Rein in den Neustart
Erstellen eines Karriereplans nach einer Berufsunfähigkeit
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Inhaltsverzeichnis
- Berufsunfähigkeit – Erwerbsunfähigkeit – Arbeitsunfähigkeit – Was bedeuten die Begriffe?
- Berufsunfähig oder erwerbsunfähig – und dennoch selbstständig?
- Selbstständigkeit im vorherigen Beruf oder neues Tätigkeitsfeld: Die beiden Möglichkeiten einer Rückkehr
- Eine lange Zeit krank: Schwierigkeiten bei der Rückkehr aus der Berufsunfähigkeit
- Zurück ins Berufsleben, hinein in die Selbstständigkeit: Die wichtigsten Schritte
- Zusammenfassung und Fazit
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Berufsunfähigkeit – Erwerbsunfähigkeit – Arbeitsunfähigkeit – Was bedeuten die Begriffe?
Im Zusammenhang mit dem Thema Berufsunfähigkeit solltest du dir die Abgrenzung von drei Begriffen bewusst machen. Sie beziehen sich alle auf eine Einschränkung deiner Fähigkeit zu arbeiten, allerdings in einem unterschiedlichen Ausmaß. Gemeint sind:
- Berufsunfähigkeit,
- Erwerbsunfähigkeit
- und Arbeitsunfähigkeit.
Definition der Berufsunfähigkeit
Nach dem Rentenlexikon auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung sind Versicherte berufsunfähig, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen in ihrem erlernten Beruf sowie in anderen Tätigkeiten deutlich weniger leisten können als andere Arbeitnehmer mit entsprechenden Fähigkeiten und/oder der gleichen Ausbildung.
Deutlich weniger wird in diesem Zusammenhang noch etwas konkreter definiert: Die Leistung beträgt im Fall einer Berufsunfähigkeit 50 % oder weniger des üblichen Pensums. Der Zeitraum ist auf mindestens ein halbes Jahr festgelegt. Dabei kommt es übrigens nicht darauf an, aus welchen Gründen die gesundheitlichen Einschränkungen bestehen. Sie können also durch einen Unfall oder durch eine Krankheit entstanden sein.
Sind solche Umstände gegeben, unterstützt dich eine Berufsunfähigkeitsversicherung – allerdings nur dann, wenn du eine solche auch abgeschlossen hast. Diese Art der Versicherung zählt nämlich zu den privaten Versicherungen.
Definition der Erwerbsunfähigkeit
Davon abgrenzen musst du den Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Er beschreibt ebenfalls einen Zustand, in dem du deinem Beruf gar nicht mehr oder nur noch in sehr geringem Maße nachgehen kannst.
Allerdings wird der Umfang anders veranschlagt. So bist du vollständig erwerbsunfähig, wenn du weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst. Das gilt nicht nur für deinen erlernten Beruf, sondern gleichermaßen für alle anderen Tätigkeiten, die du ausführen könntest. Etwas freier formuliert: Du bist nicht mehr fähig, auf dem Arbeitsmarkt in einer Form tätig zu sein, mit der du selbst für deinen Lebensunterhalt aufkommen könntest.
In diesem Fall wirst du von der Rentenversicherung durch die Erwerbsminderungsrente unterstützt. Allerdings sind die Hürden für den Erhalt hoch. So musst du deine Situation ärztlich nachweisen, in vielen Fällen wird außerdem ein Gutachten angefertigt.
Die Erwerbsminderungsrente ist für dich, falls du vor dem lebensverändernden Einschnitt selbstständig warst, weniger relevant, da sie zur gesetzlichen Rentenversicherung gehört. Das gilt mit Ausnahme einiger weniger selbstständiger Tätigkeitsfelder, die sich bezüglich der Rente gesetzlich versichern müssen. Zentral ist sie hingegen für Angestellte.
Abzugrenzen ist in diesem Zusammenhang außerdem noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese kannst du erhalten, wenn du pro Tag noch mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden arbeiten kannst. Das Modell der Erwerbsminderung hat also mehrere Stufen. Die genauen Voraussetzungen für den Anspruch sind für beide Fälle in §43 des sechsten Sozialgesetzbuches geregelt.
Definition der Arbeitsunfähigkeit
Im Zusammenhang mit einer eingeschränkten Fähigkeit, zu arbeiten, gibt es außerdem noch den Begriff der Arbeitsunfähigkeit. Diesen kennst du sicherlich aus deinem Berufsalltag. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn du deine Tätigkeit nicht mehr ausführen kannst oder das Risiko besteht, dass sich deine Krankheit verschlimmert.
Der große Unterschied zur Berufsunfähigkeit liegt daran, dass die Arbeitsunfähigkeit nur für einen gewissen, vergleichsweise kürzeren Zeitraum besteht – davon wird bereits zu Beginn ausgegangen. Dieser Zeitraum liegt unter 6 Monaten, dann wird daraus eine Berufsunfähigkeit – es sei denn, ein Arzt stellt Letztere bereits vorher fest. Die Arbeitsunfähigkeit lässt du ebenfalls durch einen Arzt bescheinigen.
Er stellt dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Krankmeldung, aus. Mittlerweile gibt es den Schein in elektronischer Form. Gründe für die Arbeitsunfähigkeit sind oftmals leichtere Krankheiten wie eine Erkältung oder eine Grippe.
Berufsunfähig oder erwerbsunfähig – und dennoch selbstständig?
Nun stellst du dir sicherlich die Frage, inwiefern es möglich ist, eine Selbstständigkeit zu starten, wenn du berufs- oder erwerbsunfähig bist – und welche Konsequenzen ein solcher Schritt auf den Erhalt der jeweiligen Rente hätte. Dabei müssen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit erneut unterschieden werden.
Berufsunfähigkeitsrente und Selbstständigkeit
Womöglich hattest du ein lebensveränderndes Ereignis, das zu einer Berufsunfähigkeit geführt hat. Im besten Fall hast du schon lange zuvor die bereits angeklungene Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Damit bist du in der Lage, deinen Lebensunterhalt, ohne einen rapiden Abfall weiter zu bestreiten. Dafür solltest du darauf achten, dass im Rahmen des Vertrages mindestens 75 Prozent deines Einkommens abgedeckt sind.
Als ehemals Selbstständiger liefert die Versicherung dir die gesamte monetäre Basis, als ehemaliger Angestellter kann sie dazu beitragen, dass dein Lebensstandard nicht aufgrund der oftmals geringen Erwerbsminderungsrente abfällt.
Bei Weitem nicht jede Berufsunfähigkeitsrente ist dauerhaft. Vielmehr gibt es eine ganze Reihe von Fällen, bei denen sich die Situation über die Jahre bessern kann und der Leistungsbezug dementsprechend irgendwann endet. Das zeigen auch die Statistiken.
An einem bestimmten Punkt möchtest du dich also vielleicht einerseits selbstständig machen, also wieder Arbeiten, andererseits jedoch nicht riskieren, die Bezüge von heute auf morgen zu verlieren. Daher solltest du einige grundsätzliche Regeln kennen.
Wenn du dich als Berufsunfähiger in deinem alten Beruf selbstständig machst, gilt, dass du weniger als 50 Prozent der vorherigen Arbeitszeit arbeiten darfst. Ansonsten riskierst du, deine Berufsunfähigkeitsrente zu verlieren – zumindest in den meisten Fällen. Hier und da gibt es je nach Versicherer sicherlich Ausnahmen, über die du dich jedoch vor dem Berufsstart vergewissern solltest (dazu später mehr).
Was aber gilt, wenn du dich in einem neuen Berufsfeld selbstständig machen möchtest? Hier fällt der Blick nicht auf die Arbeitszeit, sondern auf das Einkommen. So kannst du in einer anderen Berufstätigkeit bis zu 80 Prozent deines vorherigen Einkommens erwirtschaften, ohne den Status des Berufsunfähigen zu verlieren. Vergewissere dich allerdings sicherheitshalber auch diesbezüglich noch einmal bei deinem Versicherer.
Erwerbsminderungsrente und Selbstständigkeit
Anders wiederum sieht es mit einem Blick auf die staatliche Erwerbsminderungsrente aus. Hier gibt es Hinzuverdienstgrenzen, die sich mit dem Beginn des Jahres 2023 geändert haben.
Dabei ist erneut zwischen der vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden. Bei Ersterer liegt die Hinzuverdienstgrenze nun bei ungefähr 35.650 Euro, bei Zweiterer wiederum nur bei ungefähr 17.820 Euro.
Allerdings darfst du die Selbstständigkeit nur in dem Rahmen ausüben, in dem dein Leistungsvermögen ärztlich oder in Form eines Gutachtens für den Erhalt dieser Rente definiert wurde. Andernfalls kannst du die staatlichen Leistungen verlieren, unabhängig davon, wie hoch deine Einnahmen sind.
Das schränkt deine Möglichkeiten deutlich ein. In jedem Fall sollest du vor Beginn einer Selbstständigkeit als Empfänger der Erwerbsminderungsrente ebenfalls den Versicherer kontaktieren.
Selbstständigkeit im vorherigen Beruf oder neues Tätigkeitsfeld: Die beiden Möglichkeiten einer Rückkehr
Als Berufsunfähiger hast du grundsätzlich zwei Wege, dich selbstständig zu machen. Diese sind:
- eine Selbstständigkeit im vorherigen Beruf
- sowie die Selbstständigkeit in einem völlig neuen Betätigungsfeld.
Beide Varianten haben eine Reihe von Vor- und Nachteile.
Selbstständigkeit im alten Beruf
Vielleicht warst du vor der Berufsunfähigkeit in einem Tätigkeitsfeld beschäftigt, das dir immer viel Spaß bereitet hat und dich noch heute interessiert. Dementsprechend könntest du vom Angestellten zum Chef werden und in dieser Sparte ein eigenes Unternehmen gründen – natürlich nur, sofern du dazu gesundheitlich in der Lage bist.
Das hat den großen Vorteil, dass du dich in diesem Bereich bereits auskennst. Womöglich hast du durch deine Berufserfahrung bereits eine ganze Reihe von Hintergrundinformationen oder sogar Kontakten, die dir den Einstieg erleichtern.
Allerdings gibt es den großen Nachteil, dass du in diesem Fall nur 50 Prozent der vorherigen Zeit arbeiten kannst, sofern du nach wie vor die Berufsunfähigkeitsrente beziehst. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden vor deiner Berufsunfähigkeit würde das bedeuten, dass du die Selbstständigkeit nur 20 Stunden pro Woche ausführen kannst.
Dementsprechend wärst du in deinem Handlungsrahmen sowie in den Möglichkeiten, die Selbstständigkeit voranzutreiben, deutlich eingeschränkt. Noch drastischer ist diese Situation bei der vollen Erwerbsminderungsrente aufgrund des hier geltenden Prinzips, dass du nur in dem Rahmen arbeiten kannst, der beim Gutachten festgestellt wurde. Unter anderem deshalb ist eine Selbstständigkeit im alten Beruf vor allem dann sinnvoll, wenn du zum aktuellen Zeitpunkt wieder genesen bist.
Selbstständigkeit in einem neuen Berufsfeld
Die Alternative hierzu bietet die Suche nach einem neuen Betätigungsfeld. Hier könntest du im Falle einer Berufsunfähigkeit immerhin 80 Prozent des vorherigen Gehaltes erwirtschaften, wärst also etwas freier. Das gilt für einen Start zu einem Zeitpunkt, zu dem du noch nicht genesen bist.
Gleichzeitig kann eine andere Tätigkeit wie ein Neuanfang sein, was womöglich beflügelnd wirkt. So hast du vielleicht ein Interessengebiet, in dem du dir bereits länger vorstellen kannst, beruflich aktiv zu werden. Diesen Wunsch kannst du nun umsetzen.
Andererseits musst du dich – zumindest aus beruflicher Sicht – vollständig in das neue Themenfeld einarbeiten. Das benötigt Zeit und vor allem viel Kraft. Dementsprechend kann es länger dauern, bis du erste Erfolge feiern kannst. Zudem musst du aufpassen, dass du dich zu Beginn der Selbstständigkeit psychisch und körperlich nicht überforderst bzw. überanstrengst.
Eine lange Zeit krank: Schwierigkeiten bei der Rückkehr aus der Berufsunfähigkeit
Vor dem Einstieg in eine Selbstständigkeit solltest du dir bewusst machen, dass dabei einige Herausforderungen auf dich warten können, die in der langen Abwesenheit aus dem Berufsleben begründet liegen. Dazu gehören unter anderem:
- die Organisation des Alltags,
- das Arbeits- und Leistungspensum
- sowie der professionelle Umgang mit Kunden und Kollegen.
Organisation des Alltags
In der Phase deiner Berufsunfähigkeit hattest du viel Zeit, dich um die kleinen Aufgaben des Alltags zu kümmern – sei es das Reinigen und Aufräumen deiner Wohnung oder das Einkaufen. Gleiches galt für die Pflege von sozialen Kontakten.
Mit einem Neustart in die Berufswelt musst du diese Faktoren nun um die neue Tätigkeit herum organisieren. Das kann, zumindest am Anfang, eine kleine Herausforderung darstellen. Deswegen ist es sinnvoll, dir einen Zeitplan zu machen, in dem du konkret festhältst, wann du diese Dinge erledigst.
Gleiches gilt für das Organisieren deiner Arbeit. Hier musst du ebenfalls zunächst einmal wieder bestimmte Abläufe und Automatismen herstellen. Das benötigt etwas Zeit, weshalb du gerade zu Beginn ein wenig geduldig mit dir selbst sein solltest. Wie bei den privaten Pflichten ist es sinnvoll, dir auch hierfür einen Plan zu erstellen und so Schritt für Schritt neue Routinen zu finden.
Arbeits- und Leistungspensum
Eine weitere Herausforderung ist das Arbeits- und Leitungspensum. Vielleicht erinnerst du dich noch an die ersten Tage und Wochen in deinem ersten Job. Mir Sicherheit waren diese deutlich anstrengender als die späteren Monate und Jahre.
Ähnlich könnte es dir jetzt ergehen: Durch die lange Pause musst du dich erst wieder daran gewöhnen, einen gewissen Teil des Tages zu arbeiten und diese Tätigkeit gleichzeitig möglichst zielführend auszuüben.
Dementsprechend kann es sinnvoll sein, wenn du die Selbstständigkeit langsam beginnst und den Workload Stück für Stück erhöhst. Das ist nicht nur für die Eingewöhnung zielführend, sondern gleichzeitig aufgrund des Umstandes, dass du dich je nach deinem aktuellen Gesundheitszustand in keinem Fall zu stark belasten solltest.
Professioneller Umgang mit Kunden und Angestellten
Ein weiterer Aspekt, der zu einer Herausforderung werden kann, ist der professionelle Umgang mit Kunden und Kollegen, im Fall der Selbstständigkeit mit Partnern oder Angestellten.
Diesbezüglich musst du zunächst wieder im Rahmen der professionellen Kommunikation den richtigen Ton treffen und lernen, in gewissen Situationen überzeugend aufzutreten – diese Skills hast du während deiner Berufsunfähigkeit sicherlich, wenn überhaupt, nur sehr selten benötigt.
In der schriftlichen Kommunikation kannst du dir dafür verschiedene Mailvorlagen zurechtlegen und den Inhalt deiner E-Mails vor dem Abschicken noch einmal auf Professionalität und Tonalität prüfen.
In der mündlichen Kommunikation wiederum musst du dich einfach Schritt für Schritt wieder an den Geschäftston gewöhnen. Zusätzlich kannst du die Gestik und Mimik ein wenig trainieren und ein passendes Businessoutfit nutzen, um überzeugend und seriös aufzutreten.
Zurück ins Berufsleben, hinein in die Selbstständigkeit: Die wichtigsten Schritte
Wenn du dich entscheidest, den Schritt zurück ins Berufsleben mit einer Selbstständigkeit zu wagen, solltest du zuvor einige wichtige Schritte unternehmen. Dazu zählen allen voran:
- Konsultieren des Arztes,
- Kommunikation mit der Versicherung,
- Überdenken der Möglichkeiten, die du realistisch hast
- sowie Erlangen von Wissen über die Selbstständigkeit an sich und die Branche.
Konsultiere deinen Arzt
In einem ersten Schritt solltest du das Gespräch mit deinem Arzt suchen. In diesem Rahmen legst du dar, dass du planst, ins Berufsleben zurückzukehren und bittest ihn um eine Einschätzung hinsichtlich deiner Gesundheit.
Im besten Fall hast du bereits eine Idee, was du beruflich machen möchtest. So kann der Mediziner dir ganz konkret rückmelden, ob und in welchem Umfang das in deinem aktuellen gesundheitlichen Zustand sinnvoll und möglich ist. An diesen Rat solltest du dich in jedem Fall halten, um zu vermeiden, dass sich deine Gesundheit erneut verschlechtert.
Sprich mit deiner Versicherung
Im nächsten Schritt kannst du Kontakt zu deiner Versicherung aufnehmen. Hier solltest du ebenfalls darlegen, was du beruflich planst und um eine Einschätzung bitten – vor allem bezüglich der Fortsetzung oder des Wegfallens deiner Berufsunfähigkeitsrente.
Hier kann es je nach Vertrag individuelle Regelungen geben, die du bei deiner finalen Entscheidung berücksichtigen solltest. Falls du eine Erwerbsminderungsrente beziehst, solltest du zudem die gesetzliche Krankenversicherung kontaktieren.
Gleichzeitig kannst du ansprechen, ob und inwieweit die Leistungen zu Beginn der Selbstständigkeit, wenn du noch keine umfangreichen Einnahmen generierst, weiterlaufen. Mit den jeweiligen Auskünften bekommst du eine gewisse Planungssicherheit und kannst auf einer guten Basis abwägen.
Überdenke, was du trotz allem arbeiten kannst
Auf der Basis der beiden vorherigen Gespräche solltest du selbst noch einmal überlegen, was du realistisch arbeiten kannst. Diesen Schritt solltest du hinsichtlich der Sparte sowie der konkreten Tätigkeit unternehmen.
Dabei solltest du ganz unabhängig von deinen Wünschen und beruflichen Vorstellungen ehrlich sein und deine Grenzen realistisch einschätzen. Nur so kannst du vermeiden, eine gerade begonnene Selbstständigkeit wieder aufgeben zu müssen, da sie deine Gesundheit negativ beeinflusst.
Mehre dein nötiges Wissen
Daraufhin solltest du dir in jedem Fall umfangreiches Wissen zur Selbstständigkeit aneignen. Das betrifft zum einen den fachlichen Teil. Dazu gehören neben weiteren Aspekten:
- ein Überblick über die Branche,
- die aktuelle Marktlage,
- die Umsetzbarkeit deiner Idee
- sowie die technischen Hilfsmittel und Räumlichkeiten etc. die du benötigst.
Darüber hinaus solltest du dich über weitere wichtige Themen, die eine Selbstständigkeit allgemein betreffen, informieren. Dazu gehören die Steuern. An anderer Stelle findest du auf unserer Seite dazu einen kompakten Überblick. Gleiches gilt für die Rechtsformen. Hierzu haben wir dir ebenfalls bereits zentrale Informationen und Fakten zusammengefasst.
Überstürze nichts
Abschließend solltest du dir noch einmal bewusst machen, wie wichtig es ist, nichts zu überstürzen und jeden Tag nach dieser Maxime handeln. Falls du dir unsicher bist, ob die Selbstständigkeit sich negativ auf deinen Gesundheitszustand auswirken kann, solltest du sicherheitshalber noch etwas warten oder besonders langsam starten.
Gleiches gilt für die Begrenzung des Arbeitsumfanges sowie der Komplexität der Aufgaben. Lass dir Zeit, dich in die neue Tätigkeit einzufinden und nehme dir in jedem Fall Auszeiten, wenn du psychisch oder körperlich an deine Grenzen kommst. Denn: Keine Selbstständigkeit ist es wert, deiner eigenen Gesundheit zu schaden.
Zusammenfassung und Fazit
Nicht jede Berufsunfähigkeit bedeutet, nur noch zuhause sitzen zu können – schon deshalb, weil nicht jede Berufsunfähigkeit lebenslang andauert. Doch ganz gleich, ob du diese Tatsache als Chance ansiehst, um dich in deinem alten Beruf selbstständig zu machen oder es vielleicht in einer völlig anderen Branche zu versuchen: Wenn du die realistische Möglichkeit dazu hast, solltest du sie nutzen. Denn ebenso, wie eine Berufsunfähigkeit buchstäblich lebensverändernd ist, kann sie zu einer wichtigen Schwelle in ein neues Arbeitsleben werden.
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