Gründer.de zieht Bilanz: Ein Jahr nach der Bundestagswahl
Das tut die neue Bundesregierung für Startups & Selbstständige
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Inhaltsverzeichnis
- Das tut die neue Bundesregierung für Startups
- Das tut die neue Bundesregierung für Selbstständige
- Häufige Fragen (FAQ) zu „Bundesregierung und Startups und Selbstständige“
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Vor einem Jahr fand in Deutschland die Bundestagswahl statt. Damit ging die Ära Merkel, die von 16 Jahren christdemokratischer Regierung geprägt war, zu Ende. Das Ampel-Bündnis aus SPD, Grünen und FDP hat daraufhin dann im Dezember letzten Jahres seine Arbeit aufgenommen und sich ambitionierte Ziele gesetzt. Die Ziele der neuen Bundesregierung betreffen auch Startups und Selbstständige. Was sich seitdem getan hat, erfährst du in diesem Artikel.
Das tut die neue Bundesregierung für Startups
Mitarbeiterbeteiligung, Gründerinnen-Förderung, Unternehmensgründung in 24 Stunden: Die neue Bundesregierung hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf einige Punkte geeinigt, die speziell Startups und Gründer betreffen. Nun hat das Kabinett am 27.07.2022 die sogenannte Startup-Strategie beschlossen. Darin findet sich vieles wieder, wofür sich vor allem die Freien Demokraten seit einiger Zeit einsetzen.
Die Startup-Strategie der Bundesregierung
Die Startup-Strategie soll zunächst für junge, innovative Unternehmen die Rahmenbedingungen verbessern, Gründungen allgemein erleichtern und die Finanzierung stärken. Ziel ist es außerdem Deutschland aber auch Europa endlich zu starken Standorten für Startups zu machen. Dadurch will die Bundesregierung vorrangig Gründern helfen, damit sich diese auf das konzentrieren können, worauf es ihnen ankommt: Ihre Idee in die Tat umsetzen.
Dafür bündelt die Startup-Strategie Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern:
- Finanzierung für Startups stärken,
- Startups die Gewinnung von Talenten erleichtern – Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver ausgestalten,
- Gründungsgeist entfachen – Gründungen einfacher und digitaler machen,
- Startup-Gründerinnen und Diversität bei Gründungen stärken,
- Startup-Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtern,
- Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Startups verbessern,
- Startup-Kompetenzen für öffentliche Aufträge mobilisieren,
- Startups den Zugang zu Daten erleichtern,
- Reallabore stärken – Zugänge für Startups erleichtern,
- Startups ins Zentrum stellen.
Die in der Startup-Strategie festgehaltenen Maßnahmen will die Bundesregierung zudem innerhalb dieser Legislaturperiode umsetzen und jährlich über den Status Quo berichten.
Welche Maßnahmen der Startup-Strategie hat die Bundesregierung bereits umgesetzt?
Abgesehen von der Verabschiedung der Strategie hat sich allerdings bisher konkret wenig bis kaum etwas für Startups geändert. Der Fokus der Bundesregierung lag in den vergangenen Monaten wohl eher bei Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine und der damit verbundenen Gaskrise. Auch kritisiert der Startup-Bund die Startup-Strategie der Bundesregierung als zu vage. Wichtige Punkte würden nicht ausreichend konkretisiert.
In unserem Artikel „Startup-Strategie: Deutschland soll zur Gründerrepublik werden„ findest du übrigens noch mehr Informationen und Details zu der Startup-Strategie des Bundes.
Gesetzlicher Mindestlohn
Außerdem steigt der gesetzliche Mindestlohn im Oktober auf 12 Euro. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 beschlossen. Dies betrifft sämtliche Unternehmen und somit auch Startups, ist jedoch nicht teil der Startup-Strategie der Bundesregierung. Mit der aktuellen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 steigt der Mindestlohn von Ende 2020 bis zum 2. Halbjahr 2022 um insgesamt 11,8 Prozent.
Das tut die neue Bundesregierung für Selbstständige
Diese Punkte im Koalitionsvertrag der Bundesregierung betreffen Selbstständige
Die Ampelkoalition will vieles besser machen und verfolgt große Pläne, das geht zumindest aus dem Koalitionsvertrag hervor. Für Selbstständige soll unter anderem die Rentenversicherungspflicht kommen. Das ist gut und teilweise schlecht für Selbstständige. Im Koalitionsvertrag heißt es:
„Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden. Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.“
– Koalitionspapier der Ampel-Koalition, S. 75, „Absicherung für Selbstständige“
Was die Bundesregierung bisher für Selbstständige getan hat
Große Neuigkeiten seitens der Bundesregierung gibt es für Selbstständige allerdings bislang noch nicht. Fest steht allerdings: Irgendeine Form von staatlicher oder staatlich regulierter Altersvorsorgepflicht wird auf Selbstständige zukommen – vermutlich 2024. Wie diese konkret ausgestaltet sein wird bleibt jedoch abzuwarten.
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Häufige Fragen (FAQ) zu „Bundesregierung und Startups und Selbstständige“
Die Startup-Strategie der Bundesregierung soll für junge, innovative Unternehmen Rahmenbedingungen verbessern, Gründungen erleichtern und die Finanzierung stärken. Dafür bündelt sie verschiedene Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Das Bundeskabinett hat die Strategie im Juli beschlossen.
Ab dem Jahr 2024 ist geplant, dass Selbstständige unter 35 Jahren gesetzlich zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Einen Gesetzesentwurf hatte bereits die alte Bundesregierung auf den Weg gebracht. Es gilt als Wahrscheinlich, dass die neue Bundesregierung die Altersvorsorge für Selbstständige weiter voran bringen wird.
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Über den Autor
Luisa Kleinen
Luisa wurde 1996 in Bonn geboren und studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften mit Abschluss des ersten Staatsexamen (Schwerpunkt Internationales Strafrecht und Medienstrafrecht) an der Universität zu Köln. Parallel zu ihrem Studium war sie einige Jahre als Studentische Hilfskraft in der Forschungsstelle für Medienrecht an der TH-Köln tätig. Dadurch erhielt sie einen tiefen Einblick in das Medien-, IT- und Datenschutzrecht und sammelte erste redaktionelle Erfahrungen. Später arbeitete sie als Assistenz der Geschäftsführung in einem Gastronomiebetrieb und erweiterte hier ihre Kenntnisse im Personal- und Projektmanagement. Nach ihrem Praktikum in der Redaktion von Gründer.de, ist sie seit Juli 2022 als Junior Legal Managerin bei Digital Beat und Gründer.de tätig.