Vor- und Nachteile der Bezahlweise erklärt
Bitcoin und Co. als Zahlungsmittel im Onlineshop
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Inhaltsverzeichnis
- Bitcoin und Co. im Onlineshop akzeptieren: So funktioniert es
- Das sind die Vor- und Nachteile von Kryptowährungen im Onlineshop
- Kryptowährungen und das Finanzamt
- Diese Startup-Branchen profitieren von Kryptowährungen als Zahlungsmittel
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Bitcoin und Co. im Onlineshop akzeptieren: So funktioniert es
Die Popularität dezentraler Kryptowährungen nimmt stetig zu. Doch mittlerweile stehen diese nicht mehr ausschließlich als virtuelle Investitionsmöglichkeiten im Fokus, sondern zunehmend auch als real genutztes Zahlungsmittel. Längst hat die E-Commerce-Branche die Chancen erkannt, doch viele zögern noch, da die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration von Kryptowährungen oft unklar sind. Dabei ist der Unterschied zur Implementierung etablierter Zahlungsmethoden nur geringfügig. Drei Kriterien müssen grundsätzlich erfüllt sein:
- Die Nutzung einer professionellen Shop Software oder Plattform (Bspw. Shopify, WooCommerce oder Magento)
- Einen BTC-Zahlungsanbieter zur Abwicklung der Zahlungsmethode
- Eine Schnittstelle zwischen Software/Plattform und Zahlungsanbieter (Plugin, eigenständige App oder Programmierschnittstelle)
Vorbereitend muss klar sein, welche Optionen im eigenen Shopsystem verfügbar sind. Speziell auf häufig genutzten Plattformen ist die Integration einer Bitcoin-Zahlmethode überaus einfach. Es kann allerdings auch vorkommen, dass hierfür zuerst ein Blick in die Dokumentation notwendig ist. Sollte trotzdem unklar sein, welche Möglichkeiten bestehen, ist der Support des Softwareanbieters oder der Plattform die erste Anlaufstelle. E-Commerce-Anbieter, die Shopify nutzen, können beispielsweise auf Bitpay, Dwolla, GoCoin oder Coinbase zurückgreifen. Bevor die Entscheidung für einen Dienst getroffen wird, empfiehlt es sich, sich mit den Nutzererfahrungen zu beschäftigen. Nur so lässt sich garantieren, dass die eigenen Kunden den maximalen Komfort genießen. Für E-Commerce-Lösungen auf WordPress-Basis wird in der Regel ein Plugin oder Theme benötigt.
Das sind die Vor- und Nachteile von Kryptowährungen im Onlineshop
Wenn sich Startups für die Einbindung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel entscheiden, ergeben sich daraus viele Chancen, aber auch Risiken. Ein häufig genannter Vorteil ist die Ansprache einer völlig neuen Kundengruppe, die oft jung und technisch sehr versiert ist. Das ist besonders für Unternehmen interessant, die über nationale Grenzen hinweg aktiv werden möchten. Viele bevorzugen die Zahlung mit Kryptowährungen auch deshalb, weil sich diese ohne Verzögerung abwickeln lässt. Das kommt auch dem Cashflow des E-Commerce-Anbieters zugute, der innerhalb von Sekunden über seine Umsätze verfügen kann. Ein Grund ist, dass keine Bank als Vermittler mehr benötigt wird, wodurch zusätzliche Transparenz entsteht. Im Gegensatz zur Zahlung per Kreditkarte fallen beim Transfer von Bitcoins oder anderen virtuellen Währungen keine hohen Gebühren an.
Ganz ohne Nachteile sind allerdings auch Krypto-Lösungen nicht. Aufgrund der starken Kursschwankungen müssen Unternehmer damit rechnen, dass die Währung nach der Transaktion an Wert verliert und Verkäufe manchmal weniger Gewinn abwerfen als angenommen. Auf der anderen Seite kann der Kurs jedoch nach dem Erhalt der Zahlung steigen und den Gewinn vergrößern. Ein weiteres Problem sind die steuerrechtlichen Fragen und uneinheitliche Regelungen der verschiedenen Länder, was die Gebühren oder Abgaben betrifft. Da die Situation aktuell noch recht unübersichtlich ist, könnte ein kleines Startup mit dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand schnell überfordert sein.
Kryptowährungen und das Finanzamt
Onlineshops, die BTC oder andere Kryptowährungen akzeptieren, müssen sich auch immer mit steuerrechtlichen Regelungen befassen. Obwohl es sich bei Krypto-Geld um ein dezentrales und kein staatliches Zahlungsmittel handelt, entstehen Abgaben. Gewinne, die mit dem Handel solcher Währungen erzielt werden, muss das Unternehmen per Steuererklärung dem Finanzamt melden. Rein juristisch betrachtet stellen Kryptowährungen ein sogenanntes „anderes Wirtschaftsgut“ dar, wodurch sie nicht in dieselbe Kategorie fallen wie Wertpapiere, Aktien und anderes Kapitalvermögen. Die gute Nachricht: dadurch wird keine Abgeltungssteuer auf die Gewinne erhoben. Wichtig ist jedoch, dass der Umtausch von einer virtuellen Währung in eine andere dokumentiert sein muss.
Grundsätzlich können Privatpersonen die gewährte Freigrenze von 600 Euro für private Veräußerungsgeschäfte ausschöpfen. Dank der Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt die Steuerpflicht, solange das Krypto-Guthaben mehr als 12 Monate im E-Wallet verbleibt. Wird jedoch davor schon verkauft, ist ein individueller Steuersatz fällig. Anders verhält es sich dagegen, wenn der Handel mit Kryptowährung im gewerblichen Rahmen stattfindet. Haltedauer und Freigrenzen spielen dann keine Rolle mehr. Stattdessen werden die Zahlungsmittel wie normales Betriebsvermögen behandelt. Von der Umsatzsteuer sind Bitcoin und Co. allerdings befreit. Auf die leichte Schulter sollte die Versteuerung von Gewinnen aus dem Krypto-Handel nicht genommen werden, da bei einem Versäumnis schnell der Verdacht auf Steuerhinterziehung aufkommt. Die Mitteilung an das Finanzamt erfolgt über das Anlageformular „SO“.
Diese Startup-Branchen profitieren von Kryptowährungen als Zahlungsmittel
Nicht alle Branchen öffnen sich den Möglichkeiten der Kryptowährung gleichermaßen. Vorreiter in der Vergangenheit waren in erster Linie Unternehmen aus der Banken– und Finanzbranche. Herkömmliche Geldinstitute zeigen ebenfalls ein verstärktes Interesse an den neuartigen Investitionsmöglichkeiten durch Kryptowährungen. Manche sehen hier sogar eine Alternative zur physischen Rücklagensicherung. Tatsache ist, dass sich jedes Unternehmen, welches in Zukunft „Digital Natives“ ansprechen will, zwangsläufig mit dem Thema befassen muss. Das Immobilien-Business könnte sich so zunehmend in den E-Commerce-Bereich verlagern, da sich der Kauf und Verkauf von Häusern per Krypto-Geld schnell und transparent abwickeln lässt.
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