So verhinderst du die Gefahr einer Insolvenzverschleppung
Insolvenzantrag: Mit diese Tipps verhinderst du die Insolvenzverschleppung
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Inhaltsverzeichnis
- Wann musst du einen Insolvenzantrag stellen?
- Insolvenzverschleppung hat schwere Konsequenzen für dich
- Wer kann den Insolvenzantrag stellen?
- Wo musst du den Insolvenzantrag stellen?
- Welche Art von Insolvenzantrag muss von dir gestellt werden?
- Was passiert für dich nach dem Insolvenzantrag?
- Was muss im Insolvenzantrag alles enthalten sein?
- Fazit
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Wann musst du einen Insolvenzantrag stellen?
Es gibt klare Regeln und Richtlinien, wann von dir ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Dies trifft zu bei folgenden Begebenheiten:
- dein Unternehmen ist überschuldet. Das gilt aber nur für dich als juristische Person, also auch abhängig von der Rechtsform deines Unternehmens und gilt nicht für natürliche Personen
- du bist mit deinem Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig
- es droht eine Zahlungsunfähigkeit deines Unternehmens
- es unwahrscheinlich ist, dass ein Sanierungsversuch erfolgreich ist und du die Zahlungsunfähigkeit doch noch abwenden kannst
Wenn diese Voraussetzungen bei dir zutreffen, dann musst du handeln. Und zwar schnell. Du bist hier verpflichtet, umgehend einen Insolvenzantrag zu stellen. Vorsicht! Der Gesetzgeber gibt dir hier lediglich eine Frist von drei Wochen. Wartest du länger, dann droht dir der Vorwurf der Insolvenzverschleppung und dann kann es böse Folgen für dich haben.
Insolvenzverschleppung hat schwere Konsequenzen für dich
Eine Insolvenzverschleppung zählt in der heutigen Zeit nicht als Bagatellsache. Da würde einiges an Strafe auf dich zukommen. Und deshalb gilt es für dich, dies unbedingt zu verhindern und deinen Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen. Es gibt hier eine Besonderheit, die du beachten musst. Hast du ein Unternehmen mit beschränkter Haftung, also beispielsweise eine GmbH, dann hast du bei einer Insolvenzverschleppung nicht nur ein Strafverfahren am Hals. Es kann dir passieren, dass trotz dieser geltenden beschränkten Haftung du auch mit deinem Privatvermögen für deine Verbindlichkeiten haften musst. Also du persönlich und das kann dann wirklich happig werden für dich.
Genauso wichtig für die Fristeinhaltung beim Insolvenzantrag ist es für dich, dass dieser beim Gericht auch nachvollziehbar begründet wird von dir. Nur wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass bei dir wirklich einen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wird es deinem Insolvenzantrag auch stattgeben. Leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass andere Unternehmer einen Insolvenzantrag stellen, nur um bestehende Forderungen zu umgehen bzw. diese nach unten zu drücken. Also, bitte ehrlich sein und den Insolvenzantrag genau begründen.
Wer kann den Insolvenzantrag stellen?
In der Regel ist es so, dass du derjenige bist, der einen Insolvenzantrag stellt. Allein schon deshalb, weil ja wie oben schon erwähnt die 3-Wochen-Frist einzuhalten ist. Es kann aber auch immer wieder vorkommen, dass beispielsweise dein Gläubiger einen Insolvenzantrag stellt. Dies passiert vor allem sehr oft dann, wenn der Gläubiger der Sozialversicherungsträger ist. Aber keine Angst, so einfach ist dies für einen Gläubiger auch nicht, für dein Unternehmen einfach mal einen Insolvenzantrag zu stellen. Zum einen muss natürlich eine offene Rechnung dir gegenüber vorliegen, die von dir nicht bezahlt worden ist. Das allein reicht aber nicht aus. Der Gläubiger muss auch gegenüber dem Gericht in dem Insolvenzantrag beweisen, dass du wirklich zahlungsunfähig bist. Die Beweise die der Gläubiger dazu vorlegen muss, können beispielsweise Nachweise für erfolglose Pfändungsversuche bei dir sein. Also nicht gleich wegen einer nicht bezahlten Rechnung gleich Panik bekommen.
In der Regel ist es so, dass immer du als Schuldner den Insolvenzantrag stellen kannst, wenn du als Einzelunternehmer, als Freiberufler oder als Selbständiger tätig bist. Handelt es sich bei deinem Unternehmen um eine Personen- oder ein Kapitalgesellschaft, dann muss der Insolvenzantrag entweder vom Geschäftsführer oder von allen Gesellschaftern, die auch zur persönlichen Haftung verpflichtet sind, gestellt werden. Handelt es sich um eine Aktiengesellschaft oder um einen eingetragenen Verein, dann kann der Insolvenzantrag auch von jedem einzelnen Mitglied des Vorstands gestellt werden.
Wie es genau mit den Haftungsvoraussetzungen bei den einzelnen Rechtsformen aussieht, kannst du im Beitrag „Unterschiede der Geschäftsformen: Welche ist für dich die richtige?“ ausführlich nachlesen.
Wo musst du den Insolvenzantrag stellen?
Einen Insolvenzantrag musst du immer beim Insolvenzgericht stellen. Zuständig für dich ist immer das Insolvenzgericht, an dem du als Schuldner oder auch dein Unternehmen seinen Gerichtsstand hat.
Welche Art von Insolvenzantrag muss von dir gestellt werden?
Beim Insolvenzantrag gibt es Unterschiede. Es gibt zum einen die Regelinsolvenz und es gibt die Privatinsolvenz. Für dich bedeutet dies, dass du als Einzelunternehmer mit weniger als 19 Gläubigern, auch einen Privatinsolvenzantrag stellen kannst. Außerdem muss gewährleistet sein, dass du bei früheren Arbeitnehmern von dir keine Schulden hast. In der Praxis zeigt sich, dass vor allem bei Gründern, die als Einzelunternehmer oder auch als Freiberufler am Start sind, sehr oft als Form von einem Insolvenzantrag gewählt wird. Trifft dies bei dir nicht zu, dann musst du einen ganz normalen Regelinsolvenzantrag stellen.
Was passiert für dich nach dem Insolvenzantrag?
Wird dein Insolvenzantrag vom Gericht anerkannt, dann beginnt für dich das sogenannte Insolvenzverfahren. In diesem Verfahren gibt es das Ziel, entweder dein Unternehmen erfolgreich zu sanieren. Dies kann einerseits unter Beibehaltung der vorhandenen Vermögensverhältnisse passieren, aber auch durch Verkauf von möglichen Teilen deines Unternehmens an andere. Sollte sich aber beim Insolvenzverfahren abzeichnen, dass eine Sanierung nicht erfolgreich durchzuführen ist, dann wird am Ende des Insolvenzverfahrens die Zerschlagung deiner Firma stehen, also die Liquidation.
Was bei der Liquidation einer GmbH beachtet werden muss und wie der Ablauf ist, kannst du in unserem Artikel „Liquidation deiner GmbH – diese Schritte sind notwendig“ erfahren.
Insolvenzverwalter kommt an deine Seite
Nach der Zulassung von einem Insolvenzantrag wird beim Insolvenzverfahren dir ein Insolvenzverwalter an die Seite gestellt. Dieser übernimmt die Verwaltung des Vermögens deines Unternehmens. Wenn du jetzt sagst, dass du dies selbst verwalten kannst, muss ich dich enttäuschen. Dies wird nur in ganz seltenen Ausnahmefällen erlaubt. Du musst dich also mit dem Insolvenzverwalter als erstem Ansprechpartner anfreunden. Dem zugelassenen Insolvenzantrag geht immer ein sogenanntes Eröffnungsverfahren voraus. In diesem Verfahren wird geprüft, ob überhaupt genügend Masse, also genügend Vermögen vorhanden ist. Dieses Eröffnungsverfahren ist auch für deine Gläubiger die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen dich anzumelden. Wenn diese Forderungen berechtigt sind, werden sie in eine Tabelle eingetragen, in der alle deine Verbindlichkeiten aufgelistet werden.
Nach dem Eröffnungsverfahren erfolgt dann ein sogenannter Berichtstermin. Dieser wird vom Insolvenzverwalter durchgeführt, der alle deine Gläubiger über die Lage deines Unternehmens informiert. Außerdem stellt der Insolvenzverwalter vor, wie er die Lage einschätzt, wie es mit deinem Unternehmen weitergehen kann oder soll. Dies ist aber nur ein Vorschlag oder eine Empfehlung, die damit aber noch nicht bindend ist. Endgültig entschieden wie es mit deiner Firma im Insolvenzverfahren weitergeht, wird dann auf der Gläubigerversammlung. Für die Gläubiger ist es natürlich in erster Linie interessant, auf welchem Weg sie die meisten von ihren Forderungen erhalten können. Dies kann entweder die Sanierung, aber auch die Liquidation sein.
Für dich beginnt die Wohlverhaltensperiode
Sollte die Gläubigerversammlung entscheiden, dass dein Unternehmen liquidiert werden muss, wird ein Schlusstermin anberaumt. In diesem Termin wird dir als Unternehmer und Schuldner dann eine sogenannte Restschuldbefreiung zugesprochen. Ab diesem Moment beginnt für dich dann die Wohlverhaltensperiode. Diese dauert für dich sechs Jahre und in dieser Zeit darfst du keine weiteren Schulden machen. Hältst du dich daran, dann wird nach Ablauf dieser Zeit die Restschuldbefreiung auch rechtskräftig. Grundsätzlich wird ein Insolvenzverfahren immer mit dem Schlusstermin beendet. Das bedeutet auch, dass dein Unternehmen aus allen Registern, beispielsweise dem Handelsregister, gestrichen und gelöscht wird.
Anders sieht es natürlich aus, wenn eine Sanierung beschlossen wird. In diesem Fall wird ein Sanierungsplan beschlossen, welcher dann auch eingehalten werden muss. Ebenso wird entschieden, ob die Vermögensverwaltung während der Sanierung dir oder dem Insolvenzverwalter übertragen wird. Diese Entscheidung treffen aber nicht die Gläubiger, sondern das Gericht.
Was muss im Insolvenzantrag alles enthalten sein?
Gleich am Anfang hatte ich bereits erwähnt, dass ein Insolvenzantrag von dir immer schlüssig und auch klar nachvollziehbar definiert sein muss. Dazu brauchst du zwingend ein sogenanntes Gläubigerverzeichnis. In dieses Verzeichnis musst du alle deine Gläubiger mit der Höhe deren Forderungen eintragen. Kommt es zu keiner Liquidation deines Unternehmens, dann musst du beim Gläubigerverzeichnis beachten, dass bestimmte Forderungen besonders gezeichnet werden müssen. Dabei handelt es sich um folgende Forderungen:
- Kennzeichnung der höchsten Forderungen
- welche Forderungen sind am höchsten gesichert
- alle Forderungen die gegenüber der Finanzverwaltung bestehen
- Forderungen der Sozialversicherungsträger und Forderungen aus betrieblicher Altersversorgungen müssen klar gekennzeichnet sein
Angaben die in den Insolvenzantrag gehören
- du musst Angaben machen zur Bilanzsumme
- im Insolvenzantrag musst du deine Umsatzerlöse benennen
- wie viele Arbeitnehmer hattest du im Durchschnitt im vergangenen Geschäftsjahr
Weitere notwendige Angaben für den Insolvenzantrag
- Aufstellung deines Vermögensverzeichnisses, verfasst als Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva
- lückenloses Schuldnerverzeichnis mit allen Anschriften, der Höhe der Forderungen und der Grund für die Forderungen
- du musst Angaben machen, wie die Fortführung deines Geschäftsbetriebes aussieht
- Angaben über den Tätigkeitsbereich deines Unternehmens
- wie viele Arbeitnehmer stehen zur Zeit bei dir in einem Beschäftigungsverhältnis
- wie sehen konkret die Aussichten für eine Sanierung aus
Fazit
Eine Insolvenz wünscht sich zwar kein Gründer, aber im Leben eines Unternehmers kann es eben auch dazu kommen. Wenn du also in solch eine Lage geraten solltest, dann solltest du nicht zu lange warten, bis du einen Insolvenzantrag stellst. Zum einen droht dir sonst ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung und zum anderen brauchst du alle Unterlagen, die in einem Insolvenzantrag stehen müssen, damit dieser auch schlüssig erklärt werden kann. Das kostet dich Zeit, mehr Zeit, als du im Falle einer Insolvenz vielleicht hast. Also lieber den Tatsachen frühzeitig ins Auge schauen und das bestmögliche aus dem Insolvenzverfahren machen.
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Über den Autor
Christian Neumann
BWL-Studium Fachrichtung Controlling und Unternehmensführung; 14 Jahre tätig als Projekt-Manager und Key-Account-Manager im Bereich Telekommunikation und IT; seit 10 Jahren selbständig im Bereich Projektplanung Online Business, SEO und Contenterstellung
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