck zu vermitteln, seien die folgenden Beispiele genannt:

  • Überall, wo Sicherheit nicht automatisch besteht, musst du mit allgemeinverständlichen Symbolen warnen bzw. über richtiges Verhalten informieren. Diese Symbole ergehen primär aus der DIN EN ISO 7010 und der ASR A1.3. Bei Maschinen etwa kannst du diese Pflichten auf verschiedene Arten erfüllen, indem du die jeweils richtige Maschinenkennzeichnung anwendest.
  • Um Unfälle zu vermeiden, kann es nötig sein, bestimmte Bereiche besonders umfassend auszuleuchten. In anderen Fällen musst du eine angepasste Beleuchtung speziell für den Gesundheitsschutz applizieren. Die Vorgaben für Beleuchtung im Büro sind ein hervorragendes Beispiel hierfür.
  • Je nachdem, was in deinem Unternehmen getan wird, kannst du verpflichtet werden, deine Mitarbeiter zu regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu schicken.
  • Geht es um schwere Gewichte, die bewegt werden müssen, kannst du veranlasst werden, passende Hilfsmittel bereitzustellen – beispielsweise Sackkarren. Mitunter kann die Gefährdungsbeurteilung auch ergeben, es wäre besser, die Lasten zu kleineren Gewichtseinheiten aufzuteilen.

Dies nur als kleine Beispiele dafür, wie es in der Praxis ablaufen kann. Angesichts dessen sei an dieser Stelle auf zwei Pflichten hingewiesen, der deine Mitarbeiter unterliegen – die Sorgfalts- und Meldepflicht.

Erstere verlangt, alle Schutzmaßnahmen einzuhalten und zu nutzen. Letztere verpflichtet dein Team, dich über alles sofort in Kenntnis zu setzen, was nicht den Bestimmungen entspricht (etwa, weil etwas defekt ist). Diese beiden Punkte führen uns zu den nächsten zwei Kapiteln:

Die Unterweisung – alle auf demselben Wissensstand

Selbst, wenn du die Gefährdungsbeurteilung durch einen Profi durchführen lässt, bleibst du stets der letztlich Verantwortliche. Angesichts dessen sollte dir nicht nur aus Gesetzesgründen unbedingt daran gelegen sein, deine Crew bestmöglich über alles in Kenntnis zu setzen.

Ein wichtiger Schlüssel dazu ist die Unterweisung – für dich besser bekannt als Unterweisungspflicht. Bei allen

  • Neueinstellungen,
  • Aufgabenbereichsänderungen,
  • Neueinführungen von Arbeitsmitteln oder Technologien sowie
  • nach besonderen Vorkommnissen und generell
  • mindestens einmal jährlich

bist du verpflichtet, deine Mitarbeiter sicherheitstechnisch zu unterweisen. Diese Briefings müssen auf Arbeitsplatz, Aufgabenbereich und Tätigkeit zugeschnitten sein (also nicht allgemeingültig).

Dabei geht es nicht nur um Arbeitsschutz und Unfallverhütung, sondern ebenso das Thema langfristiger Gesundheitsschutz. All das soll nicht zuletzt das Einschleifen womöglich gefährlicher Routinen verhindern. Wie bei so vielen anderen Dingen aus diesem Themenkomplex, so bist du hier ebenfalls dokumentationspflichtig.

Die Betriebsanweisung – immer korrektes Verhalten

Sein Team regelmäßig sicherheitstechnisch zu unterweisen, ist eine wichtige Basis. Allerdings hat sich eines in den vielen Jahrzehnten der Evolution von Arbeitsschutz und Unfallverhütung schmerzlich gezeigt: Es ist zwischendurch ebenso nötig, immer wieder umfassend für ein bestimmtes Detail zu informieren.

Für

  1. biologische Arbeitsstoffe,
  2. Gefahrstoffe,
  3. Maschinen,
  4. technische Anlagen und
  5. Zubereitungen (Gemenge, Gemische oder Lösungen)

gibt es deshalb Pflichten, entsprechende Betriebsanweisungen zu erstellen. Ein wenig ähneln sie einer Betriebsanleitung. Im Gegensatz zu dieser befassen sie sich jedoch ausschließlich mit Gefahren und Schutzmaßnahmen.

Als Beispiel kannst du dir die Betriebsanweisung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft für Zweikomponentenkleber anschauen. Natürlich unterscheiden sich die Anweisungen je nachdem, um was es sich genau handelt. Im Kern läuft es jedoch meist auf die Erläuterung folgender Punkte hinaus:

  • Informationen über den jeweiligen Stoff bzw. Maschine, Anlage usw. sowie den Anwendungsbereich.
  • Davon ausgehende Gefahren für Mensch und Umwelt.
  • Maßnahmen zum Schutz und für richtiges Verhalten.
  • Verhalten im Fall von Gefahren bzw. Störungen.
  • Konkrete Maßnahmen für die erste Hilfe.
  • Informationen zur Instandhaltung/Wartung oder sachgerechten Entsorgung.
  • Gegebenenfalls Folgen der Nichtbeachtung der Anweisung.

Diese Betriebsanweisungen müssen deinen Mitarbeitern ständig zur Verfügung stehen – ebenso wie es andere aushangpflichtige Gesetze und Normen sind. Dabei bleibt es jedoch dir überlassen, ob du jede Information direkt am Ort des Geschehens aushängst oder in einem stets griffbereiten Ordner gesammelt anbietest. In letzterem Fall muss nur wirklich jeder von der Existenz und Lage des Ordners wissen.

Nicht zuletzt sind Betriebsanweisungen ein hervorragendes Mittel, um deinen regelmäßigen Unterweisungspflichten nachzukommen. War es früher oft recht mühselig, alle nötigen Informationen zusammenzutragen, kannst du dich dazu heute beispielsweise bei den Berufsgenossenschaften auf Online-Tools verlassen. Unter anderem im Gefahrstoffinformationssystem (GisChem) findest du ein leistungsfähiges interaktives Werkzeug.  

Die Betreuung – da sein für deine Mitarbeiter

Nein, hiermit ist nicht gemeint, von Zeit und Zeit einzelne Teammitglieder zu fragen, ob denn alles okay sei – bei sowas solltest du dich niemals darauf verlassen, wirklich ehrliche Antworten zu bekommen. Vielmehr ist hiermit eine weitere Pflicht gemeint, einige Spezialisten in deinem Unternehmen zu haben:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Sie muss unter Beachtung des betrieblichen Mitbestimmungsrechts durch dich als Arbeitgeber bestellt werden. Hierbei handelt es sich um durch die Berufsgenossenschaft speziell geschulte Teammitglieder, die neben ihrem eigentlichen Job in deinem Haus sowohl dich als auch die anderen Mitarbeiter in Sachen Arbeitsschutz und Unfallverhütung beraten und eine insgesamt sichere, gesunde Arbeitskultur etablieren sollen.
  • Betriebsarzt: Er muss ebenfalls durch dich bestellt werden, wenngleich es natürlich kein nur in deinem Unternehmen beschäftigter Mediziner sein muss. Der Betreuungsaufwand hängt primär von der Art deines Unternehmens ab und welche Gesundheitsrisiken dort drohen.
  • Brandschutzbeauftragter: Prinzipiell ist das nur ein Spezialist für größere Betriebe – je nach Brandrisiko geht es erst ab 100 Mitarbeitern los. Aber er muss der Vollständigkeit halber genannt werden.
  • Betrieblicher Ersthelfer: Ab zwei anwesenden Versicherten im Betrieb (also nicht zwingend nur Mitarbeiter) muss es mindestens eine Person geben, die als betrieblicher Ersthelfer in Sachen Erste Hilfe ausgebildet ist.

Wichtig: Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung musst du Arbeitssicherheitsfachkraft und Betriebsarzt bereits benannt haben, denn sie müssen laut DGUV-Vorschrift 2 bei Erstellung und Aktualisierung einbezogen werden.

Für dich als Betrieb, der wahrscheinlich weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt, sind zudem die verschiedenen möglichen Betreuungsarten von Relevanz.

5. So kannst du das gesamte komplexe Thema als Unternehmer rechtssicher handhaben

Du hast auf den zurückliegenden Zeilen einen ersten Einblick in das Thema Arbeitsschutz und Unfallverhütung bekommen. Doch obwohl wir dabei definitiv nur an der sprichwörtlichen Oberfläche gekratzt haben, dürfte zweifelsfrei ersichtlich sein, wie komplex und umfangreich dieser ganze Baustein ist.

Für dich als Gründer, der noch zahlreiche anderen Arbeiten im Betrieb in Personalunion managen muss, ist es fast kaum möglich, noch dieses zusätzliche Wissenspaket zu schultern und alles auf eine Weise umzusetzen, die den geltenden Vorgaben entspricht.

Hierbei können wir dir nur dringend raten, dich so früh wie möglich mit der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen. Wie wir weiter oben schon schrieben, sie sind Kooperationspartner, denen vor allem daran gelegen ist, möglichst umfassende Sicherheit herzustellen. Sie werden dir deshalb äußerst umfangreich rat- und tatkräftig zur Seite stehen – selbst bei Fragen, die vielleicht banal anmuten mögen.

6. Fazit

Betriebliche Sicherheit geht tatsächlich jeden etwas an – insbesondere dann, wenn es bei dir Mitarbeiter gibt. Daher obliegt dir hier eine Verantwortung, die dir in diesem Umfang vielleicht gar nicht so bewusst ist. Denn als Arbeitgeber musst du alles dafür tun, damit deiner Crew durch ihre Tätigkeit weder körperliche noch psychisch-seelische Nachteile drohen.

Das mag aufwendig sein und teilweise kostspielig. Auf lange Sicht ist es jedoch auch für dich ein Gewinn. Zudem wurden wirklich all diese Vorgaben aus gutem Grund eingeführt. Denn es gab eine Zeit, da war es noch völlig anders – und Arbeiten nicht nur unsicher, sondern teilweise unkontrolliert lebensgefährlich.

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