Neues Jahr, neue Gesetze
Ab 2021: Das sind die neuen Gesetze und Änderungen
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Inhaltsverzeichnis
- Änderungen der Gesetze 2021 für Unternehmer
- Änderungen der Gesetze 2021 für Arbeitnehmer
- Änderungen der Gesetze 2021 für Steuerzahler und Familien
- Fazit
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Es gibt viele Änderungen der Gesetze, die man im neuen Jahr 2021 nicht außer Acht lassen sollte. Da diese Gesetze aber pauschal nicht jeden betreffen, sondern oftmals verschiedene Personengruppen, teilen wir diese auch in die entsprechenden Gruppen auf.
Änderungen der Gesetze 2021 für Unternehmer
Die wichtigsten Gesetzesänderungen, die für Gründer wichtig sein werden, sind natürlich die für Unternehmer. Im folgenden listen wir dir die wichtigsten Gesetzesänderungen 2021 für Unternehmer auf.
Umsatzsteuer erhöht sich wieder
Aufgrund der noch anhaltenden Corona-Krise wurde die Umsatzsteuer gesenkt, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Ab dem 01. Januar ändert sich das wieder, sprich, die Umsatzsteuer steigt wieder von 16 auf 19, beziehungsweise von fünf auf sieben Prozent. Demnach müssen Unternehmen ihre Rechnungen für 2021 wieder umstellen. Solltest du als Unternehmer im Jahr 2020 noch Anzahlungen für einen Auftrag angenommen haben, musst du diese zum alten Satz von 16 Prozent versteuern. Erfolgt die Schlussrechnung erst 2021, musst du auf diese 19 Prozent Umsatzsteuer aufschlagen und auch die Anzahlung aus 2020 versteuern.
Gastronomen können noch länger von der Steuersenkung profitieren. Bei außer Haus abgegeben Speisen müssen sie zwar auch mit einer steigenden Umsatzsteuer von fünf auf sieben Prozent rechnen, bei der Bewirtung vor Ort dürfen sie jedoch noch bis zum 30. Juni 2021 ihre Speisen mit sieben anstatt 10 Prozent versteuern.
Verlängerung der Frist für den Corona-Bonus
Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer für besondere Leistungen in der Corona-Krise waren 2020 für Beschäftigte aller Branchen bis 1.500 Euro steuerfrei. Die Frist, wann der Bonus auf dem Konto des Arbeitnehmers sein muss, soll bis Juni 2021 verlängert werden. Der Bundesrat muss der Fristverlängerung, die ins Jahressteuergesetz aufgenommen wurde, aber noch zustimmen. Die Prämie von 1.500 Euro soll es aber nicht zweimal geben können.
Steuererleichterungen bei Investitionen
Wenn Unternehmer eine Anschaffung für ihr Unternehmen planen, wie beispielsweise eine Maschine, dürfen sie diese Aufgabe bereits gewinnmindernd abziehen, noch bevor der Gegenstand gekauft wurde. Das ist durch den Investitionsabzugsbetrag möglich. Mit dem Jahressteuergesetz will die Bundesregierung diesen ganzen Prozess vereinfachen. Denn bislang gab es verschiedene Grenzen, bis zu denen man diese Regelung nutzen durfte. Ab 2021 gilt nun eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro. Wer darunter liegt, darf den Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Zudem können Unternehmer nun bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten abziehen. Vorher waren es nur 40 Prozent.
Corona-Hilfen werden verlängert
Das Thema Corona wird uns leider auch im nächsten Jahr noch weiter begleiten. Entsprechend werden auch die Hilfen, die Unternehmen nutzen können, weiter verlängert. Die Überbrückungshilfe II gilt noch bis Ende Dezember 2020, kann aber auch noch bis Januar 2021 beantragt werden. Dem folgt die Überbrückungshilfe III, die bis Juni 2021 gilt. Diese richtet sich an Unternehmen, die vom harten Lockdown ab dem 16. Dezember 2020 betroffen sind. Zudem sollen November- und Dezemberhilfen hinzukommen, die sich an Unternehmen richten, die vom Lockdown light betroffen waren. Der Staat verspricht hier Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November und Dezember 2019. Diese können bis Ende Januar 2021 beantragt werden.
Zusätzlich hat die Bundesregierung das zwei Milliarden schwere Corona-Hilfspaket für Startups und mittelständische Unternehmen verlängert. Dieses gilt nun bis Ende Juni 2021.
Sonderregeln für Kurzarbeit verlängert
Weiterhin wurden auch die Sonderregelungen für die Kurzarbeit verlängert. Damit bleibt es bei den erhöhten Kurzarbeitssätzen, die eigentlich nur bis Dezember 2020 gelten sollten. Ab dem vierten Monat gibt es damit weiterhin 70 anstatt der sonst üblichen 60 Prozent für Kurzarbeiter. Ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 anstatt 70 Prozent. Bis Ende 2021 sollen die Zuschüsse des Arbeitgebers steuerfrei für den Mitarbeiter bleiben.
Sanierungsverfahren erneuert
Bislang gab es außerhalb einer Insolvenz kein Verfahren, um ein kriselndes Unternehmen geordnet zu sanieren. Dies möchte das Bundesjustizministerium mit dem Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz ändern. Mit diesem soll Betrieben ein „Sanierungs- und Restrukturierungsrahmen“ helfen. Diesen können Unternehmen nutzen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht.
Innerhalb des Sanierungsrahmens können Unternehmen einen „Restrukturierungsplan“ aufstellen, dem nun eine qualifizierte Gläubigermehrheit zustimmen muss, dass sind mindestens 75 Prozent. Somit wären Blockaden durch einzelne Gläubiger, wie es in der Vergangenheit oftmals der Fall war, nicht mehr möglich. Das Bundesjustizministerium plant den neuen Sanierungsrahmen schon zum 1. Januar 2021 zu schaffen. Davon können dann auch Unternehmen profitieren, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden.
Änderungen der Gesetze 2021 für Arbeitnehmer
Auch für Arbeitnehmer wird sich im Jahr 2021 einiges an Gesetzen ändern. Die Wichtigsten haben wir in der folgenden Liste zusammengefasst.
Steigerung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2021 von derzeit 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde und ab 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro. Der Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk steigt zudem im Januar auf 12,40 und für Leiharbeit ab April 2021 auf 10,45 Euro stündlich. Wer in seinem Unternehmen Minijobber beschäftigt, muss deswegen aufpassen, denn mit der Lohnanhebung mindert sich auch die monatliche Arbeitszeit, die Minijobber maximal tätig sein dürfen.
Homeoffice-Pauschale
Wer wegen der Corona-Pandemie oft oder immer aus dem Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Am 10. Dezember hat der Finanzausschuss im Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine entsprechende Ergänzung des Jahressteuergesetzes beschlossen. Die Homeoffice-Pauschale ist auf 600 Euro im Jahr begrenzt und soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden.
Pendlerpauschale
Diejenigen, die einen weiten Weg zur Arbeit haben, können ab 2021 von der Pendlerpauschale profitieren. Bisher konnten pro Entfernungskilometer 30 Cent bei den Werbungskosten abgesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2021 steigt diese Pauschale auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Ab 2024 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent. Diese erhöhte Kilometerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten. Damit will der Gesetzgeber die Menschen entlasten, die auf dem Land wohnen. Denn diese müssen viel Geld für den Weg zur Arbeit bezahlen, weil sie oft nicht auf Bus oder Bahn umsteigen können.
Änderungen der Gesetze 2021 für Steuerzahler und Familien
Neben den Änderungen der Gesetze im Bereich der Arbeitswelt, gibt es für Steuerzahler und für Familien auch noch einige Änderungen, die 2021 beachtet werden sollten.
Der Solidaritätszuschlag fällt weg
Für mehr als 90 Prozent der Steuerpflichtigen entfällt ab 2021 der Solidaritätszuschlag. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben (33.912 Euro bei Zusammenveranlagung). Nach dieser Freigrenze beginnt die sogenannte Milderungszone. In dieser muss man noch nicht den vollen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zahlen. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro muss eine Familie mit zwei Kindern damit keinen Soli mehr zahlen. Alleinstehende sind bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 73.874 Euro vom Soli befreit.
Mehr Kindergeld
Das Kindergeld steigt im Jahr 2021 um 15 Euro im Monat. Somit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro und für das dritte Kind 225 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind gibt es dann 250 Euro monatlich. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt zudem um 288 Euro auf 5.460 Euro.
CO2-Steuer
Ab 2021 wird es eine Abgabe auf Kohlendioxidemissionen geben: Die CO2-Steuer. Diese liegt bei 25 Euro pro emittierter Tonne CO2. Das wird sich vor allem auf die Preise an Tankstellen auswirken. Damit dürfte der Preis für einen Liter Benzin nach Schätzungen um rund sieben Cent teuerer werden, für einen Liter Diesel um rund acht Cent. Der CO2-Preis wird zudem in den nächsten Jahren schrittweise angehoben und soll 2025 bei 55 Euro liegen.
Mehr Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag stellt das Existenzminimum jedes Bürgers steuerfrei. Ab 2021 wird dieser auf 9.744 Euro angehoben und 2022 auf 9984 Euro. Damit gleicht die Bundesregierung die kalte Progression aus. Dementsprechend wird der Steuerspitzensatz von 42 Prozent erst ab 57.919 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen fällig.
Spenden leichter steuerlich geltend machen
Wer gerne für wohltätige Zwecke spendet, soll es ab 2021 leichter haben, diese Beiträge steuerlich geltend zu machen. Nach dem Jahressteuergesetz soll es reichen, Spenden bis zu 300 Euro mit einem „vereinfachten Zuwendungsnachweis“ zu belegen. Darunter fallen Kontoauszüge, Online-Banking-Ausdrucke und Bareinzahlungsbelege. Die Grenze lag bislang bei 200 Euro.
Kfz-Steuer steigt
Als Teil des Klimapakets der Bundesregierung soll auch die Kfz-Steuer steigen. Damit werden für Autos mit einem hohen Spritverbrauch höhere Abgaben fällig. Bei einem CO2-Ausstoß von 195 Gramm je Kilometer und mehr steigt die jährliche Kfz-Steuer im Schnitt um 130 Euro für Benziner und um 100 Euro für Diesel-Autos. Wer ein Auto kauft, welches weniger als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, zahlt rund 30 Euro weniger. Dies gilt aber nur für Neuwagen, die ab dem 1. Januar 2021 zugelassen werden.
Fazit
Auch 2021 erwarten uns wieder viele Änderungen, was Gesetze betrifft. In vielen Änderungen zeigen sich vor allem Verlängerungen von den 2020 eingeführten Corona-Hilfen. Schließlich wird uns das Coronavirus auch noch 2021 begleiten und Unternehmern müssen dementsprechend weiterhin unterstützt werden. Wer die neusten Gesetze also im Blick hat, weiß an welchen Stellen er 2021 profitieren kann. So kann jeder gut vorbereitet ins neue Jahr starten.
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Über den Autor
Leoni Schmidt
Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.