Diese Entscheidung traf das Bundesarbeitsgericht
Schlecht verhandelt oder doch Diskriminierung? Frau fordert gleiche Bezahlung
Inhaltsverzeichnis
- Wer ist der Gewinner – Arbeitgeber oder Arbeitnehmerin?
- Gleichstellung in Deutschland – Das ist die aktuelle Lage
- Sichere dir dein DRX-Ticket!
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In der Einarbeitungszeit bietet das Unternehmen der Frau 3.500 Euro, sie sagt ja und beginnt das Arbeitsverhältnis. Doch bald wird ihr klar: der Kollege, welcher zwei Monate vor ihr begann, verdient wesentlich mehr. Genauer besteht zwischen den beiden ein Gehaltsunterschied von 1.000 Euro. Später wird ein Tarifvertrag eingeführt, doch auch hier ist der männliche Kollege im Vorteil, es landen etwa 500 Euro mehr im Monat auf seinem Konto. Ist hier das Geschlecht der ausschlaggebende Faktor, dass sie nicht die gleiche Bezahlung bekommen?
Die sächsische Metallfirma nahe Dresden weist jegliche Schuld von sich. So sei beiden zunächst das gleiche Gehaltsangebot vorgeschlagen worden – sie hätte eingeschlagen und er verhandelt. Damit beruft sich der Arbeitgeber auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Wer ist der Gewinner – Arbeitgeber oder Arbeitnehmerin?
Die finale Entscheidung fiel am 16. Februar 2023: Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt gab der Klägerin Recht. Das Gericht sollte prüfen, ob das Unternehmen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. So entschied der achte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit deren unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen könnten (8 AZR 450/21). Der Dresdnerin wurde vom Gericht eine Nachzahlung des Gehalts in Höhe von 14.500 Euro sowie eine Entschädigung von 2.000 Euro zugesprochen. Die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing betonte, ihr Arbeitgeber habe „die Klägerin aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt“.
Gleichstellung in Deutschland – Das ist die aktuelle Lage
Dass Frauen und Männer nicht die gleiche Bezahlung erhalten, ist nichts neues. Frauen erhalten im Durchschnitt 18 Prozent weniger Gehalt als Männer. Das bedeutet, der durchschnittliche Bruttostundenverdienst liegt bei 20,05 Euro statt den bei männlichen Arbeitnehmern üblichen 24,36 Euro. Bereinigt man diese Zahlen des Statistischen Bundesamtes und rechnet die höheren Teilzeitquoten und auch geringere Gehälter in frauentypischen Berufen um, so bleibt trotzdem ein Unterschied von sieben Prozent.
Seit 2017 gibt es in Deutschland jedoch das sogenannte Entgelttransparenzgesatz. Hier soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten werden, unter bestimmten Voraussetzungen das Gehalt der Kollegen zu erfragen. Das soll Vorteile, insbesondere für Frauen, in der Gehaltsverhandlung bringen. Gleichwertige Arbeit sollte auch gleich entlohnt werden, so soll es laut dem Bundesministerium leichter gehen. Doch das sei nicht der Fall sagt DGB-Vorsitzende Elke Hannack, denn es gibt keine Sanktionen und auch die Hürden seien viel zu hoch.
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Über den Autor
Luisa Färber
Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.