Gründer FAQ: Diese Ausnahme solltest du kennen
Darf mein Chef meinen zugesagten Urlaub einfach widerrufen?
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Inhaltsverzeichnis
- Die kurze Antwort: Dein Chef kann deinen Urlaub nicht einfach widerrufen
- Unter diesen Umständen kann dein Urlaub hingegen doch widerrufen werden
- Wenn du deinen Urlaub einmal angefangen hast, musst du nicht zurück ins Büro kommen
- Darf mein Chef Resturlaub aus dem Vorjahr widerrufen oder streichen?
- Fazit
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- Die kurze Antwort: Dein Chef kann deinen Urlaub nicht einfach widerrufen
- Unter diesen Umständen kann dein Urlaub hingegen doch widerrufen werden
- Wenn du deinen Urlaub einmal angefangen hast, musst du nicht zurück ins Büro kommen
- Darf mein Chef Resturlaub aus dem Vorjahr widerrufen oder streichen?
- Fazit
Es kann mal vorkommen, dass du deinen Urlaub geplant hast und dein plötzlich Chef versucht, diesen zu widerrufen. Gründe dafür gibt es viele. Man denke da an wichtige Aufgaben, die kurzfristig reingekommen sind und dringend angegangen werden müssen, oder weil ein Kollege krank geworden ist. Wie sieht die Rechtslage aus?
Die kurze Antwort: Dein Chef kann deinen Urlaub nicht einfach widerrufen
Grundsätzlich musst du dir keine Sorgen machen, dass dein Urlaub, den dir dein Chef genehmigt hat, willkürlich widerrufen werden kann. Seine Zustimmung ist nämlich bindend. Es gibt allerdings Ausnahmen, auf die wir jetzt näher eingehen werden. Liegt eine solche Ausnahme vor, kann dir dein Chef möglicherweise deinen Urlaub streichen.
Unter diesen Umständen kann dein Urlaub hingegen doch widerrufen werden
Es handelt sich hierbei um absolute Notfälle. Ein solcher Notfall liegt bei einem unvorhersehbaren und insbesondere existenzgefährdenden Ereignis vor. Es darf keinen anderen Ausweg geben.
Konkret bedeutet dass, wenn dein Chef dich in diesem bestimmten Zeitraum unbedingt benötigt und kein anderer Mitarbeiter diese Aufgabe übernehmen kann, um den Untergang des Unternehmens zu verhindern, dann – und nur dann – kann er deinen Urlaub widerrufen. Ein Personalmangel allein ist noch kein Grund dafür.
Wenn du deinen Urlaub einmal angefangen hast, musst du nicht zurück ins Büro kommen
Befindest du dich bereits im Urlaub, musst du nicht mehr zurück ins Büro kommen. Nicht einmal dann wenn ein – wie oben beschriebener – absoluter Notfall vorliegt. Das ist auch einer der Gründe, warum du deinem Arbeitgeber nicht deine Urlaubsadresse mitteilen musst. Hier kann dir dein Chef deinen Urlaub nicht mittendrin widerrufen.
Außerdem sind Vereinbarungen zwischen dir und deinem Arbeitgeber rechtsunwirksam, mit denen du dich verpflichtest, deinen Urlaub – der dir gesetzlich zusteht – abzubrechen, um zurück ins Büro zu kommen. Noch besser: Beginnst du deinen Urlaub mit einer solchen Vereinbarung, gilt er als nicht genommen.
Wenn du dagegen im Urlaub bist und dich dazu entscheidest, frühzeitig zur Arbeit zurückzukommen, weil dein Chef dich dazu auffordert, dann machst du das freiwillig und im Einvernehmen mit ihm. Alle Kosten die dir dadurch entstehen, hat dein Arbeitgeber zu tragen. Man denke da zum Beispiel an die Kosten deines Flugs.
Darf mein Chef Resturlaub aus dem Vorjahr widerrufen oder streichen?
Eine Frage, die du dir vielleicht rund um den Jahreswechsel stellst, ist, ob dein Chef Resturlaub widerrufen oder streichen darf. Grundsätzlich ist durch das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt, dass Arbeitnehmer ihren bezahlten Urlaub bis zum Jahresende nehmen müssen. In vielen Unternehmen ist es aber auch möglich, eine geringe Menge an Tagen ins neue Jahr mitzunehmen. Voraussetzung dafür kann z. B. sein, dass deine Anwesenheit erforderlich war und so keine Chance bestand, diese Tage zu nehmen. Allerdings sollst du die restlichen Tage bis spätestens 31. März des neuen Jahres nehmen.
Kann dein Chef also deinen Resturlaub einfach totschweigen und verfallen lassen? Nein, denn dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich frühzeitig auf deinen Urlaubsüberschuss und den drohenden Verfall aufmerksam zu machen.
Fazit
Da hast du also deine Antwort. Grundsätzlich darf dir dein Chef deinen Urlaub nicht widerrufen. Es sei denn, es gibt einen absoluten Notfall und es führt kein Weg drumherum, dass du zur Arbeit kommen musst, um das Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu retten.
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Über den Autor
Selim Esmen
Affiliate Marketing, Dropshipping oder die neuesten Anlage-Trends – in den Texten von Selim erfahren unsere Leser, wie sie ein Nebeneinkommen aufbauen oder ihr Erspartes vermehren können. Dafür beschäftigt er sich täglich mit den aktuellen Geschehnissen aus der Wirtschaft. Seine Expertise umfasst dabei auch alles rund um Aktien und Kryptowährungen. Der gebürtige Bonner ist insbesondere engagiert, sein Wissen über das dezentrale Finanzwesen und die dahinterliegende Blockchain-Technologie auszubauen. Sein größter Anspruch: Selbst die schwierigsten Finanzthemen für unsere Leser leicht verständlich aufzubereiten.
Bei Gründer.de an Bord ist Selim seit Oktober 2022. In seiner Rolle als Kooperations- und Partnermanager steht er allen Interessenten als Ansprechpartner zu Verfügung, die eine Präsenz auf unserem Portal anstreben. Zuvor studierte er Media and Marketing Management (B.A.) an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.