Die Voraussetzungen, Infos zur Kündigung sowie Vor- und Nachteile im Check
Betriebsratsgründung: Warum sich das Risiko für Angestellte lohnt
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Inhaltsverzeichnis
- Definition Betriebsratsgründung: Was steckt hinter der Betriebsratswahl?
- Aufgaben eines Betriebsrats
- Voraussetzungen einer Betriebsratsgründung – ab wann darf man einen Betriebsrat gründen?
- Wer kann bei der Betriebsratsgründung als Betriebsrat gewählt werden?
- Wie kann ich ein Betriebsratsmitglied ausschließen?
- Mögliche Kündigung durch eine Betriebsratsgründung?
- Kann der Arbeitgeber eine Betriebsratsgründung verhindern?
- Ablauf der Betriebsratsgründung bzw. Ablauf einer Betriebsratswahl
- Wie kann ich eine Beschwerde beim Betriebsrat einreichen?
- Vorteile einer Betriebsratsgründung
- Nachteile eines Betriebsrats
- Fazit der Betriebsratsgründung
- Häufige Fragen (FAQ) zur Betriebsratsgründung
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Definition Betriebsratsgründung: Was steckt hinter der Betriebsratswahl?
In einem klassischen Arbeitsvertrag ist der Angestellte wirtschaftlich von seinem Arbeitgeber abhängig und besitzt dadurch automatisch eine schwächere Position. Zwar gibt es Arbeitnehmerschutzgesetze, doch die werden selten eingesetzt. Zum einen sind sie oftmals nicht exakt bekannt und zum anderen aus Angst vor negativen Konsequenzen. Der Betriebsrat springt in diesem Moment ein und kann durch die Betriebsratswahl die Interessen der Angestellten besser vertreten. Damit ist dieser nach der Betriebsratsgründung sozusagen ein unabhängiger und gleichberechtigter Gegenspieler des Arbeitgebers und handelt nach dem Betriebsverfassungsrecht.
Wie der Name es schon vermuten lässt, wird er im „Betrieb“ gewählt und vertritt auch nur ein ausgewähltes Unternehmen. Seine Mitglieder dürfen von allen Angestellten gewählt werden, die zum Betrieb gehören und das 18. Lebensjahr erreicht haben. Diese Vorgabe gilt auch für die Kandidaten beim Ablauf der Betriebsratswahl, die ebenfalls 18 Jahre alt sein müssen und für die Gründung eines Betriebsrats im Betrieb angestellt sind. Zudem darf die Betriebsratsgründung jederzeit stattfinden, es gibt also keine gesetzlichen Vorgaben für den Zeitpunkt, um einen Betriebsrat zu gründen. Dabei vermuten viele Angestellte zahlreiche Betriebsrat Nachteile, die durch eine Betriebsratswahl entstehen, wobei sich diese Nachteile nicht zwingend ergeben müssen.
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Aufgaben eines Betriebsrats
Bevor du zur Betriebsratsgründung schreitest, solltest du dessen Aufgaben kennen: Der Betriebsrat vertritt die Interessen aller Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber. Ausgenommen hiervon sind nach der Gründung eines Betriebsrats nur die leitenden Angestellten. Prinzipiell sind damit die folgenden Aufgaben gemeint:
- Der Betriebsrat kann und muss die Verschlechterungen der Situation der Beschäftigten abwehren.
- Er kann sich nach der Betriebsratswahl bei Versetzung, Abmahnung, Kündigung usw. für die Angestellten einsetzen.
- Der Betriebsrat überwacht, dass Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
- Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Personen zu vertreten.
- Die Regelung der Arbeitszeit kann er mit dem Arbeitgeber festlegen.
- Der Betriebsrat kann nach der ersten Betriebsratswahl bei der Urlaubsplanung mitbestimmen.
- Er hat die Aufgabe, die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu garantieren.
Voraussetzungen einer Betriebsratsgründung – ab wann darf man einen Betriebsrat gründen?
Wer glaubt, dass es sich bei einer Betriebsratsgründung um eine komplizierte Angelegenheit mit großen Hürden handelt, wird vom Betriebsverfassungsgesetz überrascht. Der allererste Paragraph lautet nämlich: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern…werden Betriebsräte gewählt.“ Diese Formulierung der Betriebsrat-Voraussetzungen bedeutet allerdings nur, dass die Möglichkeit besteht, einen Betriebsrat zu gründen. Und dass der Staat die Gründung eines Betriebsrats und damit eine Betriebsratswahl für angebracht hält. Gibt es noch keinen Betriebsrat, kann dieser jederzeit aufgebaut werden; ansonsten gilt der gesetzliche Wahlturnus von vier Jahren im 1. Quartal (2022, 2026, 2030 etc.).
Wie im ersten Paragraph schon angedeutet, braucht es für eine Betriebsratsgründung als eine der Betriebsrat-Voraussetzungen dann mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte. Die Größe des Betriebsrats hängt dabei von der Größe des Betriebes ab: Sind somit weniger als 20 wahlberechtigte Angestellte vorhanden, reicht für die Betriebsrat Voraussetzungen nur ein einziger Mitarbeiter. Ab 20 Wahlberechtigten steigt somit die Anzahl der Ratsmitglieder beim Gründen eines Betriebsrats.
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Wer kann bei der Betriebsratsgründung als Betriebsrat gewählt werden?
Bei einer Betriebsratsgründung lassen sich alle Arbeitnehmer wählen, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder im Homeoffice hauptsächlich für den Betrieb gearbeitet haben (§ 8 BetrVG). Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, sind die Arbeitnehmer wählbar, die bei Einleitung der Wahl im Betrieb angestellt sind. Dabei ist dann das Alter entscheidend, denn ab dem 18. Lebensjahr Können sich Arbeitnehmer im Betrieb als Betriebsrat zu den Betriebsratswahlen aufstellen lassen.
Wie kann ich ein Betriebsratsmitglied ausschließen?
Wer bei einer Betriebsratsgründung als Mitglied ausgewählt wurde, der ist dann ein offizielles Betriebsratsmitglied und lässt sich so leicht auch nicht entfernen. Denn der Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat kann nur durch das Arbeitsgericht entstehen. Allerdings ist die Voraussetzung dabei, dass das Gericht Pflichtverletzungen durch das betreffende Betriebsratsmitglied feststellt. Erst danach kommt es zu einem Gerichtsbeschluss und erst dann ist das Betriebsratsmitglied offiziell vom Betriebsrat ausgeschlossen.
Mögliche Kündigung durch eine Betriebsratsgründung?
Es kann passieren, dass sich ein Arbeitgeber gegen eine Betriebsratsgründung wehrt und mit Konsequenzen oder sogar einer Kündigung droht. Deshalb gibt es auch einen Sonderkündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl. Dieser Kündigungsschutz endet sechs Monate nach der Verkündung des Wahlergebnisses. Kommt die Wahl allerdings doch nicht zustande, dann dauert der Schutz bis drei Monate nach der Einladung oder Antragsstellung.
Wer inzwischen schon Wahlvorstand oder auch Betriebsratskandidat geworden ist, wird ebenfalls besonders vor Kündigungen geschützt. Denn bei jedem Betriebsratsmitglied ist nur noch die sogenannte „außerordentliche Kündigung“ möglich. Das heißt, nur wenn schwerwiegende Fehler vorliegen, lässt sich nach der Betriebsratswahl ein Betriebsratsmitglied entlassen. Will der Arbeitgeber dem Mitglied unabhängig davon kündigen, muss der Betriebsrat zustimmen oder er muss ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht einleiten.
Kann der Arbeitgeber eine Betriebsratsgründung verhindern?
Auf die Frage, ob man einen Betriebsrat verhindern kann, gilt ganz klar: Nein! Denn sobald die Voraussetzungen für den Betriebsrat erfüllt sind, tritt §20 Absatz 2 BetrVG in Kraft. Dieses Gesetz zur Betriebsratsgründung lautet wie folgt: „Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.“ Das bedeutet, der Arbeitgeber kann mit legalen Mitteln oder Maßnahmen eine erste Betriebsratswahl bzw. den gesamten Betriebsrat nicht verhindern.
Ablauf der Betriebsratsgründung bzw. Ablauf einer Betriebsratswahl
Wer sich dazu entschließt, eine Betriebsratsgründung durchzuführen, sollte dafür die drei folgenden Schritte beim Ablauf einer Betriebsratswahl beachten:
1. Die Initiative ergreifen bei den Betriebsrat-Voraussetzungen
Drei Mitarbeiter sind mindestens nötig, um den Ablauf einer Betriebsratswahl einzuleiten bzw. einen Betriebsrat zu gründen. Diese Mitarbeiter können auch Teilzeitkräfte oder Auszubildende sein. Wichtig ist, dass sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Die drei Initiatoren laden dann alle Mitarbeiter zu einer Betriebsversammlung ein, um ihr Vorhaben zu präsentieren. Dort werden dann auch drei Mitglieder des Wahlvorstands gewählt.
2. Die Organisation beim Ablauf der Betriebsratswahl
Die Organisation beim Ablauf der Betriebsratswahl ist die Aufgabe des Wahlvorstands, der aus drei Mitarbeitern besteht. Dieser Wahlvorstand muss dann zahlreiche Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl bewältigen. Zum Beispiel existieren einige Formvorschriften, damit die Betriebsratsgründung danach auch offiziell anerkannt wird. Um keine Fehler zu machen und so womöglich die Wahl zu gefährden, lohnt sich eine entsprechende Fortbildung.
3. Die Vergabe des Betriebsratsamtes
Nachdem die Arbeitnehmer ihre Kandidatenvorschläge für die Gründung eines Betriebsrats eingereicht haben, folgt der Tag der eigentlichen Stimmabgabe. Danach müssen die Stimmen nur noch ausgezählt und das Wahlergebnis bekannt gemacht werden. Wie viele Mitglieder der Betriebsrat besitzt, hängt dabei von der Größe des Unternehmens ab. Die neu gewählten Mitglieder treffen sich dann zu einer „konstituierenden Sitzung“ und können nach dem Ablauf der Betriebsratswahl anschließend sofort mit der Betriebsratsarbeit loslegen.
Sonderfall: vereinfachtes Wahlrecht bei der Betriebsratsgründung
In kleinen Unternehmen (bis zu 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer) kann der Wahlvorstand entscheiden, auf ein vereinfachtes Wahlrecht zurückzugreifen. Das umfasst im Wesentlichen kürzere Fristen sowie die Art der Wahl. Im regulären Verfahren wendet man für gewöhnlich Listen an und schafft eine Verhältniswahl. In Kleinbetrieben hingegen ist die Mehrheitswahl (Personenwahl) eine Option. Bei mehr als 50 und maximal 100 Personen kann der Wahlvorstand das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren.
Wie kann ich eine Beschwerde beim Betriebsrat einreichen?
Wer sich für eine Betriebsratsgründung entscheidet, wird sich früher oder später auch an diesen wenden, um eine Beschwerde einzureichen. Dabei gibt es praktischerweise keinerlei Formvorschriften, wie Beschwerden beim Betriebsrat einzureichen sind. Dadurch ist es sogar möglich, dass ein Arbeitnehmer einem Betriebsratsmitglied sein Anliegen mündlich mitteilt. Zur besseren Dokumentation empfiehlt sich aber ein kurzes Schreiben, in dem die Beschwerde für den Betriebsrat kurz erläutert ist. Dort lassen sich dann auch schon Maßnahmen erwähnen, die der Arbeitnehmer ohne den Betriebsrat bereits ergriffen hat.
Vorteile einer Betriebsratsgründung
Wer sich für eine Betriebsratsgründung entscheidet, kann somit insgesamt von den folgenden Vorteilen profitieren:
- Die Interessen der Arbeitnehmer lassen sich durch die Gründung eines Betriebsrats bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigen.
- Der Betriebsrat kann durch eigene Ideen die betrieblichen Abläufe verbessern.
- Gutes Betriebsklima durch ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Angestellten und dem Management.
- Bessere Mitarbeiterbindung, da neutrale Ansprechpartner beim Ablauf einer Betriebsratswahl und danach vorhanden sind.
- Arbeitgeber können durch eine erfolgreichen Zusammenarbeit ihre Offenheit beweisen und für Motivation sorgen.
Nachteile eines Betriebsrats
Der Betriebsrat lässt sich generell nicht verhindern. Doch trotz der zahlreichen Vorteile, sollten die folgenden Nachteile einer Betriebsratsgründung und somit die Nachteile eines Betriebsrats mit in die Entscheidung einfließen:
- Die Wahlvorbereitung beim Ablauf einer Betriebsratswahl ist komplex und setzt Wissen voraus.
- Die persönliche Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und seinen Angestellten kann unter der Gründung eines Betriebsrats leiden.
- Konkurrenzkampf unter den Mitarbeitern bei der Wahl bzw. der ersten Betriebsratswahl sorgt möglicherweise für schlechtes Arbeitsklima.
- Es muss immer drei Mitarbeiter im Betrieb geben, um den Ablauf einer Betriebsratswahl einzuleiten.
Fazit der Betriebsratsgründung
Die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile zeigt, dass die Betriebsratsgründung nur wenige Nachteile mit sich bringt. Sie lohnt sich deshalb auch für kleine Unternehmen und Startups, um die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Angestellten durch die Gründung eines Betriebsrats zu verbessern. Trotzdem braucht es dafür drei Initiatoren, die den ersten Schritt wagen und den Vorschlag im Unternehmen vorstellen. Die weiteren Schritte beim Gründen eines Betriebsrats lassen sich dann mit den Kollegen abstimmen, um am Ende die Nachteile zu vermeiden und gemeinsam von einem anerkannten Betriebsrat zu profitieren.
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Häufige Fragen (FAQ) zur Betriebsratsgründung
Auf die Frage, ob man einen Betriebsrat gründen kann, gilt ganz klar: Ja! Denn sobald die Betriebsrat Voraussetzungen erfüllt sind, tritt §20 Absatz 2 BetrVG in Kraft. Dieses Gesetz zur Betriebsratsgründung lautet wie folgt: Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.
Als erstes müssen die Mitarbeiter sich dazu entschließen eine Betriebsratsgründung durchzuführen. Drei Mitarbeiter sind mindestens nötig, um den Ablauf einer Betriebsratswahl einzuleiten. Diese Mitarbeiter können auch Teilzeitkräfte oder Auszubildende sein. Wichtig ist, dass sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Die drei Initiatoren laden dann alle Mitarbeiter zu einer Betriebsversammlung ein, um ihr Vorhaben zu präsentieren.
Es kann passieren, dass sich ein Arbeitgeber gegen eine Betriebsratsgründung wehrt und mit Konsequenzen oder sogar einer Kündigung droht. Deshalb gibt es auch einen Sonderkündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl. Dieser Kündigungsschutz endet sechs Monate nach der Verkündung des Wahlergebnisses.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.
2 Antworten
Fehler im FAQ-Text: „Können Mitarbeiter gegen den Willen der Geschäftsleitung einen Betriebsrat gründen?
Auf die Frage, ob man einen Betriebsrat verhindern kann, gilt ganz klar: Ja!“ Das stimmt nicht, das muss – zumindest aus Sicht des Arbeitgebers – ganz klar NEIN heißen, sonst macht sich der Arbeitgeber strafbar gem. §20 (2) BetrVG!!! Wenn man aber sagt, man kann gegen den Willen eines Arbeitgebers einen BR gründen kann, dann lautet die Antwort: ganz klar JA. In diesem Fall müssten bei den FAQ das Wort „verhindern“ durch „gründen“ ersetzt werden.
So, wie der Text verfasst ist, stimmt er jedenfalls nicht. Bitte entsprechend korrigieren.
Hallo Herr Grasmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis! Das stimmt natürlich, da ist mir ein Logikfehler unterlaufen. Ich habe das Wort nun korrigiert, damit stimmt die Aussage wieder.
Einen schönen Tag und viele Grüße,
Insa