So viele Tage dürfen Arbeitnehmer beantragen
Bildungsurlaub: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?
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Inhaltsverzeichnis
- Habe ich einen Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Wer trägt die Kosten?
- Wie finde ich einen anerkannten Bildungsurlaub?
- Keine Erlaubnis des Arbeitgebers?
- Fazit
- Sichere dir dein DRX-Ticket!
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Bildungsurlaub (in einigen Bundesländern auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt) ist das Recht auf bis zu fünf Tage Weiterbildung während der Arbeitszeit pro Jahr bzw. zehn Tage innerhalb von zwei Jahren. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch. Bildungsurlaub gibt es schon lange. Als erstes Bundesland führte Hamburg 1974 den Bildungsurlaub per Gesetz ein, die meisten anderen Bundesländer folgten nach und nach – bis auf Bayern und Sachsen. Die Bildungsfreistellungsgesetze sind also „alte Hasen“ unter den Gesetzen.
Doch obwohl mehr als drei Viertel der Beschäftigten an Weiterbildung interessiert sind, nehmen nur ein bis zwei Prozent tatsächlich Bildungsurlaub in Anspruch. Warum? Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Unwissenheit über die Beantragung des Bildungsurlaubs bis hin zur Angst vor Nachteilen im Betrieb. Das soll sich mit diesem Beitrag ändern.
Habe ich einen Anspruch auf Bildungsurlaub?
Im Großen und Ganzen heißt die Antwort: Ja – auch, wenn es Unterschiede in den Details gibt, weil der Bildungsurlaub in jedem Bundesland anders ausgestaltet wurde. Doch Vorsicht: In Bayern und Sachsen gibt es kein Bildungsfreistellungsgesetz, so dass hier kein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besteht. Generell lässt sich ansonsten folgendes sagen:
Studierende, Hausfrauen und –männer sowie Rentner können zwar keinen Bildungsurlaub beantragen, aber selbstverständlich an den Seminaren teilnehmen.
Wenn du hingegen Auszubildender bist, stehen deine Chancen auf Bildungsurlaub schon besser. Hier unterscheiden sich die Regelungen der einzelnen Bundesländer. So ist der Bildungsurlaub zum Teil auf politische Bildung beschränkt (in NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen) oder es gibt bestimmte zeitliche Vorgaben (Baden-Württemberg, Thüringen). In Niedersachsen haben Auszubildende keinen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.
Für Beamte gibt es leider grundsätzlich keinen Bildungsurlaub. Ausnahmen gibt es in einigen Bundesländern für Kommunal- und Landesbeamte. Der Grund dafür liegt nach Auskunft des Bundes und der Länder darin, dass sie eigene Fortbildungsregelungen für Beamte haben. Wenn du als Beamter ein interessantes Angebot gefunden hast, ist es am besten, den Veranstalter zu kontaktieren und eine beamtenrechtliche Anerkennung zu beantragen.
Problematisch kann es auch werden, wenn der Betrieb weniger als zehn Mitarbeiter hat. Die Gesetze in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sehen dann keinen Bildungsurlaub vor. In Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist dies der Fall, wenn weniger als fünf Beschäftigte im Betrieb sind.
Ansonsten ist der Weg zum Bildungsurlaub frei. Das heißt, du musst nur noch ein Seminar auswählen, das als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für den Bildungsurlaub, d. h. Kursgebühren, Fahrtkosten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, müssen selbst getragen werden, können aber von der Steuer abgesetzt werden. Während des Bildungsurlaubs hast du jedoch Anspruch auf dein normales Arbeitsentgelt wie bei einem regulären Urlaub.
Bevor du dich anmeldest, solltest du mit dem Veranstalter klären, ob er bzw. die Veranstaltung tatsächlich nach dem Bildungsurlaubsgesetz deines Landes anerkannt ist. Denn ohne eine verbindliche Zusage des Veranstalters kann es sein, dass du die Kursgebühren umsonst bezahlen musst. Im Zweifelsfall solltest du dir die Rücktrittsbedingungen durchlesen und prüfen, ob du kostenfrei zurücktreten kannst, wenn dein Arbeitgeber deinen Antrag auf Bildungsurlaub aus berechtigten Gründen ablehnt. Wenn alles passt, steht der Anmeldung nichts mehr im Wege.
Einmal angemeldet, musst du nur noch darauf warten, dass dir der Organisator die notwendigen Unterlagen zusendet, damit du diese deinem Arbeitgeber vorlegen kannst.
Wie finde ich einen anerkannten Bildungsurlaub?
Die Auswahl an Bildungsurlaubsangeboten ist groß. Doch nicht jeder Bildungsurlaub ist in jedem Bundesland anerkannt. Deshalb solltest du genau prüfen, ob die Art der Veranstaltung, die Ziele und Themen in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sind. Die Bildungsveranstaltung muss aber nicht in deinem Bundesland stattfinden, es kommt nur darauf an, ob sie in deinem Bundesland anerkannt ist. Im Zweifelsfall hilft ein Blick in das Landesgesetz.
Ist dein Wunschseminar in einem anderen Bundesland anerkannt, aber nicht in deinem, kannst du trotzdem bei deinem Arbeitgeber nachfragen. Mit etwas Glück erkennt er es trotzdem an. Außerdem müssen die Inhalte des Seminars auch nicht direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben. Die Möglichkeiten reichen von konkreter fachlicher Weiterbildung über politische Seminare bis hin zu Kursen zur Persönlichkeitsentwicklung.
Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, solltest du darauf achten, den Bildungsurlaub außerhalb der Hauptgeschäftszeiten des Betriebes zu planen und frühzeitig zu beantragen, damit der Arbeitgeber deine Abwesenheit einplanen kann. Außerdem sind in den Gesetzen Antragsfristen festgelegt, die du einhalten musst. Diese betragen in der Regel mindestens 4-6 Wochen vor Seminarbeginn.
Keine Erlaubnis des Arbeitgebers?
Lehnt der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ab, solltest du dir die Ablehnung unbedingt schriftlich geben lassen. Dann kannst du mithilfe des Betriebsrates oder eines Rechtsanwaltes prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig ist. Denn in den jeweiligen Landesgesetzen ist genau festgelegt, aus welchen Gründen der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen darf. Andere als die im Gesetz genannten Ablehnungsgründe führen dann nicht zu einer rechtmäßigen Ablehnung.
Fazit
Die Welt der Bildungsfreistellung ist vielfältig und bietet Chancen zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Von den unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer bis zur korrekten Anmeldung beim Arbeitgeber – klares Wissen über Rechte, Pflichten und Abläufe erleichtert die Nutzung dieses wertvollen Instruments.
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Über den Autor
Christian Solmecke
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in seiner Kölner Kanzlei WBS.LEGAL den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. Er betreut dort zahlreiche Online-Händler, Medienschaffende und Web-2.0-Plattformen. Daneben ist RA Solmecke Gründer von anwalt2go sowie mehreren IT-Startups. Seine ersten Projekte hat er selbst programmiert. Neben seiner Kanzleitätigkeit und der Geschäftsführung der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de ist Christian Solmecke Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Online-Recht und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.